Verkehrsunfall Anwalt - Wann lohnt es sich den Experten einzuschalten?

Wann sollte man nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten? Viele Betroffene stellen sich diese Frage und schalten einen Rechtsanwalt, der auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisiert ist, häufig zu spät ein.
Denn egal ob Sie Opfer, Betroffener oder Verursacher eines Verkehrsunfalls sind, die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist immer ratsam.

Häufig gibt es bei der Regulierung eines Unfalls Schwierigkeiten. In solchen Fällen sollten Sie, egal in welcher Form Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin benötigen, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – die Mobilrechtler – bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts kompetent und umfassend aufgehoben.

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Verkehrsunfall Anwalt - Wann lohnt es sich den Experten einzuschalten?

Welchen Anwalt nach Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall kann es zu sehr unterschiedlichen Problemen kommen. Je nachdem, wie Sie von einem Verkehrsunfall betroffen sind, z.B. als Opfer oder als Verursacher, müssen Sie sich mit verschiedenen Institutionen und Problemfeldern auseinandersetzen. Gerade bei Unstimmigkeiten mit Haftpflichtversicherungen, Sachverständigen und Gerichten kann es zu Problemen unterschiedlicher Art kommen.

Ein Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann Betroffene nicht nur bei den rechtlichen Auseinandersetzungen beistehen und vertreten. Auch wenn es um technische oder tatsächliche Frage im Rahmen eines Verkehrsunfalls geht – z.B. wenn es um technische Sachverständigen-Gutachten geht, um Fragen des Unfallhergangs, um die Schuldfrage – ist ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt der richtige und kompetente Ansprechpartner.

Die EINFINGER Anwaltskanzlei – die Mobilrechtler – berät und vertritt alle Betroffenen eines Verkehrsunfalls in allen Stadien der Regulierung. Auch wenn Sie Verursacher eines Verkehrsunfalls sind und mit strafrechtlichen Ermittlungen zu kämpfen haben, werden Sie kompetent und umfassend unterstützt.

Wann kann ich einen Anwalt einschalten?

Die Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt stellt unserer Erfahrung nach in allen Stadien einer Schadensregulierung und Abwicklung bei einem Verkehrsunfall eine gute und kluge Entscheidung dar. Durch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird zwischen den Betroffenen und der Haftpflichtversicherung eine Art Waffengleichheit erzeugt.

Oftmals versuchen die Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher nämlich hinsichtlich der Schuldfrage trotz eindeutiger Schuld des Verursachers eine Mitschuld auf die Opfer zu übertragen. Oder der durch einen Gutachter festgestellte Schaden wird von den Versicherungen gemindert.

Dies soll den Schaden für die Versicherungen niedrig halten, wird aber häufig den Unfallfolgen nicht gerecht. Deshalb sollten Betroffene, auch wenn diese nicht Verursacher des Unfalls waren oder keine Mitschuld an dem Unfall tragen, einen Rechtsanwalt beauftragen.

Vor allem dann, wenn Sie aber einen Unfall verursacht haben oder zumindest glauben diesen verursacht zu haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann auch bei vermeintlich eindeutigen Schuldfragen eine bessere Ausgangslage für die Unfallverursacher erreicht werden. Nicht immer tragen Unfallverursacher auch allein an einem Unfallgeschehen die Schuld.

Wer zahlt den Anwalt bei einem Unfall?

Oft lassen sich Betroffene eines Verkehrsunfalls erst dann von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, beraten oder vertreten, wenn z.B. Probleme bei der Schadensregulierung auftauchen. Häufig lassen sich Betroffene auch deshalb nicht von einem Rechtsanwalt vertreten, weil sie die hohen Kosten scheuen.

Dabei herrscht immer wieder die Fehleinschätzung vor, dass die Opfer eines Verkehrsunfalls ihren Rechtsanwalt selbst zahlen müssen. Dem ist aber tatsächlich meistens nicht so. Grundsätzlich gilt nämlich, wer keine Schuld an einem Unfall hat, muss auch für keine Kosten aufkommen.

Daher sollten sich Unfallopfer schnellstmöglich um eine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kümmern. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für die Kosten auf. Unfallopfer sollen nach dem deutschen Recht nämlich nach der Schadensregulierung so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Daher müssen auch die Rechtsanwaltskosten von der Versicherung übernommen werden.

Was passiert bei einer Teilschuld?

Wenn Sie eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall haben, dann müssen Sie sich auch an den Kosten der Schadensregulierung beteiligen. Wenn Ihnen z.B. 20% Mitschuld an einem Verkehrsunfall nachgewiesen wird, müssen Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung auch 20% der Kosten übernehmen.

Bei Fragen der Mitschuld oder Teilschuld ist es ebenfalls empfehlenswert einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der die Frage der Mitschuld und der Schadensregulierung überwachen und an der richtigen Stelle dagegen einschreiten kann.

Und wenn ich der Unfallverursacher bin?

Auch als Unfallverursacher sollten Sie nicht auf eine anwaltliche Vertretung verzichten. Hier ist es vor allem wichtig, in einem sehr frühen Stadium der Regulierung und Abwicklung eines Verkehrsunfalls sich durch einen Rechtsanwalt vertreten und beraten zu lassen.

Beispielsweise sollte man nie noch am Ort des Unfallgeschehens ein Schuldeingeständnis oder Schuldanerkenntnis abgeben. Selbst wenn der Sachverhalt und die Schuldfrage noch so klar sind und es nachvollziehbar ist, dass der Schock nach einem Unfall groß sein kann, sollten vermeintliche Unfallverursacher nichts zur Schuldfrage sagen. Dies kann im Zweifel gar nicht oder nur sehr schwer angefochten werden.

 

Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?

Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, dann müssen Sie durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung so gestellt werden, als ob der Unfall nie passiert wäre. Bei der Schadensregulierung müssen daher alle Kosten und Schäden durch die gegnerische Versicherung übernommen werden. Dazu gehört u.a.:

  • Ersatz des Schadens an ihrem Fahrzeug, z.B. durch Reparatur oder bei Totalschäden durch Ersatz des Wertes des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs – durch die Reparatur und den Unfall verliert ihr Fahrzeug an Marktwert
  • Ersatz der Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Kosten für Gutachter, Sachverständige und einen Rechtsanwalt
  • Kosten der Behandlung von möglichen Verletzungen sowie der daraus entstandene Schaden (z.B. Verdienstausfall)
  • Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen

 

Wann ist es ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Schaden an einem Fahrzeug maximal 750 bis 1.000 Euro beträgt. Dabei gilt es zu beachten und zu analysieren, ob es sich wirklich um einen Kleinstschaden handelt oder nicht.

Durch die heute immer aufwändigeren Fahrzeuge können auch bei augenscheinlichen Kleinstschäden wie Beulen und Dellen Aufhängungen verbogen sein, Sensoren beschädigt sein oder andere nicht sofort auffällige Schäden, insbesondere an der Elektronik, vorliegen, die durchaus einen größeren Aufwand als maximal 1.000 Euro bedeuten.

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