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Viele Verkehrsteilnehmer sind überrascht, wenn plötzlich ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Häufig geht es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder einen anderen Verkehrsverstoß. In vielen Fällen beginnt das Bußgeldverfahren zunächst mit einem sogenannten Anhörungsbogen.
Der Anhörungsbogen dient dazu, Ihnen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Damit erfüllt die Behörde das sogenannte „rechtliche Gehör“. Erst danach entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Viele Betroffene fragen sich nun, ob sie den Anhörungsbogen ausfüllen müssen. Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, die Sie selbst belasten könnten. Sie dürfen also schweigen oder sich vor einer Stellungnahme anwaltlich beraten lassen.
Ein Anhörungsbogen wird meist verschickt, wenn der Verdacht auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit besteht. Typische Beispiele sind:
andere Verkehrsverstöße im Straßenverkehr
Die Bußgeldbehörde versucht mit dem Anhörungsbogen unter anderem zu klären, wer tatsächlich das Fahrzeug gefahren hat, da im deutschen Verkehrsrecht grundsätzlich der Fahrer für den Verstoß verantwortlich ist.
Nach der Anhörung prüft die Bußgeldstelle den Sachverhalt. In vielen Fällen folgt anschließend ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot enthalten.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist Einspruch eingelegt werden. Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen oder Blitzern kommt es immer wieder zu Messfehlern oder formalen Fehlern im Verfahren.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, kann es sinnvoll sein, die Unterlagen von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat oder ob sich eine Verteidigung im Bußgeldverfahren lohnt.
Über das Formular auf dieser Seite können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach hochladen. Die Kanzlei Mobilrechtler prüft Ihre Unterlagen und meldet sich zeitnah bei Ihnen, um die Erfolgsaussichten und möglichen nächsten Schritte zu besprechen.