Oldtimer kaufen: 5 wertvolle Tipps vom Anwalt

Oldtimer erfreuen sich großer Beliebtheit: Seit 2015 steigt die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen um etwa 9 Prozent pro Jahr. Doch nicht jeder vermeintliche Schatz ist die Investition wert. Mängel und andere Fallstricke sind keine Seltenheit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Oldtimer kaufen und weshalb ein individueller Oldtimer Kaufvertrag Sicherheit schafft.

Das Oldtimerrecht ist eines unserer speziellen Rechtsgebiete, dem wir uns als Autofreunde mit besonderer Hingabe widmen. Wenn Sie also fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

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Oldtimer kaufen: 5 wertvolle Tipps vom Anwalt

Was ist ein Oldtimer?

Ein Oldtimer ist ein Auto oder Motorrad, das die in § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definierten Voraussetzungen erfüllt. Es muss

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen worden sein
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und
  • einen guten Erhaltungszustand aufweisen.

Eine Vorstufe zum Oldtimer - und damit ebenfalls eine gefragte Kapital- und Wertanlage - ist der sogenannte Youngtimer. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug jüngeren Datums, das seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist. Es kann, wenn die oben genannte 30-Jahres-Grenze erreicht ist, zum Oldtimer werden. Für die Einstufung als Oldtimer bedarf es eines Oldtimergutachtens durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen (§ 23 StVZO). In der Praxis aber werden viele Fahrzeuge als Oldtimer beworben und verkauft.

Tipp #1: Keinen Oldtimer kaufen ohne Besichtigung

Lackschäden, manipulierte Kilometer, verschwiegene Unfälle - die Liste der denkbaren Mängel ist lang. Informieren Sie sich über typische Schwachstellen des ausgesuchten Modells und prüfen Sie das infrage kommende Fahrzeug auf Herz und Nieren. Und zwar vor Ort. Beschreibungen und Bilder im Internet sind wenig aussagekräftig. Lassen Sie sich nicht von günstigen Preisen zu voreiligen Kaufzusagen verleiten. Diese nämlich können zur Abnahme verpflichten oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Tipp #2: Überprüfung durch Zustandsnoten

Es sind eine ganze Reihe von Faktoren, die den Wert eines Young- oder Oldtimers bilden. Einer der wichtigsten Aspekte aber ist und bleibt der Zustand des Fahrzeugs. Er wird oft mithilfe der von Classic Data entwickelten und in der Szene etablierten Zustandsnoten beschrieben. Demnach erhalten Autos und Motorräder, die sich in nahezu makellosem Zustand befinden, die Note 1. Die Note 5 wiederum steht für Fahrzeuge im schlechtesten, restaurierungsbedürftigen Zustand. Verlässlich ist die Benotung allerdings nur, wenn sie von einem Sachverständigen in einem Oldtimergutachten ermittelt wurde. Noten, die ein Verkäufer selbst angibt, entsprechen teils nicht dem tatsächlichen Zustand. Sie können stark mit dem Verkaufsinteresse verknüpft sein. Achten Sie als Käufer auch darauf, wann das Oldtimergutachten erstellt wurden. Liegt das Oldtimergutachten schon längere Zeit zurück, hat sich der Zustand des Fahrzeugs in der Zwischenzeit möglicherweise verschlechtert.

Tipp #3: Achten Sie auf Matching Numbers

Matching Numbers verraten Ihnen, ob ein Oldtimer noch im Besitz seiner ursprünglich verbauten Hauptkomponenten ist. Hierbei handelt es um Teile wie das Getriebe, die Hinterachsen und den Motor. Grundsätzlich kommen aber auch andere Komponenten wie Ansaug- und Auspuffkrümmer, Karosserieteile und Vergaser in Betracht. Sie enthalten Datumsangaben, gestempelte Nummern oder Codes, die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder der Fahrgestellnummer des einstigen Neufahrzeugs übereinstimmen sollten. Diese Nummerngleichheit darf nicht erst im Laufe des Fahrzeuglebens entstanden sein. Rechtlich problematisch ist jedoch, dass von den Gerichten nicht abschließend geklärt, welche Teile eines Oldtimers von der Umschreibung Matching Numbers erfasst sind. Das Landgericht Hamburg hat dies zumindest für den Motor bestätigt, sich aber bezüglich anderer Komponenten nicht geäußert. Sollte die Bezeichnung Matching Numbers in einem Kaufvertrag verwendet werden, ist es daher ratsam alle Komponenten, welche Nummerngleichheit haben sollen auch direkt zu benennen und so den Begriff Matching Numbers zu konkretisieren. Zudem kann es ratsam sein einen Rechtsanwalt bei der Gestaltung des Kaufvertrages und mit einbeziehen.

Tipp #4: H-Kennzeichen bietet Sicherheit

Oldtimer können als historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Das ermöglicht das Fahren in Umweltzonen ohne grüne Plakete - und bringt steuerliche Vorteile. Ob ein H-Kennzeichen erteilt wird, darf nur ein Sachverständiger entscheiden. Dieser prüft, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und vermerkt seine Ergebnisse in einem speziellen Oldtimergutachten. In diesem Oldtimergutachten werden auch der Marktwert und der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Es eignet sich damit als Nachweis gegenüber potenziellen Käufern. Ein vorhandenes H-Kennzeichen wiederum ist ein sicheres Zeichen für die Echtheit des Oldtimers.

Tipp #5: Ein Oldtimer Kaufvertrag ist unerlässlich

Worte sind flüchtig. Um einen Streit zu vermeiden, sollten alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich in einem Oldtimer Kaufvertrag fixiert werden. Musterformulare helfen hier nur bedingt weiter. Ein allgemein formulierter Oldtimer Kaufvertrag beschreibt die spezifischen Umstände eines Kaufs oder Verkaufs in der Regel nur unzureichend. Mit einem individuell angepassten Oldtimer Kaufvertrag sind Sie für den Fall der Fälle bestens gerüstet. Hier lassen sich wichtige Aspekte wie Ausstattungsmerkmale, H-Kennzeichen, Matching Numbers oder Schäden ausreichend konkretisieren. Das stellt beide Vertragsparteien auf rechtlich sichere Füße.

Sehen Sie ein Problem in Ihrem Kaufvertrag? Zweifeln Sie, ob wirklich Matching Numbers vorliegen? Haben Sie vielleicht einen Gewährleistungsfall oder wünschen Sie sich zur Absicherung einen individuellen Kaufvertrag für Ihren Oldtimer/Youngtimer? Dann rufen Sie uns an (030 30348286) oder kontaktieren Sie uns.

Wir sind spezialisiert auf das Oldtimerrecht und helfen Ihnen gerne.

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