Neues Kaufrecht beim Autokauf

Das sogenannte Schuldrecht hat zum 01.01.2022 die größte Reform seit mehreren Jahren erfahren. Insbesondere im Bereich des Kaufrechts ergeben sich eine Vielzahl neuer Besonderheiten, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig sind. Wir fassen für Sie kurz zusammen.

Neues Kaufrecht beim Autokauf

Neuer Mangelbegriff

Mangel oder nicht Mangel, das ist hier die Frage. Und diese war schon vor der Reform nicht leicht zu beantworten. Oder wussten sie, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist oder eine andere Sache geliefert wurde. Auch Werbeversprechen und Muster haben Relevanz. Seit dem 01.01.2022 spielt zudem die Haltbarkeit eine Rolle. Sofern Verkäufer und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, können sogar Eigenschaften wie Kompatibilität, und Interoperabilität das Vorliegen eines Mangels bestimmen.

Für digitale Produkte wurden ganz neue Regelungen geschaffen. Hierbei sind digitale Produkte und Waren mit lediglich digitalen Elementen zu unterscheiden. Je nachdem gelten andere Rechtsfolgen. Beiden gemein sind jedoch gewisse Aktualisierungspflichten.

Vereinfachung beim Rücktritt und Schadensersatz für Verbraucher

Mit Beginn des Jahres wird es dem Verbraucher erleichtert von einem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

So bedarf es nicht mehr zwingend vorher einer expliziten Fristsetzung durch den Verbraucher zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) an den unternehmerischen Verkäufer. Es genügt nunmehr, dass eine angemessene Frist ab dem Zeitpunkt abgelaufen ist, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Hierdurch wird der Service der Verkäufer erheblich gefordert, da man selbst in angemessener Frist aktiv werden muss und nicht mehr auf das Verlangen des Käufers warten kann.

Des Weiteren konnte der Unternehmer bislang zweimal versuchen nachzuerfüllen. Dies könnte, sofern die Rechtsprechung hier nicht zu Gunsten der Unternehmer handeln wird, vom Tisch sein. Es heißt nunmehr deutlich, dass der Käufer von seinen weiteren Rechten wie Rücktritt und Schadensersatz Gebrauch machen kann, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Eine bestimmte Anzahl von Versuchen wird nicht mehr genannt. Auch kommt es nicht darauf an, ob der Mangel nach dem Versuch der Nacherfüllung fortbesteht oder die Nacherfüllung einen neuen, anderen Mangel verursacht hat.

Was gilt wann für wen?

Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Für die alten Verträge bleibt es bei den alten Regelungen. Insofern wird man noch mindestens 2 Jahre ein duales System fahren müssen. Dies stellt sowohl Unternehmer als auch Verbraucher eine Herausforderung dar.

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