E-Mobilität

Unfall mit einem E-Auto

Ein Unfall mit einem E-Auto ist noch für viele Neuland, da es schlicht noch nicht so viele E-Autos in Deutschland gibt. Aktuell (Januar 2022) sind ungefähr 450.000 E-Autos zugelassen. Das klingt viel. Bedenkt man allerdings, dass Stand Januar 2021 rund 66,9 Millionen Fahrzeuge in Deutschland insgesamt zugelassenen waren, ist es recht wenig. Bis Ende 2030 sollen etwa 15 Millionen E-Autos auf den deutschen Straßen fahren.

Den Gutachtern und Versicherern fehlt es also an Erfahrung in diesem Gebiet. Wir stehen Ihnen zur Seite und finden etwaige Fehler, um das Optimum aus Ihrer Unfallregulierung herauszuholen. Mehr zum Thema Unfallregulierung erfahren Sie hier.

Der Bau einer Ladestation

Darf ich als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation in an meinem Parkplatz einbauen lassen. Muss ich als Vermieter dies dulden? 

Inzwischen gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen: Nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die 

dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Jedoch ist die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Ähnlich ist es für Mieter. Nach § 554 Abs.1 BGB kann der Mieter grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.

Allerdings sollte eine solche bauliche Veränderung rechtlich abgesichert werden. Denn unter anderem ist der Mieter ist im Falle einer Kündigung zum Rückbau baulicher Maßnahmen verpflichtet. Lassen Sie sich von uns beraten, um etwaige Fallstricke frühzeitig zu erkennen und diese sogleich möglichst zu lösen. 

E-Fahrzeuge als Dienstwagen

Die Einführung von elektronischen Fahrzeugen als Dienstfahrzeuge ist grundsätzlich eine vernünftige Entscheidung. Neben positiven Umweltauswirkungen sind oft auch steuerliche Ersparnisse zu verbuchen. 

Wir beraten Sie zu diesem Thema und helfen Ihnen Hürden zu nehmen, wenn es beispielsweise um die Aufstellung von Ladestationen und entsprechende Genehmigungen geht.

Für steuerliche Aspekte verfügen wir über versierte Steuerberater als Kooperationspartner, welche wir in unsere Arbeit mit einbinden und gerne auch weiter vermitteln.

Ebenso stehen wir im Austausch zwischen Arbeitgeber-/in und Arbeitnehmer-/in sowie deren Vertretungen zur Seite um entsprechende Vereinbarungen zur Nutzung der E-Fahrzeuge zu finden. So kann im Voraus Streit vermieden werden. Ist Ladezeit Arbeitszeit? Legen Sie es in rechtlich möglichen Rahmen fest.

E-Mobilität und Netzwerke

E-Mobilität bedeutet für uns Netzwerken in jeder Hinsicht. Haben Sie auch Interesse an E-Mobilität? Sind Sie eine spezielle Werkstatt oder ein Gutachter im Bereich der E-Mobilität? YouTuber? Unternehmer/in? Fahrschule? Wir freuen uns über jeden Austausch. Melden Sie sich einfach bei uns.

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