Mängel

Mangel ist nicht gleich Mangel

Ein technischer oder funktionaler Mangel ist zwar fast immer auch ein rechtlicher Mangel, doch an einigen Stellen fallen die beiden Sichtweisen auseinander.

So genügt schon, falls die Montageanleitung fehlerhaft ist oder eine andere Sache geliefert wurde, um rechtlich einen Mangel anzunehmen. Wenn Sie sich also einen Heckspoiler gekauft haben, jedoch einen Frontspoiler erhalten haben, stellt dies rechtlich einen Mangel dar. Das gleiche gilt, wenn der Spoiler sich aufgrund der mitgelieferten Anleitung nicht einbauen ließe. Seit dem 01.01.2022 spielen zudem neben Werbeversprechen und Muster die Haltbarkeit eine Rolle. Sofern Verkäufer und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, können sogar Eigenschaften wie Kompatibilität, und Interoperabilität für das Vorliegen eines Mangels entscheidend sein.

Sofern es um das Fahrzeug selbst geht, gilt es herauszuarbeiten, ob Beschaffenheitsvereinbarungen vorliegen, die Ihre Rechte blockieren könnten und inwiefern der technische Mangel auch rechtlich geltend gemacht werden kann.

Digitale Produkte

Für digitale Produkte wurden ganz neue Regelungen geschaffen. Hierbei sind digitale Produkte und Waren mit lediglich digitalen Elementen zu unterscheiden. Je nachdem gelten andere Rechtsfolgen. Beiden gemein sind jedoch gewisse Aktualisierungspflichten. Dies betrifft insbesondere Fahrassisten und Navigatiosnsysteme. 

Welche Rechte habe ich, falls mein Fahrzeug oder ein anderer von mir gekaufter Artikel mangelhaft ist

Bei Vorliegen eines Mangels haben Sie zunächst grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung. Dieser nachgelagert können Sie den Kaufpreis mindern, Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die Voraussetzungen unterschiedlich. In besonderen Fällen können Sie sogar direkt zurücktreten. Wir prüfen für Sie welche Möglichkeiten bestehen.

Garantie, Gewährleistung, was ist der Unterschied? Muss mein Fahrzeug repariert werden?

Garantie und Gewährleistung sind zwei unter schiedliche Dinge. Gewährleistung steht Ihnen aufgrund des Gesetzes immer zu. Bei neuen Fahrzeugen sind dies in der Regel 2 Jahre bei gebrauchten mindestens 1 Jahr. Zusätzlich werden Fahrzeuge immer mehr mit digitalen Produkten versehen oder können sogar ausnahmsweise selbst ein solches darstellen. Navigationssysteme und viele Fahrassistenten sind mit Updates zu versorgen. Hierzu gelten gesonderte Regelungen. Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob rechtlich ein Mangel bei Ihrem Fahrzeug vorliegt sowie ob und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können. Dabei gehen wir stets pragmatische Wege.

Gesetzliche Erleichterungen für Verbraucher seit dem 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Kaufrecht, das vor allem Gebrauchtwagenkäufern Vorteile bringt. Insbesondere wurde die sogenannte Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Mithin sind gewerbliche Verkäufer länger in die Pflicht genommen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er im entsprechenden Zeitraum nur einen Mangel darlegen muss, nicht aber, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Dies wird vermutet und ist vom Verkäufer zu wiederlegen, was jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen dürfte.

Zudem sind die Verkürzung der Gewährleistungspflichten und sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarungen an bestimmte Form und Informationspflichten gebunden. Wir prüfen, ob diese bei Ihnen eingehalten wurden.

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