E-Scooter

Tier, Lime, Bird, Voi, Uber Jump. Sie haben ein e-Scooter gemietet und im Nachgang Probleme? Wir helfen Ihnen.

Unfall mit einem e-Scooter. Wie verhalte ich mich richtig?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat. § 34 StVO gilt hier ohne Einschränkung auf das jeweilige Verkehrsmittel, so auch für e-Scooter.

Danach ist nach dem Unfall unverzüglich zu halten, der Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, Verletzten zu helfen (ggf. unbedingt Notruf wählen, Erste-Hilfe leisten), und anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war sowie auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen.

Zudem ist in jedem Falle der e-Scooter-Vermieter zu kontaktieren und grundsätzlich die Polizei zu rufen.

Der Unfallort darf keinesfalls verlassen werden bevor diese Punkte nicht erfüllt wurden. Schützen Sie sich sowie die Unfallbeteiligten und riskieren Sie keine Anzeige wegen Fahrerflucht. 

Soll ich die Polizei rufen?

Die meisten e-Roller-Vermieter haben in ihren Geschäftsbedingungen eine Klausel, die Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen und den Unfall aufnehmen zu lassen. Tun Sie dies nicht könnten Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, sodass wir grundsätzlich dazu raten immer die Polizei hinzuzuziehen. Die polizeiliche Akte kann zudem später als Beweis dienen, sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Unfallbeteiligten kommen.

Machen Sie in dem Zusammenhang bitte keine Eingeständnisse vor Ort. Die meisten Anbieter untersagen dies laut AGB, da diese erst ihre Verantwortung als Halter überprüfen wollen, bevor eine Haftung übernommen wird. Ein Eingeständnis würde also nur zu Ihren Lasten wirken.

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