Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Bei Mängeln oder Schäden an ihrem Auto oder KFZ im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantie sollten Sie sich auch an einen Anwalt für Gewährleistungsrecht wenden, der im KFZ-Bereich spezialisiert ist. Häufig gibt es bei einem Schaden hinsichtlich Garantie und Gewährleistung zwischen den Beteiligten Streit.

Bei Schäden oder Mängeln an einem Auto gibt es verschiedene Dinge zu beachten:

  • Handelt es sich um ein neues oder gebrauchtes Auto?
  • Wurde das Auto von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson verkauft?
  • Liegt für das KFZ eine Gewährleistung vor oder wurde sogar eine Garantie vereinbart?

Wir beraten und vertreten Kunden, Verkäufer sowie Händler und bieten durch unsere Spezialisierung auf das Verkehrsrecht und Gewährleistungsrecht im KFZ-Bereich eine kompetente und auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung zu Ihrem Anliegen.

Falls Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin benötigen, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – bei Problemen mit der Gewährleistung oder Garantie im Rahmen der Kaufs oder Verkaufs eines KFZ und in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts bestens aufgehoben.

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Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Ist die Garantie das gleiche wie die Gewährleistung?

Immer wieder werden die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie verwechselt oder sogar als Synonyme verwendet. Zwar betreffen Gewährleistung und Garantie ähnliche Pflichten. Bei beidem geht es darum, wie Verkäufer, Händler oder Hersteller mit Schäden bzw. Mängeln an unterschiedlichen Gegenständen – nicht nur Fahrzeuge – umzugehen haben. Allerdings unterscheidet sich der Umfang der Pflichten je nachdem, ob es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt oder um eine (freiwillig) gewährte Garantie. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in §437 BGB festgeschrieben. 

Garantie – Freiwillige Leistung für den Käufer

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Die Garantie wird dem Käufer ausdrücklich zugesichert. Beispielsweise werden oftmals Anschlussgarantien von Herstellern/Händlern angeboten, die der Kunde/Käufer z.T. nur gegen eine Geldleistung bekommt. Hier sollte man immer abwägen, ob der Abschluss einer solchen Garantie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei kommt es vorrangig auf den Leistungskatalog der Garantie an.

Der Händler oder der Hersteller können die Art der Garantie frei bestimmen. Dazu gehört auch die Bestimmung, welche Teile oder welche Leistungen bei der Garantie überhaupt eingeschlossen sind und unter welchen Umständen die Garantie gilt. Für gebrauchte PKW können sogenannte Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen werden.

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Welche Rechte habe ich bei der Gewährleistung?

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich festgeschrieben und muss durch den gewerblichen Händler bzw. Verkäufer des KFZ erfüllt werden. Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der Händler/Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war.

Der Käufer hat dabei unterschiedliche Rechte, die er gegenüber Händler/Verkäufer geltend machen kann, wenn ein Mangel vorliegt. Dazu gehören gem. § 437 BGB die Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises sowie ggf. auch Schadensersatz.

Verkäufer darf nacherfüllen – Anzahl der Nacherfüllung vom Einzelfall abhängig

Der Händler/Verkäufer kann die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Nacherfüllung in Form z.B. einer Reparatur beseitigen. Als Käufer darf man die Reparatur eines mangelbehafteten Fahrzeugs nicht bei einer anderen Werkstatt in Auftrag geben. Bei Verträgen bis zum 31.12.2021 galt, dass der Händler/Verkäufer zwei Mal nacherfüllen durfte.

Seit dem 01.01.2022 gilt gegenüber Verbrauchern, dass die Anzahl der Nacherfüllungsversuche vom Einzelfall abhängt. Bei leichteren Mängeln wird man dem gewerblichen Verkäufer weniger Versuche zubilligen, als bei größeren oder schwereren Sachmängeln.

Hat der Verkäufer/Händler diese vom Einzelfall abhängigen Nacherfüllungsversuche geleistet und bestehen weiterhin Mängel oder der Verkäufer hat die Nacherfüllung gänzlich verweigert, kann der Käufer weitere Rechte wie die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln) ausüben. Es ist auch möglich, den Mangel in solchen Fällen auf Kosten des Verkäufers beseitigen zu lassen.

Vorteil für den Verbraucher als Käufer – Beweislastumkehr

Der große Vorteil für den kaufenden Verbraucher ist die sog. Beweislastumkehr. Dieser muss in den ersten 12 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs nicht beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits bei der Übernahme vorlag. Hierzu gibt es eine gesetzliche Vermutung – siehe dazu § 477 BGB. Es liegt dann am gewerblichen Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe gerade nicht vorlag.

Erst seit dem 01.01.2022 beträgt die Beweislastumkehr 12 Monate. Vor dem 01.01.2022 betrug die Beweislastumkehr lediglich 6 Monate und war in § 476 BGB a.F. geregelt. Für Verträge vor dem 01.01.2022 gilt noch die 6-monatige Beweislastumkehr.

Gewährleistung – 2 Jahre auf Neuwagen; 1 Jahr für Gebrauchtwagen

Die Länge der Gewährleistung beträgt für Neuwagen zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen.

Was ist ein Sachmangel am Auto?

Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist das Fahrzeug z.B. mit einer Klimaanlage verkauft worden und fällt diese aus oder funktionierte erst gar nicht, dann ist dies ein Sachmangel. Soweit es sich aber um Mängel handelt, die einem gewissen Verschleiß unterliegen, z.B. Bremsbeläge oder Reifen, fallen diese meist nicht unter die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung.

Soweit bei einem Gebrauchtwagen übliche Gebrauchsspuren vorliegen, muss der Käufer diese grundsätzlich hinnehmen. Sind die Gebrauchsspuren jedoch unüblich, haftet der Verkäufer, es sei denn er weist auf sie hin. Es kommt hier maßgeblich auf eine Bewertung des Einzelfalls an. Mehr zum Thema Mängel erfahren Sie hier.

Kann ein Autohändler die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschließen?

Der gewerbliche Verkäufer oder Autohändler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Es handelt sich hier um gesetzliche Pflichten des Verkäufers/Händlers, die dem privaten Kunden in jedem Fall zustehen. Anders ist dies allerdings bei privaten Verkäufern und unter Unternehmern.

Private Verkäufer können sich von Gewährleistung befreien

Der private Verkäufer kann sich mittels eines rechtsgültigen Haftungsausschlusses von der Gewährleistung befreien. Gleiches gilt unter Unternehmern als Vertragspartner. Ausnahmen bestehen, wenn für Eigenschaften des Fahrzeugs ein Garantieversprechen abgegeben wurde oder bestimmte Zustände zugesichert sind. Dabei gibt der Verkäufer erkennbar eine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Eigenschaft bei einem Fahrzeug vorliegt und er ggf. für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft sogar eine Garantie übernehmen will. Auch hier sollte jeder Einzelfall genau untersucht werden.

Kein Haftungsausschluss für arglistige Täuschung

Täuscht der private oder gewerbliche Verkäufer absichtlich und wider besseren Wissens über eine bestimmte Eigenschaft oder das Vorliegen eines Mangels – z.B. die Unfallfreiheit des Fahrzeugs oder die Laufleistung – und stellt sich heraus, dass diese Eigenschaft nicht gegeben ist bzw. ein Mangel vorliegt, dann kann der Käufer gegen diese arglistige Täuschung vorgehen.

Selbst wenn ein rechtsgültiger Haftungsausschluss vorliegen sollte, lässt sich die Haftung wegen arglistiger Täuschung damit nicht ausschließen. Der Käufer muss allerdings beweisen, dass der Verkäufer von den die Täuschung begründenden Umständen Kenntnis hatte, was in der Praxis durchaus Schwierigkeiten bereiten kann.

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Was tun, wenn der Händler die Gewährleistung verweigert?

Nicht selten kommt es vor, dass gewerbliche Händler eine Nacherfüllung ablehnen oder die Nacherfüllung nicht alle Mängel beseitigt. Hier ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, beraten und vertreten zu lassen.

Da die Materie der Haftung bei einem Autokauf und das Auftreten von Sachmängeln – vor allem bei Gebrauchtwagen – durchaus komplex sein kann, sind Erfahrung und Spezialkenntnisse notwendig. Häufig sind z.B. Sachverständigengutachten nötig, um klären zu lassen, ob ein Sachmangel vorlag oder wie hoch der Kaufpreis bei einem Sachmangel zu mindern ist. Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Wir sind als Mobilrechtler auch auf die rechtlichen Fragen rund um den Gebraucht- und Neuwagen-Kauf/Verkauf spezialisiert.

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Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, wird häufig mit der Anhörung im Bußgeldverfahren konfrontiert. Der Anhörungsbogen wird von der Straßenverkehrsbehörde zugesandt und es wird gebeten, diesen ausgefüllt zurückzuschicken. Doch was tun? Ausfüllen? Ordnungswidrigkeit zugeben? Muss ich den Anhörungsbogen überhaupt zurücksenden?

Zu diesen und weiteren Fragen zur Anhörung im Bußgeldverfahren klären wir in diesem Beitrag auf!

Wurden auch Sie mit einer Anhörung im Bußgeldverfahren konfrontiert und wissen nun nicht, wie Sie korrekt und zu Ihren Gunsten vorgehen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne.

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Anhörung im Bußgeldverfahren

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

 

Das Bußgeldverfahren lässt sich in bis zu drei Schritte einteilen:

  1. Das Vorverfahren,
  2. das Zwischenverfahren und
  3. das gerichtliche Verfahren.

Gibt man die Ordnungswidrigkeit zu oder zahlt das Bußgeld, ist nach dem Vorverfahren bereits Schluss.

Vorverfahren – von der Ordnungswidrigkeit zum Bußgeldbescheid

Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, z.B. einen Rotlichtverstoß oder zu schnelles Fahren, wird die zuständige Behörde auf Grundlage der vorliegenden Beweise ein Vorverfahren einleiten. Anhand der vorliegenden Beweise wie Blitzer-Fotos kann die Behörde eine bestimmte Ordnungswidrigkeit einem Fahrzeughalter zuordnen.

Doch wenn der Halter z.B. ein Mann ist und eine Frau auf dem Blitzer-Foto zu sehen ist, fallen Halter und Täter der Ordnungswidrigkeit auseinander. Dann wird die Behörde an den Halter einen Anhörungsbogen senden, um den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Der Anhörungsbogen wird meist nur dann verschickt, wenn die Behörde den Fahrer eben nicht eindeutig zuordnen kann.

Am Ende des Vorverfahrens erlässt die Behörde mit dem Bußgeldbescheid ein Bußgeld und eventuell Punkte im Bundesverkehrsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder sogar weitergehende Maßnahmen.

Zwischenverfahren – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wenn der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, kann man gegen diesen als Rechtsmittel den sog. Einspruch einlegen. Ab der Zustellung des Bußgeldbescheides hat man lediglich zwei Wochen Zeit den Einspruch einzulegen. Es gilt hier das Datum, welches auf dem Umschlag vermerkt ist. Diesen Also nicht wegwerfen!

Während des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Man muss also weder ein Fahrverbot antreten oder die Geldbuße zahlen. Auch die Punkte „in Flensburg“ werden bis zur Rechtskraft nicht eingetragen.

Nachdem Einspruch eingelegt wurde, prüft die zuständige Behörde, wie etwa in einem Widerspruchsverfahren, die Beweise. Sie wertet unter anderem die Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen aus und kontrolliert, ob die Geräte geeicht waren. Liegen gute Gründe vor, dass der Bußgeldbescheid falsch war oder sieht die Behörde selbst einen Fehler, gibt sie gegebenenfalls dem Einspruch statt. Dann ist der Bußgeldbescheid sozusagen „vom Tisch“.

Gerichtliches Verfahren – Gericht prüft Bußgeldbescheid

Gibt die Behörde dem Einspruch allerdings nicht statt, wird die Sache durch die Behörde der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Es kommt dann zu einem gerichtlichen Verfahren und letztlich muss das Gericht über das Bußgeld und die Sanktion wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot entscheiden.

Ist man mit der gerichtlichen Entscheidung ebenfalls nicht einverstanden, kann man gegen das Urteil des Gerichts unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde einlegen. Hierzu muss aber z.B. die Geldbuße mehr als 250 Euro betragen – siehe auch die Regelung in § 79 OWiG.

Was passiert bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?

Die Anhörung ist kein Termin bei dem Sie als Halter eines Fahrzeugs erscheinen müssen und aussagen sollen, sowie dies der Begriff der Anhörung vermuten ließe. Im Bußgeldverfahren ist die Anhörung lediglich ein Schreiben, das wie ein Fragebogen ausgestaltet ist. Auf dem Anhörungsbogen kann man z.B. Angaben zum tatsächlichen Fahrer machen, zu seiner Person und seinen persönlichen Daten oder zum Sachverhalt.

Man kann die Ordnungswidrigkeit auch zugeben. Doch das müssen und sollten Sie nicht! Mit den Angaben in dem Anhörungsbogen müssen Sie weder sich selbst noch andere nahe Angehörige wie den Ehemann oder die Ehefrau belasten.

Warum bekommt man einen Anhörungsbogen?

Wurde mit einem bestimmten Fahrzeug z.B. zu schnell gefahren oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen, wird nicht der Halter des Fahrzeugs bestraft, sondern der Fahrer. Fahrer und Halter müssen dabei nicht ein und dieselbe Person sein. Deshalb wird die Behörde mit einem Anhörungsbogen z.B. die Identität des tatsächlichen Fahrers klären wollen.

Wie reagiere ich auf einen Anhörungsbogen?

 

Wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen, sind bestimmte Angaben darin von Ihnen als Halter eines Fahrzeugs verpflichtend zu machen. Dazu gehören die Angaben zu Ihrer Person als Halter des Fahrzeugs.

Wenn man Angaben zum Tathergang oder zum tatsächlichen Fahrer macht, müssen diese gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Geben Sie z.B. eine Person als Fahrer an, die das Fahrzeug gar nicht gefahren ist, dann ist das eine Straftat. Diese falsche Verdächtigung kann gem. § 164 Abs. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Bei den Angaben, die Sie im Anhörungsbogen machen, müssen Sie aber weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten. Ist vielleicht die Ehefrau oder der Ehemann gefahren, brauchen Sie dies nicht anzugeben. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Behörde darf aus dieser Weigerung aber auch keine Schlüsse ziehen, die z.B. für Angehörige eine negative Konsequenz bedeuten können.

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht zurückschicke?

Wie oben dargestellt, brauchen Sie sich nicht zur Tat äußern, müssen aber Angaben zu Ihrer Person machen. Hierzu finden Sie auch einen Hinweis im Anhörungsbogen. Daher ist es grundsätzlich nicht zu empfehlen, auf den Anhörungsbogen gar nicht zu reagieren.

Nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist man verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen und den Bogen innerhalb der gesetzten Frist - zumeist 1 Woche - zurückzuschicken. Ansonsten stellt dies seinerseits wieder eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird der Anhörungsbogen gar nicht beantwortet, kann die Polizei oder Bußgeldstelle Sie sogar zur Anhörung vorladen oder in vereinzelten Fällen das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen.

Insofern ist es durchaus ratsam, sich bereits jetzt Rat von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen. Dieser kann ggf. für Sie den Anhörungsbogen beantworten und dadurch früh Einfluss auf das Verfahren nehmen.

Was kommt nach der Anhörung?

Nachdem der Anhörungsbogen bei der Behörde eingegangen ist oder nachdem die Frist zum Zurückschicken des Bogens abgelaufen ist, hat die Behörde drei Monate Zeit, zu der vorgeworfenen Tat einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Da im Anhörungsbogen keine Sanktion – auch keine mögliche Sanktion – angegeben ist, muss man den Bußgeldbescheid in jedem Fall abwarten. Nun kann man die Strafe des Bußgeldbescheides akzeptieren und die Konsequenzen tragen. Oder man legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Spätestens hier sollte man sich jedoch von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, vertreten lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und damit Einsicht nehmen, welche Beweise die Behörde hat. Erst danach lässt sich auch beurteilen, ob ein Einspruch Erfolg haben kann und wie dieser zu begründen ist. Ein Rechtsanwalt erhält dabei – im Gegensatz zum Fahrzeughalter – eine Einsicht in alle Akten.

Sollte man eine Ordnungswidrigkeit zugeben?

Selbst wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist es meist nicht ratsam, diese zuzugeben. Wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen bekommen haben, dann kennt nur die Behörde alle Beweise gegen den Fahrer des Fahrzeugs. Ist z.B. die Beweislast gegen den Fahrer sehr gering, kann das Schweigen über die „Schuldfrage“ die beste Strategie darstellen.

Die Behörde kann dann im Zweifel die Ordnungswidrigkeit gar nicht beweisen und ein Bußgeld und sonstige Sanktionen würden gar nicht verhängt. Gibt man die Ordnungswidrigkeit jedoch zu, braucht die Behörde auch gar nicht weiter Beweise zu sammeln.

Auch in diesem Fall sollten Sie sich darüber mit einem Verkehrsrechts-Spezialisten beraten. Dieser kann Einsicht in die Akte nehmen und entscheiden, ob und welche Angaben man zur Ordnungswidrigkeit macht.

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Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Oldtimer erfreuen sich großer Beliebtheit: Seit 2015 steigt die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen um etwa 9 Prozent pro Jahr. Doch nicht jeder vermeintliche Schatz ist die Investition wert. Mängel und andere Fallstricke sind keine Seltenheit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Oldtimer kaufen und weshalb ein individueller Oldtimer Kaufvertrag Sicherheit schafft.

Das Oldtimerrecht ist eines unserer speziellen Rechtsgebiete, dem wir uns als Autofreunde mit besonderer Hingabe widmen. Wenn Sie also fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

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Oldtimer kaufen: 5 wertvolle Tipps vom Anwalt

Was ist ein Oldtimer?

Ein Oldtimer ist ein Auto oder Motorrad, das die in § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definierten Voraussetzungen erfüllt. Es muss

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen worden sein
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und
  • einen guten Erhaltungszustand aufweisen.

Eine Vorstufe zum Oldtimer - und damit ebenfalls eine gefragte Kapital- und Wertanlage - ist der sogenannte Youngtimer. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug jüngeren Datums, das seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist. Es kann, wenn die oben genannte 30-Jahres-Grenze erreicht ist, zum Oldtimer werden. Für die Einstufung als Oldtimer bedarf es eines Oldtimergutachtens durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen (§ 23 StVZO). In der Praxis aber werden viele Fahrzeuge als Oldtimer beworben und verkauft.

Tipp #1: Keinen Oldtimer kaufen ohne Besichtigung

Lackschäden, manipulierte Kilometer, verschwiegene Unfälle - die Liste der denkbaren Mängel ist lang. Informieren Sie sich über typische Schwachstellen des ausgesuchten Modells und prüfen Sie das infrage kommende Fahrzeug auf Herz und Nieren. Und zwar vor Ort. Beschreibungen und Bilder im Internet sind wenig aussagekräftig. Lassen Sie sich nicht von günstigen Preisen zu voreiligen Kaufzusagen verleiten. Diese nämlich können zur Abnahme verpflichten oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Tipp #2: Überprüfung durch Zustandsnoten

Es sind eine ganze Reihe von Faktoren, die den Wert eines Young- oder Oldtimers bilden. Einer der wichtigsten Aspekte aber ist und bleibt der Zustand des Fahrzeugs. Er wird oft mithilfe der von Classic Data entwickelten und in der Szene etablierten Zustandsnoten beschrieben. Demnach erhalten Autos und Motorräder, die sich in nahezu makellosem Zustand befinden, die Note 1. Die Note 5 wiederum steht für Fahrzeuge im schlechtesten, restaurierungsbedürftigen Zustand. Verlässlich ist die Benotung allerdings nur, wenn sie von einem Sachverständigen in einem Oldtimergutachten ermittelt wurde. Noten, die ein Verkäufer selbst angibt, entsprechen teils nicht dem tatsächlichen Zustand. Sie können stark mit dem Verkaufsinteresse verknüpft sein. Achten Sie als Käufer auch darauf, wann das Oldtimergutachten erstellt wurden. Liegt das Oldtimergutachten schon längere Zeit zurück, hat sich der Zustand des Fahrzeugs in der Zwischenzeit möglicherweise verschlechtert.

Tipp #3: Achten Sie auf Matching Numbers

Matching Numbers verraten Ihnen, ob ein Oldtimer noch im Besitz seiner ursprünglich verbauten Hauptkomponenten ist. Hierbei handelt es um Teile wie das Getriebe, die Hinterachsen und den Motor. Grundsätzlich kommen aber auch andere Komponenten wie Ansaug- und Auspuffkrümmer, Karosserieteile und Vergaser in Betracht. Sie enthalten Datumsangaben, gestempelte Nummern oder Codes, die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder der Fahrgestellnummer des einstigen Neufahrzeugs übereinstimmen sollten. Diese Nummerngleichheit darf nicht erst im Laufe des Fahrzeuglebens entstanden sein. Rechtlich problematisch ist jedoch, dass von den Gerichten nicht abschließend geklärt, welche Teile eines Oldtimers von der Umschreibung Matching Numbers erfasst sind. Das Landgericht Hamburg hat dies zumindest für den Motor bestätigt, sich aber bezüglich anderer Komponenten nicht geäußert. Sollte die Bezeichnung Matching Numbers in einem Kaufvertrag verwendet werden, ist es daher ratsam alle Komponenten, welche Nummerngleichheit haben sollen auch direkt zu benennen und so den Begriff Matching Numbers zu konkretisieren. Zudem kann es ratsam sein einen Rechtsanwalt bei der Gestaltung des Kaufvertrages und mit einbeziehen.

Tipp #4: H-Kennzeichen bietet Sicherheit

Oldtimer können als historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Das ermöglicht das Fahren in Umweltzonen ohne grüne Plakete - und bringt steuerliche Vorteile. Ob ein H-Kennzeichen erteilt wird, darf nur ein Sachverständiger entscheiden. Dieser prüft, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und vermerkt seine Ergebnisse in einem speziellen Oldtimergutachten. In diesem Oldtimergutachten werden auch der Marktwert und der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Es eignet sich damit als Nachweis gegenüber potenziellen Käufern. Ein vorhandenes H-Kennzeichen wiederum ist ein sicheres Zeichen für die Echtheit des Oldtimers.

Tipp #5: Ein Oldtimer Kaufvertrag ist unerlässlich

Worte sind flüchtig. Um einen Streit zu vermeiden, sollten alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich in einem Oldtimer Kaufvertrag fixiert werden. Musterformulare helfen hier nur bedingt weiter. Ein allgemein formulierter Oldtimer Kaufvertrag beschreibt die spezifischen Umstände eines Kaufs oder Verkaufs in der Regel nur unzureichend. Mit einem individuell angepassten Oldtimer Kaufvertrag sind Sie für den Fall der Fälle bestens gerüstet. Hier lassen sich wichtige Aspekte wie Ausstattungsmerkmale, H-Kennzeichen, Matching Numbers oder Schäden ausreichend konkretisieren. Das stellt beide Vertragsparteien auf rechtlich sichere Füße.

Sehen Sie ein Problem in Ihrem Kaufvertrag? Zweifeln Sie, ob wirklich Matching Numbers vorliegen? Haben Sie vielleicht einen Gewährleistungsfall oder wünschen Sie sich zur Absicherung einen individuellen Kaufvertrag für Ihren Oldtimer/Youngtimer? Dann rufen Sie uns an (030 30348286) oder kontaktieren Sie uns.

Wir sind spezialisiert auf das Oldtimerrecht und helfen Ihnen gerne.

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Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Wir fassen für sie die wichtigsten Änderungen kurz zusammen.

Was sich für alle Autofahrer ab 2022 ändert

Maskenpflicht im Verbandskasten

Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kranft treten. Danach dürfen Sie sich in Ihren Verbandskasten noch zwei Mund-Nase-Bedeckungen legen. Wann genau die Regelung kommt ist noch nicht klar. Jedoch können Sie sich bereits jetzt relativ einfach vorbereiten. Lassen Sie einfach mal zwei Masken im Auto.

Neuwagen mit Blackbox und Assistenzsystemen

Ab dem 06.07.2022 werden Fahrzeuge zwingend schlauer. In allen neuen Fahrzeugtypen muss dann eine Blackbox - ein Unfalldatenspeicher - eingebaut sein. Es wird interessant, wie sich dies auf die Regulierung von Unfällen auswirken wird. Zudem sind alle Fahrzeuge mit mindestens 9 Assistenzsystem auszustatten, zu denen unter anderem ein Warnsystem vor überhöhter Geschwindigkeit, ein Müdigkeitswarner und ein Rückfahrassistent gehören. Ab dem 07.07.2024 müssen dann sämtliche Neuwagen über diese Systeme verfügen.

Tausch des Führerscheins

Circa 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 umgetauscht werden. Sie sind aufgrund einer EU-Richtlinie gegen fälschungssicheres Exemplare umzutauschen. Dies geht unkompliziert bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Betroffen sind alle Motorrad- und PKW-Führerscheine ab dem 19.01.2013. In Deutschland wurde hierzu ein gesetzlicher Stufenplan geschaffen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Bei der zuständigen Behörde oder dem ADAC können Sie sich erkundigen, wann Sie an der Reihe sind. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet 25 Euro. Dieser ist für 15 Jahre gültig. Fährt man weiter mit dem alten Führerschein droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Neues Kaufrecht

Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Kaufrecht, das vor allem Gebrauchtwagenkäufern Vorteile bringt. Insbesondere wurde die sogenannte Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Mithin sind gewerbliche Verkäufer länger in die Pflicht genommen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er im entsprechenden Zeitraum nur einen Mangel darlegen muss, nicht aber, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Dies wird vermutet und ist vom Verkäufer zu wiederlegen, was jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen dürfte.

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Das sogenannte Schuldrecht hat zum 01.01.2022 die größte Reform seit mehreren Jahren erfahren. Insbesondere im Bereich des Kaufrechts ergeben sich eine Vielzahl neuer Besonderheiten, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig sind. Wir fassen für Sie kurz zusammen.

Neues Kaufrecht beim Autokauf

Neuer Mangelbegriff

Mangel oder nicht Mangel, das ist hier die Frage. Und diese war schon vor der Reform nicht leicht zu beantworten. Oder wussten sie, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist oder eine andere Sache geliefert wurde. Auch Werbeversprechen und Muster haben Relevanz. Seit dem 01.01.2022 spielt zudem die Haltbarkeit eine Rolle. Sofern Verkäufer und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, können sogar Eigenschaften wie Kompatibilität, und Interoperabilität das Vorliegen eines Mangels bestimmen.

Für digitale Produkte wurden ganz neue Regelungen geschaffen. Hierbei sind digitale Produkte und Waren mit lediglich digitalen Elementen zu unterscheiden. Je nachdem gelten andere Rechtsfolgen. Beiden gemein sind jedoch gewisse Aktualisierungspflichten.

Vereinfachung beim Rücktritt und Schadensersatz für Verbraucher

Mit Beginn des Jahres wird es dem Verbraucher erleichtert von einem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

So bedarf es nicht mehr zwingend vorher einer expliziten Fristsetzung durch den Verbraucher zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) an den unternehmerischen Verkäufer. Es genügt nunmehr, dass eine angemessene Frist ab dem Zeitpunkt abgelaufen ist, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Hierdurch wird der Service der Verkäufer erheblich gefordert, da man selbst in angemessener Frist aktiv werden muss und nicht mehr auf das Verlangen des Käufers warten kann.

Des Weiteren konnte der Unternehmer bislang zweimal versuchen nachzuerfüllen. Dies könnte, sofern die Rechtsprechung hier nicht zu Gunsten der Unternehmer handeln wird, vom Tisch sein. Es heißt nunmehr deutlich, dass der Käufer von seinen weiteren Rechten wie Rücktritt und Schadensersatz Gebrauch machen kann, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Eine bestimmte Anzahl von Versuchen wird nicht mehr genannt. Auch kommt es nicht darauf an, ob der Mangel nach dem Versuch der Nacherfüllung fortbesteht oder die Nacherfüllung einen neuen, anderen Mangel verursacht hat.

Was gilt wann für wen?

Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Für die alten Verträge bleibt es bei den alten Regelungen. Insofern wird man noch mindestens 2 Jahre ein duales System fahren müssen. Dies stellt sowohl Unternehmer als auch Verbraucher eine Herausforderung dar.

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Regelmäßig erreicht uns die Frage, ob es sich überhaupt lohnt einen Rechtsanwalt in Verkehrssachen zu beauftragen, insbesondere bei kleineren Schäden und wenn die Angelegenheit geklärt scheint.

Wir klären auf.

Nach einem Autounfall zum Anwalt: Darum lohnt es sich...

Wer den Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall bezahlt

Viele denken, dass sie grundsätzlich die Kosten des Anwalts zu tragen haben. Dies stimmt jedoch nicht. Meist müssen nicht Sie, sondern die Versicherung die Gebühren zahlen.

Die Kostenlast orientiert sich dabei grundsätzlich am Verschulden: Sofern Sie nicht schuld an dem Unfall waren, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

Wird Ihnen eine Teilschuld nachgewiesen, so erfolgt zumindest noch eine teilweise Erstattung.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so tritt diese für Sie gegebenenfalls ein.

Sie sehen also, dass die möglichen Gebühren Sie nicht scheuen sollten. Gerne holen wir für Sie das beste Ergebnis heraus, damit die Kosten für Sie so gering wie möglich bleiben.

Optimale Regulierung nach einem Unfall erreichen

Die Versicherer nehmen regelmäßig Kürzungen an den Schadensaufstellungen der Gutachter durch automatisierte Verfahren vor. Meist erfolgt dann eine schnelle Zahlung, die den Anspruchsteller zufrieden stellen soll und auf die fachliche Unkenntnis der Beteiligten hofft. 

Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Sie bei einer fiktiven Schadensabrechnung auch ohne Vorlage einer Reparaturrechnung einen Anspruch auf Nutzungsausfall haben, falls Sie das Auto für weitere 6 Monate nutzen?! Kennen sie den über 100% unter 130% Fall, nach dem auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf die Nettokosten der Reparatur besteht kann?!

Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir holen das Maximum bei der Regulierung für Sie heraus.

Falls im Raum steht einen Verkehrsunfall verschuldet zu haben

Auch und vor allem, wenn Sie glauben einen Unfall verursacht zu haben, ist es ratsam einen Anwalt zu kontaktieren. Daher unterschreiben Sie bitte nie am Unfallort ein Anerkenntnis und äußern sich auch nicht in diese Richtung gegenüber der Polizei. Schildern sie ganz sachlich den Unfall in einem Unfallbericht. womöglich trifft Sie nur eine Teilschuld. Gerne prüfen wir für Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung, ob Ihre Haftung reduziert werden kann.

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Wir dürfen und wollen nicht werben: Aber mit einer Verkehrsrechtsschutz gehen Sie kein großes Risiko ein. Schon ein Verfahren wegen eines Bußgeldbescheides kann die jährlichen Kosten einer solchen Versicherung übersteigen und somit lohnenswert machen. Ganz zu schweigen von einem Verkehrsunfall. Die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten betragen hier oft mehrere Tausend Euro. Die gute Nachricht: Einige Versicherer bieten auch nach dem Schadensfall Rechtsschutz. Erkundigen sie sich!

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