Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr | § 315c StGB

Wie ist das Führen eines Fahrzeugs laut § 315c StGB definiert? Lesen Sie im Blog die Definition und was beim Führen eines Kraftfahrzeugs wichtig ist.

Führen eines Fahrzeugs Anwalt
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1. Was ist die Definition für das Führen eines Fahrzeugs?

Juristisch betrachtet ist das Führen eines Fahrzeugs als Inbewegungsetzen des Fahrzeugs definiert, wenn dies unter eigener Allein- oder Mitverantwortung geschieht. Der Vorgang muss willentlich geschehen. Die unwillentliche Bewegung eines Fahrzeugs – etwa ein Wegrollen auf abschüssigen Straßen ohne Zutun des Fahrers – gilt im rechtlichen Sinne nicht als Führen eines Fahrzeugs.

Antriebskräfte und Eigenverantwortung
Für diese Definition ist wichtig, dass ein Fahrzeug unter der bestimmungsgemäßen Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung gesetzt wird. Der Fahrzeugführer muss also die wesentlichen technischen Vorrichtungen seines Fahrzeugs bedienen, etwa um zu lenken oder zu bremsen. Aus diesem Grund gilt bei abgeschleppten Fahrzeugen, dass es sich um ein Führen handelt, wenn der Fahrer die Steuerung durch Lenken und Bremsen übernimmt.

Bewegungsakt und Willensakt
Die Definition für das Führen eines Fahrzeugs lebt außerdem davon, dass die Bewegung durch einen Willensakt erfolgen muss. Wer den Motor anlässt oder einen Gang einlegt, führt mit diesen Handlungen noch keinen Wagen. Erst wenn er absichtlich in Bewegung gesetzt und im öffentlichen Verkehrsraum gelenkt wird, liegt ein Führen vor. Parkt jemand seinen Wagen beispielsweise um, führt er das Fahrzeug. Setzt sich dieses hingegen beim Starten des Motors durch einen eingelegten Gang in Bewegung, so liegt kein Führen eines Fahrzeugs vor.

 

Wichtig zu wissen: Der Begriff des Führens eines Fahrzeugs ist vor allem für die Strafnormen § 315c StGB und § 316 StGB relevant. Ob das Führen eines Fahrzeugs vorliegt, ist somit besonders von Bedeutung, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeldverstoß im Straßenverkehr vorliegt.

 

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2. Was gilt als Fahrzeug?

Unter einem Fahrzeug versteht sich nach allgemeiner Auffassung ein Fortbewegungsmittel, das Personen oder Güter befördert. Infrage kommen sowohl motorisierte als auch nicht-motorisierte Varianten.

Motorisierte Fahrzeuge

  • PKW (Personenkraftwagen): Transport von Personen und Gepäck, häufigste Form der motorisierten Fahrzeuge im Straßenverkehr
  • LKW (Lastkraftwagen): Transport von Gütern, wichtig im Güterverkehr und der Logistik
  • Motorräder: Zweirädrige Kraftfahrzeuge für den Transport von Personen und Gütern
  • Busse: Große Fahrzeuge für den öffentlichen Transport von Personen

Nicht-motorisierte Fahrzeuge

  • Fahrräder
  • Go-Karts (können auch motorisiert sein)
  • Pferdekutschen

 

Sonderregeln für Inline-Skates und ähnliche Fortbewegungsmittel

Nach § 24 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) gelten Inline-Skates und ähnliche Fortbewegungsmittel im rechtlichen Sinne nicht als Fahrzeug. Im Straßenverkehr unterliegen sie daher speziellen Regeln und müssen die Vorschriften für Fußgänger einhalten. Sind Sie auf Inline-Skates unterwegs, müssen Sie beispielsweise den Gehweg nutzen und nicht die Fahrbahn.

3. Wer gilt als Fahrzeugführer?

Nach Definition des BGH gilt derjenige als Fahrzeugführer, der das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt und während der Fahrt lenkt. Wie beim Führen eines Fahrzeugs bedarf es also einer Bedienung der wesentlichen technischen Vorrichtungen, zu der Lenken, Bremsen und Beschleunigen gehören.

Es gibt allerdings Situationen, in denen der Fahrzeugführer nicht unmittelbar hinter dem Steuer sitzen muss. Das ist beispielsweise bei einem Fahrlehrer der Fall, wenn er durch Lenken, Bremsen und Beschleunigen in die Fahrausbildung eingreift.

4. Wer gilt bei autonomen Fahrzeugen als Fahrzeugführer?

Bei Fahrzeugen, die sich selbstständig bewegen, gilt derjenige als Fahrzeugführer, der jederzeit in den Fahrvorgang eingreifen und die Kontrolle übernehmen kann. Auch bei autonomen Fortbewegungsmitteln ist es also nach aktueller rechtlicher Lage notwendig, dass ein menschlicher Fahrer anwesend ist. Er muss das Fahrzeug während der Fahrt überwachen und bei Bedarf in die Steuerung eingreifen.

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5. Wann liegt laut § 315c StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor?

Wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, obwohl Sie dazu infolge des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mittel nicht sicher in der Lage sind, gefährden Sie den Straßenverkehr. Gleiches gilt, wenn körperliche oder geistige Mängel vorliegen, die ein sicheres Führen Ihres Fahrzeugs verhindern.

Darüber hinaus liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, wenn Sie rücksichtslos oder grob fahrlässig handeln. Das liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:

  • Missachten der Vorfahrt
  • Falsches Überholen
  • Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
  • Überhöhte Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen und Bahnübergängen
  • Missachten des Rechtsfahrgebots an unübersichtlichen Stellen
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung
  • Fehlende Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge in ausreichender Entfernung
  • Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Wertgegenstände durch falsches Verhalten

Als mögliche Strafen gemäß Strafgesetzbuch kommen bei solchen Gefährdungen des Straßenverkehrs Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in Frage. Wer außerdem trotz geistiger oder körperlicher Mängel sowie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt und dabei fahrlässig handelt, kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.

6. Wie ist Verkehrstüchtigkeit definiert?

Wer ein Fahrzeug führen möchte, muss verkehrstüchtig sein. Dieser Begriff bezieht sich grundsätzlich auf die Fähigkeiten des Verkehrsteilnehmers und definiert, unter welchen Voraussetzungen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Diese Sicherheit hängt einerseits von der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs ab und andererseits von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Fahrzeugführers.

Gemäß § 2 Abs. 4 StVG (Straßenverkehrsgesetz) gilt ein Verkehrsteilnehmer als verkehrstüchtig, wenn er den geistigen und körperlichen Anforderungen entspricht. So muss er beispielsweise eine uneingeschränkte Motorik und eine ausreichende Sehfähigkeit besitzen. Gleichzeitig muss er alle gültigen Verkehrsregeln kennen und befolgen, während sein Fahrzeug den gesetzlichen Standards genügen muss.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, aber nicht als verkehrstüchtig einzustufen ist, begeht einen Bußgeldverstoß oder im schlimmsten Fall sogar eine Straftat im Sinne des Verkehrsstrafrechts. Berauschende Mittel wie Alkohol, Drogen oder bestimmte Medikamente führen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Führen Sie unter diesem Einfluss dennoch ein Fahrzeug, kann Sie ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot erwarten.

Leiden Sie unter expliziten Ausfallerscheinungen, zeigen Sie eine auffällige Fahrweise und können Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr sicher führen, gilt dies als Straftat. Laut § 316 StGB sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen möglich. Die konkreten Sanktionen verrät Ihnen ein Blick in den Bußgeldkatalog.

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7. Was passiert beim Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis?

Junge Autofahrer, die gerade ihre Fahrerlaubnis erhalten haben, sind auf ihren Schein oft besonders stolz. Die kleine Plastikkarte ermächtigt sie offiziell zum Führen eines Fahrzeugs und erlaubt, dass sie ein bestimmtes Kfz im Straßenverkehr bewegen. Wer allerdings ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Gemäß § 21 StVG wird das Fahren ohne Führerschein mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

 

Gut zu wissen: § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) sieht vor, dass Fahrzeugführer immer in der Lage sein müssen, ihren gültigen Führerschein vorzuweisen. Können Sie das Dokument bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro einhergeht.

8. Was gilt beim Führen eines Fahrzeugs ab 70?

Allgemein betrachtet gibt es keine Altersgrenze, ab der ein Fahr- oder Autoverbot vorliegt. Auch Senioren ist es also grundsätzlich erlaubt, ein Fahrzeug zu führen. Wichtig ist allerdings, dass dies mit der notwendigen Sicherheit geschieht und dass zu diesem Zweck eine uneingeschränkte Verkehrstauglichkeit vorliegt. Besonders Senioren sind somit gut beraten, wenn sie sich regelmäßig auf ihre Verkehrstauglichkeit prüfen lassen – entweder durch einen Arzt oder Angehörige.

 

Gut zu wissen: Einige Fahrschulen und Institute wie ADAC oder TÜV bieten spezielle Trainings und Kurse an. Senioren können dabei herausfinden, ob sie ein Auto noch problemlos fahren können oder ob es besser wäre, den eigenen Führerschein im Alter abzugeben.

 

Geistige, körperliche und charakterliche Mängel rechtfertigen grundsätzlich einen Führerscheinentzug. Allerdings sind davon nicht nur Senioren betroffen, sondern auch junge Autofahrer. Im Alter steigt jedoch das Risiko für körperliche und geistige Defizite, beispielsweise durch Krankheiten oder Medikamente.

Sind Sie auf die permanente Einnahme von (starken) Medikamenten angewiesen, ist es empfehlenswert, dass Sie mit Ihrem Arzt Ihre Verkehrstauglichkeit besprechen. Doch auch wenn Sie im höheren Alter nicht auf Tabletten angewiesen sind, lohnen sich regelmäßige Untersuchungen ihrer Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Auch einen Sehtest und Hörtest sollten Sie beim Führen eines Fahrzeugs ab 70 regelmäßig durchführen lassen, damit Mängel im Seh- und Hörvermögen nicht zur Gefährdung im Straßenverkehr führen.

9. Wann muss man im Alter seinen Führerschein abgeben?

Wie bereits erklärt, gibt es keine bestimmte Altersgrenze, ab der Sie Ihr Auto nicht mehr führen dürfen. Allerdings kann es nach einem Verkehrsunfall oder bei auffälliger Fahrweise passieren, dass die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung und Fahrtüchtigkeit zweifelt. Gemäß § 11 FeV kann die Behörde eine medizinische Untersuchung anordnen, deren Augenmerk auf folgenden Aspekten liegt:

  • Sehvermögen
  • Hörfähigkeit
  • Psychische und nervliche Gesundheit

Ergeben sich im Rahmen der Untersuchung in einem oder mehreren Punkten Defizite, müssen Sie unter Umständen Ihren Führerschein abgeben. Vielen Senioren fällt dieser Schritt zwar schwer, doch stellen betagte Autofahrer bei mangelhafter Verkehrstüchtigkeit ein großes Sicherheitsrisiko dar. Es treten vermehrt Lenk-, Abbiege-, Abstands- und Vorfahrtsfehler auf, die im schlimmsten Fall in einem Unfall enden können.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die eigenen Fähigkeiten zu hinterfragen und die eigene Fahrweise selbstkritisch zu reflektieren. Geschehen vermehrt kleine Fehler oder fühlen Sie sich beim Führen Ihres Fahrzeugs unsicher, empfehlen sich entweder spezielle Trainings oder eine Abgabe Ihrer Fahrerlaubnis.

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10. Was gilt beim Führen eines Fahrzeugs fürs Telefonieren?

Grundsätzlich ist es bei laufendem Motor nicht gestattet, dass Sie ein technisches Gerät aufnehmen. Auch an Ampeln und im Stau sollten Sie daher nicht zum Handy greifen, sondern Ihre Aufmerksamkeit weiterhin dem Straßenverkehr widmen. Das ist einerseits wichtig, weil gemäß § 23 StVO ein Handyverbot im Straßenverkehr herrscht. Andererseits steigert der Blick aufs Handy das Unfallrisiko erheblich. Das Handyverbot dient daher vor allem der Verkehrssicherheit.

In diesem Sinne wird die Benutzung eines Handys bei laufendem Motor sanktioniert. Wer am Steuer telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer oder verursachen Sie einen Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 200 Euro und erweitert sich um ein einmonatiges Fahrverbot.

In der Probezeit gilt ein Verstoß gegen das Handyverbot übrigens als A-Verstoß. Demnach erwarten Sie nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich müssen Sie in der Regel ein Aufbauseminar besuchen.

 

Wichtig zu wissen: Möchten Sie während der Fahrt telefonieren, können Sie eine Auto-Freisprecheinrichtung nutzen. Da Sie Ihre Aufmerksamkeit als Fahrzeugführer nicht zu lang von der Fahrbahn nehmen müssen und das Unfallrisiko nicht maßgeblich steigt, ist das Telefonieren über eine Freisprechanlage bei laufendem Motor erlaubt.

 

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11. Fazit: Diese Regelungen zum Führen eines Fahrzeugs sollten Sie kennen

Das Führen eines Fahrzeugs ist als willentliches Inbewegungsetzen desselben unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte definiert. Als Fahrzeug gilt dabei ein Fortbewegungsmittel, das entweder motorisiert oder nicht-motorisiert ist und entweder den Transport von Personen, Gütern oder beidem ermöglicht. Fahrzeugführer ist, wer das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt und während der Fahrt lenkt, beschleunigt oder bremst.

Zum Führen eines Fahrzeugs sind Personen ermächtigt, die über eine Fahrerlaubnis verfügen und als verkehrstüchtig gelten. Sie müssen alle gültigen Verkehrsregeln kennen und befolgen sowie eine Gefährdung anderer Teilnehmer durch rücksichtsloses oder fahrlässiges Verhalten unterlassen. Wer ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt, begeht eine Straftat, die gemäß des Bußgeldkatalogs sanktioniert wird.

Wer als Senior ein Fahrzeug führen möchte, sollte keine geistigen und körperlichen Mängel aufweisen. Grundsätzlich gibt es jedoch keine Altersgrenze, ab der Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Wichtig ist lediglich, dass Sie sicher fahren, alle gültigen Verkehrsregeln befolgen und idealerweise eine regelmäßige Untersuchung Ihrer Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit sowie Ihres Seh- und Hörvermögens durchführen lassen.

Da im Straßenverkehr ein allgemeines Handyverbot gilt, ist es bei laufendem Motor nicht erlaubt, ein technisches Gerät aufzunehmen. Wer am Steuer telefoniert oder ein Handy in der Hand hält, wird entsprechend des Bußgeldkatalogs sanktioniert. Möchten Sie während der Fahrt telefonieren, dürfen Sie jedoch eine Auto-Freisprecheinrichtung nutzen.

Insgesamt zeigt sich das Führen eines Fahrzeugs im rechtlichen Sinne als ein komplexes Thema. Gerade im Fall von Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverstößen oder Straftaten kann deshalb ein Anwalt für Verkehrsrecht von Vorteil sein. Indem Sie einen Experten wie Alexander Einfinger beauftragen, erhalten Sie wertvolle Hilfe rund um rechtliche Themen, die sich aus dem Führen eines Fahrzeugs ergeben – von Rotlichtverstößen über Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zur Unfallregulierung.

 

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