Rote Ampel überfahren: Drohen Bußgelder bei Rotlichtverstoß?

Rote Ampel überfahren: Diese Bußgelder drohen beim Rotlichtverstoß | Bei Rot über die Ampel fahren: Fahrverbot?

Anwalt Rotlichtverstoß

Wann darf ich eine rote Ampel überfahren, ohne dass eine Strafe droht?

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, kann sich das im Straßenverkehr als äußerst gefährlich erweisen. Neben möglichen Unfällen drohen auch Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, da das Überfahren einer roten Ampel als schwerwiegender Verstoß gilt. Möglich sind neben der Geldbuße auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Auch Fußgänger und Radfahrer sollten eine Ampel nicht bei Rot überqueren, denn auch ihnen drohen Bußgeld und Punkte. Selbst das Überqueren einer Kreuzung, nachdem die Ampel auf Gelb umgesprungen ist, kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Was als Rotlichtverstoß gilt, welche Konsequenzen er mit sich bringt, in welchen Fällen sich ein Einspruch lohnt und wann juristischer Beistand sinnvoll ist, lesen Sie im Folgenden.

Übersicht:

  1. Wann liegt an einer Ampelanlage ein Verstoß vor?
  2. Welche Folgen hat das Überfahren einer roten Ampel?
  3. Welche Folgen hat das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit?
  4. Welche Regeln gelten an einer roten Ampel für Fußgänger und Radfahrer?
  5. Wie lässt sich ein Rotlichtverstoß feststellen?
  6. Bei welchen Ausnahmen ist das Überfahren einer roten Ampel erlaubt?
  7. Gibt es Gelblichtverstöße?
  8. Wann lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid bei einem Rotlichtverstoß Einspruch zu erheben?
  9. Wie lässt sich das Überfahren einer roten Ampel rechtfertigen?
  10. Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht die Folgen eines Rotlichtverstoßes reduzieren?
  11. Fazit: Diese Regeln gelten bei einer roten Ampel

1. Wann liegt an einer Ampelanlage ein Verstoß vor?

Eine Ampelanlage setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Neben der Ampel an sich gehören auch die Fahrbahnmarkierungen im Ampelbereich zur Anlage. Besonders wichtig ist die Haltelinie vor dem Kreuzungsbereich, die sich als breite weiße Linie auszeichnet. Sie entscheidet, wann ein Rotlichtverstoß vorliegt.

Ist die Ampel rot und überfahren Sie die Haltelinie mit der Vorderradachse Ihres Fahrzeugs, liegt ein Verstoß vor – egal, ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Fahrrad. Halten Sie noch vor dem Kreuzungsbereich an, begehen Sie einen Haltelinienverstoß. Laut Bußgeldkatalog kostet Sie dieses Vergehen ein Bußgeld von 10 Euro. Fahren Sie hingegen in den Kreuzungsbereich ein, wird es deutlich teurer. In diesem Fall liegt ein Rotlichtverstoß vor, der als einfacher oder qualifizierter Verstoß Bußgeld, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot nach sich zieht.

Als Rotlichtverstoß gilt übrigens auch das Überfahren eines „Bei Rot hier halten“-Schildes. Dieser Fall tritt ein, wenn unmittelbar vor einer Ampelanlage eine Straße von rechts einmündet. In der Regel befindet sich vor der Einmündung eine Haltelinie auf der Hauptstraße, an der Sie bei roter Ampel anhalten müssen. Überfahren Sie diese Linie, begehen Sie einen Rotlichtverstoß. Ist keine Haltelinie auf der Hauptstraße vorhanden, gilt das Zusatzschild als Empfehlung, um anzuhalten. Halten Sie trotz dieser Empfehlung nicht an und es kommt zu einem Unfall, tragen Sie häufig die Teilschuld.

2. Welche Folgen hat das Überfahren einer roten Ampel?

Die Folgen eines Rotlichtverstoßes legt der Bußgeldkatalog fest. Wie hoch die Konsequenzen ausfallen, hängt davon ab, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Sie überfahren die Ampel und diese ist weniger als eine Sekunde rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Sie überfahren die Ampel und diese ist länger als eine Sekunde rot.

Begehen Sie einen einfachen Rotlichtverstoß, handeln Sie sich eine Geldbuße von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg ein. Gefährden Sie beim Überfahren einer roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer, zahlen Sie 200 Euro, erhalten zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ein Unfall kostet sogar 240 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.

Handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, setzt der Bußgeldbescheid 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot fest. Die Gefährdung anderer Teilnehmer erhöht das Bußgeld auf 320 Euro, eine Sachbeschädigung auf 360 Euro.

3. Welche Folgen hat das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit?

Haben Sie Ihren Führerschein erst seit kurzem und befinden sich noch in der Probezeit, gelten besonders strenge Vorschriften. Überfahren Sie als Fahranfänger eine rote Ampel, handeln Sie sich nicht nur eine Geldbuße und Punkte ein, sondern in den meisten Fällen auch eine Probezeitverlängerung und die Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar.

Entscheidend für die Konsequenzen ist die Einteilung der Ordnungswidrigkeiten in A- und B-Verstöße. Bei einem A-Verstoß verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie sind zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet. Ein B-Verstoß bringt keine direkten Folgen mit sich. Begehen Sie jedoch zwei B-Verstöße, drohen dieselben Konsequenzen wie bei einem A-Verstoß.

Wichtig: Das Überfahren einer roten Ampel als Fahranfänger wird immer als ein A-Verstoß eingestuft – auch wenn die Rotlichtzeit der Ampel unter einer Sekunde liegt. In der Probezeit kostet Sie ein einfacher Rotlichtverstoß somit ein Bußgeld, Punkte, eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß handelt Ihnen außerdem einen Monat Fahrverbot ein.

4. Welche Regeln gelten an einer roten Ampel für Fußgänger und Radfahrer?

Nicht nur Pkws, Lkws und Motorräder müssen an einer roten Ampel anhalten. Auch Fußgänger und Radfahrer dürfen die Anlage nur bei Grün überqueren. Halten Sie sich als Fußgänger nicht an die Straßenverkehrsordnung, zahlen Sie ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Verursachen Sie einen Unfall, erhöht sich die Geldbuße auf zehn Euro.

Als Radfahrer achten Sie auf die Ampeln der Autofahrer. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie einer Radverkehrsführung folgen und diese über besondere Radfahrerampeln oder kombinierte Ampeln verfügt. Bei einem einfachen Verstoß zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, das sich bei Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung auf 120 Euro steigert. Liegt ein qualifizierter Verstoß vor, zahlen Sie 100 Euro Bußgeld. Eine Gefährdung erhöht die Kosten auf 160 Euro und ein Unfall oder eine Sachbeschädigung erhöhen den Betrag auf 180 Euro. Bei beiden Verstößen erhalten Sie einen Punkt. 

5. Wie lässt sich ein Rotlichtverstoß feststellen?

Stationäre Anlagen zur Überwachung Ist eine Ampel beim Überfahren rot, erhalten Sie meist einen Bußgeldbescheid, wenn Sie an der Ampel geblitzt werden. Um einen Rotlichtverstoß festzustellen, kommen am häufigsten Überwachungsanlagen zum Einsatz, die umgangssprachlich als Blitzer geläufig sind. Diese Anlagen blitzen Sie immer zweimal: Einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal beim Einfahren in den Kreuzungsbereich trotz roter Ampel.

Ursache für den doppelten Blitz sind zwei Induktionsschleifen: Eine ist direkt hinter der Haltelinie verbaut, die andere befindet sich in einem bestimmten Abstand zur ersten Induktionsschleife. Dieses Prinzip erlaubt es der Bußgeldstelle, Ihren Verstoß genau nachzuvollziehen. Die festgehaltenen Daten spiegeln wider, ob Sie nur die Haltelinie überfahren haben oder auch in den Kreuzungsbereich eingefahren sind.

Diese Messung ist wichtig, um zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Außerdem ist sie von Bedeutung, wenn es auf der Kreuzung zu einem Rückstau kommt. Denn fahren Sie bei Grün in die Kreuzung ein, müssen dort aber verkehrsbedingt anhalten, schaltet die Ampel hinter Ihnen möglicherweise auf Rot. Fahren Sie während der Rotphase weiter, löst die zweite Induktionsschleife aus und Sie werden geblitzt. Da der Messung lediglich ein Foto zugrunde liegt und die Induktionsschleife hinter der Haltelinie nicht ausgelöst hat, erkennt die Bußgeldstelle in der Regel, dass es sich nicht um einen von Ihnen verschuldeten Rotlichtverstoß handelt.

Infobox: Fahren Sie nicht zu schnell über eine Ampel

Stationäre Überwachungsanlagen stellen teilweise nicht nur einen Rotlichtverstoß fest, sondern messen auch die Geschwindigkeit, mit der Sie die Ampelanlage überqueren. Übertreten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, um noch bei Grün oder Gelb über die Ampel zu kommen, handeln Sie sich womöglich einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein. 

Zeugen
Neben stationären Überwachungsanlagen führen manchmal auch Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine gezielte Überwachung durch. Ein Beamter behält bei dieser Überwachung die Ampelanlage im Blick und beobachtet die Ampel zum Zeitpunkt des Phasenwechsels. Er achtet auch auf den Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug über die Haltelinie rollt. Ein anderer Beamter misst die Zeit mit einer geeichten Stoppuhr. Zwar führen solche gezielten Überwachungen nicht selten zu Bußgeldbescheiden, doch lassen sich qualifizierte Verstöße vor Gericht nur selten durchbringen. In der Regel kann Ihnen lediglich ein einfacher Verstoß angelastet werden.

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6. Bei welchen Ausnahmen ist das Überfahren einer roten Ampel erlaubt?

Rettungswagen im Einsatz Sind Sie im Straßenverkehr unterwegs und nähert sich ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Martinshorn, sind Sie dazu verpflichtet, auf der Fahrbahn schnellstmöglich Platz zu machen. Stehen Sie gerade an einer roten Ampel, kommen Sie dieser Verpflichtung häufig am besten nach, indem Sie in den Kreuzungsbereich einfahren oder diesen überqueren. In der Praxis begehen Sie also einen Rotlichtverstoß.

In der Regel wird Ihnen dieser Verstoß nicht angelastet. Da in den meisten Fällen auch das Einsatzfahrzeug kurz nach Ihnen geblitzt wird, erkennt die Bußgeldstelle solche Situationen recht problemlos. Trotzdem ist es empfehlenswert, Beweise für die Situation zu sammeln. Merken Sie sich einerseits das Kennzeichen des Rettungswagens und bitten Sie andererseits um die Kontaktdaten von Zeugen. Falls Sie einige Wochen später einen Anhörungsbogen erhalten, schildern Sie in diesem die genaue Situation und weisen die Einsatzfahrt nach.

Grüner Pfeil An manchen Ampelanlagen finden Sie ein Zusatzschild mit einem grünen Pfeil. Dieses Zeichen erlaubt es Ihnen, die Ampel während der Rotphase zu überfahren, ohne dass Ihnen eine Strafe droht. Bevor Sie abbiegen, behandeln Sie den grünen Pfeil allerdings wie ein Stoppschild: Sie halten an der Haltelinie an, beobachten die Verkehrslage und versichern sich, dass Ihr Weg frei ist. Achten Sie sowohl auf den Querverkehr als auch auf Radfahrer und Fußgänger. Unter Umständen ist an der Sichtlinie ein weiteres Mal zu halten. Erst anschließend passieren Sie die Haltelinie und biegen nach rechts ab.
Wichtig: Verhalten Sie sich in dieser Ausnahmesituation falsch und halten vor dem Abbiegen nicht an, begehen Sie einen Verstoß. Dieser kostet Sie ein Bußgeld zwischen 70 und 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

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7. Gibt es Gelblichtverstöße?

Überfahren Sie bei Rot eine Ampel, begehen Sie einen Rotlichtverstoß. Aber: Beim Überfahren einer gelben Ampel begehen Sie ebenfalls einen Verstoß. Dieser Gelblichtverstoß fällt zwar deutlich milder aus, verpflichtet Sie aber dennoch zu einem Verwarnungsgeld von zehn Euro. Deshalb gilt: Springt die Ampel vor Ihnen von Grün auf Gelb, halten Sie lieber an, statt noch schnell über die Kreuzung zu brettern.

Wichtig:
Drücken Sie bei einer gelben Ampel nicht aufs Gaspedal, um nicht anhalten zu müssen. Befindet sich ein Blitzer am Straßenrand, erhalten Sie möglicherweise einen zusätzlichen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberhöhung.

8. Wann lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid bei einem Rotlichtverstoß Einspruch zu erheben?

Grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid, den Sie erhalten, Einspruch einlegen – egal, was Ihnen vorgeworfen wird. Empfehlenswert ist der Einspruch bei einem Rotlichtverstoß allerdings nur, wenn Sie den Bußgeldbescheid zu Unrecht erhalten haben oder eine falsche Messung vermuten. Um Ihre Chance zu erhöhen, ist es in jedem Fall ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht juristische Unterstützung zu holen.

Ein kompetenter Anwalt wie Alexander Einfinger beantragt für Sie Akteneinsicht, berät Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und bespricht mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen. Die juristische Unterstützung ist besonders von Vorteil, wenn Sie beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurden, da die Konsequenzen nicht gerade harmlos ausfallen.

9. Wie lässt sich das Überfahren einer roten Ampel rechtfertigen?

Haben Sie eine rote Ampel überquert und einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie Ihre Strafe häufig mit einer guten Rechtfertigung abmildern. In den meisten Fällen ist Ihre Chance höher, wenn Sie gleichzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Dieser prüft einerseits Ihren Bescheid und andererseits, ob die Messung fehlerfrei ist. Häufige Ursachen für einen Rotlichtverstoß sind unter anderem folgende:

  • Unachtsamkeit des Fahrers
  • Falsche Einschätzung der Gelbphase
  • Nicht erkennbare Signalfarbe der Ampel aufgrund von ungünstiger Sonneneinstrahlung
  • Defekter Blitzer oder defekte Ampel
  • Rückstau auf der Kreuzung

Infobox: Rotlichtverstoß bei defekter Ampel

Es kann vorkommen, dass eine Ampel defekt ist und entweder dauerhaft rot bleibt oder die Ampelphasen nicht sichtbar anzeigt. Stehen Sie mehr als fünf Minuten an einer roten Ampel, ist es Ihnen nach dieser Wartezeit erlaubt, weiterzufahren. Dabei lassen Sie allerdings äußerste Vorsicht walten, beobachten den Verkehr genau und schließen aus, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

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10. Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht die Folgen eines Rotlichtverstoßes reduzieren?

Wird Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen und wollen Sie diesen Vorwurf inklusive der Konsequenzen nicht einfach hinnehmen, empfiehlt es sich immer, einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser beantragt Akteneinsicht, analysiert die Situation und prüft Ihren Bußgeldbescheid. Als fachkundiger Berater steigert er außerdem Ihre Aussichten auf Strafmilderung.

Vor Gericht kann ein Anwalt wie Alexander Einfinger eine Milderung oder Aufhebung Ihrer Strafe erreichen. Ein drohendes Fahrverbot lässt sich zum Beispiel durch eine erhöhte Geldbuße ausgleichen, wenn Sie für Ihren Verstoß plausible Gründe vorbringen können. Wenn das Fahrverbot für Sie unzumutbare Folgen bedeutet, beispielsweise einen Verlust Ihres Arbeitsplatzes, lässt es sich in vielen Fällen umgehen. Liegt eine fehlerhafte Messung vor, kann Ihr Anwalt außerdem einen Freispruch für Sie erwirken oder Ihre Geldbuße reduzieren.

11. Fazit: Diese Regeln gelten bei einer roten Ampel

Überfahren Sie eine rote Ampel, wenn diese weniger als eine Sekunde lang Rot ist, begehen Sie einen einfachen Rotlichtverstoß. Liegt die Rotlichtzeit über einer Sekunde, handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß. Im ersten Fall rechnen Sie mit einem Bußgeld zwischen 90 und 240 Euro sowie ein bis zwei Punkten in Flensburg. Im zweiten Fall liegt das Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro, Sie handeln sich zwei Punkte ein und erhalten einen Monat Fahrverbot.

Nähert sich ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Martinshorn und müssen Sie diesem ausweichen, dürfen Sie bei Rot über eine Ampel fahren – im besten Fall achten Sie auf den Verkehr und fahren vorsichtig in den Kreuzungsbereich ein. Auch bei einem grünen Pfeil, der als Zusatzschild an manchen Ampeln angebracht ist, dürfen Sie die Ampel bei Rot überfahren. Behandeln Sie das Zusatzschild wie ein Stoppschild und halten Sie vor dem Abbiegen an. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeldbescheid.

Ein Rotlichtverstoß wird entweder durch eine stationäre Überwachungsanlage, auch Blitzer genannt, festgestellt oder durch Beamte, die eine gezielte Überwachung der Ampelanlage durchführen. Bei beiden Methoden können Fehler vorliegen. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, prüfen Sie diesen genau. Haben Sie den Bescheid zu Unrecht erhalten oder vermuten Sie eine fehlerhafte Messung, können Sie Einspruch einlegen.

Möchten Sie Einspruch gegen den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes einlegen, ist es ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wie Alexander Einfinger erhöht Ihre Chancen und kann entweder eine Reduzierung der Konsequenzen oder eine Aufhebung der Vorwürfe erreichen. Ihr Anwalt beantragt für Sie Akteneinsicht, prüft Ihren Bußgeldbescheid und bespricht mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen, um Ihre Strafe zu mildern oder ganz aufzuheben.

 

Bildquelle:
unlimphotos.com

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