Was gilt im aktuellen Bußgeldkatalog 2025? Wir erklären, was der Bußgeldkatalog ist und welche Ordnungswidrigkeiten am häufigsten vorkommen.
Der Bußgeldkatalog versammelt alle möglichen Verstöße im Straßenverkehr und die zugehörigen Sanktionen an einer zentralen Stelle. Er bietet allen Verkehrsteilnehmern einen Einblick und stellt sicher, dass sich jeder über die Strafen bei einer Zuwiderhandlung informieren kann. Doch welche Änderungen gibt es im Bußgeldkatalog 2025 und was sind eigentlich die häufigsten Gründe für einen Strafzettel? Wir verraten es Ihnen in unserem heutigen Blog-Beitrag.
Übersicht:
Der Bußgeldkatalog versteht sich als ein Zusammenspiel aus Verstößen gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung sowie den Sanktionen, die bei einer Zuwiderhandlung zu erwarten sind. Dementsprechend enthält der Katalog alle Tatbestände, die laut folgender Verordnungen und Gesetze eine Verkehrssanktion nach sich ziehen:
Sie können im Bußgeldkatalog jede Zuwiderhandlung gegen die genannten Verordnungen und Gesetze nachschlagen. Jeder Verstoß ist dabei mit einer sogenannten Tatbestandsnummer (TBNR) gekennzeichnet. Der Tatbestandstext erläutert, wie die jeweilige Zuwiderhandlung definiert ist und welche Paragraphen sie verletzt. Zusätzlich finden Sie bei jedem Verstoß die vorgesehene Sanktion, etwa eine Geldbuße, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis. Kombinationen sind dabei möglich, beispielsweise aus Bußgeld und Punkten oder Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
Interessant für Autofahrer in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog ordnet Regelmissachtungen sogenannten A- und B-Verstößen zu. Handelt es sich bei Ihrer Regelmissachtung um einen B-Verstoß, drohen neben den üblichen Sanktionen keine weiteren Strafen. Leisten Sie sich hingegen einen A-Verstoß oder es folgt en zweiter B-Verstoß, kommen zu den üblichen Sanktionen weitere Strafen hinzu. So verlängert sich Ihre Probezeit beispielsweise um zwei weitere Jahre und Sie werden zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.
Im Bußgeldkatalog kommt es immer wieder zu Änderungen. Welche Sanktionen für einen gewissen Verstoß gelten, können Sie stets im geltenden Katalog nachlesen oder der entsprechenden Bußgeldtabelle entnehmen. Aktuell steht vor allem das Punktesystem im Vordergrund.
Wurde früher eine Vielzahl von Verstößen mit Punkten belegt, soll es diese nur noch dann geben, wenn eine Regelmissachtung eine Gefährdung im Straßenverkehr zur Folge hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie am Steuer Ihr Handy benutzen, eine Vorfahrt missachten, eine rote Ampel überfahren oder unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs sind.
Der Punktekatalog teilt Regelmissachtungen aber nicht nur in solche mit und ohne Sicherheitsgefährdung ein, sondern unterscheidet schwere und sehr schwere Verstöße sowie Straftaten:
Sie wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, haben ein „Knöllchen“ für falsches Parken an der Frontscheibe entdeckt oder sind über eine rote Ampel gefahren? Solche Verstöße kommen im Straßenverkehr immer wieder vor – selbst bei geübten und vorsichtigen Autofahrern. Oft reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder die morgendliche Müdigkeit aus und es passieren Fehler.
Doch was sind statistisch gesehen die häufigsten Regelmissachtungen und für welche Verstöße sammeln deutsche Autofahrer die meisten Strafzettel? Wir verraten Ihnen die Top 5 an Fehlern, die sich Autofahrer regelmäßig im Straßenverkehr leisten – unabhängig davon, ob die Regelmissachtung bewusst oder unbewusst erfolgt.
Top 1: Falsches Parken und Halten
Die wohl häufigste Regelmissachtung besteht in falschem Halten und Parken – Ordnungshüter verteilen hierfür statistisch betrachtet die meisten Strafzettel. Die Ursachen für den Verstoß sind vielseitig und reichen vom Parken in Halteverbotszonen über abgelaufene Parkuhren bis hin zum Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein. Für den Ordnungshüter ist die Ursache unerheblich, für den Fahrer ebenfalls: die Geldstrafen liegen zwischen 10 und 100 Euro. Möglich sind außerdem Punkte, wenn die Zuwiderhandlung im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen wird.
Hätten Sie’s gedacht? Laut Schätzungen werden jährlich mehrere Millionen Bußgeldbescheide für falsches Halten und Parken verteilt. Folglich kann unter Umständen ein ein- bis zweistelliger Millionenbetrag zusammenkommen.
Top 2: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts
Obwohl die Tempolimits auf deutschen Straßen vergleichsweise großzügig ausfallen, fahren viele zu schnell. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind innerorts und außerorts möglich und kommen sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen vor. Für die Sanktion spielt vor allem die Höhe der Überschreitung eine Rolle, aber auch wo diese stattgefunden hat.
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Jährlich werden rund drei Millionen Geschwindigkeitsverstöße festgestellt – exklusive der leichteren Tempoverstöße, bei denen sich die Kraftfahrzeuge maximal 20 Stundenkilometer zu schnell bewegen. Wer vom Blitzer erfasst wird, zahlt mindestens 60 Euro und muss ab einer Überschreitung von 21 Stundenkilometern mit Punkten rechnen. Bei einer Überschreitung von 31 Stundenkilometern innerorts und 41 Stundenkilometern außerorts kommt außerdem ein Fahrverbot dazu.
Top 3: Missachten der Vorfahrt
Für einen geregelten Straßenverkehr ist die Beachtung der Vorfahrtsregeln von großer Bedeutung. Dennoch bereitet sie vielen Autofahrern Probleme, wodurch es immer wieder zu leichteren und schweren Vorfahrtsverstößen kommt. Besonders häufig finden Regelmissachtungen an Kreuzungen mit Rechts-vor-Links, an Ampeln und Stoppschildern statt. Je nachdem, unter welchen Umständen Sie eine Vorfahrt missachten und ob Sie dabei eine starke Gefährdung des Verkehrs verursachen, folgen Bußgelder und Punkte.
Top 4: Unterschreiten des Sicherheitsabstands
Indem Sie ausreichend Sicherheitsabstand halten, sichern Sie sich die Möglichkeit, im Ernstfall rechtzeitig anhalten zu können. Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand hingegen, verfällt diese Möglichkeit, was zu einer großen Gefährdung der Verkehrssicherheit führt – sowohl innerorts als auch außerorts. Drängler werden auf Autobahnen vor allem von Messungen an Brücken oder durch die mobile Autobahnpolizei erwischt.
Fehlender Abstand ist teuer: Wer den Sicherheitsabstand missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Besonders bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometern sieht der Bußgeldkatalog empfindliche Sanktionen vor.
Indem Sie den richtigen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, vermeiden Sie einen Bußgeldbescheid, schützen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt als Faustregel für den richtigen Abstand der halbe Tachowert. Fahren Sie beispielsweise 100 Stundenkilometer, sollten Sie also 50 Meter Abstand halten – das entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten.
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Innerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt sich ein Abstand, der der Strecke gleicht, die Sie innerhalb von drei Sekunden fahren. Bei einem Tempo von 50 Stundenkilometern entspricht das drei Autolängen oder 15 Metern.
Top 5: Falsche oder gefährliche Überholmanöver
Falsche oder illegale Überholmanöver schaffen es ebenfalls unter die Top 5 der häufigsten Bußgeldverstöße. Ursachen für eine Regelmissachtung sind besonders das Missachten von Überholverbotsschildern oder das Überfahren einer durchgezogenen Fahrbahnlinie.
Die Sanktionen für solche Manöver reichen von 20 bis 300 Euro – je nachdem, ob Sie den Überholten beim Einordnen behindern oder ein Überholverbot missachten und eine Sachbeschädigung verursachen. Zusätzlich sind Punkte in Flensburg möglich.
Weitere Verstöße gegen den aktuellen Bußgeldkatalog
Nach diesen Top 5 Regelverstößen folgen vor allem Alkohol und Drogen am Steuer. Erschreckenderweise sind Verstöße dieser Art nach wie vor häufig und führen zu einer starken Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Bußgeldkatalog sieht daher strenge Strafen vor, die ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, Punkte und einen Monat Fahrverbot umfassen.
Wichtig zu wissen: Abhängig von den Umständen gelten Alkohol und Drogen am Steuer nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und werden dementsprechend geahndet.
Zu den ebenfalls häufigen Zuwiderhandlungen gehören außerdem falsches Abbiegen, Wenden auf Autobahnen und falsches Ein- und Ausfahren auf Autobahnen sowie Bundesstraßen. Strafzettel gibt es ebenfalls recht häufig für überladene Fahrzeuge sowie falsch oder gar nicht gesicherte Ladung. Laut Statistik folgen danach Bußgeldbescheide für technische Mängel am Kraftfahrzeug, die etwa die Beleuchtung oder die Reifen betreffen.
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Verwarngeld beziehungsweise Bußgeld, Punkten und Fahrverboten geahndet. Voraussetzung ist, dass Sie bei Ihrem Verstoß erwischt werden – sei es durch einen Blitzer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, eine Verkehrskontrolle oder sonstige Zeugen, etwa bei einem Unfall.
Interessant: Liegt die Geldstrafe zwischen 5 und 55 Euro, handelt es sich um ein Verwarngeld. Ab 60 Euro spricht man hingegen von einem Bußgeld.
Bußgeldkataloge gibt es in der Straßenverkehrsordnung für zahlreiche Bereiche und Verkehrssituationen. Je nachdem, welche Regel Sie missachtet haben, können Sie im entsprechenden Bußgeldkatalog nachlesen, ob ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen.
Für folgende Bereiche gibt es eigene Bußgeldkataloge, die Ihnen abhängig von Ihrem Verstoß gegen die StVO verraten, welche Sanktion Sie erwartet:
Gut zu wissen: Die Bußgeldtabellen sind nach einem simplen Schema aufgebaut. Abhängig von der Zuwiderhandlung werden Verstöße mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot sanktioniert. Je nach Verstoß drohen maximal drei Punkte. Haben Sie auf Ihrem Punktekonto acht Punkte angesammelt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Zuvor haben Sie nichts zu befürchten. Allerdings kann es sich lohnen, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen, um alle fünf Jahre einen Punkt abzubauen. Alternativ verfallen Punkte nach gewissen Fristen, die jeweils von der Schwere der Regelmissachtung abhängen. Beachten Sie aber, dass ab 6 Punkten (es ergeht eine Verwarnung) ein Abbau der Punkte nicht mehr möglich ist.
Waren Sie zu schnell unterwegs, haben Sie eine rote Ampel überfahren oder wurden Sie bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erwischt? Dann kann ein Bußgeldrechner dabei helfen, die möglichen Konsequenzen herauszufinden. In den Rechner geben Sie alle Details ein – etwa den Regelverstoß, ob Sie noch in der Probezeit sind, ob eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag und ob es zu einer Sachbeschädigung gekommen ist.
Auf Basis der eingegebenen Informationen zeigt Ihnen der Bußgeldrechner an, mit welchen Sanktionen Sie voraussichtlich rechnen müssen. Alternativ können Sie natürlich auch den geltenden Bußgeldkatalog ins Auge fassen und die Strafe nachschlagen. Da die Tabellen sehr umfangreich ausfallen, kann ein spezieller Rechner jedoch schneller eine Antwort liefern.
Ein Bußgeldrechner kann nicht alles: Auch wenn ein Bußgeldrechner Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage nach möglichen Strafen liefert und dabei allerhand Details berücksichtigt, handelt es sich nicht um eine rechtssichere Berechnung. Besonders wenn individuelle Umstände zum Tragen kommen, kann auch der beste Rechner diese nicht berücksichtigen. Es ist daher empfehlenswert, vor allem bei schweren Verstößen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Möchten Sie einen Verstoß gegen die StVO mit einem Experten besprechen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Auch wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann Ihnen der Experte mit umfassender Sachkenntnis und fundierter Expertise weiterhelfen.
Insbesondere wenn eine Missachtung der Straßenverkehrsordnung nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte und ein Fahrverbot nach sich zieht, sind Sie bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger bestens aufgehoben. In Absprache mit Ihnen analysiert er den Tathergang und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, durch die sich Punkte, ein Fahrverbot oder der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden lassen.
Extratipp: Die größtmöglichen Erfolgschancen haben Sie, wenn Sie den Experten möglichst frühzeitig zu Rate ziehen und idealerweise schon direkt nach dem Verstoß kontaktieren.
Der Bußgeldkatalog hält alle Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung fest. Er definiert jede Regelmissachtung und legt die Sanktionen fest, die von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot reichen können. Bei sehr schweren Verstößen ist zudem ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Bei Regelmissachtungen, die unter das Verkehrsstrafrecht fallen, greifen zudem weitere Strafen.
Es gibt ständig Neuerungen, die Sie im aktuellen Bußgeldkatalog im Detail nachschlagen können. 2024 und 2025 steht vor allem das Punktesystem im Vordergrund. Gab es lange Zeit Punkte für Verstöße, die ohne eine Gefährdung des Verkehrs auskamen, soll sich die Punktevergabe nun mehr auf solche Regelmissachtungen konzentrieren, die den Straßenverkehr gefährden. Möglich sind bis zu drei Punkte pro Verstoß, je nachdem ob es sich um einen schweren, sehr schweren Verstoß oder eine schwere Straftat handelt.
Unter den häufigsten Zuwiderhandlungen finden sich falsches Parken und Halten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtungen der Vorfahrt, zu geringe Sicherheitsabstände und falsche Überholmanöver. Es schließen sich Alkohol und Drogen am Steuer, falsches Abbiegen, Wenden auf Autobahnen, falsche Ladungssicherung und technische Mängel am Kfz an.
Grundsätzlich ist bei einer Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung und das Verkehrsrecht mit Sanktionen zu rechnen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Ihrem Verstoß erwischt werden, etwa durch Blitzer, eine Polizeikontrolle oder sonstige Zeugen. Die möglichen Strafen für eine Verstoß lassen sich dem jeweiligen Bußgeldkatalog entnehmen, in dessen Bereich Ihre Regelmissachtung fällt.
Möchten Sie vorab einen Ausblick auf mögliche Folge eines Bußgeldverstoßes haben, empfiehlt sich die Verwendung eines Bußgeldrechners. Je detaillierte die Informationen sind, die Sie eingeben, desto genauer kann der Rechner feststellen, welche Strafe voraussichtlich auf Sie zukommen wird.
Um auf Nummer sicher zu gehen oder um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben, ist das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht ratsam. Der Experte analysiert in Absprache mit Ihnen den Tathergang und stellt Ihnen Möglichkeiten in Aussicht, mit deren Hilfe sich besonders Punkte und Fahrverbote vermeiden lassen.
Idealerweise kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt schon, bevor der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen rund um die Uhr zur Seite und reagiert schnellstmöglich auf Ihr Anliegen.