Wie reagieren Sie nach einem Unfall im Ausland? Wann brauchen Sie die Grüne Karte? Lesen Sie wichtige Tipps und Handlungsschritte im Blog.
Wer in den wohlverdienten Urlaub fährt, rechnet nicht mit einem Unfall. Wenn es kracht, ist nicht nur die Überraschung groß, sondern häufig auch die Unsicherheit – besonders wenn es sich um einen Verkehrsunfall im Ausland handelt. Wir erklären, wie Sie sich nach einem Autounfall mit einem ausländischen Fahrzeug richtig verhalten, wie Sie den Unfall dokumentieren und welche Unterlagen Sie jederzeit parat haben sollten. Erfahren Sie im Blog außerdem, welche Anlaufstellen Ihnen weiterhelfen und warum ein Anwalt für Verkehrsrecht immer eine empfehlenswerte Wahl ist.
Übersicht:
Verreisen Sie ins EU-Ausland oder Ausland, sollten Sie einige Unterlagen dabeihaben. Denn egal, wie vorausschauend Sie fahren, besteht immer ein Unfallrisiko. Um die Unfallstelle zu sichern und im Notfall Erste Hilfe leisten zu können, dürfen Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten in Ihrem Auto nicht fehlen. Zusätzlich ist es sehr empfehlenswert, sich vor Ihrem Urlaub mit den Bestimmungen und Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland vertraut zu machen. Gleiches gilt für die Länder, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel durchqueren.
In Großbritannien, Irland und Australien gilt beispielsweise Linksverkehr. Finden Sie in den USA ein 4-Way-Schild, fährt derjenigen zuerst, der die Kreuzung als erster erreicht hat. Zudem variieren die Regelungen von Land zu Land, wenn es um Alkohol am Steuer und Telefonate während der Fahrt geht. Indem Sie sich vor Reisebeginn ausführlich informieren, reduzieren Sie einerseits das Risiko für einen Verkehrsunfall und vermeiden andererseits Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder. Neben den genannten Tipps sind die folgenden Unterlagen unverzichtbar.
Möchten Sie Ihren Urlaub außerhalb von Deutschland verbringen, besteht immer das Risiko für einen Unfall mit einem ausländischen Auto – auch wenn Sie noch so vorausschauend fahren. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei jeder Reise ins EU-Ausland den Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Verlassen Sie die EU, sollte der Internationale Unfallbericht nicht in Ihren Unterlagen fehlen. Beide Papiere dienen einer lückenlosen und einheitlichen Unfalldokumentation, die sowohl Sie als auch Ihr Unfallgegner ausfüllen. Dies erleichtert die spätere Schadensabwicklung und sorgt für eine bestmögliche Beweissicherung.
Idealerweise führen Sie den Europäischen oder Internationalen Unfallbericht in deutscher und englischer Ausführung mit sich. Von Vorteil ist es, wenn Sie auch eine Ausführung in der Sprache Ihres Urlaubslandes parat haben. Gleiches gilt für die Länder, die Sie auf dem Weg an Ihr Ziel durchqueren.
Zusätzlich zum Unfallbericht ist die sogenannte Grüne Karte für einige Länder verpflichtend. Sie dient im Ausland als ein Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung und wird kostenfrei von Ihrer eigenen Kfz-Versicherung an Sie ausgegeben. Die Karte fasst alle relevanten Angaben zusammen, die Ihr Auto und Ihre Versicherung betreffen.
In den Mitgliedstaaten der EU sowie Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Island, Montenegro und Serbien ist es nicht mehr verpflichtend, eine Grüne Karte mit sich zu führen. Bei einem Autounfall kann sie allerdings trotzdem hilfreich sein, da Sie Ihre Daten unkompliziert mit Ihrem Unfallgegner austauschen können. In Ländern wie der Türkei, Nordmazedonien, Albanien und Bosnien-Herzegowina ist das Mitführen des Dokuments hingegen verpflichtend. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Karte in Ihrem Reiseland benötigen, fragen Sie am besten vor Ihrem Urlaub bei Ihrer Kfz-Versicherung nach.
Infobox: Die Grüne Karte ist seit 2020 weiß
Obwohl sie immer noch als Grüne Karte bekannt ist, zeigt sich die Internationale Versicherungskarte seit Oktober 2020 als weißes Papier. Wichtig ist außerdem, dass eine digitale Version im Fall der Fälle nicht ausreicht. In den Ländern, in denen sie verpflichtend ist, müssen Sie stets einen Ausdruck dabeihaben.
Für die Zulassung Ihres Kfz müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Fahren Sie mit Ihrem Auto ins Ausland, ist zusätzlich eine sogenannte Mallorca-Police empfehlenswert. Prüfen Sie am besten vor Ihrem Urlaub, ob sie Bestandteil Ihrer Kfz-Versicherung ist. Die Police sichert potenzielle Haftpflichtschäden im Ausland mit einer höheren Deckungssumme ab. Das ist wichtig, denn die Beträge liegen bei deutschen Versicherungen häufig deutlich höher als bei ausländischen. Liegt die Mindestdeckungssumme in Deutschland bei rund 2,5 Millionen Euro, zahlen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherungen häufig einen maximalen Betrag von 100.000 Euro.
Die Mallorca-Police ist in allen EU-Ländern gültig und schließt die Türkei ein. Verreisen Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union, ist eine Traveller Police empfehlenswert. Diese garantiert allerdings nur eine Deckung höherer Haftpflichtschäden und greift nicht bei Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug.
Ein Verkehrsunfall passiert oft plötzlich und überrascht Betroffene. Egal, ob Sie verärgert, geschockt oder vielleicht sogar verletzt sind: Versuchen Sie, im ersten Moment Ruhe zu bewahren und agieren Sie besonnen.
Haben Sie diese Schritte befolgt, warten Sie, bis die Polizei und Rettungskräfte eingetroffen sind. Nach deren Eintreffen oder wenn deren Unterstützung nicht notwendig ist, kümmern Sie sich idealerweise um folgende Dinge:
Infobox: Schalten Sie im Idealfall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt ein
Waren Sie in einen Unfall im Ausland verwickelt, ist es immer empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Experte wie Alexander Einfinger unterstützt Sie bei der Unfallregulierung und setzt Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch. Indem Sie sich auf einen erfahrenen Anwalt verlassen, können Sie sicher sein, dass Ihr Unfall bestmöglich reguliert wird. Besonders wenn es um die Frage nach der Unfallschuld geht, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Für die Schadensregulierung muss zunächst festgestellt werden, wer die Schuld am Verkehrsunfall trägt. Abhängig davon, ob Sie oder Ihr Unfallgegner die volle Schuld oder eine Teilschuld tragen, ist entweder Ihre Versicherung oder die gegnerische Versicherung für die Unfallregulierung zuständig. Indem alle Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen, lässt sich der Ablauf des Unfalls exakt festhalten.
Wichtig sind folgende Punkte:
Neben der Unfallskizze ist es empfehlenswert, Bilder und Videos anzufertigen. Nehmen Sie Schäden auf, dokumentieren Sie die Unfallstelle und fotografieren Sie auch Details wie Bremsspuren und Glassplitter.
Infobox: Unterschreiben Sie ausschließlich Berichte, die Sie bis ins Detail verstehen Üblicherweise schließen Sie Ihren Unfallbericht sowohl mit Ihrer eigenen Unterschrift als auch mit der Unterschrift Ihres Unfallgegners ab. Gleiches gilt für dessen Bericht. Wichtig ist hierbei, dass Sie ausschließlich Dokumente unterschreiben, die Sie bis ins Detail verstehen und denen Sie zu 100 Prozent zustimmen. In einigen Ländern wie den Benelux-Staaten und Frankreich kommt dem Unfallbericht eine gewichtige Rolle zu, wenn es um die Schadensregulierung geht.
Halten Sie Anmerkungen und Widersprüche unbedingt unter Punkt 14 fest. Bestehen widersprüchliche Unfallschilderungen oder Sprachschwierigkeiten, füllen beide Beteiligten nur ihren eigenen Bericht aus. Tauschen Sie die Kopien anschließend mit Ihrem Unfallgegner.
Hat es im Ausland gekracht, lohnt es sich in jedem Fall, die Polizei zu rufen. In einigen Ländern wie beispielsweise Frankreich sind Polizisten nicht dazu verpflichtet, geringfügige Schäden zu erfassen. In anderen europäischen Ländern wie Bulgarien, Ungarn und Polen müssen Sie selbst Bagatellschäden von der Polizei aufnehmen lassen, um eine spätere Regulierung des Unfalls zu ermöglichen. In Rumänien sind Unfälle sogar meldepflichtig.
Wichtig ist, dass Sie sich niemals zu einem Schuldeingeständnis bewegen lassen. Kommt es später zu einem gerichtlichen Prozess, wirkt sich ein Schuldeingeständnis – besonders gegenüber der Polizei – sehr nachteilig für Sie aus. Bitten Sie die Polizisten aber in jedem Fall um ein Unfallprotokoll.
Werden Sie mit Ihrem Mietwagen im Ausland in einen Unfall verwickelt, gehen Sie prinzipiell genauso vor, wie wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug unterwegs sind. Sichern Sie die Unfallstelle, verständigen Sie Rettungskräfte und versorgen Sie gegebenenfalls verletzte Personen. Füllen Sie außerdem Ihren Unfallbericht aus, rufen Sie die Polizei und lassen Sie sich von dieser ein Unfallprotokoll aushändigen.
Bei einem Unfall mit einem Mietwagen sind Sie verpflichtet, auch Ihre Autovermietung zu informieren. Lassen Sie sich bei der Rückgabe des Unfallwagens einen Schadensbericht ausstellen und reichen Sie diesen mit weiteren notwendigen Dokumenten bei Ihrer Autoversicherung ein.
Wie auch bei einem Privatwagen lohnt es sich, im Vorhinein die Deckungssumme der Kfz-Versicherung zu prüfen. Idealerweise beinhaltet diese eine Mallorca-Police, die Sie vor hohen Kosten schützt. Insbesondere bei Personenschäden können entsprechende Ansprüche entstehen, sodass Sie ohne eine ausreichende Deckungssumme Ihrer Versicherung schnell auf einem großen Kostenberg sitzenbleiben können.
Autounfall im EU-Ausland
Fahren Sie ins EU-Ausland und werden in einen Verkehrsunfall verwickelt, stellt sich für die Schadensregulierung zunächst die Frage nach der Schuld. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Unfallgegners. Idealerweise verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, denn diese übernimmt auch Schäden am eigenen Auto unabhängig von der Schuldfrage.
Trägt Ihr Unfallgegner die Schuld, werden Sie von dessen Versicherung kontaktiert. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, selbst aktiv zu werden. Alle europäischen Versicherungen verfügen in jedem EU-Land über einen Schadenregulierungsbeauftragten. Werden Sie beispielsweise in den Niederlanden in einen Autounfall verwickelt, verständigen Sie den Beauftragten der Niederlanden:
In beiden Fällen ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Egal, ob Sie Opfer, Betroffener oder Verursacher eines Unfalls sind: Ein Anwalt wie Alexander Einfinger unterstützt Sie bei der Schadensregulierung und setzt Ihre Ansprüche bei Bedarf auch vor Gericht durch. Den Experten ziehen Sie ganz unkompliziert hinzu, indem Sie einen Unfallfragebogen ausfüllen und sich anschließend über das weitere Vorgehen abstimmen.
Autounfall außerhalb der EU
Kommt es in einem Nicht-EU-Land zu einem Verkehrsunfall, fällt die Schadensregulierung oft komplizierter aus. Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt, der Ihnen eine wertvolle Unterstützung bietet. Bei bürokratischen Hürden hilft Ihnen der Bürgerservice des Auswärtigen Amts weiter. Mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt stehen Sie jedoch auf der sicheren Seite und können sich auf die bestmögliche Unfallregulierung verlassen.
Verkehrsopferhilfe
Wie lange die Schadensregulierung dauert, variiert von Fall zu Fall. Sie zieht sich vor allem dann in die Länge, wenn Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begeht und das gegnerische Unfallauto nicht ermittelt werden kann. Auch wenn der Unfallverursacher nicht bereit ist, für die Schäden aufzukommen, verzögert sich die Regulierung. Nach drei Monaten können Sie sich in bestimmten Fällen an die deutsche Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Diese ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Im Notfall ist es jedoch einen Versuch wert.
Wenn es im Ausland kracht, greift in der Regel das Schadensersatzrecht des jeweiligen Landes. Auch wenn Sie sich im EU-Ausland befinden, steht Ihnen die Übernahme von Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagen- sowie Anwaltskosten womöglich nicht in der üblichen Höhe oder gar nicht zu. Schutz vor hohen Kosten bietet Ihnen eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung, die Sie in Verbindung mit Ihrer Kfz-Versicherung abschließen können.
Bei dieser zusätzlichen Versicherung garantiert Ihr Versicherer, dass er Personen- und Sachschäden nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug so reguliert, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Das bedeutet, dass nicht die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug aufkommt, sondern Ihre eigene Versicherung.
Verreisen Sie ins Ausland, sollten Sie für den Fall der Fälle alle wichtigen Unterlagen dabeihaben. Dazu gehören der Europäische oder Internationale Unfallbericht und die Grüne Karte. Außerdem sind Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten unverzichtbar. Indem Sie sich im Vorhinein mit den Bestimmungen und Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland vertraut machen, reduzieren Sie das Risiko für einen Verkehrsunfall sowie Bußgelder. Eine sogenannte Mallorca-Police beziehungsweise eine Traveller-Police erhöht die Deckungssummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und schützt Sie vor hohen Kosten.
Hat es im Ausland gekracht, sichern Sie zuerst die Verkehrsstelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, streifen Sie Ihre Warnweste über und stellen Sie das Warndreieck auf. Rufen Sie bei Verletzten den Rettungsdienst und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Lassen Sie eigene Verletzungen von einem Arzt dokumentieren und füllen Sie Ihren Unfallbericht aus. Fertigen Sie Fotos und Videos von der Unfallstelle an und tauschen Sie Ihre Kontaktdaten mit Ihrem Unfallgegner sowie Zeugen aus. Kontaktieren Sie anschließend Ihre Kfz-Versicherung und informieren Sie bei einem Mietwagen Ihre Autovermietung.
Für eine schnelle Schadensregulierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Unfallbericht möglichst lückenlos ausfüllen. Er trägt dazu bei, die Frage nach der Unfallschuld zu klären, die der Regulierung vorausgeht. Haben Sie den Unfall verursacht, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Unfallgegners. Trägt dieser die Schuld, kommt seine Versicherung für Ihre Autoschäden auf. Über den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie den Schadenregulierungsbeauftragten in Ihrem Urlaubsland und erhalten eine schnelle Auskunft zur Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich fast immer, die Polizei zu rufen. Lassen Sie sich von dieser nicht zu einem Schuldeingeständnis bewegen, aber bitten Sie um ein Unfallprotokoll. Für eine schnelle und bestmögliche Unfallregulierung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Die EINFINGER Anwaltskanzlei ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und steht Ihnen nach einem Unfall im Ausland kompetent zur Seite.
Bildquellen: elements.envato..com, Adobe Stock