Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Bei Mängeln oder Schäden an ihrem Auto oder KFZ im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantie sollten Sie sich auch an einen Anwalt für Gewährleistungsrecht wenden, der im KFZ-Bereich spezialisiert ist. Häufig gibt es bei einem Schaden hinsichtlich Garantie und Gewährleistung zwischen den Beteiligten Streit.

Bei Schäden oder Mängeln an einem Auto gibt es verschiedene Dinge zu beachten:

  • Handelt es sich um ein neues oder gebrauchtes Auto?
  • Wurde das Auto von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson verkauft?
  • Liegt für das KFZ eine Gewährleistung vor oder wurde sogar eine Garantie vereinbart?

Wir beraten und vertreten Kunden, Verkäufer sowie Händler und bieten durch unsere Spezialisierung auf das Verkehrsrecht und Gewährleistungsrecht im KFZ-Bereich eine kompetente und auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung zu Ihrem Anliegen.

Falls Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin benötigen, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – bei Problemen mit der Gewährleistung oder Garantie im Rahmen der Kaufs oder Verkaufs eines KFZ und in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts bestens aufgehoben.

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Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: 5 Fragen und Antworten

Ist die Garantie das gleiche wie die Gewährleistung?

Immer wieder werden die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie verwechselt oder sogar als Synonyme verwendet. Zwar betreffen Gewährleistung und Garantie ähnliche Pflichten. Bei beidem geht es darum, wie Verkäufer, Händler oder Hersteller mit Schäden bzw. Mängeln an unterschiedlichen Gegenständen – nicht nur Fahrzeuge – umzugehen haben. Allerdings unterscheidet sich der Umfang der Pflichten je nachdem, ob es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt oder um eine (freiwillig) gewährte Garantie. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in §437 BGB festgeschrieben. 

Garantie – Freiwillige Leistung für den Käufer

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Die Garantie wird dem Käufer ausdrücklich zugesichert. Beispielsweise werden oftmals Anschlussgarantien von Herstellern/Händlern angeboten, die der Kunde/Käufer z.T. nur gegen eine Geldleistung bekommt. Hier sollte man immer abwägen, ob der Abschluss einer solchen Garantie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei kommt es vorrangig auf den Leistungskatalog der Garantie an.

Der Händler oder der Hersteller können die Art der Garantie frei bestimmen. Dazu gehört auch die Bestimmung, welche Teile oder welche Leistungen bei der Garantie überhaupt eingeschlossen sind und unter welchen Umständen die Garantie gilt. Für gebrauchte PKW können sogenannte Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen werden.

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Welche Rechte habe ich bei der Gewährleistung?

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich festgeschrieben und muss durch den gewerblichen Händler bzw. Verkäufer des KFZ erfüllt werden. Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der Händler/Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war.

Der Käufer hat dabei unterschiedliche Rechte, die er gegenüber Händler/Verkäufer geltend machen kann, wenn ein Mangel vorliegt. Dazu gehören gem. § 437 BGB die Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises sowie ggf. auch Schadensersatz.

Verkäufer darf nacherfüllen – Anzahl der Nacherfüllung vom Einzelfall abhängig

Der Händler/Verkäufer kann die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Nacherfüllung in Form z.B. einer Reparatur beseitigen. Als Käufer darf man die Reparatur eines mangelbehafteten Fahrzeugs nicht bei einer anderen Werkstatt in Auftrag geben. Bei Verträgen bis zum 31.12.2021 galt, dass der Händler/Verkäufer zwei Mal nacherfüllen durfte.

Seit dem 01.01.2022 gilt gegenüber Verbrauchern, dass die Anzahl der Nacherfüllungsversuche vom Einzelfall abhängt. Bei leichteren Mängeln wird man dem gewerblichen Verkäufer weniger Versuche zubilligen, als bei größeren oder schwereren Sachmängeln.

Hat der Verkäufer/Händler diese vom Einzelfall abhängigen Nacherfüllungsversuche geleistet und bestehen weiterhin Mängel oder der Verkäufer hat die Nacherfüllung gänzlich verweigert, kann der Käufer weitere Rechte wie die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln) ausüben. Es ist auch möglich, den Mangel in solchen Fällen auf Kosten des Verkäufers beseitigen zu lassen.

Vorteil für den Verbraucher als Käufer – Beweislastumkehr

Der große Vorteil für den kaufenden Verbraucher ist die sog. Beweislastumkehr. Dieser muss in den ersten 12 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs nicht beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits bei der Übernahme vorlag. Hierzu gibt es eine gesetzliche Vermutung – siehe dazu § 477 BGB. Es liegt dann am gewerblichen Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe gerade nicht vorlag.

Erst seit dem 01.01.2022 beträgt die Beweislastumkehr 12 Monate. Vor dem 01.01.2022 betrug die Beweislastumkehr lediglich 6 Monate und war in § 476 BGB a.F. geregelt. Für Verträge vor dem 01.01.2022 gilt noch die 6-monatige Beweislastumkehr.

Gewährleistung – 2 Jahre auf Neuwagen; 1 Jahr für Gebrauchtwagen

Die Länge der Gewährleistung beträgt für Neuwagen zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen.

Was ist ein Sachmangel am Auto?

Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist das Fahrzeug z.B. mit einer Klimaanlage verkauft worden und fällt diese aus oder funktionierte erst gar nicht, dann ist dies ein Sachmangel. Soweit es sich aber um Mängel handelt, die einem gewissen Verschleiß unterliegen, z.B. Bremsbeläge oder Reifen, fallen diese meist nicht unter die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung.

Soweit bei einem Gebrauchtwagen übliche Gebrauchsspuren vorliegen, muss der Käufer diese grundsätzlich hinnehmen. Sind die Gebrauchsspuren jedoch unüblich, haftet der Verkäufer, es sei denn er weist auf sie hin. Es kommt hier maßgeblich auf eine Bewertung des Einzelfalls an. Mehr zum Thema Mängel erfahren Sie hier.

Kann ein Autohändler die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschließen?

Der gewerbliche Verkäufer oder Autohändler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Es handelt sich hier um gesetzliche Pflichten des Verkäufers/Händlers, die dem privaten Kunden in jedem Fall zustehen. Anders ist dies allerdings bei privaten Verkäufern und unter Unternehmern.

Private Verkäufer können sich von Gewährleistung befreien

Der private Verkäufer kann sich mittels eines rechtsgültigen Haftungsausschlusses von der Gewährleistung befreien. Gleiches gilt unter Unternehmern als Vertragspartner. Ausnahmen bestehen, wenn für Eigenschaften des Fahrzeugs ein Garantieversprechen abgegeben wurde oder bestimmte Zustände zugesichert sind. Dabei gibt der Verkäufer erkennbar eine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Eigenschaft bei einem Fahrzeug vorliegt und er ggf. für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft sogar eine Garantie übernehmen will. Auch hier sollte jeder Einzelfall genau untersucht werden.

Kein Haftungsausschluss für arglistige Täuschung

Täuscht der private oder gewerbliche Verkäufer absichtlich und wider besseren Wissens über eine bestimmte Eigenschaft oder das Vorliegen eines Mangels – z.B. die Unfallfreiheit des Fahrzeugs oder die Laufleistung – und stellt sich heraus, dass diese Eigenschaft nicht gegeben ist bzw. ein Mangel vorliegt, dann kann der Käufer gegen diese arglistige Täuschung vorgehen.

Selbst wenn ein rechtsgültiger Haftungsausschluss vorliegen sollte, lässt sich die Haftung wegen arglistiger Täuschung damit nicht ausschließen. Der Käufer muss allerdings beweisen, dass der Verkäufer von den die Täuschung begründenden Umständen Kenntnis hatte, was in der Praxis durchaus Schwierigkeiten bereiten kann.

Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Was tun, wenn der Händler die Gewährleistung verweigert?

Nicht selten kommt es vor, dass gewerbliche Händler eine Nacherfüllung ablehnen oder die Nacherfüllung nicht alle Mängel beseitigt. Hier ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, beraten und vertreten zu lassen.

Da die Materie der Haftung bei einem Autokauf und das Auftreten von Sachmängeln – vor allem bei Gebrauchtwagen – durchaus komplex sein kann, sind Erfahrung und Spezialkenntnisse notwendig. Häufig sind z.B. Sachverständigengutachten nötig, um klären zu lassen, ob ein Sachmangel vorlag oder wie hoch der Kaufpreis bei einem Sachmangel zu mindern ist. Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Wir sind als Mobilrechtler auch auf die rechtlichen Fragen rund um den Gebraucht- und Neuwagen-Kauf/Verkauf spezialisiert.

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