Ein Moment nicht aufgepasst – und schon kracht’s. Vielleicht im Feierabendverkehr, vielleicht beim Einparken oder auf regennasser Fahrbahn. Der Unfall ist schnell passiert, aber die eigentliche Herausforderung beginnt erst danach: Wer zahlt den Schaden? Muss ich mich selbst um Gutachter kümmern? Und wie bekomme ich überhaupt mein Geld von der Versicherung?
Wenn Sie sich das gerade fragen, sind Sie hier richtig. Wir von Mobilrechtler, die Einfinger Anwaltskanzlei, begleiten Menschen wie Sie jeden Tag durch genau diese Situation. Verständlich, verlässlich und ohne juristisches Kauderwelsch. Sie bekommen hier alle Infos zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, klar und Schritt für Schritt.
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Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen finden sich im BGB (§§ 249–253 sowie 823 ff.) – sie regeln Schadensersatz, Schmerzensgeld und Wiederherstellung. Das StVG (§§ 7 ff.) beschreibt die Halter- und Fahrerhaftung im Straßenverkehr. Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss für jedes Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung bestehen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt Rechte und Pflichten bei einem Versicherungsfall. Und die StVO ist entscheidend bei der Schuldfrage – etwa bei Vorfahrt, Geschwindigkeit oder Abstand. Wer die Grundlagen kennt, kann seine Schadensersatzansprüche gezielter geltend machen.
Die häufigsten Unfälle
Die meisten Unfälle in Deutschland sind Auffahrunfälle, Abbiegefehler und Kollisionen beim Ein- oder Ausparken. Hauptursachen sind zu hohe Geschwindigkeit, Unachtsamkeit (z.B. Handy), Vorfahrtsmissachtung und Alkohol. Besonders viele Unfälle passieren innerorts, die schwersten jedoch auf Landstraßen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Unfallstatistik 2024)
Die durchschnittliche Schadenhöhe
Im Schnitt beträgt der Sachschaden pro Pkw-Haftpflichtfall etwa 4.000 Euro. Personenschäden sind im Schnitt deutlich teurer, oft im sechsstelligen Bereich, genaue Durchschnittswerte werden aber nicht veröffentlicht.
(Quelle: GDV, Kfz-Schadenbilanz 2023)
Wie oft kommen Personen zu Schaden?
Etwa jeder siebte Verkehrsunfall führt zu Personenschäden. 2024 gab es rund 250.000 Unfälle mit Verletzten oder Toten, bei insgesamt etwa 2,5 Millionen Unfällen. Im Jahr 2024 verstarben in Deutschland 2.780 Menschen nach Verkehrsunfällen. Das sind etwa zwei Prozent weniger als im Vorjahr und einer der niedrigsten Werte seit Beginn der Aufzeichnungen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2024)
Stellen Sie sich vor: Sie stehen noch leicht unter Schock, der Motor ist aus, der Puls hoch – und jemand fragt: „Wie geht’s jetzt weiter?“ Ganz ehrlich: Die meisten wissen es nicht. Und das ist völlig normal. Nach einem Verkehrsunfall startet die Schadensregulierung in der Regel mit einer Schadensmeldung – entweder an Ihre eigene Versicherung oder an die gegnerische Versicherung, je nachdem, wer den Unfall verursacht hat. Wenn Sie geschädigt sind, steht Ihnen eine Menge zu: Schadensersatz, Reparaturkosten, ein Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Vielleicht auch Schmerzensgeld, wenn es zu Personenschäden kam.
Aber: Nur weil Ihnen das rechtlich zusteht, heißt das noch lange nicht, dass Sie es auch einfach so bekommen. Die Versicherer prüfen, zweifeln, verzögern – und versuchen oft, Kosten zu drücken. Da wird der Unfallbericht hinterfragt, die Schuldfrage verdreht oder der Schaden kleingerechnet.
Unser Rat: Lassen Sie sich nicht in die Defensive drängen. Wenn der Unfallgegner klar schuld ist, übernimmt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die gesamten Kosten – auch für einen Rechtsanwalt. Und ja, den dürfen (und sollten) Sie einschalten. Denn die Regulierung des Schadens läuft selten reibungslos, vor allem bei größeren Schäden oder wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist.
Es ist laut. Es riecht nach Gummi. Vielleicht steht Ihr Auto quer, vielleicht auch noch das des Unfallgegners. Jetzt bloß keine Panik – ein klarer Kopf hilft nach einem Verkehrsunfall mehr als jedes Formular. Der allererste Schritt: Sichern Sie die Unfallstelle. Warnblinkanlage, Warndreieck, ggf. Notruf. Dann gilt: Atmen. Überblick verschaffen. Und vor allem: dokumentieren. Fotos vom Schaden, vom Umfeld, von den Kennzeichen, vom Unfallbericht, falls die Polizei kommt. Notieren Sie Namen, Anschriften und Telefonnummern der Unfallbeteiligten – alles, was später wichtig sein könnte.
Und dann? Kommt die Versicherung ins Spiel. Wenn Sie selbst am Steuer saßen und den Unfall verursacht haben, informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung. Sind Sie geschädigt, also nicht schuld am Unfall, ist die gegnerische Versicherung zuständig. Auch dann sollten Sie Ihrer eigenen Kfz-Versicherung kurz Bescheid geben – als Information.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht zu schnellen Aussagen hinreißen. „Ich hab’s nicht gesehen“ oder „Tut mir leid“ klingt höflich, kann aber als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Sagen Sie besser erstmal nichts zum Ablauf – und holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat. Denn je nach Versicherungsvertrag oder wenn die Schuldfrage noch unklar ist, kann das sonst nach hinten losgehen.
Klingt juristisch? Ist aber ganz simpel: Wer den Unfall verursacht, ist Schädiger, die andere Seite ist geschädigt. Und ja – das ist mehr als nur ein Wortspiel. Denn wer geschädigt ist und kein Mitverschulden trägt, hat Anspruch auf eine vollständige Schadensregulierung – also nicht nur auf die Reparaturkosten, sondern auch auf mögliche Schmerzensgeldzahlungen, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Und die gegnerische Versicherung muss in diesem Fall 100 Prozent der entstandenen Kosten erstatten. Sogar den Anwalt, den Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Das Problem: Die Schuldfrage ist nicht immer klar. Gerade bei Kreuzungen, Spurwechseln oder Parkplätzen gibt es schnell zwei Versionen – Ihre und die des Unfallgegners. Und dann? Dann wird es zäh. Die Versicherer prüfen, vergleichen, verhandeln. Mal sind’s 50 Prozent, mal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, mal eine ganz eigene Interpretation der Realität.
Deshalb unser Rat: Lassen Sie klären, wer tatsächlich verantwortlich ist – und zwar professionell. Mit einem Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Einer, der Ihre Perspektive versteht, die Akte kennt, mit Sachverständigen spricht und Ihre Ansprüche zielgerichtet durchsetzt. So sichern Sie sich den Teil der Wahrheit, der zählt – nämlich Ihren.
Unfälle passieren plötzlich – aber bei der Schadensmeldung tickt die Uhr ziemlich laut. Viele wissen das nicht: Versicherungen arbeiten mit festen Fristen. Und wer die verpasst, riskiert unter umständen, auf seinem Schaden sitzenzubleiben.
Die Faustregel? Spätestens sieben Tage nach dem Verkehrsunfall sollten Sie den Schadensfall melden – und zwar bei Ihrer eigenen Versicherung, wenn Sie der oder die Verursacherin sind. Wenn Sie geschädigt wurden, geben Sie den Schaden zusätzlich bei der gegnerischen Versicherung bekannt. Wer zu lange wartet, verliert nicht nur den guten Willen der Versicherer, sondern womöglich auch seinen Versicherungsschutz.
Und dann kommt noch etwas Entscheidendes hinzu: Die Art und Weise, wie Sie den Unfallbericht verfassen. Reine Tatsachen helfen, keine Interpretationen. Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Witterung – all das gehört rein. Wenn möglich, holen Sie direkt an der Unfallstelle eine polizeiliche Aufnahme. Ist kein Muss, kann aber enorm helfen, gerade bei unklarer Schuldfrage.
Sie merken: Es geht um Geschwindigkeit und Genauigkeit. Nicht um Schuldgefühle oder Spekulationen. Wer jetzt strukturiert vorgeht, erspart sich später viele Nerven. Und wer sich unsicher ist? Darf und sollte sich helfen lassen – auch dabei.
Zwei Versicherungen, zwei völlig unterschiedliche Spielregeln – und im Ernstfall hängt viel davon ab, welche Police gerade zuständig ist.
Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift immer dann, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben – und übernimmt die Schäden, die Sie anderen zufügen. Also z. B. das kaputte Rücklicht beim Vordermann oder die zerdellte Beifahrerseite beim Spurwechsel. Wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrende schädigen, springt Ihre private Haftpflicht ein. Und klar: Auch die Rechtsanwaltskosten der geschädigten Partei übernimmt sie – das ist gesetzlich so geregelt.
Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus. Die deckt auch eigene Schäden ab, zum Beispiel wenn Sie allein gegen einen Baum fahren oder ein Tier Ihnen vors Auto läuft. Sie ist freiwillig, kann aber bei neuen oder wertvollen Autos sehr sinnvoll sein. Wichtig dabei: Die Vollkasko zahlt zwar den entstandenen Schaden, aber das kann Auswirkungen auf Ihre Beiträge haben – Stichwort Hochstufung im Versicherungsvertrag.
Und dann gibt’s noch einen Knackpunkt: Bei Totalschäden oder Reparaturen, die mehr kosten als 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, greifen besondere Regelungen – die berühmte „130-Prozent-Regel“. Klingt kompliziert? Ist es manchmal auch. Deshalb: Holen Sie sich im Zweifel fachliche Unterstützung. Dann zahlen am Ende auch wirklich die Richtigen.
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihr Auto sogar dann noch reparieren lassen, wenn die Reparatur teurer ist als der aktuelle Wert – und zwar bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts. Wichtig ist: Die Reparatur muss fachgerecht sein und Sie sollten den Wagen danach mindestens sechs Monate weiterfahren. Diese Regel schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten – auch wenn es finanziell knapp wird. Schon mal in so einer Situation gewesen? Dann wissen Sie: Manchmal zählt mehr als nur der Taschenrechner.
Stellen Sie sich vor: Kaum ist ein Unfall passiert, klingelt das Telefon. Am Apparat: die gegnerische Versicherung. Freundlich, schnell, organisiert – vielleicht mit einem Rundum-Angebot: Gutachter, Werkstatt, Abholung. Klingt erst mal verlockend. Aber aufgepasst.
Denn eines ist klar: Diese Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen. Sie will vor allem eins: zahlen – aber möglichst wenig. Und das sieht man. Da wird gern mal der Wiederbeschaffungswert gedrückt, der Schaden als Bagatelle abgetan oder die Reparaturkosten gekürzt. Auf den ersten Blick klingt alles fair. Zwischen den Zeilen? Versteckte Haken.
Gerade bei größeren Schäden oder einem Personenschaden geht es schnell um Summen, bei denen Zurückhaltung teuer werden kann. Deshalb: Bleiben Sie höflich – aber wachsam. Sie müssen nichts unterschreiben, nichts zusagen und sich auch nicht drängen lassen.
Unser Rat: Holen Sie sich Rückendeckung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt das Spiel – und Sie haben das Recht auf ihn. Die gute Nachricht: Sind Sie geschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Das gehört zur ganz normalen Unfallregulierung. Sie müssen also nichts vorstrecken.
„Braucht man wirklich einen Gutachter?“ werden wir oft gefragt. Unsere Antwort: Fast immer – ja. Und zwar nicht irgendeinen, sondern einen unabhängigen Sachverständigen, der auf Ihrer Seite steht.
Denn: Die gegnerische Versicherung will häufig sparen – und das fängt oft beim Gutachten an. Eigene Leute, eigene Zahlen, eigene Interessen. Wer sich darauf verlässt, riskiert, dass der Schaden kleingerechnet wird. Besonders bei neueren Fahrzeugen oder E-Autos, bei denen Reparaturkosten rasant steigen können.
Ein neutraler Kostenvoranschlag, erstellt von einem unabhängigen Gutachter, ist Gold wert. Er dokumentiert exakt, was Sache ist – von der Delle bis zum wirtschaftlichen Totalschaden, vom Restwert bis zum Wiederbeschaffungswert. Und das Beste: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten. Sie müssen das nicht selbst tragen.
Zudem ist ein Gutachter wichtig, falls im Rahmen einer Regulierung doch mal geklagt werden muss. In dem Falle ist meist ein Gutachten nötig (außer bei Bagatellen), um die Schäden beweisen zu können.
Kurz gesagt: Ein guter Gutachter ist nicht übertrieben – sondern oft entscheidend, damit Ihr Fall sauber abgewickelt wird.
Ich bin Alexander Einfinger, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – und ich helfe Menschen in Berlin und Umgebung dabei, nach einem Unfall wieder Klarheit zu bekommen. Denn wenn es um Unfallregulierung geht, läuft längst nicht alles automatisch. Im Gegenteil: Oft wird gekürzt, gestrichen oder verzögert – besonders dann, wenn niemand kritisch hinschaut.
Ich setze mich für Sie ein: Mit mehr als neun Jahren Erfahrung, etwas Autoschrauber-Leidenschaft, einem offenen Ohr und einem klaren Blick für das, was rechtlich möglich und menschlich fair ist. Schreiben Sie mir oder rufen Sie kurz durch. Ich melde mich schnell zurück – und wir schauen gemeinsam, wie es für Sie jetzt gut weitergehen kann.
Übrigens - kennen Sie schon unsere Ratgeber zu diesen verwandten Themen? Lesen Sie doch mal rein:
Manchmal ist es nicht nur das Auto, das leidet. Vielleicht sind Sie auf dem Rückweg von der Arbeit, es kracht, und in den nächsten Tagen lässt der Nackenschmerz Sie kaum schlafen. Oder Sie wachen mit einem Schreck auf, obwohl der Unfall längst vorbei ist. Solche Personenschäden sind real – und sie sind entschädigungspflichtig.
Genau dafür gibt es Schmerzensgeld. Nicht als Belohnung. Sondern als Ausgleich. Ob Sie Anspruch haben, hängt von der Schwere der Verletzung ab, der Dauer der Beschwerden, dem Verlauf. Und nein – das wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen es geltend machen, mit Nachweisen, Attesten, ärztlicher Dokumentation. Aber: Es lohnt sich.
Dann gibt’s da noch die Sache mit der Mobilität. Ihr Auto steht in der Werkstatt – aber Sie brauchen es jeden Tag. Kein Ersatzfahrzeug? Dann kommt die Nutzungsausfallentschädigung ins Spiel. Pro Tag, den Sie auf Ihren Wagen verzichten müssen, steht Ihnen eine Geldsumme zur Regulierung des Schadens zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse. Klingt bürokratisch? Ist es auch – aber wir helfen dabei.
Denn ob Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall: Diese Ansprüche gehören zur Schadensregulierung genauso wie die neue Stoßstange.
Ihr Auto ist verzogen, der Rahmen krumm, das Armaturenbrett kaputt. Der Gutachter spricht es aus: wirtschaftlicher Totalschaden. Und plötzlich steht nicht mehr die Reparatur im Fokus, sondern die Frage: Was bekommen Sie jetzt?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, kann die Versicherung einfach auf Auszahlung bestehen. Aber – und das ist wichtig – es gibt die sogenannte 130-Prozent-Regel. Das heißt: Wenn Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen möchten (weil’s neu war, gut gepflegt oder einfach Ihr Schätzchen, siehe Infobox weiter oben), darf die gegnerische Versicherung auch bis zu 130 Prozent übernehmen – sofern Sie nachweisen, dass das Auto weiter genutzt wird.
Bei älteren Fahrzeugen wird’s trickreicher. Da klafft oft eine Lücke zwischen dem, was realistisch wäre, und dem, was gezahlt wird. Ein Klassiker: Ihr Wagen wird auf einer Restwertbörse zu einem Spottpreis eingestuft. Oder Sonderausstattung wird schlicht vergessen. Klingt unfair? Ist es auch. Und genau hier hilft es, wenn jemand mit Erfahrung über die Zahlen schaut.
Und wenn gar nichts mehr zu retten ist? Dann haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert – also auf eine angemessene Summe zur Anschaffung eines gleichwertigen Pkw. Nicht auf irgendeinen Neupreis, sondern auf das, was realistisch vor dem Unfall war. Der Restwert ist dabei in Abzug zu bringen. Unser Fazit: Beim Totalschaden geht es nicht nur um Technik – sondern um Gerechtigkeit. Und um die Frage: Wer passt wirklich auf Ihre Interessen auf?
Einmal kurz nicht aufgepasst – und schon ist der Schaden da. Jetzt geht’s darum, dass die zuständige Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht. Und zwar vollständig. Je früher Sie sich bei uns melden, desto besser können wir helfen. Denn in der Unfallregulierung zählt oft der erste Schritt – gerade wenn es um Gutachten, Mietwagen oder Schmerzensgeld geht. Holen Sie sich jetzt Alexander Einfinger zur Hilfe.
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Kennen Sie das Gefühl, wenn man etwas angeboten bekommt – und spürt, dass es nicht reicht? Genau so geht es vielen, wenn die gegnerische Versicherung ihr erstes Angebot zur Schadensregulierung macht. Auf dem Papier okay. In Wirklichkeit: zu wenig.
Die Reparaturkosten sind zu niedrig angesetzt. Der Wiederbeschaffungswert passt nicht zum tatsächlichen Marktwert. Schmerzensgeld? Fehlanzeige. Und der Sachschaden wird in einen Bagatellschaden umetikettiert, obwohl das Fahrzeug wochenlang in der Werkstatt steht. Was können Sie tun? Zunächst: durchatmen. Und dann: nicht einfach unterschreiben. Sie haben jedes Recht, zu prüfen, zu widersprechen, nachzufassen. Und Sie dürfen sich vertreten lassen – von jemandem, der weiß, wie man mit Versicherern auf Augenhöhe spricht.
Wir kennen diese Spielchen. Wir wissen, wie Versicherer versuchen, Leistungen zu drücken. Ein gut formuliertes anwaltliches Schreiben reicht oft, um neue Bewegung reinzubringen. Wenn nicht, gehen wir eben weiter – auch vor Gericht, falls nötig. Und ja: Bei einem unverschuldeten Autounfall trägt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für unsere Arbeit. Denn es geht nicht darum, mehr rauszuholen als fair ist. Es geht darum, alles zu bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht. Und genau dafür sind wir da – in Berlin, bundesweit, persönlich.
Haben Sie das Gefühl, da stimmt was nicht in Ihrem Fall?
Dann lassen Sie uns reden – bevor Sie etwas unterschreiben, das Sie später bereuen.
Ein kleiner Moment – ein Auffahrunfall im Feierabendverkehr, ein unachtsamer Schulterblick – und auf einmal stehen Sie da: kaputtes Auto, Adrenalin im Blut, dazu der Gedanke „Was jetzt?“ Keine Sorge, genau an dieser Stelle setzen wir an. Die rechtliche Unfallregulierung mag wie ein bürokratisches Labyrinth wirken, aber wir gehen den Weg mit Ihnen. Schritt für Schritt.
Ein Unfall passiert schneller, als man denkt. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein anderes Auto übersieht Sie – und schon ist es passiert. Blechschaden, Ärger mit der Versicherung, vielleicht sogar Verletzungen. Und dann? Wenn Sie gerade in so einer Situation stecken, ist das ziemlich belastend. Man steht unter Schock, will eigentlich nur, dass das alles möglichst fair und reibungslos geregelt wird.
Aber genau da wird’s oft kompliziert. Wer zahlt was? Was steht Ihnen zu? Und wie geht man mit der gegnerischen Versicherung um, die sich vielleicht querstellt? Melden Sie sich einfach so bald wie möglich bei der Einfinger Anwaltskanzlei – je früher, desto besser. Wir hören zu, fragen nach, erklären verständlich, was als Nächstes passiert.
Indem Sie Alexander Einfinger als Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang Ihrer Sache immens. Zudem können Sie Ihre Ansprüche und Rechte mit der nötigen Kompetenz und Intensität durchsetzen lassen.
Was genau ist eine Schadensregulierung – und was wird da eigentlich „reguliert“?
Die Schadensregulierung umfasst alles, was nach einem Autounfall passiert: Wer zahlt? Wie viel? Wann? Und wem? Ob Sachschaden, Personenschaden, Reparatur oder Nutzungsausfall – all das muss geregelt, dokumentiert, verhandelt und am Ende erstattet werden. Man spricht dabei auch von der Abwicklung des Schadensfalls. Klingt trocken, ist aber oft entscheidend dafür, wie viel Geld Sie sehen – und wann.
Was muss ich als Versicherungsnehmer nach einem Unfall beachten?
Wenn Sie Versicherungsnehmer sind – also das Auto auf Sie läuft und Sie es versichert haben –, tragen Sie bestimmte Pflichten. Dazu gehört die Schadensmeldung an die eigene Versicherung, aber auch, dass Sie bei der Schadensabwicklung mitwirken: Informationen liefern, Fristen einhalten, keine unautorisierten Reparaturen durchführen. Und: Machen Sie realistische Angaben. Wer hier schummelt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Was muss ich nach einem Unfall tun?
Nach Rücksprache mit uns lassen Sie ein Gutachten (bei Schaden über 750 €) oder einen Kostenvoranschlag erstellen. Reichen Sie uns das Dokument ein oder lassen es direkt von Werkstatt/Gutachter senden. Wir prüfen die Schadenspositionen und übernehmen ab Beauftragung die gesamte Kommunikation mit allen Beteiligten – inkl. gegnerischer Versicherung, Polizei, Gutachter und ggf. Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Muss ich den Unfall auch meiner eigenen Versicherung melden?
Ja, unabhängig von der Schuldfrage sind Sie verpflichtet, den Unfall auch Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung zu melden. Andernfalls begehen Sie möglicherweise eine Obliegenheitsverletzung. Das kann dazu führen, dass Ihre Versicherung bei einer Mithaftung nicht für entstandene Schäden aufkommt. Die Meldung ist daher in jedem Fall wichtig.
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Die gegnerische Versicherung hat eine Regulierungsfrist von 6 bis 8 Wochen. In dieser Zeit prüft sie alle eingereichten Unterlagen, holt ggf. eine Stellungnahme ihres Versicherungsnehmers ein und nimmt Einsicht in die Polizeiakte. Erst danach ist – falls nötig – eine gerichtliche Geltendmachung möglich. Sie erhalten von uns alle Schriftstücke zur Information.
Was passiert, wenn mir nur das Kennzeichen des Unfallgegners bekannt ist?
Auch wenn Ihnen lediglich das Kennzeichen vorliegt, können wir über den Zentralruf der Autoversicherer die zuständige gegnerische Haftpflichtversicherung ermitteln. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern – wir übernehmen das gern für Sie und setzen uns direkt mit der Versicherung in Verbindung.
Wie läuft die Kommunikation mit der Versicherung des Unfallgegners ab?
Wenn Sie geschädigt sind, wird die Versicherung des Unfallgegners versuchen, den Schaden abzuwickeln – also zu „regulieren“. Klingt gut, ist aber mit Vorsicht zu genießen. Sie dürfen – und sollten – eigene Gutachter einschalten, einen Anwalt beauftragen und Ihre Schadensersatzansprüche aktiv geltend machen. Denn auch wenn Ihnen rechtlich vieles zusteht, heißt das nicht, dass es Ihnen einfach so überwiesen wird.
Welche Rolle spielt die KFZ-Haftpflichtversicherung genau?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht – sie springt ein, wenn der Versicherte einen anderen im Straßenverkehr schädigt. Sie übernimmt in diesem Fall die komplette Schadenregulierung, inklusive Erstattung von Reparatur, Schmerzensgeld, Mietwagen oder Gutachterkosten. Auch die Anwaltskosten der geschädigten Seite trägt sie. Wichtig: Diese Versicherung darf zwar prüfen, aber nicht willkürlich Leistungen kürzen.
Was ist ein Sachschaden – und worin unterscheidet er sich vom Personenschaden?
Ein Sachschaden betrifft Ihr Auto – also alles, was kaputt, verbogen, beschädigt oder nicht mehr nutzbar ist. Das reicht vom zerkratzten Lack bis zum Totalschaden. Ein Personenschaden betrifft dagegen Ihre Gesundheit: Prellungen, Brüche, Schleudertrauma, auch psychische Folgen zählen dazu. Beide Schäden müssen reguliert werden – aber oft in getrennten Verfahren.
Wie lange dauert eine Unfallregulierung im Schnitt?
Kommt drauf an – klingt unkonkret, ist aber ehrlich. Ein einfacher KFZ-Schaden ohne Diskussionen kann in zwei Wochen abgewickelt sein. Wenn die gegnerische Versicherung mauert, die Schuldfrage unklar ist oder ein medizinisches Gutachten nötig wird, dauert es schnell ein paar Monate. Wichtig ist: Dranbleiben, Fristen im Blick behalten, notfalls juristisch nachfassen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr zu retten ist?
Dann spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Sie bekommen in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet – oder bis zu 130 Prozent davon, wenn Sie nachweisen, dass Sie das Auto trotzdem weiter nutzen wollen. Für diesen Weg braucht es ein gutes Gutachten und meist auch etwas Verhandlungsgeschick. Dabei unterstützen wir Sie.
Wer hilft mir, wenn die Versicherung einfach nicht zahlt – oder deutlich zu wenig?
Kurz gesagt: Wir. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin nehmen wir Ihnen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ab, prüfen, was wirklich zusteht, und fordern ein, was geltend gemacht werden kann – notfalls mit gerichtlicher Unterstützung. Ihr Vorteil: Wenn Sie geschädigt sind, kostet Sie das in der Regel keinen Cent – die Versicherung des Unfallgegners übernimmt sämtliche Kosten im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Werden Abschleppkosten nach einem Unfall ersetzt?
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit ist, übernimmt die gegnerische Versicherung die notwendigen Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Die Voraussetzung ist, dass das Abschleppen erforderlich und nachvollziehbar dokumentiert ist. Wir helfen Ihnen gern bei der Abwicklung dieser Position.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Bei unfallbedingten Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Heilbehandlungskosten zu. Wichtig ist, dass Ihre Verletzungen ärztlich dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Ausmaß der Verletzung, der Dauer der Behandlung und der Einschränkung Ihrer Lebensqualität ab. Wir setzen diese Ansprüche für Sie durch.
Warum sollte ich in Berlin oder anderswo einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen?
Gerade in Städten wie Berlin, mit hohem Verkehrsaufkommen und komplexen Schadensbildern, kann eine professionelle Begleitung entscheidend sein. Ein erfahrener Rechtsanwalt wie Alexander Einfinger prüft die Akte, kennt die Gepflogenheiten der Versicherer und setzt Ihre Rechte durch – auch, wenn es schwierig wird.
Unter anderem übernehmen wir für Sie die Regulierung der Schäden und Unfälle in Ihrer Flotte oder stehen als rechtlicher Beistand und Service Ihrem Autohaus zur Verfügung. Hier geht es zu unseren Angeboten für Unternehmen.
Sie brauchen Unterstützung von einem kompetenten Juristen, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist? Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Einfinger Anwaltskanzlei. Wir prüfen Ihren Fall, legen für Sie Einspruch ein und erreichen das für Sie bestmögliche Ergebnis. Sie erreichen die Mobilrechtler per E-Mail: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter 030 / 30348286.
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