Carsharing

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Sie haben Probleme nach der Anmietung eines Sharing Fahrzeuges? Wir helfen Ihnen.

Unfall mit einem Carsharing Fahrzeug, was tun?

Natürlich gilt es zunächst die wichtigen Dinge nach einem Unfall zu tun: Unfallstelle absichern und – sollte es nötig sein – Notruf wählen sowie Erste-Hilfe leisten.

Wenn es dann später um die Regulierung des Unfalls geht, gibt es einige Dinge bereits vor Ort zu berücksichtigen.

Wem melde ich den Unfall? Soll ich die Polizei rufen?

Der Unfall ist unverzüglich Ihrem Sharing-Anbieter bzw. dem Autovermieter zu melden. Zudem müssen Sie in jedem Falle die Polizei rufen, selbst wenn Sie sich mit dem Unfallgegner einig sind. Tun Sie dies nicht, verstoßen Sie in den meisten Fällen gegen vertragliche Pflichten gegenüber Ihrem Autovermieter. Dies wiederum würde dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz bei der Haftpflicht verlieren. Gehen Sie dieses Risiko also nicht ein und lassen Sie den Schaden von der Polizei aufnehmen. Machen Sie auch keine Eingeständnisse vor Ort. Die meisten Sharing-Anbieter untersagen dies laut AGB, da diese erst ihre Verantwortung als Halter überprüfen wollen, bevor eine Haftung übernommen wird. Ein Anerkenntnis würde also nur zu Ihren Lasten gehen.

Wie lange muss ich am Unfallort bleiben?

Sie dürfen sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist oder - sollte diese nicht möglich sein - Ihr Sharing-Anbieter Ihnen es ausdrücklich gestattet.

Ansonsten gilt es in Absprache mit Ihrem Sharing-Anbieter etwaige Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung zu ergreifen und ggf. das Fahrzeug dem Abschleppdienst zu übergeben. Erst dann haben Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllt. Abseits dessen ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine strafbare Handlung. Riskieren Sie also keine Einbußen beim Versicherungsschutz, Vertragsstrafen oder eine Strafanzeige. 

Der Sharing Anbieter hat sich bei mir gemeldet. Mir wird ein Unfall unterstellt, ich bin aber gar nicht gefahren.

Falls Sie sich sicher sind, mit dem Schaden nichts zu tun zu haben, machen Sie bitte keine Eingeständnisse. Der Sharing-Anbieter muss den Beweis erbringen, dass der Schaden durch Sie verursacht wurde. In dem meisten Fällen ist dies nicht oder nur schwer möglich. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, indem wir versuchen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und diesen mit dem Mietverlauf vergleichen. Daraus ergeben sich Ihre Erfolgsaussichten zur Abwehr der Forderung.

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