Unfallregulierung

Wer den Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall bezahlt

Viele denken, dass sie grundsätzlich die Kosten des Anwalts zu tragen haben. Dies stimmt jedoch nicht. 

Die Kostenlast orientiert sich grundsätzlich am Verschulden: Sofern Sie nicht schuld an dem Unfall waren, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Wird Ihnen eine Teilschuld nachgewiesen, so erfolgt zumindest noch eine teilweise Erstattung. 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so tritt diese für Sie gegebenenfalls ein.

Sie sehen also, dass Sie die möglichen Gebühren nicht scheuen sollten. Gerne holen wir für Sie das beste Ergebnis heraus, damit die Kosten für Sie so gering wie möglich bleiben. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in unserem passenden Blog-Artikel.

 

OLG Franfurt, Urteil vom 01.12.2014 - 22 U 171/13

"Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

Optimale Regulierung nach einem Unfall erreichen

Die Versicherer nehmen regelmäßig Kürzungen an den Schadensaufstellungen der Gutachter durch automatisierte Verfahren vor. Dabei greifen sie auf ein Team von Juristen und Sachverständigen zurück. Meist erfolgt dann eine schnelle Zahlung, die den Anspruchsteller zufrieden stellen soll und auf die fachliche Unkenntnis der Beteiligten hofft. 

Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Sie bei einer fiktiven Schadensabrechnung auch ohne Vorlage einer Reparaturrechnung einen Anspruch auf Nutzungsausfall haben, falls Sie das Auto für weitere 6 Monate nutzen?! Kennen sie den über 100% unter 130% Fall, nach dem auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf die Nettokosten der Reparatur besteht?!

Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir holen das Maximum bei der Regulierung für Sie heraus.

Falls im Raum steht einen Verkehrsunfall verschuldet zu haben

Auch und vor allem, wenn Sie glauben einen Unfall verursacht zu haben, ist es ratsam einen Anwalt zu kontaktieren. Daher unterschreiben Sie bitte nie am Unfallort ein Anerkenntnis und äußern sich auch nicht in diese Richtung gegenüber der Polizei. Schildern sie ganz sachlich den Unfall in einem Unfallbericht. Wohlmöglich trifft Sie nur eine Teilschuld. Gerne prüfen wir anhand der aktuellen Rechtsprechung, ob Ihre Haftung reduziert werden kann.

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Wir dürfen und wollen nicht werben: Aber mit einer Verkehrsrechtsschutz gehen Sie kein großes Risiko ein. Schon ein Verfahren wegen eines Bußgeldbescheides kann die jährlichen Kosten einer solchen Versicherung übersteigen und sie somit lohnenswert machen. Ganz zu schweigen von einem Verkehrsunfall. Die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten betragen hier oft mehrere Tausend Euro. Die gute Nachricht: Einige Versicherer bieten auch bei Abschluss des Vertrages nach dem Schadensfall Rechtsschutz. Erkundigen sie sich!

Angebote für Unternehmen

Unter anderem übernehmen wir für Sie die Regulierung der Schäden und Unfälle in Ihrer Flotte oder stehen als rechtlicher Beistand und Service Ihrem Autohaus zur Verfügung. Hier geht es zu unseren Angeboten für Unternehmen.

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