Sie sind innerorts oder außerorts zu schnell gefahren? Wir erklären, welches Bußgeld bei 20, 21 und 30 kmh laut Bußgeldkatalog droht.
Egal, ob im Stadtverkehr, auf Landstraßen oder Autobahnen: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an die Regeln des StVO halten. Verstoßen Sie gegen das Geschwindigkeitslimit und werden geblitzt, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. In unserem Blog verraten wir Ihnen, welches Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern droht und ab welcher Geschwindigkeit Sie mit Punkten rechnen müssen.
Übersicht:
Wer sich nicht ans vorgeschriebene Tempolimit hält und geblitzt wird, muss mit einem Verwarngeld oder Bußgeld rechnen. Je nachdem, wie hoch der Geschwindigkeitsverstoß ausfällt, wird die Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Strafen geahndet, die allesamt im Bußgeldkatalog definiert sind.
Folglich drohen Verwarn- oder Bußgeld bereits, wenn Sie 1 bis 20 kmh zu schnell unterwegs waren. Für die Strafe ist relevant, wie hoch die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz ausfällt. Von der Geschwindigkeit, die der Blitzer beim Auslösen registriert hat, werden 3 Stundenkilometer abgezogen – um Abweichungen im Toleranzbereich auszugleichen.
Neben der Geschwindigkeit spielt aber auch die Umgebung eine wesentliche Rolle. Relevant ist, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt werden. Gefährden Sie zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer – etwa indem Sie das Tempolimit vor einer Schule oder in einer Spielstraße missachten – können die Sanktionen unter Umständen höher ausfallen.
Darüber hinaus entscheidet auch die Art Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Strafe. So zahlen LKW-Fahrer beispielsweise höhere Bußgelder als PKW-Fahrer. Gleiches gilt, wenn Sie mit einem Anhänger zu schnell fahren.
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Fahren Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell, hat das bereits bei einer geringen Überschreitung des Tempolimits Konsequenzen. Hintergrund ist, dass im Stadtgebiet eine höhere Gefährdung stattfindet, wenn Sie schneller als erlaubt fahren. Insbesondere vor Kindergärten und Schulen, in Spielstraßen und 30er-Zonen kann bereits eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung für eine deutlich höhere Gefährdung sorgen – sowohl gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als auch gegenüber Anwohnern.
Folgendes Bußgeld sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften 1 bis 20 Stundenkilometer zu schnell waren:
Sind Sie außerhalb geschlossener Ortschaften zügig unterwegs und werden von einem Blitzer erfasst, fallen die Strafen in der Regel etwas niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften. Haben Sie das Geschwindigkeitslimit um 20 Stundenkilometer überschritten, wird für gewöhnlich nur ein Bußgeld fällig.
Folgendes Bußgeld sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 1 bis 20 Stundenkilometer zu schnell waren:
Tipp: Manchmal kommt es vor, dass Autofahrer zu Unrecht geblitzt werden, obwohl Sie das erlaubte Tempolimit eingehalten haben. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, sollten Sie unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger zurate ziehen. Als Experte erhöht er Ihre Erfolgschancen, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben möchten, und unterstützt Sie dabei, eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erreichen.
Den meisten Autofahrern ist die „21“ als magische Grenze bekannt. Sie bildet bekanntlich die Grenze, ab der bei Geschwindigkeitsverstößen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg anfallen. Wer das erlaubte Tempolimit um 21 bis 30 Stundenkilometer überschreitet, muss folglich nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Punkten rechnen.
Fahren Sie innerorts 21 bis 30 Stundenkilometer zu schnell, drohen folgende Sanktionen:
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Sind Sie außerorts 21 bis 30 Stundenkilometer über dem erlaubten Limit, müssen sie mit folgenden Sanktionen rechnen:
Wichtig zu wissen: Wenn Sie geblitzt werden und nach Abzug der Toleranz von 3 kmh mehr als 25 kmh zu schnell waren, kann neben einem Bußgeld und Punkten auch noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzukommen. In der Regel wird ein Fahrverbot aber nur dann verhängt, wenn Sie sich innerhalb von einem Jahr zweimal einen Geschwindigkeitsverstoß geleistet haben und jeweils mindestens 26 Stundenkilometer zu schnell unterwegs waren.
Neben der „21“ bildet auch die „31“ eine wichtige Grenze. Wer mindestens 31 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss mit höheren Geldstrafen, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Sind Sie mindestens 51 Stundenkilometer zu schnell, erhöht sich das Fahrverbot auf zwei Monate. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 61 kmh droht zudem ein Fahrverbot von drei Monaten.
Ziehen Sie mit Ihrem PKW einen Anhänger, gelten in der Regel abweichende Tempolimits. Fahren Sie dennoch zu schnell, fallen die Sanktionen höher aus, als wenn Sie die erlaubte Geschwindigkeit mit Ihrem PKW ohne Anhänger überschreiten.
Fahren Sie mit Anhänger innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell, drohen folgende Strafen:
Missachten Sie mit PKW und Anhänger außerorts das Tempolimit, sieht der Bußgeldkatalog folgende Sanktionen vor:
Beachten Sie: Wenn Sie einen Punkt in Flensburg erhalten haben, drohen vorerst keine weiteren Maßnahmen. Es folgt lediglich ein Vermerk. Relevant wird Ihr Punktekonto vor allem dann, wenn Sie mehr als sieben Punkte angesammelt haben und dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis entgegenblicken. Wichtig ist außerdem, dass ein Punkt - mit nur einigen Ausnahmen - nach zweieinhalb Jahren verjährt.
Werden Sie als Fahrer eines LKWs geblitzt, fallen die Sanktionen höher aus, als es bei einem PKW-Fahrer der Fall ist. Entscheidend ist, wie schwer Ihr Kfz ist und ob Sie das Tempolimit außerorts oder innerorts überschritten haben.
Sind Sie mit einem LKW über 3,5 Tonnen innerorts zu schnell, fallen folgende Sanktionen an:
Werden Sie mit einem LKW über 3,5 Tonnen außerorts geblitzt, sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen vor:
Sind Sie als Fahranfänger in der Probezeit zu schnell unterwegs, greifen zunächst die Sanktionen, die üblicherweise für den Tempoverstoß im Bußgeldkatalog festgehalten sind. Abhängig davon, wie stark Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten haben, kommen jedoch weitere Folgen hinzu.
So werden Tempoüberschreitungen innerhalb der Probezeit in sogenannte A- und B-Verstöße eingeteilt. Fahren Sie maximal 20 kmh zu schnell, handelt es sich um einen B-Verstoß. Sind Sie mindestens 21 kmh zu schnell, begehen Sie hingegen einen A-Verstoß.
Bei einem B-Verstoß müssen Sie neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog keine weiteren Konsequenzen fürchten. Handelt es sich jedoch um einen A-Verstoß, verlängert sich die Dauer Ihrer Probezeit um zwei weitere Jahre. In der Regel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde außerdem ein verpflichtendes Aufbauseminar an.
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Nachdem Sie geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Bußgeldbescheid. Diesem können Sie entnehmen, wann und wo Sie zu schnell gefahren sind und um welche Geschwindigkeit Sie das erlaubte Tempolimit überschritten haben.
Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch und bewahren Sie zunächst Ruhe. Prüfen Sie außerdem, ob alle Angaben korrekt sind und überlegen Sie, ob Sie den Tatvorwurf nachvollziehen können. Wenn Sie glauben, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden oder das Bußgeld für zu hoch erachten, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser steht Ihnen bei der Überprüfung Ihres Bußgeldbescheides zur Seite.
In einem weiteren Schritt müssen Sie überlegen, ob Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren oder dagegen Einspruch erheben wollen. Wenn Sie die Strafe akzeptieren, zahlen Sie die angegebene Geldstrafe innerhalb einer Woche. Möchten Sie Einspruch erheben, ziehen Sie am besten einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzu. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Einspruch schriftlich und innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde eingeht.
Wenn Sie sich entscheiden, gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, wird das Bußgeldverfahren zunächst fortgesetzt. Die zuständige Behörde prüft Ihren Fall erneut und berücksichtigt eventuelle Gründe, die Sie bei Ihrem Einspruch vorgebracht haben. Anschließend kann die Behörde Ihren Einspruch entweder akzeptieren und das Bußgeldverfahren gegen Sie einstellen oder Ihren Einspruch zurückweisen und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgeben.
So erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen: Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben möchten, sollten Sie in jedem Fall einen Experten zurate ziehen. Ein erfahrener Anwalt wie Alexander Einfinger steht Ihnen beratend und verteidigend zur Seite. Er bietet Ihnen wertvolle Unterstützung und kann Ihnen bereits im Voraus mitteilen, ob sich ein Einspruch für Ihren Fall empfiehlt oder ob die Erfolgsaussichten eher gering sind.
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Ob es sich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, können Sie am besten mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt besprechen. Der Experte Ihres Vertrauens berät Sie umfassend zum für Sie besten Vorgehen und erörtert mit Ihnen, wie die Erfolgschancen stehen. Grundsätzlich ist ein Einspruch dann sinnvoll, wenn Sie annehmen, dass der Bescheid ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist.
Folgende Gründe sprechen beispielsweise für einen Einspruch:
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Wer mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt und das Tempolimit überschreitet, muss mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder Fahrverbot rechnen. Entscheidend ist, wie hoch der Geschwindigkeitsverstoß ausfällt und ob er innerorts oder außerorts stattfindet.
Fahren Sie innerorts 1 bis 20 kmh zu schnell, erwartet Sie ein Bußgeld zwischen 58,50 Euro und 98,50 Euro. Werden Sie außerorts geblitzt, liegt die Geldstrafe zwischen 48,50 Euro und 88,50 Euro. Überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 21 Stundenkilometer, erhöht sich die Geldstrafe und es kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Ab einer Überschreitung von 31 kmh müssen Sie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Sind Sie in einem PKW mit Anhänger oder in einem LKW unterwegs, fallen die Strafen höher aus. Missachten Sie das Tempolimit als Fahranfänger und fahren Sie mindestens 21 Stundenkilometer zu schnell, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre. Zusätzlich müssen Sie in der Regel an einem verpflichtenden Aufbauseminar teilnehmen.
Nachdem Sie geblitzt wurden, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Bußgeldbescheid. Diesen können Sie entweder akzeptieren oder Einspruch einlegen. Ob es sich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, erörtern Sie am besten mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen kompetent zur Seite und bietet Ihnen wertvolle Unterstützung. Insbesondere wenn Sie annehmen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder unrechtmäßig ausgestellt wurde, erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen, indem Sie einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.