Fahrverbot umgehen - 4 Tipps vom Anwalt für Verkehrsrecht

Lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Dies fragen sich viele Mandanten, die z.B. wegen zu schnellem Fahrens oder Rotlichtverstößen ein von der Bußgeldstelle verhängtes Fahrverbot erhalten haben. Gerade dann, wenn von der Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz oder die selbständige Existenzgrundlage abhängt, kann ein Fahrverbot sehr schmerzlich sein.

Ob man ein Fahrverbot umgehen, oder sich tatsächlich „freikaufen“ kann, zeigen die Experten der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – in diesem Beitrag.

Fahrverbot umgehen

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1. Wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Der häufigste Fall, warum ein Fahrverbot verhängt wird, ist die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Für bereits mittelschwere Verfehlungen im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog Fahrverbote vor. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Fahrverbot zwischen einem und drei Monate betragen.

Fahrverbote werden z.B. in folgenden Fällen verhängt:

  • Zu schnelles Fahren mit einem PKW außerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h; bereits ab 26 km/h möglich, wenn Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von 12 Monaten zweimal vorkommen
  • Zu schnelles Fahren mit einem PKW innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h; bereits ab 26 km/h möglich, wenn Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von 12 Monaten zweimal vorkommen
  • Überfahren einer roten Ampel bei weniger als einer Sekunde Rot-Phase nur dann, wenn Gefährdung vorlag oder es zu einer Sachbeschädigung gekommen ist
  • Überfahren einer roten Ampel bei mehr als einer Sekunde Rot-Phase, egal ob Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol bei mehr als 0,5 und weniger als 1,1 Promille
  • Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Fahrer nutzt Handy während der Fahrt; Fahrverbot nur dann möglich, wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt
  • Abstandsverstöße bei mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts

Ein Fahrverbot kann aber auch als Nebenstrafe im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung erteilt werden. Hierbei kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis zu 6 Monaten sogar dann verhängen, wenn die begangene Straftat überhaupt nichts mit dem Führen eines Fahrzeugs zu tun hatte.

Bei Straftaten ohne Bezug zum Verkehr oder zu einem Fahrzeug kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung durch das Gericht als notwendig erachtet wird.

2. Was kann ich gegen ein Fahrverbot machen?

In einem ersten Schritt kann man versuchen, gegen ein durch Bußgeldbescheid verhängtes Fahrverbot durch einen Einspruch rechtlich vorzugehen. War z.B. die Messeinrichtung nicht mehr geeicht, nicht korrekt ausgerichtet bzw. aufgestellt oder liegen andere Messfehler vor, besteht die Möglichkeit mit dem Einspruch und einer fundierten Begründung, den Bußgeldbescheid als Ganzes aus der Welt zu schaffen.

Ein darin verhängtes Fahrverbot würde somit nicht wirksam werden. Gerade bei Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen bietet dieses Vorgehen gute Erfolgsaussichten.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Darüber hinaus kann der Bußgeldbescheid auch andere Fehler enthalten und damit rechtsfehlerhaft sein. Sie können z.B. als Fahrer überhaupt nicht erkennbar sein oder jemand anderes ist ihr Fahrzeug gefahren. Auch in solchen Fällen bietet sich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, sollten Sie in jedem Fall zügig handeln. Nach dem Zugang des Bescheids besteht nur innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, schriftlich Einspruch einzulegen. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Experten für das Verkehrsrecht beraten und vertreten lassen.

3. Kann man einen Monat Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?

War der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht erfolgreich oder hat man keinen Einspruch eingelegt, sind der Bußgeldbescheid und das Fahrverbot rechtskräftig. Nun stellt sich die Frage, ob sich ein Fahrverbot umgehen lässt.

Vielfach wird davon ausgegangen, dass man sich mit einem höheren Bußgeld sozusagen von einem Fahrverbot „freikaufen“ könne. Allerdings ist das nicht in jedem Fall möglich.

Umwandlung des Fahrverbots in Geldstrafe

Generell besteht eine solche Möglichkeit zwar nicht, aber in begründeten Ausnahmefällen kann man die Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld beantragen. Dies ist in der Praxis kompliziert, aber durchaus möglich.

Möglich ist die Umwandlung allerdings in jedem Fall nur dann, wenn es sich um ein behördliches Fahrverbot handelt. Dies bedeutet, dass das Fahrverbot durch einen Bußgeldbescheid erteilt sein muss. Bei einem Fahrverbot als Nebenstrafe einer strafrechtlichen Verurteilung besteht diese Möglichkeit nicht.

Voraussetzung: Einspruch und Härtefall

Voraussetzung für eine Umwandlung in erhöhtes Bußgeld ist, dass fristgerecht Einspruch eingelegt wurde und in diesem Einspruch die Gründe für einen Härtefall geschildert und nachgewiesen werden. Dieser ist anzunehmen, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.

Ein Härtefall kann vorliegen, wenn durch das Fahrverbot die Berufstätigkeit oder die Existenzgrundlage bedroht ist. Dies kann z.B. bei einem Berufskraftfahrer der Fall sein. Mit einem Fahrverbot kann dieser seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben und ihm droht eventuell sogar eine personenbedingte Kündigung. Auch bei selbständig Tätigen kann das Fahrverbot die Existenzgrundlage bedrohen, wenn man auf ein Fahrzeug angewiesen ist.

Benutzt man ein Fahrzeug lediglich, um an seine Arbeitsstelle zu kommen, wird eine Umwandlung des Fahrverbots aber meist abgelehnt. Hier kann auf öffentliche Verkehrsmittel statt des eigenen Fahrzeugs zurückgegriffen werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn der Arbeitsplatz z.B. auf dem Land liegt und dort kein Bus hält oder der Fahrer schwerbehindert ist.

Der Härtefall kann meist nur dann angenommen werden, wenn der Führerschein zwingend notwendig für die berufliche Tätigkeit ist.

Ablehnung der Umwandlung

Eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld wird häufig dann abgelehnt, wenn es sich um schwere Verkehrsverstöße handelt, die Absicht oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Gerade bei Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist die Umwandlung häufig nicht möglich. Auch bei Wiederholungstätern oder bei Fahrern mit vielen Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg ist die Umwandlung meist schwierig, wenn auch nicht unmöglich.

Liegen den Verkehrsverstößen lediglich Mitzieheffekte oder ein Augenblicksversagen zugrunde – man fährt z.B. über ein Rotlicht, weil man dem Vordermann folgt und in diesem Augenblick falsch bzw. nicht rechtzeitig auf das Rotlicht reagiert – wird der Umwandlung meist zugestimmt.

Folgen der Umwandlung

Wird ein Härtefall durch einen Richter anerkannt und das Fahrverbot damit abgewendet, ist das Bußgeld „angemessen zu erhöhen“. Zumeist bedeutet dies, dass das Bußgeld verdoppelt wird. Das Bußgeld kann aber nach Ermessen des Richters noch höher ausfallen, damit die sanktionierende Wirkung der Strafe auch tatsächlich eintritt.

4. Wie oft kann man sich freikaufen?

Sofern in den letzten 24 Monaten keiner Umwandlung zugestimmt oder kein Fahrverbot verhängt worden ist, kann man sich – bei Vorliegen des Härtefalls und der übrigen Voraussetzungen – immer wieder „frei kaufen“.


Wurde in den letzten 24 Monaten ein Fahrverbot bereits in ein höheres Bußgeld umgewandelt, liegt es zwar immer noch im Ermessen des Richters, ob ein Fahrverbot nochmal umgewandelt werden kann. Die Chancen stehen dann aber eher schlecht.

5. Wie lange kann man ein Fahrverbot schieben?

Bei einem Ersttäter besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot in einem Zeitfenster von 4 Monaten anzutreten. Bei Wiederholungstätern – also wenn ein Fahrverbot in den letzten 24 Monaten bereits verhängt wurde – gilt das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

6. Fazit: Fahrverbot umgehen

In jedem Fall sollten Sie sich, wenn gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, rechtzeitig an einen Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, wenden. Das Verfahren und die Begründung um ein Fahrverbot zu umgehen und in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln, sind kompliziert und meist nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts möglich und erfolgversprechend.

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