Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Bei einem Bußgeldbescheid ist schnelles Handeln erforderlich, da er ansonsten zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird. Allerdings sollten sie sich nicht äußern, bevor Sie Akteneinsicht genommen haben. Nur auf diesem Wege können Sie genau herausfinden aus welchem Grunde Ihnen ein bestimmter Verstoß vorgeworfen wird und wie Sie sich wehren können. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig. Wir unternehmen für Sie alle relevanten Schritte.

Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß

Sowohl bei einem Abstandsverstoß oder dem Vorwurf des Überfahrens einer roten Ampel kann es zu Ungenauigkeiten der Messung gekommen sein oder Fehler in der Akte geben. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und prüfen, ob und wie Sie sich gezielt gegen den Vorwurf Ihnen gegenüber wehren können.

Sie sind zu schnell gefahren?

Wie auch beim Abstandsverstoß, sind Messungen der Geschwindigkeit oft fehlerhaft. Daher lohnt es sich den Ihnen vorgeworfenen Verstoß gründlich prüfen zu lassen. Melden Sie sich bei uns und vielleicht können wir auf diesem Wege ein hohes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot für Sie vermeiden.

Sie wurden geblitzt?

Sie wurden geblitzt und sind verunsichert, wie Sie vorgehen sollen? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen bei und sagen Ihnen wie Sie sich bei Erhalt eine Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids korrekt verhalten. Übrigens messen nicht alle Blitzer die Geschwidigkeit. Es gibt auch sogenannte blaue Blitzer zur Mautkontrolle.

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