Ordnungswidrigkeiten: Unterschied von Verwarngeld und Bußgeld

Unterschied von Verwarngeld und Bußgeld erklärt | Verwarnung vs. Bußgeldverfahren | Einspruch gegen Verwarnungsgeld erheben

Verwarngeld Bußgeld Anwalt

Was ist der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?

Wenn Sie sich über deutsche Straßen bewegen, gilt die Straßenverkehrsordnung – egal, ob Sie als Fußgänger, Radfahrer, Pkw-Fahrer oder anderweitig am Verkehr teilnehmen. Wer sich nicht an die StVO hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Verkehrsrecht abhängig von der Schwere mit Verwarnung, Bußgeld, Punkten in Flensburg oder Fahrverbot bestraft wird. In Ausnahmefällen kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Welche Sanktionen bei einer Ordnungswidrigkeit gegen Sie verhängt werden, legt der Bußgeldkatalog fest. Er regelt zum einen die Höhe des zu entrichtenden Geldbetrags und bietet zum anderen eine Übersicht über mögliche Begleitsanktionen. Worum es sich bei Verwarngeld und Bußgeld genau handelt, wie sich beide Begriffe unterscheiden und wann sich juristischer Beistand empfiehlt, lesen Sie im Folgenden.

Übersicht:

  1. Was ist eine Verwarnung mit Verwarngeld?
  2. Welche Verstöße werden im Verkehrsrecht mit einer Verwarnung und Verwarnungsgeld geahndet?
  3. Wie läuft eine Verwarnung ab?
  4. Ist es möglich, eine Verwarnung mit Verwarngeld zu ignorieren?
  5. Ist es möglich, gegen eine Verwarnung Einspruch zu erheben?
  6. In welchen Fällen kann nach einer Verwarnung ein Bußgeldbescheid folgen?
  7. Was ist Bußgeld?
  8. Welche Verstöße werden im Verkehrsrecht mit einem Bußgeld geahndet?
  9. Wie ist der Verlauf eines Bußgeldverfahrens?
  10. Was passiert, wenn ein Bußgeldbescheid ignoriert wird?
  11. Ist es möglich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben?
  12. Fazit: So unterscheiden sich Verwarngeld und Bußgeld
  13. 13. FAQ

1. Was ist eine Verwarnung mit Verwarngeld?

Dürfte im Straßenverkehr jeder Teilnehmer machen, was er will, käme es mit Sicherheit zu einem absoluten Chaos. Um ebendieses zu vermeiden, existieren klare Richtlinien und Regeln, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln. Dem Gesetzgeber ist es auf diese Weise möglich, gegen Verstöße vorzugehen und den jeweiligen Täter mit Sanktionen zu einem richtigen Verhalten im Straßenverkehr zu erziehen.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit Sanktionen rechnen, die auf Basis des geltenden Bußgeldkatalogs ausgesprochen werden. Begehen Sie eine sogenannte geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird diese in der Regel mit einer Verwarnung geahndet. Diese kann eine Zahlungsaufforderung beinhalten, wobei der zu entrichtende Betrag als sogenanntes Verwarngeld beziehungsweise Verwarnungsgeld bezeichnet wird.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder „nur“ eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, legt das deutsche Verkehrsrecht fest. Handelt es sich um eine Straftat, greift zudem das Verkehrsstrafrecht. Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit sorgt dafür, dass Sie für Ihren Verstoß mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro konfrontiert werden. Die Grundlage für diese Sanktion beruht auf § 56 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kurz OWiG.

Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zeichnet sich durch kleine Regelverstöße aus, die nicht mit einer Gefährdung im Straßenverkehr oder einer starken Beeinträchtigung desselben einhergehen. Fällt der Verstoß gegen die StVO hingegen stärker aus und führt zu einer starken Beeinträchtigung oder Gefährdung im Straßenverkehr, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese werden Sie nicht mit einer Verwarnung sanktioniert, sondern mit einem Bußgeld.

Wichtig: Eine Verwarnung mit der Aufforderung zur Zahlung von Verwarngeld erhalten nicht nur Autofahrer. Es kann auch Radfahrer oder Fußgänger betreffen.

2. Welche Verstöße werden im Verkehrsrecht mit einer Verwarnung und Verwarnungsgeld geahndet?

Eine Verwarnung erhalten Sie im Verkehrsrecht, wenn Sie die StVO geringfügig verletzen. Unter anderem kann es sich um folgende Verkehrsverstöße handeln:

  • Halte- und Parkverstöße
  • Fahren ohne ein angebrachtes Kennzeichen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Überladung des Fahrzeugs
  • Bestehende Fahrzeugmängel
  • Unzureichende Ladungssicherung
  • Benutzung eines Handys auf dem Fahrrad

 

3. Wie läuft eine Verwarnung ab?

Verstoßen Sie als Verkehrsteilnehmer geringfügig gegen die Straßenverkehrsordnung und gibt es Zeugen für Ihren Verstoß, erhalten Sie eine Verwarnung. Diese wird Ihnen in Form eines Bescheids zugestellt oder Ihnen im ruhenden Verkehr direkt übermittelt, beispielsweise durch ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe.

Haben Sie den umgangssprachlichen Strafzettel erhalten, besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche, in der Sie das Verwarngeld bezahlen können. Haben Sie die Zahlung innerhalb der Frist geleistet, ist die Verwarnung abgeschlossen. Leisten Sie die Zahlung hingegen nicht, erhalten Sie im nächsten Schritt für gewöhnlich einen Bußgeldbescheid.

 

 

4. Ist es möglich, eine Verwarnung mit Verwarngeld zu ignorieren?

Theoretisch können Sie eine Verwarnung zur Seite legen und ignorieren. Dieses Verhalten ist jedoch in keinem Fall empfehlenswert. Lassen Sie die Zahlungsfrist unkommentiert verstreichen, eröffnet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie. In der Folge erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Manchmal wird zuvor ein Anhörungsbogen verschickt. Durch Gebühren steigen die Kosten häufig an und aus dem ursprünglichen Geldbetrag der Verwarnung wird nicht selten ein ansehnliches Bußgeld.

 

 

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5. Ist es möglich, gegen eine Verwarnung Einspruch zu erheben?

Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist damit einverstanden, wenn er verwarnt wird. Tatsächlich können Sie gegen eine Verwarnung – im Gegensatz zu einem Bußgeldbescheid - jedoch keinen direkten Einspruch einlegen. Möchten Sie sich wehren, können Sie nach § 56 OWiG Ihr Weigerungsrecht nutzen, wodurch die Verwarnung zunächst unwirksam wird.

In den meisten Fällen eröffnet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie, wenn Sie die Zahlungsfrist der Verwarnung verstreichen lassen oder von Ihrem Weigerungsrecht Gebrauch machen. Es empfiehlt sich deshalb, die Chance zur Anhörung zu nutzen und Ihre Weigerung zu begründen. Im besten Fall wird das Verfahren zum Verwarnungsgeld gegen Sie eingestellt.

Meistens erhalten Sie hingegen einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, der ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet. Das Verfahren erhöht in der Regel das zunächst niedrige Verwarnungsgeld, gibt Ihnen allerdings auch die Möglichkeit, formal Einspruch zu erheben. Möchten Sie die Sanktion anfechten, kann sich die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens also als entscheidender Vorteil zeigen. Um Ihre Chance zu erhöhen, kann sich das Hinzuziehen eines Anwalts lohnen, der Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertritt.

Infobox: Deshalb lohnt es sich, juristische Hilfe in Anspruch zunehmen

Haben Sie eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich in vielen Fällen, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Unterstützung zu bitten. Dieser prüft einerseits die Verwarnung beziehungsweise den Bußgeldbescheid auf Richtigkeit und steht Ihnen andererseits zur Seite, wenn Sie Einspruch erheben möchten. Der juristische Beistand erhöht Ihre Chancen, dass die Verwarnung beziehungsweise das Bußgeld zurückgezogen wird. Vor allem in Fällen, in denen die Klärung Ihrer Schuld oder Unschuld eines Gutachtens bedarf, ist die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger sehr empfehlenswert.

6. In welchen Fällen kann nach einer Verwarnung ein Bußgeldbescheid folgen?

Sie haben eine Verwarnung erhalten, zahlen das Verwarnungsgeld aber nicht fristgerecht – entweder weil Sie es nicht möchten, nicht können oder schlichtweg vergessen haben. Die zuständige Behörde kann daraufhin ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnen und Ihnen in einem ersten Schritt einen Anhörungsbogen zukommen lassen. Der Grund: Die Behörde geht davon aus, dass Sie die Verwarnung ablehnen.

Haben Sie das Verwarngeld gezahlt, kann es aus folgenden Gründen trotzdem zu einem Bußgeldbescheid kommen:

  • Ihre Zahlung geht außerhalb der einwöchigen Frist bei der Behörde ein.
  • Ihre Zahlung kam nicht bei der Behörde an oder der Betrag war zu gering.
  • Sie haben entweder das falsche oder gar kein Aktenzeichen angegeben und Ihre Zahlung konnte nicht zugeordnet werden.

Sollten Sie vollständig gezahlt haben, lassen Sie der zuständigen Behörden einen entsprechenden Beleg über Ihre Zahlung zukommen, beispielsweise einen Kontoauszug. Alternativ legen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.

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7. Was ist Bußgeld?

Das sogenannte Bußgeld verfolgt im Verkehrsrecht eine lange Tradition. Die Geldbuße sowie weitere Maßnahmen, zu denen unter anderem Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis gehören, verfolgen dasselbe Ziel: Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, soll durch die Sanktionen davon abgehalten werden, denselben Verstoß zu wiederhohlen oder einen anderen Verstoß zu begehen. Die Sanktionen verfolgen also eine erzieherische Wirkung.

Um die Sanktionen gegen Verstöße im Straßenverkehr transparent zu gestalten, gibt es einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der alle möglichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auflistet. Er weist jedem Verstoß eine Tatbestandsnummerierung und eine Strafe zu, die sich jeweils nach der Schwere des Vergehens richtet. Grundsätzlich können folgende Sanktionen auf Sie zukommen, wenn Sie mehr als geringfügig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen:

  • Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Werden Sanktionen gegen Sie erhoben, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält neben der reinen Geldbuße häufig weitere Kostenpunkte, die aufgrund der Gebühren und Auslagen der Behörde anfallen. Laut § 107 OWiG liegt der Betrag zwischen 25 und 7.500 Euro. Eine Akteneinsicht während des Bußgeldverfahrens kostet zusätzlich 12 Euro und reduziert sich bei einer elektronischen Übermittlung auf 5 Euro.

 

Infobox: Einem Bußgeld muss keine Verwarnung vorausgehen

Viele Verkehrsteilnehmer vertreten die Ansicht, dass zuerst eine Verwarnung erfolgen muss, bevor ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Diese Ansicht erweist sich jedoch als Irrtum: Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, können Sie direkt mit einem Bußgeld bestraft werden, ohne dass Sie zuvor verwarnt werden.

9. Wie ist der Verlauf eines Bußgeldverfahrens?

Haben Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen, erhalten Sie auf dem Postweg zunächst einen Anhörungsbogen. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zum jeweiligen Vorwurf zu äußern und die Ordnungswidrigkeit entweder zuzugeben oder Einspruch zu erheben. Geben Sie die Ordnungswidrigkeit zu, erhalten Sie im nächsten Schritt einen Bußgeldbescheid.

Dieser Bescheid schildert noch einmal die Tat, die Ihnen vorgeworfen wird, und setzt den Betrag fest, zu dessen Zahlung Sie aufgefordert werden. Abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit können begleitende Maßnahmen wie Punkte oder ein Fahrverbot vermerkt sein. Sobald Sie das Bußgeld bezahlen, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Zahlen Sie das Bußgeld nicht oder erheben Sie Einspruch gegen das Verfahren, erhalten Sie entweder eine Mahnung von der zuständigen Behörde oder diese stellt weitere Ermittlungen an, um Ihre Schuld beziehungsweise Unschuld festzustellen.

10. Was passiert, wenn ein Bußgeldbescheid ignoriert wird?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen nicht ignorieren. Zwar ist es straflos möglich, den Anhörungsbogen ohne Kommentar zur Seite zu legen – vorausgesetzt, alle enthaltenen Daten zu Ihrer Person sind korrekt. Allerdings ist dieses Vorgehen bei einem Bußgeldbescheid nicht empfehlenswert. Der Grund: Bei einem Bescheid über ein Bußgeld handelt es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt. Die Wirkkraft des Bescheids lässt sich deshalb mit einem richterlichen Beschluss vergleichen.

Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen und erheben Sie auch keinen Einspruch gegen den Bescheid, erhalten Sie von der zuständigen Behörde mehrere Mahnungen. Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid weiterhin, kommen zusätzliche und in der Regel strengere Sanktionen auf Sie zu. Diese beginnen bei einer weiteren Geldstrafe und reichen im schlimmsten Fall bis zu einer Freiheitsstrafe. Indem Sie einem Bescheid keine Beachtung schenken, genießen Sie keinerlei Vorteile. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, oder wenn Sie Einspruch erheben möchten, ist es empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger zurate zu ziehen. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht steht er Ihnen zur Seite und unterstützt Sie als juristischer Beistand.

Infobox: Ignorieren Sie keinen Bußgeldbescheid, weil Sie das Bußgeld nicht zahlen können

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können den festgesetzten Betrag aber nicht zahlen, ist das Ignorieren des Bescheids keine Lösung. Stattdessen wenden Sie sich lieber an die zuständige Behörde und vereinbaren mit dieser eine Ratenzahlung. So vermeiden Sie Mahngebühren und ein Bußgeld, das stetig in die Höhe klettert, während Sie den Bescheid ignorieren.

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11. Ist es möglich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben?

Wurde gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet, etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder weil Sie eine rote Ampel überfahren haben, können Sie gegen den Tatbestand Einspruch einlegen. Sie haben zwei Wochen Zeit, um Ihren Widerspruch der zuständigen Behörde mitzuteilen. Entweder legen Sie selbst Einspruch ein oder Sie ziehen einen Spezialisten für Verkehrsrecht hinzu, der Sie juristisch betreut und Ihre Erfolgschancen erhöht.

Wenn die Behörde Ihrem Einspruch stattgibt, werden die Sanktionen gegen Sie entweder reduziert oder vollkommen aufgehoben. Allerdings kann es auch zum Gegenteil kommen und das Bußgeld sowie mögliche Begleitstrafen erhöhen sich. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn weitere Ermittlungen oder ein Gutachten darauf hinweisen, dass Ihre Ordnungswidrigkeit schlimmere Folgen nach sich gezogen hat, als zunächst angenommen wurde.

In diesem Fall kann es sein, dass Sie die Gerichtskosten, die durch den Einspruch gegen das Bußgeldverfahren entstehen, selbst zahlen müssen. Zusätzlich entstehen unter Umständen weitere Kosten, etwa für ein Gutachten. Aus dem ursprünglichen Bußgeld kann sich im Laufe des Verfahrens ein beachtlicher Betrag entwickeln. Bei einem Einspruch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Rücksprache zu halten, ist deshalb sehr empfehlenswert. Prüfen Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Regelmäßig werden sogar Gutachten von ihr gezahlt.

 

Infobox: Ist es sinnvoll, den Bußgeldbescheid und die Höhe des Bußgeldes durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen?

In einer Bußgeldstelle arbeiten Menschen und diesen können Fehler unterlaufen. In Deutschland werden sogar regelmäßig Bußgeldbescheide verschickt, die formale Fehler beinhalten oder unrechtmäßig sind. Besonders wenn die Sanktionen eine höhere Geldbuße oder weitere Begleitsanktionen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot umfassen, lohnt sich die genaue Überprüfung des Bescheides. Mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid besprechen und festgestellte Fehler zur Begründung Ihres Einspruchs nutzen.

12. Fazit: So unterscheiden sich Verwarngeld und Bußgeld

Verstoßen Sie im Verkehr gegen die Straßenverkehrsordnung, kommen entweder ein Verwarngeld oder ein Bußgeld auf Sie zu. Eine Verwarnung erhalten Sie für nur geringfügige Verstöße, einen Bußgeldbescheid hingegen für erhebliche Ordnungswidrigkeiten. Ein Verwarnungsgeld liegt bei in einer Höhe zwischen 5 und 55 Euro. ein Bußgeld kann darüber hinausgehen.

Verwarnung und Bußgeldbescheid beruhen beide auf den Grundlagen des Ordnungswidrigkeitengesetzes, kurz OWiG. Die jeweilige Höhe und eventuelle Begleitsanktionen hält der Bußgeldkatalog fest, wobei der zuständigen Behörde ein gewisser Spielraum für die individuelle Strafe zur Verfügung steht.

Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit geht ohne eine Gefährdung im Straßenverkehr einher und beeinträchtig diesen nicht weiter. Eine erhebliche Ordnungswidrigkeit ist hingegen mit einer Gefährdung verbunden und kann zu einer starken Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führen.

Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der einwöchigen Frist, kann die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnen. Bei einem Bußgeld kommen im Gegensatz zu einem Strafzettel weitere Kosten auf Sie zu, die sich etwa durch Gebühren und Umlagen der jeweiligen Behörde ergeben.

 

 

13. FAQ

Lesen Sie im Folgenden einige der häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Verwarngeld und Bußgeld:

Wie unterscheidet sich Bußgeld innerorts und außerorts? Die Höhe einer Geldbuße orientiert sich unter anderem an der Gefährdung, die der Verstoß auf den Verkehr ausübt. Verstöße fallen innerorts potenziell gefährdender aus als außerorts. Handelt es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ist das Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen, innerhalb einer Ortschaft höher als außerhalb. Deshalb werden Verstöße außerorts mit einer höheren Geldbuße geahndet als innerorts.

Was passiert, wenn ich ein Verwarngeld oder Bußgeld nicht zahlen kann? Im Bußgeldkatalog sind teilweise auch hohe Geldbußen definiert, die nicht jeder Fahrer oder Verkehrsteilnehmer zahlen kann. Wenn Sie ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld nicht zahlen können, besteht die Möglichkeit, mit der zuständigen Behörde eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Können Verwarngeld und Bußgeld verjähren?
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Deutschland nach einer gewissen Zeit. Die Verjährung soll sicherstellen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Verkehrsverstoß Rechtsfrieden herrscht. Nach § 26 Absatz 3 StVG verjähren Geldbußen innerhalb von drei Monaten, wenn Sie in diesem Zeitraum weder eine Verwarnung noch einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten.

 

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Bildquelle: 
www.unsplash.com

 

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