Was sich für alle Autofahrer ab 2022 ändert

Wir fassen für sie die wichtigsten Änderungen kurz zusammen.

Was sich für alle Autofahrer ab 2022 ändert

Maskenpflicht im Verbandskasten

Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kranft treten. Danach dürfen Sie sich in Ihren Verbandskasten noch zwei Mund-Nase-Bedeckungen legen. Wann genau die Regelung kommt ist noch nicht klar. Jedoch können Sie sich bereits jetzt relativ einfach vorbereiten. Lassen Sie einfach mal zwei Masken im Auto.

Neuwagen mit Blackbox und Assistenzsystemen

Ab dem 06.07.2022 werden Fahrzeuge zwingend schlauer. In allen neuen Fahrzeugtypen muss dann eine Blackbox - ein Unfalldatenspeicher - eingebaut sein. Es wird interessant, wie sich dies auf die Regulierung von Unfällen auswirken wird. Zudem sind alle Fahrzeuge mit mindestens 9 Assistenzsystem auszustatten, zu denen unter anderem ein Warnsystem vor überhöhter Geschwindigkeit, ein Müdigkeitswarner und ein Rückfahrassistent gehören. Ab dem 07.07.2024 müssen dann sämtliche Neuwagen über diese Systeme verfügen.

Tausch des Führerscheins

Circa 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 umgetauscht werden. Sie sind aufgrund einer EU-Richtlinie gegen fälschungssicheres Exemplare umzutauschen. Dies geht unkompliziert bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Betroffen sind alle Motorrad- und PKW-Führerscheine ab dem 19.01.2013. In Deutschland wurde hierzu ein gesetzlicher Stufenplan geschaffen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Bei der zuständigen Behörde oder dem ADAC können Sie sich erkundigen, wann Sie an der Reihe sind. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet 25 Euro. Dieser ist für 15 Jahre gültig. Fährt man weiter mit dem alten Führerschein droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Neues Kaufrecht

Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Kaufrecht, das vor allem Gebrauchtwagenkäufern Vorteile bringt. Insbesondere wurde die sogenannte Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Mithin sind gewerbliche Verkäufer länger in die Pflicht genommen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er im entsprechenden Zeitraum nur einen Mangel darlegen muss, nicht aber, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Dies wird vermutet und ist vom Verkäufer zu wiederlegen, was jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen dürfte.

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