Kontakt zur Besprechung eines Bußgeldbescheides oder Anhörungsbogens

Bitte füllen sie das Kontaktformular aus und laden Sie Ihren Bescheid hoch. Wir melden uns möglichst innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, um die Erfolgsaussichten zu besprechen. **

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** Dies erfolgt in Form eines kurzen Faktenchecks. Konkrete rechtliche Hinweise können nur in einer kostenpflichtigen Rechtsberatung gegeben werden. Sollten Sie eine passende Rechtsschutzversicherung haben, werden diese Kosten aber regelmäßig von dieser übernommen. Durch Übersendung des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten – was sollten Sie jetzt tun?

Viele Verkehrsteilnehmer sind überrascht, wenn plötzlich ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Häufig geht es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder einen anderen Verkehrsverstoß. In vielen Fällen beginnt das Bußgeldverfahren zunächst mit einem sogenannten Anhörungsbogen.

Der Anhörungsbogen dient dazu, Ihnen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Damit erfüllt die Behörde das sogenannte „rechtliche Gehör“. Erst danach entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Viele Betroffene fragen sich nun, ob sie den Anhörungsbogen ausfüllen müssen. Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, die Sie selbst belasten könnten. Sie dürfen also schweigen oder sich vor einer Stellungnahme anwaltlich beraten lassen.

Häufige Gründe für einen Anhörungsbogen

Ein Anhörungsbogen wird meist verschickt, wenn der Verdacht auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit besteht. Typische Beispiele sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)
  • Rotlichtverstoß an einer Ampel
  • Abstandsunterschreitung
  • Handy am Steuer

andere Verkehrsverstöße im Straßenverkehr

Die Bußgeldbehörde versucht mit dem Anhörungsbogen unter anderem zu klären, wer tatsächlich das Fahrzeug gefahren hat, da im deutschen Verkehrsrecht grundsätzlich der Fahrer für den Verstoß verantwortlich ist.

Was passiert nach dem Anhörungsbogen?

Nach der Anhörung prüft die Bußgeldstelle den Sachverhalt. In vielen Fällen folgt anschließend ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot enthalten.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist Einspruch eingelegt werden. Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen oder Blitzern kommt es immer wieder zu Messfehlern oder formalen Fehlern im Verfahren.

Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, kann es sinnvoll sein, die Unterlagen von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat oder ob sich eine Verteidigung im Bußgeldverfahren lohnt.

Über das Formular auf dieser Seite können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach hochladen. Die Kanzlei Mobilrechtler prüft Ihre Unterlagen und meldet sich zeitnah bei Ihnen, um die Erfolgsaussichten und möglichen nächsten Schritte zu besprechen.

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