Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Wann liegt bei einem Unfall eine fahrlässige Körperverletzung vor, welche Strafen drohen und ist ein Anwalt wichtig? Wir erläutern alles Wissenswerte.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?
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Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Ereignet sich im Straßenverkehr ein Unfall, bei dem (mindestens) eine Person verletzt wird, handelt es sich häufig um fahrlässige Körperverletzung. Denn wenn kein Verkehrsteilnehmer fahrlässig handeln würde, ließen sich Verkehrsunfälle vermeiden. Doch was bedeutet „fahrlässige Körperverletzung“ überhaupt, wann ist der Tatbestand erfüllt und welche Konsequenzen drohen gemäß § 229 StGB? Im heutigen Beitrag unseres Blogs klären wir alle wichtigen Fragen und erläutern, warum ein Anwalt für Verkehrsrecht eine Schlüsselrolle einnimmt – sowohl für den Beschuldigten als auch für den Geschädigten.

Übersicht:

    1. Warum spielt Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle?
    2. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ in der Rechtssprache?
    3. Wie unterscheiden sich einfache und grobe Fahrlässigkeit?
    4. Wie unterscheiden sich vorsätzliche und fahrlässige Handlungen?
    5. Welche Formen kann Fahrlässigkeit im Straßenverkehr haben?
    6. Wann liegt bei einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vor?
    7. Wann kommt es zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall?
    8. Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?
    9. Welche Frist gilt für die Verjährung einer fahrlässigen Körperverletzung?
    10. Wann muss der Verursacher nach einem Unfall mit Körperverletzung Schmerzensgeld zahlen?
    11. Zahlt die Versicherung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden?
    12. Was ist das richtige Verhalten in einem Ermittlungsverfahren?
    13. Warum ist ein Anwalt bei einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung unverzichtbar?
    14. Fazit: Darauf sollten Sie bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung achten

 

1. Warum spielt Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle?

Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu Unfällen. Bei einigen handelt es sich um reine Sachschäden, bei anderen liegen Personenschäden vor. Wird eine Person verletzt, steht der Unfall häufig mit Fahrlässigkeit in Zusammenhang. Denn würden Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger und alle weiteren Verkehrsteilnehmer stets alle Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten, käme es weder zu Sach- noch zu Personenschäden.

Führt eine fahrlässige Handlung zu einem Personenschaden, erwarten den Verursacher oft hohe Strafen. Relevant ist, wie schwer der Schaden ausfällt und wie fahrlässig der Beschuldigte gehandelt hat. Die möglichen Strafen umfassen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot, einen Entzug der Fahrerlaubnis und einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Zudem kann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet werden.

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist deshalb wichtig, weil er über das Strafmaß entscheidet. Von ihm hängen die Konsequenzen für den Beschuldigten und die Ansprüche des Geschädigten ab. Da zur Klärung des Tatbestands immer ein strafrechtliches Verfahren eröffnet wird, ist ein erfahrener Anwalt unbedingt empfehlenswert, möglichst mit einer Spezialisierung auf das Verkehrsstrafrecht. Er steht sowohl dem Verursacher als auch dem Opfer zur Seite und setzt sich für eine faire Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

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2. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ in der Rechtssprache?

In der Rechtssprache ist die sogenannte Fahrlässigkeit auch als „Negligentia“ bekannt. Sie definiert das Verhalten einer Person, wenn diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt und mit dieser Pflichtverletzung potenziell die Sicherheit anderer Personen gefährdet.

Eine exakte Definition des Begriffs findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer in § 276 Abs. 2 BGB: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Das Strafgesetzbuch liefert zudem eine Definition, welche Strafen den Beschuldigten erwarten. Gemäß § 229 StGB drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

3. Wie unterscheiden sich einfache und grobe Fahrlässigkeit?

Das Zivilrecht unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Letztere begeht, wer seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maß verletzt.

  • Einfache Fahrlässigkeit liegt in der Regel vor, wenn sich der Täter den Folgen seiner Handlung nicht bewusst ist, obwohl er die Konsequenzen hätte vorhersehen können.
  • Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn der Täter sich den möglichen Konsequenzen seiner Handlung bewusst war und seine Sorgfaltspflicht dennoch missachtet hat.

4. Wie unterscheiden sich vorsätzliche und fahrlässige Handlungen?

Für die Definition einer fahrlässigen Handlung ist die Abgrenzung zu einer vorsätzlichen Tat von Bedeutung. Als vorsätzlich gilt eine Handlung, wenn sie bewusst und absichtlich erfolgt. Fahrlässig ist eine Handlung hingegen, wenn sie ohne eine Absicht erfolgt, jedoch mit Nachlässigkeit begangen wird. Ohne diese Nachlässigkeit hätte der Täter die Folgen vermeiden können.

Während eine vorsätzliche Tat also eine bewusste Handlung voraussetzt, liegt bei einer fahrlässigen Tat eine unbewusste Handlung vor. Letztendlich geht es bei der Frage nach einem Vorsatz um die innere Haltung des Täters. Relevant ist besonders, ob er die Konsequenzen seiner Handlung beabsichtigt oder lediglich in Kauf genommen hat.

Beispiel: Nähern Sie sich einem Fußgängerüberweg mit überhöhter Geschwindigkeit und fahren einen Fußgänger an, gilt dies in der Regel als fahrlässige Handlung. Begehen Sie nach dem Unfall hingegen Fahrerflucht, liegt eine vorsätzliche Handlung vor.

 

5. Welche Formen kann Fahrlässigkeit im Straßenverkehr haben?

Wer im Straßenverkehr seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Fahrlässigkeit zeigt sich hierbei in einer Vielzahl von Szenarien. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn Autofahrer das Tempolimit missachten und eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, einer Landstraße oder innerorts begehen.

Auch wer eine rote Ampel überfährt, am Steuer sein Handy verwendet, den TÜV überzieht und Sicherheitsmängel beim Führen eines Fahrzeugs in Kauf nimmt, handelt fahrlässig. Gleiches gilt für Fahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehen. Ein weiteres Beispiel ist das Missachten von Verkehrssignalen wie Stoppschildern und anderen Vorfahrtszeichen sowie speziellen Tempo-Zonen.

 

6. Wann liegt bei einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vor?

Kommt bei einem Verkehrsunfall eine Person zu Schaden, kann es sich um fahrlässige Körperverletzung handeln. Dieser Tatbestand liegt in der Regel vor, wenn ein fahrlässiges Verhalten der geschädigten Person auszuschließen ist. Es ist aber das Verhalten des Täters ausschlaggebend, sodass bei einem beidseitigem Verkerhsverstoß sogar beide fahrlässig gehandelt haben können.

Beispiel 1: Überfahren Sie eine rote Ampel und stoßen dabei mit einem Fahrzeug aus dem Querverkehr zusammen, ist ein Eigenverschulden des Unfallgegners auszuschließen. Denn Sie hätten an der roten Ampel warten müssen, bis sie auf grün umschaltet.

Beispiel 2: Fahren Sie mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit durch eine Tempo-50-Zone und verletzen dabei einen Fußgänger, weil dieser ohne vorheriges Überprüfen des Verkehrs die Straße überquert, begehen Sie keine fahrlässige Körperverletzung. Stattdessen ist von einer fahrlässigen Handlung des Verletzten auszugehen, weil dieser seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat.

Beispiel 3: Sie und der Unfallgegner fahren mit überhöhter Geschwidigkeit. Sie beide kommen körpelich zu Schaden. In diesem Falle begehen Sie beide eine fahrlässige Körperverletzung.

Ob und in welchem Maß diese Straftat belangt wird, ist gewöhnlich von den Unfallfolgen abhängig. Ein Auffahrunfall mit leichten Verletzungen wird in der Regel anders bewertet als ein Unfall mit schweren Verletzungen. Zudem ist bei einem Unfall mit anschließender Unfallflucht oder bei einer fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge davon auszugehen, dass die Straftat schwerer gewichtet wird. Auch die Schwere des Verkehrsverstoßes wird bei der Bewertung berücksichtigt.

 

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7. Wann kommt es zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall?

Eine fahrlässige Körperverletzung gilt als ein „relatives Antragsdelikt“. Das bedeutet, dass der Geschädigte einen entsprechenden Strafantrag stellen muss, um das Vergehen zur Strafverfolgung zu bringen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse feststellt. Dieses liegt bei Unfällen im Straßenverkehr häufig vor, da es Aufgabe der Behörde und im Sinne des öffentlichen Interesses ist, Verletze und Unfalltote zu vermeiden.

Stand der Täter unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen, ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft selbst aktiv wird. Auch bei erheblichen Verletzungen des Opfers, einem besonders grobem Verkehrsverstoß und bei bereits vorbestraften Unfallverursachern wird in der Regel eine Verurteilung angestrebt.

So stellen Sie einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung: Tragen Sie als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall Verletzungen davon, können Sie bei der Staatsanwaltschaft, bei Gerichten oder bei einer Polizeibehörde einen entsprechenden Strafantrag stellen. Diesen stellen Sie entweder schriftlich oder geben ihn vor Ort zu Protokoll. Für das Stellen eines Strafantrags gilt eine Frist von drei Monaten, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie von der Person des Täters oder vom Straftatbestand Kenntnis erlangt haben.

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8. Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, muss mit Strafen rechnen, die je nach Schwere des Vergehens variieren. Im Raum stehen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Wird Ihnen ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten erteilt, erhalten Sie zwei Punkte. Bei einem Führerscheinentzug folgen drei Punkte. Liegt eine Wiederholungstat oder eine erhebliche Missachtung der Sorgfaltspflicht vor, ist zudem ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis vorgesehen. Die Straftat wird zudem mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Strafverfahren oder Bußgeldverfahren: Werden Sie aufgrund einer fahrlässigen Körperverletzung belangt, ist ein zusätzliches Bußgeld ausgeschlossen. Da es sich um eine Straftat handelt, hat diese Vorrang vor Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Erreichen Sie mit der Hilfe Ihres Anwalts eine Einstellung des Strafverfahrens, kann hingegen ein Bußgeld auf Sie zukommen, da es sich in diesem Fall um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann.

 

9. Welche Frist gilt für die Verjährung einer fahrlässigen Körperverletzung?

Gemäß § 78 III Nr. 4 StGB gilt für den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Für Täter mag diese Frist eine gewisse Relevanz besitzen. Opfer sollten allerdings schnellstmöglich nach dem Vorfall aktiv werden. Um einen Strafantrag zu stellen, gilt für Geschädigte eine Frist von drei Monaten. Auch wenn diese Frist abgelaufen ist, gilt der Tatbestand jedoch noch nicht als verjährt.

10. Wann muss der Verursacher nach einem Unfall mit Körperverletzung Schmerzensgeld zahlen?

Nach einer fahrlässigen Körperverletzung können Opfer zivilrechtliche Ansprüche wahrnehmen. Dazu zählen Ansprüche auf Schadensersatz, wenn Sach- oder Personenschäden vorliegen, sowie Schmerzensgeldforderungen. Letztere kommen in Betracht, wenn ein bestimmter Grad der Verletzungen erreicht ist. Ein Arzt attestiert die Schwere der Verletzung. Leichte Verletzungen wie Abschürfungen, geringfügige Prellungen und Schrammen sind in der Regel ausgenommen. Die Grenze ist in jedem Einzelfall gesondert zu betrachten.

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, fordert der Geschädigte dieses von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Das zuständige Gericht legt die genaue Höhe des Schmerzensgeldes fest. Zur Orientierung findet eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle Verwendung.

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11. Zahlt die Versicherung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden?

Hat ein Verkehrsunfall einen Personenschaden zur Folge, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. In Deutschland besteht ein Pflichtversicherungsgesetz, das für jeden Führer eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung fordert, deren Mindestdeckungssumme bei 7,5 Millionen Euro liegt. Abhängig vom jeweiligen Tarif kann die Versicherungssumme auch höher sein.

Das ist sinnvoll, da die Schadenssumme bei einem Personenschaden schnell in die Höhe schießen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn das Opfer in Folge des Unfalls arbeitsunfähig oder invalide wird. Der Verursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung trägt in diesem Fall Behandlungs- und Reha-Kosten, Verdienstausfälle und mögliche Schmerzensgelder.

Leistungen sind bei grober Fahrlässigkeit oft ausgeschlossen: Viele Versicherer decken Schäden nach einem Verkehrsunfall lediglich dann ab, wenn es sich um einfache Fahrlässigkeit handelt. Bei anderen Graden der Fahrlässigkeit sind Leistungen oft ausgeschlossen. Beruht ein Unfall auf grober Fahrlässigkeit, wird die Versicherung gewöhnlich von ihrer Leistungspflicht befreit.

12. Was ist das richtige Verhalten in einem Ermittlungsverfahren?

Wird nach einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet, erhalten Sie einen Anhörungsbogen oder eine polizeiliche Vorladung. Es ist in diesem Fall ratsam, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich vorerst nicht zum Vorfall zu äußern.

Ebenfalls ist es unbedingt empfehlenswert, unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Er beantragt für Sie Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde und bringt sämtliche Details in Erfahrung. Ein Experte wie Rechtsanwalt Alexander Einfinger verschafft sich einen genauen Überblick über Ihre Situation und wägt sämtliche Möglichkeiten für Sie ab. 

Gleichzeitig sollten Sie sich um ein tadelloses Verhalten bemühen. Entschuldigen Sie sich bei dem Unfallopfer, möglichst ohne dabei ein Schuldeingeständnis zu formulieren. Mithilfe Ihres Anwalts können Sie sich zudem um eine zügige Schadensregulierung durch Ihre Versicherung kümmern.

Diese Faktoren können unter anderem strafmildernd wirken und Ihre Chance auf eine Einstellung des Verfahrens erhöhen. Eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie die Einfinger Anwaltskanzlei kann Ihnen weitere Tipps zum richtigen Verhalten in Ihrem Ermittlungsverfahren geben. Zudem vertrauen Sie auf eine umfassende Beratung und eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie.

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13. Warum ist ein Anwalt bei einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung unverzichtbar?

Werden Sie der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt, ist Ihr Anwalt oftmals Ihr wichtigster Verbündeter. Auch wenn Sie als Geschädigter Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen möchten, nimmt ein Rechtsanwalt wie Alexander Einfinger eine bedeutende Schlüsselrolle ein. Mit seiner umfassenden Expertise erhöht er Ihre Chancen, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken und Schadensersatzansprüche erfolgreich wahrzunehmen.

Bedeutung eines Anwalts für den Beschuldigten

Ihr Anwalt beantragt für Sie Akteneinsicht und prüft, ob ihrerseits Fahrlässigkeit oder ein Eigenverschulden des Opfers vorliegt. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, die Vorwürfe abzumildern oder eine vollständige Einstellung des Verfahrens (gegen Auflagen) zu erwirken. Insbesondere wenn der Sachverhalt unklar erscheint, erhöht Ihr Anwalt Ihre Erfolgschancen enorm.

Gut zu wissen: Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Verfahrenskosten. Dieser Versicherungsschutz entfällt allerdings, wenn ein Vorsatz vorliegt.

Bedeutung eines Anwalts für den Geschädigten

Gehen Sie als Geschädigter aus einem Verkehrsunfall hervor, übernimmt Ihr Anwalt die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Wie hoch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ausfallen, ist oft schwierig zu bestimmen. Deshalb stellt der Experte Ihres Vertrauens sicher, dass Sie im strafrechtlichen Verfahren Gehör erhalten und im zivilrechtlichen Verfahren angemessen entschädigt werden. Insbesondere wenn Sie bleibende Verletzungen davontragen, ist Ihr Anwalt ein wertvoller Ansprechpartner.

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14. Fazit: Darauf sollten Sie bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung achten

Wer im Straßenverkehr seine Sorgfaltspflicht missachtet und einen Unfall mit Personenschaden verursacht, begeht häufig eine fahrlässige Körperverletzung. Diese wird mit Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten, einem Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis wegen einer Strafe geahndet.

Zudem kann ein strafrechtliches Verfahren auf Sie zukommen, dass vor allem bei erheblichen Verletzungen des Opfers, einer besonders schweren Missachtung der Sorgfaltspflicht und Wiederholungstaten eröffnet wird. Gewöhnlich stellt der Geschädigte einen entsprechenden Strafantrag. Liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor, kann auch die Staatsanwaltschaft selbst aktiv werden.

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen oder eine polizeiliche Vorladung, nutzen Sie zunächst Ihr Schweigerecht. Machen Sie vorerst keine Angaben zum Vorfall und kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht. Sie prüft Ihre Situation sorgfältig und verfolgt das Ziel, die Strafen abzumildern oder eine Einstellung des Verfahrens (gegen Auflagen) zu erreichen.

Auch als Geschädigter profitieren Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er setzt Ihre Rechte und Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz durch, damit Sie strafrechtlich und zivilrechtlich eine angemessene Entschädigung erhalten.

 

Sie sind Beschuldigter oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Körperverletzung? Dann empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen bundesweit zur Seite und ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon. Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen entgegen und wir melden uns meist innerhalb eines Tages mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen.

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