Neues E-Scooter Gesetz in Berlin - Was ist aktuell erlaubt und was nicht?

Erst vor kurzer Zeit wurde ein neues E-Scooter Gesetz in Berlin auf den Weg gebracht. Denn in Berlin wurde, wie in den meisten anderen Großstädten auch, die Flut an E-Scootern zu einem Problem für Anwohner und Besucher. Dank der neuen Gesetzgebung sollte sich in Zukunft einiges ändern. 

  • Mit welchen Strafen ist bei Gesetzesverstößen zu rechnen
  • Wo darf der e-Scooter abgestellt werden
  • Wie können Unfälle vermieden werden

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid, oder ein Anhörungsbogen im Zusammenhang mit der Fahrt auf einem e-Scooter zugekommen ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns schnellstmöglich, um Ihr Anliegen.

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Neues E-Scooter Gesetz in Berlin

Neues E-Scooter Gesetz in Berlin

Zum 1. September 2022 ist in Berlin das neue E-Scooter Gesetz in Kraft getreten. Welche Änderungen sich dadurch für Sie ergeben und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst. Ein wichtiger Punkt direkt zu Beginn: Einen Führerschein benötigen Sie auch aktuell in Berlin nicht, um mit einem E-Scooter von A nach B zu gelangen.

Ab welchem Alter darf ein E-Scooter genutzt werden?

E-Scooter dürfen ohne einen Führerschein ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Damit unterscheiden sie sich von den Mofas, für deren Betrieb ein eigener Führerschein benötigt wird. Aus diesem Grund nutzen vor allem in Berlin viel mehr Jugendliche einen E-Scooter als ein anderes Fortbewegungsmittel. Da E-Scooter zudem über eine Zulassung und eine Versicherung verfügen müssen, sind diese Fahrzeuge besonders attraktiv.

Wo darf man mit dem E-Scooter in Berlin fahren?

Grundsätzlich ist die Benutzung des Gehwegs mit einem E-Scooter verboten. Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind immer die beste Lösung und sollten so genutzt werden, dass Radfahrer nicht behindert werden. Bei gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Fahrer von E-Scootern auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Gibt es keinen Radweg, so muss der E-Scooter auf der Straße gefahren werden. Sie sollten mit dem Scooter möglichst weit rechts fahren, um die eigene Gefahr im Straßenverkehr zu minimieren. Denken Sie zudem daran, dass Sie ein Abbiegen kenntlich machen müssen. Hat der E-Scooter keinen Blinker, müssen Sie den Richtungswechsel wie bei einem Fahrrad mit den Händen anzeigen.

Zu zweit auf dem E-Scooter - Keine gute Idee

Grundsätzlich sind E-Scooter nicht für mehr als einen Fahrer zugelassen. Egal wie leicht die Personen sind, Sie sollten auf keinen Fall eine zweite Person mit dem E-Scooter transportieren. Dies kann mit Strafen geahndet werden. Zudem ist ein Scooter mit einer weiteren Person sehr viel schwerer zu kontrollieren, sodass es schneller zu Unfällen kommen kann.

E-Scooter fahren unter Alkoholeinfluss -  Auch keine gute Idee

Grundsätzlich gelten für das Fahren mit einem E-Scooter die gleichen Regeln und Grenzen wie bei einem Automobil. Das bedeutet, dass Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, sofern diese einen besitzen, sich zwingend an eine 0,0 Promillegrenze halten müssen.

Wer älter ist, kann bis zur Grenze von 0,5 Promille einen E-Scooter lenken. Zwischen einem Wert von 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot beinhaltet. Ab der Grenze von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, welche mit höheren Strafen geahndet wird.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer?

Sie können weiterhin in Berlin und in ganz Deutschland ohne Helm mit Ihrem E-Scooter fahren. Ob dies klug ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn Kopfverletzungen sind bei Unfällen mit dem E-Scooter sehr häufig vertreten. Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, einen Helm aufzusetzen, wenn Sie mit dem E-Scooter durch eine pulsierende Stadt wie Berlin unterwegs sind.

Den E-Scooter abstellen - besonders in Berlin ein wichtiges Thema

Das Abstellen der E-Scooter und das darum entstehende Chaos war einer der Hauptgründe für das neue E-Scooter Gesetz in Berlin. Aus diesem Grund wird es in Zukunft bei den meisten Anbietern wohl notwendig sein, dass Sie per Foto dokumentieren, wenn Sie Ihren gemieteten E-Scooter nach Gebrauch abstellen. Unter anderem darf ein E-Scooter nicht vor Kreuzungen oder an Haltestellen abgestellt werden. Auch Ein- und Ausgänge sowie Toreinfahrten müssen freigehalten werden. Das Abstellen auf dem Gehweg ist zudem nur dann erlaubt, wenn neben dem E-Scooter eine Mindestbreite von 2,30 Metern eingehalten werden kann.

Mit diesen Strafen müssen Sie bei Verstößen gegen das Gesetz rechnen

Wenn Sie mit dem E-Scooter gegen Regeln im Straßenverkehr verstoßen, kann dies Strafen nach sich ziehen. In der Regel werden bei den einzelnen Verstößen Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe fällig. Wir haben für Sie die wichtigsten Vergehen und die zugehörigen Strafen aufgelistet:

  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren: 10 Euro Strafe
  • Auf dem Gehweg fahren: bis zu 30 Euro Strafe
  • Mit zwei E-Scootern nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro Strafe
  • Mit dem E-Scooter den Gehweg versperren: 25 Euro Strafe
  • Den E-Scooter in einer Halteverbotszone abstellen: 25 Euro Strafe
  • Fehlendes Versicherungskennzeichen: 40 Euro Strafe
  • Nutzung eines Scooters ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro Strafe
  • Über Rot fahren: 60 bis 180 Euro Strafe abhängig von der Gefährdungssituation
  • Nutzung eines E-Scooters von Kindern unter 14 Jahren: 90 bis 135 Euro Strafe

Unfallflucht mit E-Scooter kann gravierende Folgen haben

Die Strafen wirken auf den ersten Blick abschreckend, was viele Menschen dazu verleiten könnte, nach einem Unfall oder nach einer Sachbeschädigung mit dem E-Scooter sich lieber von der Stelle zu entfernen. Davon raten wir als Experten in jedem Fall ab. Denn dies wird als Fahrerflucht gewertet und kann erhebliche Strafen zur Folge haben. Unfälle und Schäden sollten Sie immer sowohl dem Vermieter des E-Scooters als auch der Polizei melden. Je nach Situation ist es sinnvoll sich anwaltlich vertreten zu lassen und keine weiteren Aussagen bei der Polizei zu tätigen. Informieren sollten Sie die Polizei allerdings in jedem Fall.

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