Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

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Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann es sich lohnen, diesen genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Denn nicht immer sind die Bescheide fehlerfrei oder gerechtfertigt. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, was ein Bußgeldbescheid ist, welche Gründe für Bußgeldbescheide im Straßenverkehr häufig sind, wie Sie auf einen Bußgeldbescheid reagieren sollten und wie die Verjährung bei diesem Thema geregelt ist. Außerdem finden Sie weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und die Empfehlung für einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht. Wir wünschen Ihnen viele wertvolle Erkenntnisse beim Lesen.

Übersicht:

1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
2. Was sind die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide?
3. Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
4. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
5. Wann sollte ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
6. Wie ist die Verjährung beim Bußgeldbescheid geregelt?
7. Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten
8. Warum Sie sich juristische Unterstützung holen sollten

1. Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid, der eine Geldbuße und gegebenenfalls weitere Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt. Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht. Einige grundlegende Merkmale einer Ordnungswidrigkeit sind:

  • Jede Ordnungswidrigkeit ist im Gesetz definiert und mit einer konkreten Buße belegt.
  • Eine Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.
  • Eine Ordnungswidrigkeit kann nur von natürlichen Personen oder juristischen Personen begangen werden.
  • Eine Ordnungswidrigkeit kann nur verfolgt werden, wenn sie nicht verjährt ist.

Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter
  • Name und Anschrift des Verteidigers, falls vorhanden
  • Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • Die Beweismittel
  • Die Geldbuße und die Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbots
  • Die Rechtsmittelbelehrung, die über die Möglichkeit und Frist des Einspruchs informiert

 

Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

2. Was sind die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide?

Die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide im deutschen Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Verkehrsteilnehmern verschiedene Regeln und Pflichten auferlegt. Die StVO enthält unter anderem Vorschriften über:

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • Den Sicherheitsabstand
  • Das Überholen
  • Das Abbiegen
  • Das Halten und Parken
  • Die Vorfahrt
  • Die Benutzung von Lichtzeichenanlagen und Verkehrszeichen (z.B. Rot über die Ampel)
  • Die Ladungssicherung
  • Die Mitführung von Fahrzeugpapieren

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen für verschiedene Verkehrsdelikte. Neben der StVO gibt es noch andere Gesetze, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr regeln, wie zum Beispiel:

  • Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das unter anderem Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen, die Fahrerlaubnis, den Versicherungsschutz und den Datenschutz enthält.
  • Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), das die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge vorschreibt.
  • Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), das die Besteuerung von Kraftfahrzeugen regelt.
  • Das Fahrpersonalgesetz (FPersG), das die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Kontrollgeräte für Berufskraftfahrer festlegt.

3. Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?

  1. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und den Bescheid sorgfältig lesen.
  2. Prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt sind und ob Sie den Tatvorwurf nachvollziehen können. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder der Höhe des Bußgeldes haben, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Ihnen bei der Überprüfung des Bußgeldbescheids helfen kann.
  3. Wenn Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren wollen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Geldbuße bezahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren wollen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingehen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. In dem Einspruch müssen Sie Ihre Personalien angeben und den Bußgeldbescheid bezeichnen. Sie können auch die Gründe für Ihren Einspruch darlegen, müssen dies aber nicht.
  4. Wenn Sie Einspruch erheben, wird das Bußgeldverfahren fortgesetzt. Die Behörde kann Ihren Einspruch zurückweisen oder dem Einspruch abhelfen, indem sie den Bußgeldbescheid aufhebt oder ändert. Wenn die Behörde Ihren Einspruch zurückweist, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben, das über Ihren Einspruch entscheidet.
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4. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Das anschließende gerichtliche Verfahren beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid läuft in der Regel wie folgt ab:

  • Sie erhalten eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin, in der Ihnen der Termin, der Ort und der Gegenstand des Verfahrens mitgeteilt werden.
  • Sie können sich vor dem Gericht selbst verteidigen oder sich von einem Anwalt vertreten lassen. Sie können auch Zeugen oder Sachverständige benennen, die Ihre Aussage stützen können.
  • In der Hauptverhandlung werden die Beweise erhoben und die Beteiligten angehört. Sie haben das Recht, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern oder zu schweigen.
  • Nach der Beweisaufnahme wird das Urteil verkündet. Das Gericht kann den Bußgeldbescheid bestätigen, aufheben oder ändern. Das Urteil enthält auch die Kostenentscheidung, die festlegt, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss.
  • Gegen das Urteil können Sie innerhalb einer Woche nach Zustellung Rechtsmittel einlegen. Das Rechtsmittel kann eine Beschwerde oder eine Rechtsbeschwerde sein, je nachdem, ob es sich um eine Sach- oder eine Rechtsfrage handelt.

5. Wann sollte ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Ein Einspruch macht dann Sinn, wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist. Mögliche Gründe für einen Einspruch sind:

  • Formfehler: Der Bußgeldbescheid enthält nicht alle erforderlichen Angaben oder Belehrungen oder ist nicht ordnungsgemäß zugestellt worden.
  • Sachverhaltsfehler: Der Bescheid beruht auf falschen oder unvollständigen Tatsachen oder Beweisen oder es liegen entlastende Umstände vor.
  • Rechtsfehler: Es werden die falschen Gesetze oder Vorschriften angewendet oder Ihre Rechte oder Grundsätze des Verfahrensrechts werden verletzt.
  • Verjährung: Der Bescheid ist erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erlassen oder zugestellt worden.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat jedoch auch Risiken. Zum einen kann das Gericht eine höhere Geldbuße oder eine schärfere Nebenfolge verhängen, wenn es Ihren Einspruch für unbegründet hält. Zum anderen können durch das gerichtliche Verfahren zusätzliche Kosten entstehen, wie Gerichtsgebühren oder Anwaltskosten, die Sie tragen müssen, wenn Sie unterliegen. Daher sollten Sie sich vor einem Einspruch gut überlegen, ob Sie ausreichende Erfolgsaussichten haben und ob sich der Aufwand lohnt.

6. Wie ist die Verjährung beim Bußgeldbescheid geregelt?

Die Verjährung beim Bußgeldbescheid ist unter anderem in § 31 OWiG geregelt. Unterschieden wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten besagt die Verjährung, dass diese eben nicht mehr verfolgt werden können, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Frist kann jedoch durch verschiedene Umstände unterbrochen oder gehemmt werden, wie zum Beispiel:

  • Die Anhörung des Betroffenen
  • Die Erteilung eines Zeugnisverweigerungsrechts
  • Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
  • Die Zustellung eines Bußgeldbescheids
  • Die Einlegung eines Einspruchs
  • Die Erhebung der öffentlichen Klage
  • Die Ladung zur Hauptverhandlung

Die Verjährungsfrist endet spätestens nach zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Wenn jedoch ein Fahrverbot verhängt wurde, endet die Frist erst nach drei Jahren. Die Vollstreckungsverjährung, die in § 34 OWiG geregelt ist, läuft deutlich länger. Je nach Höhe des verhängten Bußgeldes sind es drei oder fünf Jahre.

Anwalt Verkehrsrecht Berlin
Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

7. Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten 

Neben den oben genannten Punkten gibt es noch weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheid, die Sie kennen sollten:

  • Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie auch auf mögliche Punkte in Flensburg achten. Das Fahreignungsregister (FAER) führt ein Punktesystem ein, das Verkehrssünder mit Punkten bestraft. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit können Sie zwischen einem und drei Punkten erhalten. Wenn Sie acht Punkte erreicht haben, droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Achten Sie auch auf mögliche Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Je nach Versicherungsvertrag kann es sein, dass Sie einen höheren Beitrag zahlen müssen oder sogar gekündigt werden, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Versicherung über die möglichen Konsequenzen.
  • Bei Erhalt eines Bescheids aus dem Ausland erhalten haben, sollten Sie diesen unter keinen Umständen einfach ignorieren. Denn durch verschiedene Abkommen und Verordnungen können Bußgeldbescheide aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Höhe der Bußgelder kann dabei erheblich von den deutschen Bußgeldern abweichen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der Ihnen bei der Prüfung und ggf. Abwehr des Bußgeldbescheids helfen kann.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften aus und hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Er kann Ihnen daher eine kompetente Beratung und Vertretung bieten und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Einfinger zur individuellen Besprechung eines Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens zur Verfügung und unterstützt Sie mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und einem strukturierten Vorgehen.

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