TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?

Was passiert, wenn ich den TÜV überziehe? Welche Konsequenzen drohen und wie lange kann ich ohne TÜV fahren? Wir klären auf.

TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?
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TÜV überziehen: Welche Strafen und Kosten drohen bei fehlender Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich oft nur TÜV genannt – ist für alle Kraftfahrzeuge verpflichtend, die eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr besitzen. PKW-Fahrer nehmen den Prüfungstermin alle zwei Jahre wahr, während für Nutzfahrzeuge eine Frist von einem Jahr gilt. Doch was passiert, wenn Sie den Termin versäumen? In diesem Blog-Beitrag informieren wir Sie rund um das Thema und erklären, wann Bußgeld und Punkte drohen, wenn Sie den TÜV überziehen.

Übersicht:

    1. Warum ist der TÜV so wichtig?
    2. Welche Fristen gelten für die Hauptuntersuchung durch den TÜV?
    3. Was passiert, wenn ich die Hauptuntersuchung beim TÜV versäume?
    4. Wie lange darf ich den TÜV ohne Strafen überziehen?
    5. Wann drohen Bußgeld und Punkte, wenn ich die HU überziehe?
    6. Welche Strafen drohen, wenn ich eine falsche TÜV Plakette an meinem Kfz anbringe?
    7. Zahlt die Versicherung die Kosten, wenn ich mit abgelaufenem TÜV einen Unfall habe?
    8. Wie lese ich die TÜV-Plakette an meinem Fahrzeug richtig?
    9. Ist eine Rückdatierung möglich, wenn ich den HU-Termin versäumt habe?
    10. Fazit: Diese Strafen drohen, wenn Sie den fälligen HU-Termin beim TÜV überziehen

 

TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?
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1. Warum ist der TÜV so wichtig?

Bei der Hauptuntersuchung, kurz HU, nimmt der Prüfer Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe. Er prüft, ob sich Ihr Kfz in einem verkehrssicheren Zustand befindet und ob technische Mängel vorliegen. Stellt er keine oder geringe Mängel fest, erhalten Sie eine neue TÜV-Plakette. Die im Prüfbericht aufgelisteten Mängel, beispielsweise eine kaputte Glühbirne an der Kennzeichenbeleuchtung, müssen Sie zeitnah beheben.

Liegen hingegen erhebliche oder gefährliche Mängel vor, erhalten Sie keine TÜV-Plakette. Die Schäden müssen Sie schnellstmöglich beheben, weshalb ein zeitnaher Termin in Ihrer Autowerkstatt empfehlenswert ist. Nach einem Monat steht die HU-Nachuntersuchung an. Sind zu diesem Termin alle Mängel beseitigt und befindet sich Ihr Fahrzeug wieder in einem einwandfreien Zustand, erhalten Sie die Prüfplakette.

 

Interessant: TÜV ist eigentlich nur die Abkürzung für den Technischen Überwachungsverein. Weil dieser die Hauptuntersuchung früher als einziges Unternehmen durchführen durfte, hält sich bis heute die umgangssprachliche Bezeichnung „TÜV“, auch wenn eigentlich die HU gemeint ist. Neben dem Technischen Überwachungsverein führen mittlerweile auch andere unabhängige Prüfstellen wie GTÜ, KÜS und Dekra die Hauptuntersuchung durch. Alternativ können Sie einen Termin in Ihrer Autowerkstatt vereinbaren.

 

Wichtig ist die TÜV-Prüfung, weil sie einen verkehrssicheren Zustand aller zugelassenen Kraftfahrzeuge sicherstellt. Zwar bedeutet ein Defekt nicht immer eine direkte Gefahr für Sie und andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise wenn es sich um einen oberflächlichen Blechschaden oder einen leicht verkratzen Spiegel handelt. Doch können auch Defekte, die auf den ersten Blick unbedeutend wirken, das Unfallrisiko stark erhöhen. Hinzu kommt, dass Sie nicht alle Defekte mit bloßem Auge erkennen. Beispiele sind undichte Bremsanlagen, beschädigte Felgen und Reifen sowie eine falsche Spureinstellung.

2. Welche Fristen gelten für die Hauptuntersuchung durch den TÜV?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, sieht vor, dass jeder Fahrzeughalter regelmäßig beim TÜV, einer anderen unabhängigen Prüfstelle oder in einer Autowerkstatt vorstellig wird. Hintergrund ist die verpflichtende Hauptuntersuchung, deren Häufigkeit sich nach dem Alter, dem Gewicht und der Art des Fahrzeugs richtet:

  • Neuwagen: nach drei Jahren
  • PKW ab drei Jahren: alle zwei Jahre
  • Motorräder und leichte Anhänger: alle zwei Jahre
  • LKW bis 3,5 Tonnen: alle zwei Jahre
  • LKW über 3,5 Tonnen: jedes Jahr

Versäumen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frist, überziehen Sie den TÜV. Das kann einerseits zu Strafen in Form von Bußgeld und Punkten führen. Andererseits steigt das Unfallrisiko, da technische Mängel vorliegen können. Dieser Umstand wirkt sich wiederum auf die allgemeine Verkehrssicherheit aus und kann zu Nachteilen bei Ihrer Kfz-Versicherung führen. Damit Sie den Termin nicht verpassen, tragen Sie sich diesen am besten direkt in Ihren Terminkalender ein. Einige Prüfstellen und Werkstätten bieten zudem einen Erinnerungsservice an und informieren Sie, sobald die nächste HU bevorsteht.

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3. Was passiert, wenn ich die Hauptuntersuchung beim TÜV versäume?

Egal, ob absichtlich oder aus Versehen: Versäumen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung, haben Sie keinen TÜV mehr. Folglich können Strafen auf Sie zukommen, wenn Sie nach Überziehung durch eine Verkehrskontrolle fahren oder in einen Unfall verwickelt werden. Wie auch bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen richten sich die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog.

Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant ist, wie lange Ihre Plakette bereits abgelaufen ist und mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind. Bei LKW, Bussen und schweren Anhängern wird ein Überziehen der Hauptuntersuchung strenger geahndet als bei PKW.

Neben den im Bußgeldkatalog definierten Sanktionen verursacht ein versäumter TÜV-Termin Mehrkosten. Die HU Gebühr fällt in der Regel höher aus, da der Prüfer Ihr Kfz einer genaueren Prüfung unterzieht. Diese vertiefte HU gilt besonders, wenn Ihr ursprünglicher Termin mehr als zwei Monate überzogen ist. Für Kraftfahrzeuge, die als Nutzfahrzeug Verwendung finden, ist außerdem eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben. Ist der TÜV abgelaufen, fallen auch hier die Kosten höher aus.

4. Wie lange darf ich den TÜV ohne Strafen überziehen?

Steht die nächste Hauptuntersuchung an, können Sie diese nicht nur an einem einzigen Tag wahrnehmen. Generell bezieht sich Ihre TÜV-Plakette, die den nächsten Termin vorgibt, auf einen vollen Monat. Weist die Plakette beispielsweise auf 07/2025 hin, haben Sie den gesamten Juli Zeit, um die Prüfung Ihres Kfz durchführen zu lassen. Dennoch kommt es vor, dass Fahrzeughalter den Termin schlichtweg versäumen oder im Zeitraum des angedachten Monats keinen Prüfungstermin vereinbaren.

Haben Sie die HU nicht rechtzeitig durchführen lassen, drohen zunächst keine direkten Sanktionen. Diese Regelung gilt für die ersten beiden Monate, in denen Sie kein Bußgeld zahlen müssen und keine Punkte in Flensburg erhalten. Fahren Sie durch eine Verkehrskontrolle oder werden Sie von der Polizei angehalten, kann diese Ihnen allerdings eine Verwarnung erteilen. Auch wenn keine direkte Strafe zu erwarten ist, sollten Sie den HU-Termin zeitnah nachholen.

Sind die ersten zwei Monate abgelaufen und haben Sie Ihre TÜV-Plakette noch immer nicht erneuert, ist mit Strafen zu rechnen, die Bußgeld und Punkte umfassen. Für Halter von Bussen, Nutzfahrzeugen mit Anhänger und LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen gilt zudem keine Schonfrist. Sie müssen bereits innerhalb der ersten zwei Monate mit einer Strafe rechnen, wenn der überzogene TÜV auffällt.

 

Gut zu wissen: Besitzt Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen, wie es für einige Oldtimer oder Motorräder üblich ist, gilt für Sie eine Ausnahme. Fällt der Termin für die nächste HU in einen Monat, der sich außerhalb des Betriebszeitraums befindet, können Sie die Prüfung nachholen, wenn Sie das Kfz wieder bewegen. 

 

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5. Wann drohen Bußgeld und Punkte, wenn ich die HU überziehe?

Grundsätzlich drohen Strafen nur dann, wenn Ihre abgelaufene TÜV-Plakette auffällt. Um Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie die ausstehende Haupt- und Abgasuntersuchung möglichst zeitnah nachholen. Auf diese Weise vermeiden Sie Sanktionen, wenn Sie für Ihre abgelaufene Prüfplakette zuvor keine Strafe erhalten haben.

Folgende Strafen drohen, wenn Sie den TÜV bei Ihrem PKW überziehen:

  • Bis 2 Monate: kein Bußgeld, aber Verwarnung bei Verkehrskontrollen
  • Bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Mehr als 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg


Folgende Sanktionen erwarten Sie, wenn Sie den TÜV mit einem Nutzfahrzeug versäumen:

  • Bis 2 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Bis 4 Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Bis 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als 8 Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

6. Welche Strafen drohen, wenn ich eine falsche TÜV Plakette an meinem Kfz anbringe?

Wer den TÜV überzogen oder nicht bestanden hat, kann auf die Idee kommen, die TÜV-Plakette entweder selbst anzupassen oder eine falsche zu erwerben. Vom Anbringen falscher Plaketten ist allerdings strengsten abzuraten. Fälschen Sie die TÜV-Plakette oder bringen Sie selbst eine Plakette an, fällt dieses Vorgehen unter die Urkundenfälschung, die gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbar ist. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Hintergrund ist, dass die TÜV-Plakette zusammen mit dem Kfz eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde darstellt. Bringen Sie selbst eine Plakette an oder erwerben Sie eine gefälschte, täuschen Sie durch die Farbe und die Symbole auf dem Prüfsiegel vor, die Hauptuntersuchung durchgeführt und bestanden zu haben. Um den Tatbestand der Urkundenfälschung zu erfüllen, reicht es bereits aus, wenn die Plakette den Eindruck vermittelt, dass sie von der zuständigen Prüfstelle abgebracht worden sei. 

7. Zahlt die Versicherung die Kosten, wenn ich mit abgelaufenem TÜV einen Unfall habe?

Ist der TÜV an Ihrem Kraftfahrzeug abgelaufen, bleibt Ihr Versicherungsschutz zunächst bestehen. Verursachen Sie allerdings einen Unfall, kann Ihre Versicherung Ansprüche auf Regress stellen. Dafür muss sie nachweisen, dass die Ursache für den Unfall auf einem technischen Mangel beruht, der bei einer Hauptuntersuchung aufgefallen wäre. Kann Ihre Versicherung nachweisen, dass sich der Unfall durch das Einhalten Ihres TÜV-Termins hätte vermeiden lassen, wird die Schadensabwicklung durch den Versicherer nur teilweise oder gar nicht übernommen.

 

Gut zu wissen: Bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten auch bei abgelaufenem TÜV.

 

 

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8. Wie lese ich die TÜV-Plakette an meinem Fahrzeug richtig?

Haben Sie die Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden, erhalten Sie eine gültige TÜV-Plakette, die Ihr Prüfer in der Mitte des hinteren Nummernschilds anbringt. Sie verrät Ihnen, wann die nächste HU für Ihr Fahrzeug ansteht. Um die Plakette richtig zu lesen, sind die Farbe, die Zahlen und die schwarzen Balken relevant:

  • Die Farbe legt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung fest. Die Reihenfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Wer 2025 zum TÜV muss, hat eine orange Plakette am Kfz. Für die folgenden Jahre gelten die Farben Blau, Gelb, Rot, Rosafarben und Grün.
  • Die Zahl in der Mitte Ihrer TÜV-Plakette bezeichnet das Jahr, in dem der nächste TÜV-Termin ansteht.
  • Die Zahlen 1 bis 12, die um die mittlere Zahl angeordnet sind, stehen für die Monate von Januar bis Dezember. Diejenige Zahl, die oben steht, gibt Ihnen den Monat für den nächsten Termin an. Zeigt beispielsweise die 9 nach oben, liegt der nächste TÜV im September.
  • Den Monat geben auch die schwarzen Balken an. Sie lassen sich ähnlich wie eine Uhrzeit lesen. Ist Ihr nächster TÜV-Termin beispielsweise im August fällig, befindet sich die Markierung auf derselben Position, die der Stundenzeiger um 8 Uhr auf einem analogen Ziffernblatt einnehmen würde.

 

Wichtig für Verkehrskontrollen: Die Zahlen auf Ihrer TÜV-Plakette lassen sich nur aus der Nähe erkennen. Anders verhält es sich mit der Farbe und den schwarzen Balken – beides ist auch aus einer gewissen Entfernung erkennbar. Beamte der Polizei können mit diesen Angaben während der Fahrt feststellen, ob Sie mit einer gültigen Plakette unterwegs sind oder ob Sie Ihren HU-Termin überzogen haben.

 

9. Ist eine Rückdatierung möglich, wenn ich den TÜV-Termin versäumt habe?

Früher war es üblich, dass die HU auf das ursprüngliche Datum zurückdatiert wurde, wenn Sie den Termin versäumt haben. War der TÜV für vier Monate abgelaufen, wurde der nächste Termin also in 20 Monaten festgelegt. Diese Regelung bestand jedoch nur bis April 2012, sodass heute keine Rückdatierung mehr stattfindet. Auch wenn Sie den Termin versäumt haben, müssen Sie nach einer erfolgreichen TÜV-Prüfung erst nach 24 Monaten erneut antreten.

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10. Fazit: Diese Strafen drohen, wenn Sie den fälligen HU-Termin beim TÜV überziehen

Die Hauptuntersuchung, die umgangssprachlich auch als TÜV oder TÜV-Prüfung bezeichnet wird, ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtend. PKW müssen als Neuwagen in der Regel nach drei Jahren beim TÜV vorstellig werden. Danach gilt eine Frist von jeweils zwei Jahren. Dasselbe gilt für Motorräder, leichte Anhänger und LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Für LKW über 3,5 Tonnen, Nutzfahrzeuge mit Anhänger und Busse gilt eine Frist von jeweils einem Jahr.

Während der HU stellt der Prüfer fest, ob Ihr Kfz technische Mängel aufweist oder ob es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Liegen keine oder leichte Mängel vor, erhalten Sie eine neue Prüfplakette. Stellt Ihr Prüfer erhebliche oder gefährliche Defekte fest, wird Ihnen keine TÜV-Plakette ausgestellt. Im Straßenverkehr dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr führen. Die Mängel müssen Sie unverzüglich beheben lassen. Nach einem Monat steht außerdem eine HU-Nachuntersuchung an, die darüber entscheidet, ob Ihr Fahrzeug wieder in einem verkehrssicheren Zustand ist.

Haben Sie den TÜV überzogen und fahren Sie durch eine Verkehrskontrolle oder verursachen Sie einen Unfall, kann das Strafen im Sinne des Bußgeldkatalogs nach sich ziehen. Für Halter von PKW und Motorrad gilt eine Schonfrist von zwei Monaten, in der lediglich eine Verwarnung ausgesprochen wird. Versäumen Sie den HU-Termin um bis zu vier Monate, erwartet Sie ein Bußgeld von 15 Euro. Bei bis zu acht Monaten steigt das Bußgeld auf 25 Euro. Liegt der ursprüngliche Termin mehr als acht Monate zurück, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Für Nutzfahrzeuge gelten verschärfte Regeln. Überziehen Sie den TÜV, müssen Sie in den ersten zwei Monaten mit 15 Euro und in den ersten vier Monaten mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Versäumen Sie den HU-Termin um bis zu acht Monate, erwarten Sie 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei mehr als acht Monaten erhöht sich die Strafe auf 75 Euro und einen Punkt.

Neben diesen Sanktionen steigen die HU-Gebühren um bis zu 20 Prozent, wenn Ihr TÜV seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Hintergrund ist eine vertiefte Hauptuntersuchung, die Ihr Prüfer in diesem Fall vornimmt. Wer die TÜV-Plakette zudem selbst anbringt, sie verfälscht oder eine falsche Plakette erwirbt, kann sich der Urkundenfälschung schuldig machen. Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Des Weiteren kann sich ein abgelaufener TÜV negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken, wenn Sie aufgrund technischer Mängel einen Unfall verursachen, der sich durch eine rechtzeitige HU hätte vermeiden lassen.

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Insgesamt ist es empfehlenswert, die Hauptuntersuchung rechtzeitig wahrzunehmen und sich den Termin schon frühzeitig im Terminkalender einzutragen. Haben Sie den Termin aus Versehen oder aufgrund besonderer Umstände versäumt und droht Ihnen wegen des abgelaufenen Prüfsiegels eine Strafe, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. Ein spezialisierter Anwalt wie Alexander Einfinger analysiert Ihren Fall und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten. 

Wenn Sie Unterstützung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt benötigen, steht Ihnen die Einfinger Anwaltskanzlei rund um die Uhr zur Seite. Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah und wir helfen Ihnen kompetent weiter.

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