Illegales Autorennen

Fahrt mit 417 km/h im Bugatti Chiron strafbar oder nicht?

Bei illegalen Autorennen droht Gefängnisstrafe 

Im Juli des Jahres 2021 raste ein Mann in seinem Bugatti Chiron mit einer Geschwindigkeit von bis zu 417 km/h über die A 2 und filmte sich sogar dabei. Im Anschluss daran wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet. Unter anderem, weil dieser ein Autorennen gegen sich selbst gefahren sein soll. Doch ist dies automatisch ein illegales Autorennen? Wann ein solches illegales Autorennen vorliegt und wann Sie sich strafbar machen, möchten wir an dieser Stelle etwas näher erläutern.

Was ist ein illegales Autorennen und wann liegt ein solches vor?

Ein illegales Autorennen wird nach den Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 StGB geahndet. Der Gesetzgeber definiert eine Autorennen dabei wie folgt: "Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen“ (BT-Drs. 18/12964). Da im oben genannten Fall allerdings keine weiteren Teilnehmer am Rennen beteiligt waren, kommt diese Definition im Rahmen der Nr. 1 und Nr. 2 vom § 315 d Abs. 1 StGB nicht zum Tragen. Wichtig ist hier allerdings § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB. Denn dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, ob man als Person auch ohne weitere Teilnehmer im Prinzip ein illegales Autorennen gegen sich selbst fahren kann.

Kann man gegen sich selbst ein Rennen fahren?

Die Überschrift des § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) scheint etwas missverständlich, denn eine Rennen kann man ja eigentlich nicht gegen sich selbst fahren. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um solche Fälle zu erfassen, bei denen ein einziges Fahrzeug sowohl objektiv als auch subjektiv ein Fahrzeugrennen nachstellt. Genauer definiert wird dies in folgender Drucksache

Um die Frage zu klären, ob jemand mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt können verschiedene Kriterien zum Tragen kommen.

Darunter fallen unter anderem die in § 3 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf der befahrenen Strecke. § 3 Abs. 1 S. 1, S. 4 StVO definiert klar, dass der Führer eines Fahrzeugs dieses ständig beherrschen und innerhalb einer übersehbaren Strecke zum Halten bringen können muss. Dies beinhaltet auch, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeuges immer an die Straßen-, Wetter-, Sicht- und Verkehrsverhältnisse angepasst sein muss. Selbst das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen wird in diesem besonderen Fall herangezogen, da der Fahrer des Bugatti Chiron im Video immer zwischen der mittleren und der linken Fahrspur wechselte. Allerdings scheint es eher fragwürdig, ob ein Rechtsfahren hier nicht gerade zu einer Gefährdung geführt hätte. Es ist durchaus nachvollziehbar, die mittlere oder gar linke Spur zu nutzen, um vor allem Verkehrsteilnehmer zu schützen, welche gegebenenfalls auf die Autobahn auffahren.

 

Welche Strafen drohen?

Wer ein illegales Autorennen durchführt oder an diesem beteiligt ist, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Die Strafen für diese Vergehen wurden erst vor kurzer Zeit drastisch erhöht. Wer bei einem illegalen Autorennen - egal ob „gegen sich selbst“ oder gegen andere Teilnehmer - andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Bei einer vorsätzlichen Tat kann die drohende Freiheitsstrafe einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren betragen. Kommen bei dem Autorennen Menschen schwer zu schaden oder werden sogar getötet, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre. Ein illegales Autorennen ist somit niemals eine gute Idee. Vor allem, da ein illegales Autorennen auch ohne andere beteiligte Personen oder Fahrzeuge vorliegen kann, wie Sie an diesem Beispiel hervorragend sehen konnten.

War die Fahrt mit 417 km/h im Bugatti Chiron strafbar oder nicht?

Betrachtet man die oben genannten Gesetze und Regelungen, kommt man aus dem Bauchgefühl heraus unweigerlich zur Meinung, dass eine Fahrt mit über 400 km/h in einem Sportwagen auf einer Autobahn ein illegales Autorennen sein müsse. Doch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg kam zu dem Schluss, dass kein illegales Autorennen vorgelegen habe und sieht kein grob verkehrswidriges Verhalten. Hierzu werden einige Gründe genannt: Zum einen seien die äußeren Bedingungen für die Fahrt optimal gewesen. Der Fahrer habe den Zeitpunkt der Fahrt so gewählt, dass möglichst wenig Verkehr auf dem Autobahnabschnitt herrschte. Das Wetter und die Sicht seien ideal gewesen und das Fahrzeug sei für derartige Geschwindigkeiten ausgelegt. Ebenso gab es auf der Strecke keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, sodass auch keine Ordnungswidrigkeit vorlag.

Dennoch kam die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber in der Pflicht sei, die Gesetze anders auszugestalten, um solche Fahrten in Zukunft zu verhindern. Eine Tempo-Obergrenze von beispielsweise 200 km/h, ließe sich recht einfach mit einer Änderung des § 3 Absatz 3 Nr. 2c StVO erreichen. In diesen Fällen könnten auch solche „Rennen gegen sich selbst“ deutlich einfacher geahndet werden.

 

Fazit: Im Zweifelsfall immer einen spezialisierten Anwalt konsultieren

Suchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht oder steht sogar die Beschuldigung wegen eines illegalen Autorennens gegen Sie im Raum, kontaktieren Sie uns gerne. Das Strafmaß für ein illegales Autorennen ist, wie Sie oben lesen konnten, teilweise enorm. Daher ist eine gute anwaltliche Beratung in jedem Fall von großer Bedeutung. 

 

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