Sie benötigen einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei | Die Mobilrechtler in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts gut beraten. Unfälle, Autokäufe, Mängel, Bußgelder, Oldtimer und E-Mobilität sind nur einige Aspekte, die für unsere Mandanten von Bedeutung sind. Unsere Kanzlei ist voll digitalisiert, aber zugleich ist uns ein persönlicher Kontakt zu unseren Mandant:innen sehr wichtig.
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Auf dieser Seite erfahren Sie, warum es wichtig ist, sich mit einem verkehrsrechtlichen Anliegen an einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Außerdem beleuchten wir transparent die Kosten für die Beratung und was das Verkehrsrecht überhaupt ist.
Mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht können Sie ihre Rechte im Falle von Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden, Mängeln beim Kauf von Fahrzeugen und bei einer Anklage wegen einer Verkehrsstraftat durchsetzen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann durch seine Fachkenntnis und Erfahrung z.B. ein Fahrverbot verhindern und so berufliche Ärgernisse und damit den Bestand ihres Arbeitsplatzes sichern, wenn Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Im Rahmen der Unfallregulierung kann er helfen, Kürzungen durch die Versicherer entgegenzuwirken.
Auch wenn Sie ein Auto gekauft haben, welches nach dem Kauf Mängel aufweist, sollten Sie einem Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dieser kann die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um z.B. den Kaufpreis zu mindern oder den Kauf rückabzuwickeln.
Durch die Beauftragung und Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht können Sie ihre Rechte und Ansprüche mit der nötigen Intensität und Kompetenz durchsetzen lassen.
Hatten Sie einen Unfall?
Droht ein Bußgeld?
Probleme beim Kauf eines Autos?
Das Verkehrsrecht ist kein Rechtsgebiet, das einheitlich in einem Gesetzbuch, etwa einem Verkehrsgesetzbuch, geregelt ist. Unter Verkehrsrecht versteht man allgemein alle Rechtsbeziehungen, Gesetze und Rechtsnormen, die sich mit dem Verkehr beschäftigen. Dabei kann Verkehr als Ortsveränderung von Personen oder Gegenständen definiert werden.
Somit fallen alle Gesetze und Regelungen aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht in das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts, die im weiten Sinne mit Verkehr zu tun haben.
Im Verkehrszivilrecht geht es meist um Haftung und den Ersatz für Schäden. Sie hatten z.B. einen Unfall und es geht um die Frage, wer kommt für den Schaden auf. Oder Sie kaufen oder leasen ein Fahrzeug. Treten z.B. an dem gekauften Fahrzeug Mängel auf, wurden diese eventuell beim Verkauf vom Verkäufer verschwiegen. In solchen Fällen gilt es die Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen.
Komplizierter kann es dann werden, wenn man einen Oldtimer kauft. Gerade bei Oldtimern sollte nämlich der Zustand des Fahrzeugs genau festgehalten werden. Was ein Oldtimer ist und welche Besonderheiten bei einem Kauf bestehen können, erfahren Sie hier: Mehr zum Thema Oldtimer.
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geht es um die Ahnung von leichten Verfehlungen und Verletzungen von Ordnungsrecht. Klassische Beispiel für Ordnungswidrigkeiten sind das falsche Parken mit einem Fahrzeug, zu schnelles Fahren durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder das Überfahren einer roten Ampel.
Solche Ordnungswidrigkeiten werden durch ein Bußgeld geahndet, können aber auch mit einem Fahrverbot belegt sein. Sind Sie z.B. über eine rote Ampel gefahren, kann dies neben einem Bußgeld und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei (Fahreignungsregister) auch leicht ein Fahrverbot mit sich bringen.
Ein solches Fahrverbot kann, gerade für Personen die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, empfindliche Folgen haben. Deshalb sind Fahrverbote in jedem Fall zu vermeiden und Ansatzpunkt für einen Einspruch gegen eine solche behördliche Entscheidung.
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben wollen, dann sollten Sie in jedem Fall nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Frist einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen beträgt lediglich 2 Wochen. Mehr zum Thema Bußgeld
Droht Ihnen ein Bußgeld?
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit allen Handlungen in und um den Straßenverkehr, welche eine Straftat darstellen und daher durch strafrechtliche Normen geahndet werden. Hat man z.B. einen Unfall verursacht und fährt einfach weg, so liegt eine Fahrerflucht – oder im Jargon des Strafrechts ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – vor. Dies ist nach § 142 StGB strafbar.
Aber auch wer ein Fahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Alkohol führt, begeht eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB). Weitere Beispiele für klassische Verkehrsstraftaten sind:
Zum Verkehrsrecht gehören auch die jeweiligen Teilbereiche des Versicherungsrechts (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko-Versicherung) und auch das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Erteilung der Fahrerlaubnis etc.).
Die Vergütung eines Anwalts bemisst sich zumeist nach dem Streitwert der Angelegenheit und den gesetzlich fixierten Rechtsanwaltsgebühren nach RVG.
Neben der rechtlichen Vertretung bietet die EINFINGER Anwaltskanzlei auch den kostenlosen Faktencheck, eine Ersteinschätzung ihres Anliegens und die Beratung Plus.
Sie schildern uns kurz ihren Fall oder Anliegen und erhalten unsere Meinung als Faktencheck. Dieser erste Faktencheck Ihres Anliegens mit einem direkten Kontakt zu einem Anwalt ist für Sie kostenlos!
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail (mail@mobilrechtler.de). Unter der Rufnummer 030 30348286 sind wir für Sie 24/7 erreichbar, um Ihr Anliegen entgegenzunehmen.
Sie können auch einfach unseren Unfallfragebogen aus oder laden Sie Ihren Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen hier hoch. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Wir melden uns kurzfristig - meist innerhalb von 24 Stunden - zurück.
Für eine erste Prüfung ihres Falls und eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten, belaufen sich die Kosten auf maximal 190,00 Euro zuzüglich MwSt. (max. 226,10 Euro inkl. MwSt.).
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese regelmäßig die Gebühren.
Sprechen Sie uns an
Ist ihr Anliegen komplizierter und suchen Sie Beratung über mögliche Lösungsansätzen und die zu erwartenden Kosten, bieten wir mit der Beratung Plus ein entsprechendes Format für die Lösung ihres Problems. Sie erhalten dabei von uns konkrete Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise und eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese regelmäßig die Gebühren.
Verbraucher: Maximal 250,00 € plus MwSt.
Unternehmer: ab 300,00 € plus MwSt.
Können Sie eine der Fragen mit Ja beantworten, dann benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht! Sie erreichen die Mobilrechtler unter der E-Mail-Adresse: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter 030 30348286.
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Rechtsanwalt Alexander Einfinger oder ein Kollege meldet sich kurzfristig zurück.