7 praktische Tipps, um Punkte in Flensburg zu verhindern

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Punkte in Flensburg Anwalt

7 praktische Tipps, um Punkte in Flensburg zu verhindern

Punkte in Flensburg können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen: Sammeln sich im Laufe der Jahre acht oder mehr Punkte an, verlieren Sie Ihren Führerschein. Die Chance, eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten, besteht frühestens nach sechs Monaten und nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Eignung für den Straßenverkehr nachweisen können. Wir haben deshalb sieben praktische Tipps für Sie, wie Sie Flensburger Punkte von vornherein vermeiden. Außerdem erklären wir Ihnen, was es mit diesem Punkteregister überhaupt auf sich hat, wie Sie gesammelte Punkte abbauen und Ihren aktuellen Punktestand abfragen.

Übersicht:

  1. Was sind Punkte in Flensburg?
  2. Wofür werden Punkte eingetragen?
  3. Welche Folgen haben Punkte in Flensburg?
  4. Wie lassen sich Punkte in Flensburg abfragen?
  5. Wie lassen sich Punkte in Flensburg abbauen?
  6. Lassen sich Punkte in Flensburg in der Probezeit abbauen?
  7. Werden Punkte nach der Löschung direkt aus dem Fahreignungsregister entfernt?
  8. Wie lassen sich Punkte in Flensburg verhindern?
  9. Fazit: So vermeiden Sie Punkte in Flensburg

1. Was sind Punkte in Flensburg?

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte sich an die Verkehrsregeln halten. Wer hingegen zu stark aufs Gaspedal tritt oder einen Rotlichtverstoß begeht, macht Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog. Dieser hält fest, mit welchen Strafen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet wird. Grundsätzlich sind Verwarnungen oder ein Bußgeldbescheid möglich. Ein Bußgeldbescheid enthält – abhängig von der Ordnungswidrigkeit oder Straftat – ein Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte, die in einem speziellen Register eingetragen werden.

Dieses sogenannte Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Der Sitz liegt in Flensburg im Bundesland Schleswig-Holstein. Im Volksmund sind die berüchtigten Punkte daher als Punkte in Flensburg bekannt.

2. Wofür werden Punkte eingetragen?

Im Straßenverkehr können Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer unterschiedliche Verstöße begehen. Erhalten Sie lediglich eine Verwarnung, kommen Sie ohne Punkte davon. Handelt es sich hingegen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro einhergeht, kommen häufig Punkte auf Sie zu. Auch bei einem Fahrverbot und Verkehrsstraftaten werden diese in Flensburg eingetragen. Es gibt folgende Staffelung:

  • 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten
  • 3 Punkte für Straftaten, aufgrund derer Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird

 

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3. Welche Folgen haben Punkte in Flensburg?

Welche Konsequenzen Sie sich durch Punkte in Flensburg einhandeln, hängt vom Stand Ihres Punktekontos ab. Haben Sie einen Punktestand von ein bis drei Punkten, drohen Ihnen keine direkten Konsequenzen. Sie befinden sich noch im grünen Bereich und werden lediglich vorgemerkt. Allerdings haben Sie eine Eintragung im Fahreignungsregister, wodurch Sie bei einem späteren Vergehen nicht mehr damit argumentieren können, bisher nicht auffällig geworden zu sein. Daher kann es sich durchaus lohnen auch gegen den ersten Punkt vorzugehen.

Anders sieht es bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten aus. In diesem Fall erhalten Sie eine kostenpflichtige und schriftliche Ermahnung. Diese geht außerdem mit dem Hinweis einher, dass Sie alle fünf Jahre einen Punkt abbauen können, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Die Ermahnung ist mit einer gelben Karte im Fußball vergleichbar.

Kritischer wird es, wenn Sie sechs oder sieben Punkte angesammelt haben. Der vorherigen Ermahnung folgt nun eine Verwarnung – ebenfalls schriftlich und kostenpflichtig. Auch bei diesem Punktestand erhalten Sie einen Hinweis auf die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Allerdings können Sie Ihre Punkte durch die Teilnahme nicht mehr reduzieren, da der Punkteabbau nur bis zu einem Kontostand von fünf Punkten möglich ist.

Haben Sie Ihren achten Punkt in Flensburg gesammelt, erfolgt ein unmittelbarer Führerscheinentzug. Ihre Fahrerlaubnis sehen Sie frühestens nach einem halben Jahr wieder. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Eignung für den Straßenverkehr nachweisen können. Der Nachweis erfolgt in der Regel über ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

 

Infobox: Vorteile bei fehlender Ermahnung und Verwarnung

Wenn Sie sechs oder sieben Punkte erreichen, zuvor aber keine Ermahnung erhalten haben, wird Ihr Punktestand auf fünf zurückgesetzt. Erreichen Sie acht oder mehr Punkte, ohne dass Sie vorher eine Verwarnung erhalten haben, reduziert sich Ihr Punktekonto auf sieben. Trotz dieser Regelung ist es nicht empfehlenswert, auf eine fehlende Ermahnung oder Verwarnung zu pokern.

4. Wie lassen sich Punkte in Flensburg abfragen?

Als Verkehrsteilnehmer können Sie Ihre Flensburger Punkte kostenfrei und jederzeit abfragen. Indem Sie Ihren Punktestand im Blick behalten, können Sie rechtzeitig über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nachdenken und sich unter Umständen vor einem Führerscheinverlust schützen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

  1. Sie bitten persönlich in den Dienststellen des Kraftfahrt-Bundesamtes um eine Auskunft über Ihren Punktestand. Die Dienststellen befinden sich in Dresden und Flensburg.
  2. Sie fragen Ihre Punkte schriftlich per Post ab.
  3. Sie nutzen die digitale Variante und bringen Ihren Punktestand digital über das Formular auf der Website des Amts oder über die Ausweis-App in Erfahrung.

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Die Abfrage ist immer kostenfrei. Lediglich bei einer Anfrage per Post zahlen Sie das Porto, wenn Ihnen die Dokumente auf dem Postweg zugeschickt werden.

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5. Wie lassen sich Punkte in Flensburg abbauen?

Im Laufe der Zeit verfallen Punkte, die Sie in Flensburg angesammelt haben, automatisch. Es gelten folgende Fristen:

  • 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
  • 5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit 2 Punkten
  • 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten

Neben diesem passiven Punkteabbau können Sie Ihre Punkte aktiv reduzieren, indem Sie ein Fahreignungsseminar absolvieren. Die Teilnahme ist einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und reduziert Ihren Punktestand um einen Punkt. Dieser aktive Punkteabbau ist allerdings nur möglich, wenn maximal fünf Punkte in Ihrem Fahreignungsregister eingetragen sind. Preislich liegt das kostenpflichtige Seminar zwischen 200 und 400 Euro. Eine Teilnahme ist unabhängig vom Punktestand nicht verpflichtend, kann Sie aber vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis bewahren.

6. Lassen sich Punkte in Flensburg in der Probezeit abbauen?

Auch innerhalb der Probezeit können Fahranfänger Punkte sammeln und diese durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abbauen. Allerdings kommt diese Maßnahme in der Regel erst zum Einsatz, wenn sich das Punktekonto bereits mit mehreren Punkten gefüllt hat. Denn in der Probezeit spielen nicht nur Punkte, sondern vor allem A- und B-Verstöße eine tragende Rolle.

Begehen Sie in der Probezeit entweder drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße, verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis mindestens für ein halbes Jahr. Gleiches geschieht, wenn Sie eine Kombination aus A- und B-Verstößen ansammeln. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist auch dann unvermeidbar, wenn der eigentliche Punktestand noch unterhalb von acht Flensburger Punkten liegt.

Zudem kommt es bereits bei einem A-Verstoß zu einer Verlängerung der Probezeit.

7. Werden Punkte nach der Löschung direkt aus dem Fahreignungsregister entfernt?

Im Laufe der Zeit bauen sich Ihre Flensburger Punkte von alleine wieder ab. Je nachdem, für welchen Verstoß Sie die Punkte erhalten haben, dauert dieser Prozess zwischen 2,5 und 10 Jahren. Allerdings verschwinden die Punkte nicht sofort aus dem Fahreignungsregister, nachdem sie gelöscht wurden. Stattdessen greift die sogenannte Überliegefrist. Sie ist der Grund, warum Ihre eingetragenen Punkte nach Ihrer Löschung für ein weiteres Jahr unsichtbar weiter existieren. Hintergrund der Überliegefrist ist die genaue Feststellung Ihres Punktestandes.

Beispiel: Sie haben bereits sieben Punkte gesammelt. Ein Punkt verjährt am 20. März, sodass Ihr Punktekonto auf sechs Punkte sinkt. Allerdings begehen Sie vor diesem Datum eine Ordnungswidrigkeit, für die Sie einen Flensburger Punkt erhalten. Ohne die Überliegefrist hätten Sie nun wieder einen Punktestand von sieben. Mit der Überliegefrist steht Ihr Punktekonto allerdings auf acht Punkten – weshalb Sie mit einem Führerscheinentzug rechnen müssen.

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8. Wie lassen sich Punkte in Flensburg verhindern?

Tipp 1: Einspruch gegen Bußgeldbescheid erheben Punkte in Flensburg erhalten Sie ausschließlich über einen Bußgeldbescheid. Dieser Bescheid wird Ihnen zugestellt, wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begehen. Möchten Sie verhindern, dass ein Eintrag im Fahreignungsregister erfolgt, fechten Sie den Bußgeldbescheid an und erheben Einspruch.

Tipp 2: Begründeten Einspruch erheben In einem Strafverfahren gilt grundsätzlich, dass die Anklage einen Tatnachweis erbringen muss. Für ein verkehrsrechtliches Bußgeldverfahren gilt hingegen eine Beweislastumkehr, sodass Sie einen Beweis für Ihre Unschuld erbringen müssen. Hintergrund ist das standardisierte Messverfahren. Überfahren Sie eine rote Ampel oder treten Sie zu stark aufs Gaspedal und werden dabei geblitzt, gehen die Gerichte ohne Weiteres von einer einwandfreien Messung aus. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Messung auf einem geeichten Messgerät beruht, das von geschultem Messpersonal installiert wurde und dass die Messung bereits die vorgeschriebene Messtoleranz berücksichtigt.

Möchten Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben, um die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister zu verhindern, brauchen Sie eine gute Begründung. Sie müssen konkrete Anhaltspunkte nennen, die auf einen Fehler im Messvorgang hindeuten oder plausibel darlegen, dass Sie zur Tatzeit nicht der Führer Ihres Fahrzeugs waren. Im Idealfall ziehen Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzu. Dieser fachkundige Berater erhöht Ihre Erfolgschancen und unterstützt Sie bei der Darlegung von Beweisen für Ihre Unschuld.

Tipp 3: Akteneinsicht beantragen Um einen Fehler im Messverfahren nachzuweisen, benötigen Sie in der Regel eine umfassende Akteneinsicht. Sie liefert Ihnen erst die relevanten Unterlagen, die Sie zur Begründung Ihres Einspruchs benötigen. Können Sie auf Basis dieser Unterlagen keinen plausiblen Messfehler benennen, wird Ihr Einspruch häufig abgelehnt.

Als Betroffener kann es sehr schwer sein, eine umfassende Akteneinsicht zu erwirken. In der Regel wird diese nur Rechtsanwälten gewährt, insbesondere wenn es um die Bedienungsanleitung des Messgeräts und weitere spezifische Unterlagen geht. Auch in diesem Hinblick ist es deshalb empfehlenswert, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser unterstützt Sie nicht nur als Berater, sondern prüft Ihren individuellen Fall und erwirkt für Sie eine umfassende Akteneinsicht.

Tipp 4: Gutachten eines Sachverständigen in Anspruch nehmen Selbst wenn Sie einen Fehler in der Messtechnik vermuten, liegt dieser nur selten klar auf der Hand. Häufig fällt es gerade Betroffenen schwer, einen Messfehler plausibel zu begründen und die Fehlerquelle bei der teilweise sehr komplexen Messtechnik nachzuweisen. In diesem Fall kann Ihnen ein Gutachten eines Sachverständigen weiterhelfen. Dieser bewertet die Beweismittel, überprüft einerseits die Messtechnik als mögliche Fehlerquelle und analysiert auch das Beweisbild. Ein solches Gutachten ist für Sie als Betroffener mit einem erwähnenswerten Kostenrisiko verbunden. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, sind Sie im finanziellen Hinblick im Vorteil. Ebenso von Vorteil kann für Sie sein, dass die EINFINGER Anwaltskanzlei Kooperationspartner hat, mit denen das Kostenrisiko für Sie verringert werden kann.

 

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Tipp 5: Besondere Umstände offenlegen Können Sie den Vorwurf, der Ihnen im Bußgeldbescheid unterbreitet wird, nicht von sich weisen, bleibt Ihnen häufig nur die Akzeptanz des Bescheids. Doch selbst wenn Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, gibt es zahlreiche Konstellationen, die einen Punkteeintrag verhindern. Haben Sie den Verstoß unter besonderen Umständen begangen, lohnt es sich, diese offenzulegen. In einigen Fällen können Sie auf Basis dieser besonderen Umstände eine Milderung der Strafe erreichen, die Sie im besten Fall ohne Flensburger Punkte davonkommen lässt.

Tipp 6: Punkte verkaufen Eine rechtlich stark umstrittene Möglichkeit, um einen Punkteeintrag zu verhindern, ist das Verkaufen derselben. Hintergrund: Einige Verkehrssünder, denen aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO ein Fahrverbot droht, kommen auf die Idee, ihre Strafe einfach an eine andere Person abzugeben. Dieses Vorgehen ist einerseits im Bekanntenkreis möglich und wird andererseits von speziellen Agenturen angeboten. Der eigentliche Verkehrssünder gibt seine Strafe, die im Bußgeldbescheid festgehalten ist, an eine andere Person ab. Diese gibt die Ordnungswidrigkeit über den Anhörungsbogen zu und übernimmt die Strafe. In der Folge kommt der eigentliche Verkehrssünder ohne einen Punkteeintrag im Fahreignungsregister davon.

Wichtig: Der Punktehandel ist illegal und per Gesetz nicht erlaubt. Sowohl der Punkte-Verkäufer als auch der Punkte-Käufer machen sich strafbar. In der Regel liegt als Tatbestand eine falsche Verdächtigung vor. Gemäß § 164 des StGB wird diese Tat mit einer Geldstrafe geahndet. Möglich ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In der Folge ist von einem Punktehandel ausnahmslos abzuraten. Stattdessen empfiehlt es sich, den Punkteeintrag mithilfe der vorangegangenen Tipps zu verhindern.

Tipp 7: Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen Wenn Sie verhindern möchten, dass Sie für eine Ordnungswidrigkeit einen Punkt in Flensburg erhalten, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt wie Alexander Einfinger berät Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten und hilft Ihnen, die für Sie bestmögliche Strategie zu finden. Er legt für Sie begründeten Einspruch ein und erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich.

Vor Gericht kann ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt unter Umständen eine Reduzierung oder Aufhebung Ihrer Strafe erwirken. In der Folge kommen Sie mit der von Ihnen begangenen Ordnungswidrigkeit unter Umständen ohne einen Punkteeintrag davon. Auch wenn Sie besondere Gründe für den Verstoß vorbringen oder nachweisen können, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben, erhalten Sie in der Regel keine Punkte.

 

Infobox: Rechtsschutzversicherte profitieren beim Hinzuziehen eines Anwalts finanziell

Indem Sie auf einen erfahrenen Anwalt wie Alexander Einfinger setzen, steht Ihnen ein fachkundiger Berater zur Seite. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, müssen Sie die Kosten für das gerichtliche Verfahren und Ihren Anwalt in der Regel nicht selbst tragen: Ihre Versicherung übernimmt den Betrag. Möglich ist es dennoch, dass Sie die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen haben.

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9. Fazit: So vermeiden Sie Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg erhalten Sie, wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Für eine Ordnungswidrigkeit erhalten Sie einen Punkt, für eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder Straftaten erhalten Sie zwei Punkte und für Straftaten, die mit einem Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen, erhalten Sie drei Punkte. Ihren Punktestand können Sie jederzeit kostenfrei über das Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Einmal innerhalb von fünf Jahren haben Sie die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

Haben Sie ein bis drei Punkte gesammelt, drohen Ihnen keine direkten Konsequenzen. Bei vier bis fünf Punkten werden Sie kostenpflichtig und schriftlich ermahnt, bei sechs bis sieben Punkten werden Sie verwarnt. Ab acht Punkten verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Ihnen wird nur dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt, wenn Sie Ihre Eignung für den Straßenverkehr durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachweisen können.

Um Punkte in Flensburg zu vermeiden, dürfen diese gar nicht erst ins Fahreignungsregister eingetragen werden. Den Eintrag verhindern Sie, indem Sie begründeten Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben. Wichtig ist, dass die Strafe für die von Ihnen begangene Ordnungswidrigkeit aufgehoben oder so weit reduziert wird, dass sie keine Punkte mehr umfasst. Indem Sie einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen.

 

Bildquelle: unlimphotos.com, pixabay.com

 

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