Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt

Was ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz? | Welche Fahrzeuge brauchen einen Versicherungsschutz? | Wann droht eine Geldstrafe?

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt
Bildquelle: Matthew - stock.adobe.com

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Welche Strafe droht für Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz?

Seit 1965 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Doch was passiert, wenn Sie diese Pflicht missachten und ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im öffentlichen Raum bewegen? In diesem umfangreichen Blogartikel erklären wir, für welche Fahrzeuge Versicherungspflicht besteht, wann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt, welche Strafen drohen und warum es immer ratsam ist, so früh wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Übersicht:

  1. Besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge?
  2. Für welche Fahrzeuge ist eine Versicherung nach § 6 PflVG verpflichtend?
  3. Wann besteht ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
  4. Ist das Parken im öffentlichen Raum ohne Versicherungsschutz strafbar?
  5. Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherungsschutz?
  6. Welche Strafen drohen, wenn es zu einem Unfall oder einer Gefährdung kommt?
  7. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
  8. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten habe?
  9. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?
  10. Fazit: Das rät der Anwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

1. Besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge?

Jede Person, die im öffentlichen Raum ein Fahrzeug bewegt, stellt laut Gesetzgeber ein Risiko für die Allgemeinheit dar. In der Folge ist in Deutschland jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das geführte Kfz abzuschließen. Wer ohne diese Kfz-Versicherung ein versicherungspflichtiges Fahrzeug bewegt, macht sich strafbar.

Auch wer unwissentlich ein Auto ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Selbst wenn dem Fahrer sein Fehlverhalten nicht bewusst ist, begeht er also eine Straftat und hätte vor Fahrtantritt sicherstellen müssen, dass das von ihm geführte Fahrzeug über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Auch wenn die Fahrt nur auf einem Feldweg oder einem Parkplatz stattfindet.

Wichtig: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt – im Vergleich zur Teil- und Vollkaskoversicherung – keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Der Versicherungsschutz besteht lediglich für Schäden, die durch einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern oder mit fremdem Eigentum entstehen. Ziel der Pflichtversicherung ist es, Dritte gegen unverschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern und eine entsprechende Unfallregulierung sicherzustellen.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt

Bildquelle: Kara - stock.adobe.com

2. Für welche Fahrzeuge ist eine Versicherung nach § 6 PflVG verpflichtend?

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz sind in Deutschland alle Kraftfahrzeuge gesetzlich versicherungspflichtig, wenn sie am öffentlichen Verkehrsgeschehen teilnehmen. Unter die Versicherungspflicht fallen unter anderem folgende Fahrzeuge:

  • Personenkraftwagen (PKW)
  • Lastkraftwagen (LKW)
  • Motorräder und Mopeds
  • Vierrädrige Kraftfahrzeuge wie Quads
  • Busse und Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen
  • Elektroscooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern
  • Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Traktoren und landwirtschaftliche Zugmaschinen

Ausnahmen: Neben den genannten Fahrzeugen gibt es auch Ausnahmen, die von der Versicherungspflicht nach dem PflVG befreit sind. Beispiele sind Fahrräder ohne motorisierte Unterstützung und Fahrzeuge, die ohne Zugang zum öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf Privatgelände genutzt werden.

3. Wann besteht ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?

Laut §§ 1 und 6 PflVG liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt oder den Gebrauch des Fahrzeugs durch Dritte zulässt, ohne dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Verstoß gilt als Straftat, unabhängig davon, ob der Fahrer fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Für die Strafe ist es also irrelevant, ob die Verwendung des Fahrzeugs bewusst oder unbewusst ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt.

Zwar gilt in Deutschland seit 1965 eine Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge, wodurch Sie für ein Auto ohne Versicherung keine Zulassung erwerben können. Allerdings ist es trotzdem möglich, ein Kfz ohne gültigen Versicherungsschutz zu fahren. So kann der erforderliche Schutz beispielsweise verfallen, weil Sie mit der Zahlung des Versicherungsbeitrags im Rückstand sind.

Auch wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, kann es einen kurzen Zeitraum geben, in dem Ihr Wagen nicht versichert ist. Idealerweise ergeben sich zwischen dem Auslaufen der alten Versicherung und der Aufnahme der neuen Haftpflichtversicherung keine zeitlichen Lücken. Entstehen diese dennoch, dürfen Sie Ihr Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht führen, da Sie sonst gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen – auch wenn Sie nur von der Straße in die Garage fahren.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt
Bildquelle: diy13 - stock.adobe.com

4. Ist das Parken im öffentlichen Raum ohne Versicherungsschutz strafbar?

Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum bewegen. Gleiches gilt aber auch für das bloße Parken. Der Hintergrund ist, dass auch ein geparktes Fahrzeug das Potenzial besitzt, Schäden zu verursachen. Sei es, weil es unerwartet wegrollt oder im geparkten Zustand eine anderweitige Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Möchten Sie im öffentlichen Raum parken, ist also eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.

Folgende Beispiele zählen zum öffentlichen Raum: 

  • Straßen und Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind
  • Öffentliche Parkplätze, die für jeden zugänglich sind, unabhängig von einer Gebührenpflicht
  • Öffentliche Plätze und Parks, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und von jedem für verschiedene Aktivitäten genutzt werden können
  • Private Wege und Plätze mit öffentlichem Verkehrsrecht, beispielsweise einem Wegerecht für die Allgemeinheit

5. Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wer gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt und ein Kfz ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Raum bewegt, kann laut § 6 PflVG mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Wichtig zu wissen: Werden Sie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt, erhalten Sie einen Eintrag im Führungszeugnis und gelten als vorbestraft. Gleiches gilt, wenn Sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt werden.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt
Bildquelle: Wolfilser - stock.adobe.com

6. Welche Strafen drohen, wenn es zu einem Unfall oder einer Gefährdung kommt?

Kommt es während einer Fahrt mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu einem Unfall oder liegt eine starke Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, richten sich die Strafen nach der Frage, ob die Person am Steuer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Je nach Tatbestand variiert das Strafmaß folgendermaßen:

  • Fahrlässiges Fahren ohne Versicherungsschutz liegt zum Beispiel vor, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug bewegen, ohne vorher mit dem Halter den Versicherungsschutz geklärt zu haben. Es wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet.
  • Vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz liegt zum Beispiel vor, wenn Sie wissentlich ein nicht versichertes Fahrzeug führen oder Ihren Versicherungsbeitrag trotz mehrfacher Mahnung und Androhung einer Kündigung nicht gezahlt haben. Neben einer höheren Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist es der zuständigen Behörde erlaubt, Ihr Kfz einzuziehen, wenn Halter und Täter zum Zeitpunkt dieser Entscheidung übereinstimmen.

Zusätzlich zu diesen Strafen nach § 6 PflVG kann es bei Fahren ohne Versicherungsschutz zu folgenden Nebenstrafen kommen, insbesondere wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben:

  • Fahrverbot oder dauerhafter Führerscheinentzug (nach § 69 StGB)
  • Bis zu sechs Punkte in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, da es sich bei Fahranfängern in der Probezeit um einen A-Verstoß handelt

Wichtig zu wissen: Bei einem Strafverfahren ist es relevant, ob der Täter zum ersten Mal straffällig wird oder bereits Vorstrafen besitzt. Ersttäter erhalten nur selten eine Freiheitsstrafe und werden in den meisten Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.

7. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen, gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten. Idealerweise machen Sie zunächst aber weder gegenüber der Polizei noch gegenüber einer Behörde eine Aussage. Es ist empfehlenswert, von Anfang an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt wie Alexander Einfinger erhöht Ihre Erfolgschancen maßgeblich und hilft Ihnen dabei, die für Sie beste Verteidigungsmöglichkeit zu finden.

Haben Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt, beantragt dieser Akteneinsicht und macht sich bis ins kleinste Detail mit Ihrem Fall vertraut. Im Anschluss berät er Sie fundiert zur besten Vorgehensweise und spricht mit Ihnen die weiteren Schritte durch. Welche Verteidigungsmöglichkeiten dabei in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Grundsätzlich lassen sich positive Auswirkungen auf das Strafmaß erwarten, wenn Sie und Ihr Anwalt es schaffen, das Gericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft von einem fahrlässigen Verstoß zu überzeugen.

Ihr auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt spricht mit Ihnen mögliche Argumente durch, die darauf abzielen, dass das Verfahren vollständig oder gegen Auflagen eingestellt wird. Je früher Sie einen Experten zu Rate ziehen, desto höher fallen Ihre Erfolgschancen aus. Idealerweise nehmen Sie direkt Kontakt mit der Einfinger Anwaltskanzlei auf, sobald Ihnen der Vorwurf bekannt wird.

8. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten habe?

Haben Sie einen Anhörungsbogen beziehungsweise eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie zunächst keine Angaben machen und keine Aussagen treffen. Zur Vernehmung auf der Polizeidienststelle sollten Sie nicht alleine erscheinen. Empfehlenswert ist es stattdessen, unverzüglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wie Herrn Alexander Einfinger zu konsultieren.

Dieser beantragt Akteneinsicht und bringt in einem ersten Schritt in Erfahrung, welche genauen Umstände der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft zur Tat bekannt sind und welche Details der Vorwurf genau umfasst. Anschließend entwerfen Sie gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die auf eine Verfahrenseinstellung abzielt. Ist es nicht möglich, die Strafbarkeit entfallen zu lassen, verfolgt die Verteidigung das Ziel, Ihr Strafmaß möglichst weit zu reduzieren.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt

Bildquelle: Amir - stock.adobe.com

9. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie – wie bei einem Anhörungsbogen – unverzüglich Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Dieser berät Sie zur für Sie besten Vorgehensweise, um im Idealfall eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Ist eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich, steht eine möglichst starke Reduzierung des Strafmaßes im Vordergrund.

Gegen einen Strafbefehl können Sie als Angeklagter auch Einspruch einlegen. In der Folge erlangt der Strafbefehl keine Rechtskraft und Ihre Verurteilung wird – zunächst – nicht wirksam. So müssen Sie vorerst keine Geldstrafen zahlen, keine Haftstrafe antreten und keinem Fahrverbot nachkommen. Allerdings ist es unbedingt empfehlenswert, Ihre Verteidigungsstrategie mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt abzusprechen. Auch wenn Sie bereits Einspruch eingelegt haben, können Sie immer noch einen erfahrenen Anwalt konsultieren.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen wollen, müssen Sie eine Frist von zwei Wochen einhalten. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Zustellung. Das Datum ist auf dem gelben Umschlag vermerkt, in dem Sie den Strafbefehl erhalten. Haben Sie erfolgreich Einspruch eingelegt, wird Ihr Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verhandelt und Sie bekommen die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen sowie mit Beweismitteln und Zeugen zu stützen. 

10. Fazit: Das rät der Anwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Seit 1965 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Raum bewegt werden – also auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und privaten Grundstücken mit einem Wegerecht für die Allgemeinheit. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung wissentlich oder unwissentlich im öffentlichen Raum bewegt, macht sich strafbar. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug von Dritten fahren lassen oder es im öffentlichen Raum abstellen.

Laut § 6 PflVG drohen bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Strafen, deren Höhe sich danach richtet, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Im ersten Fall ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich. Im zweiten Fall erhöht sich das Strafmaß. Die Geldstrafe kann höher ausfallen und die Freiheitsstrafe reicht bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann die zuständige Behörde Ihr Kfz einziehen und Nebenstrafen wie Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder einen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis veranlassen.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt

Bildquelle: The Little Hut - stock.adobe.com

10. Fazit: Das rät der Anwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Werden Sie von der Polizei angehalten und mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen zu haben, wenden Sie sich am besten direkt an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Anhörungsbogen, eine Vorladung von der Polizei oder einen Strafbefehl erhalten haben. Je früher Sie einen Experten wie Alexander Einfinger konsultieren, desto höher fallen Ihre Erfolgschancen aus.

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt entwickeln Sie eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie, die auf eine Verfahrenseinstellung abzielt. Ist eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich, steht die Reduktion des Strafmaßes im Vordergrund. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht beantragt in jedem Fall Akteneinsicht und analysiert Ihren Fall bis ins kleinste Detail. Er berät Sie umfassend und steht Ihnen auch vor Gericht verteidigend zur Seite.

Die Einfinger Anwaltskanzlei hilft Ihnen gerne und kompetent weiter, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird. Per Telefon, E-Mail und Kontaktformular erreichen Sie uns rund um die Uhr und können sich auf einen direkten Kontakt sowie wertvolle Unterstützung verlassen.

Diesen Beitrag teilen:
envelopeprinterphone-handset