Oldtimer erfreuen sich großer Beliebtheit: Seit 2015 steigt die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen um etwa 9 Prozent pro Jahr. Doch nicht jeder vermeintliche Schatz ist die Investition wert. Mängel und andere Fallstricke sind keine Seltenheit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Oldtimer kaufen und weshalb ein individueller Oldtimer Kaufvertrag Sicherheit schafft.
Das Oldtimerrecht ist eines unserer speziellen Rechtsgebiete, dem wir uns als Autofreunde mit besonderer Hingabe widmen. Wenn Sie also fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

Ein Oldtimer ist ein Auto oder Motorrad, das die in § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definierten Voraussetzungen erfüllt. Es muss
Eine Vorstufe zum Oldtimer - und damit ebenfalls eine gefragte Kapital- und Wertanlage - ist der sogenannte Youngtimer. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug jüngeren Datums, das seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist. Es kann, wenn die oben genannte 30-Jahres-Grenze erreicht ist, zum Oldtimer werden. Für die Einstufung als Oldtimer bedarf es eines Oldtimergutachtens durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen (§ 23 StVZO). In der Praxis aber werden viele Fahrzeuge als Oldtimer beworben und verkauft.
Lackschäden, manipulierte Kilometer, verschwiegene Unfälle - die Liste der denkbaren Mängel ist lang. Informieren Sie sich über typische Schwachstellen des ausgesuchten Modells und prüfen Sie das infrage kommende Fahrzeug auf Herz und Nieren. Und zwar vor Ort. Beschreibungen und Bilder im Internet sind wenig aussagekräftig. Lassen Sie sich nicht von günstigen Preisen zu voreiligen Kaufzusagen verleiten. Diese nämlich können zur Abnahme verpflichten oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Es sind eine ganze Reihe von Faktoren, die den Wert eines Young- oder Oldtimers bilden. Einer der wichtigsten Aspekte aber ist und bleibt der Zustand des Fahrzeugs. Er wird oft mithilfe der von Classic Data entwickelten und in der Szene etablierten Zustandsnoten beschrieben. Demnach erhalten Autos und Motorräder, die sich in nahezu makellosem Zustand befinden, die Note 1. Die Note 5 wiederum steht für Fahrzeuge im schlechtesten, restaurierungsbedürftigen Zustand. Verlässlich ist die Benotung allerdings nur, wenn sie von einem Sachverständigen in einem Oldtimergutachten ermittelt wurde. Noten, die ein Verkäufer selbst angibt, entsprechen teils nicht dem tatsächlichen Zustand. Sie können stark mit dem Verkaufsinteresse verknüpft sein. Achten Sie als Käufer auch darauf, wann das Oldtimergutachten erstellt wurden. Liegt das Oldtimergutachten schon längere Zeit zurück, hat sich der Zustand des Fahrzeugs in der Zwischenzeit möglicherweise verschlechtert.
Matching Numbers verraten Ihnen, ob ein Oldtimer noch im Besitz seiner ursprünglich verbauten Hauptkomponenten ist. Hierbei handelt es um Teile wie das Getriebe, die Hinterachsen und den Motor. Grundsätzlich kommen aber auch andere Komponenten wie Ansaug- und Auspuffkrümmer, Karosserieteile und Vergaser in Betracht. Sie enthalten Datumsangaben, gestempelte Nummern oder Codes, die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder der Fahrgestellnummer des einstigen Neufahrzeugs übereinstimmen sollten. Diese Nummerngleichheit darf nicht erst im Laufe des Fahrzeuglebens entstanden sein. Rechtlich problematisch ist jedoch, dass von den Gerichten nicht abschließend geklärt, welche Teile eines Oldtimers von der Umschreibung Matching Numbers erfasst sind. Das Landgericht Hamburg hat dies zumindest für den Motor bestätigt, sich aber bezüglich anderer Komponenten nicht geäußert. Sollte die Bezeichnung Matching Numbers in einem Kaufvertrag verwendet werden, ist es daher ratsam alle Komponenten, welche Nummerngleichheit haben sollen auch direkt zu benennen und so den Begriff Matching Numbers zu konkretisieren. Zudem kann es ratsam sein einen Rechtsanwalt bei der Gestaltung des Kaufvertrages und mit einbeziehen.
Oldtimer können als historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Das ermöglicht das Fahren in Umweltzonen ohne grüne Plakete - und bringt steuerliche Vorteile. Ob ein H-Kennzeichen erteilt wird, darf nur ein Sachverständiger entscheiden. Dieser prüft, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und vermerkt seine Ergebnisse in einem speziellen Oldtimergutachten. In diesem Oldtimergutachten werden auch der Marktwert und der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Es eignet sich damit als Nachweis gegenüber potenziellen Käufern. Ein vorhandenes H-Kennzeichen wiederum ist ein sicheres Zeichen für die Echtheit des Oldtimers.
Worte sind flüchtig. Um einen Streit zu vermeiden, sollten alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich in einem Oldtimer Kaufvertrag fixiert werden. Musterformulare helfen hier nur bedingt weiter. Ein allgemein formulierter Oldtimer Kaufvertrag beschreibt die spezifischen Umstände eines Kaufs oder Verkaufs in der Regel nur unzureichend. Mit einem individuell angepassten Oldtimer Kaufvertrag sind Sie für den Fall der Fälle bestens gerüstet. Hier lassen sich wichtige Aspekte wie Ausstattungsmerkmale, H-Kennzeichen, Matching Numbers oder Schäden ausreichend konkretisieren. Das stellt beide Vertragsparteien auf rechtlich sichere Füße.
Sehen Sie ein Problem in Ihrem Kaufvertrag? Zweifeln Sie, ob wirklich Matching Numbers vorliegen? Haben Sie vielleicht einen Gewährleistungsfall oder wünschen Sie sich zur Absicherung einen individuellen Kaufvertrag für Ihren Oldtimer/Youngtimer? Dann rufen Sie uns an (030 30348286) oder kontaktieren Sie uns.
Wir sind spezialisiert auf das Oldtimerrecht und helfen Ihnen gerne.
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Wir fassen für sie die wichtigsten Änderungen kurz zusammen.

Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kranft treten. Danach dürfen Sie sich in Ihren Verbandskasten noch zwei Mund-Nase-Bedeckungen legen. Wann genau die Regelung kommt ist noch nicht klar. Jedoch können Sie sich bereits jetzt relativ einfach vorbereiten. Lassen Sie einfach mal zwei Masken im Auto.
Ab dem 06.07.2022 werden Fahrzeuge zwingend schlauer. In allen neuen Fahrzeugtypen muss dann eine Blackbox - ein Unfalldatenspeicher - eingebaut sein. Es wird interessant, wie sich dies auf die Regulierung von Unfällen auswirken wird. Zudem sind alle Fahrzeuge mit mindestens 9 Assistenzsystem auszustatten, zu denen unter anderem ein Warnsystem vor überhöhter Geschwindigkeit, ein Müdigkeitswarner und ein Rückfahrassistent gehören. Ab dem 07.07.2024 müssen dann sämtliche Neuwagen über diese Systeme verfügen.
Circa 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 umgetauscht werden. Sie sind aufgrund einer EU-Richtlinie gegen fälschungssicheres Exemplare umzutauschen. Dies geht unkompliziert bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Betroffen sind alle Motorrad- und PKW-Führerscheine ab dem 19.01.2013. In Deutschland wurde hierzu ein gesetzlicher Stufenplan geschaffen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Bei der zuständigen Behörde oder dem ADAC können Sie sich erkundigen, wann Sie an der Reihe sind. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet 25 Euro. Dieser ist für 15 Jahre gültig. Fährt man weiter mit dem alten Führerschein droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Kaufrecht, das vor allem Gebrauchtwagenkäufern Vorteile bringt. Insbesondere wurde die sogenannte Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Mithin sind gewerbliche Verkäufer länger in die Pflicht genommen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er im entsprechenden Zeitraum nur einen Mangel darlegen muss, nicht aber, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Dies wird vermutet und ist vom Verkäufer zu wiederlegen, was jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen dürfte.
Das sogenannte Schuldrecht hat zum 01.01.2022 die größte Reform seit mehreren Jahren erfahren. Insbesondere im Bereich des Kaufrechts ergeben sich eine Vielzahl neuer Besonderheiten, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig sind. Wir fassen für Sie kurz zusammen.

Mangel oder nicht Mangel, das ist hier die Frage. Und diese war schon vor der Reform nicht leicht zu beantworten. Oder wussten sie, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist oder eine andere Sache geliefert wurde. Auch Werbeversprechen und Muster haben Relevanz. Seit dem 01.01.2022 spielt zudem die Haltbarkeit eine Rolle. Sofern Verkäufer und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, können sogar Eigenschaften wie Kompatibilität, und Interoperabilität das Vorliegen eines Mangels bestimmen.
Für digitale Produkte wurden ganz neue Regelungen geschaffen. Hierbei sind digitale Produkte und Waren mit lediglich digitalen Elementen zu unterscheiden. Je nachdem gelten andere Rechtsfolgen. Beiden gemein sind jedoch gewisse Aktualisierungspflichten.
Mit Beginn des Jahres wird es dem Verbraucher erleichtert von einem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
So bedarf es nicht mehr zwingend vorher einer expliziten Fristsetzung durch den Verbraucher zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) an den unternehmerischen Verkäufer. Es genügt nunmehr, dass eine angemessene Frist ab dem Zeitpunkt abgelaufen ist, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Hierdurch wird der Service der Verkäufer erheblich gefordert, da man selbst in angemessener Frist aktiv werden muss und nicht mehr auf das Verlangen des Käufers warten kann.
Des Weiteren konnte der Unternehmer bislang zweimal versuchen nachzuerfüllen. Dies könnte, sofern die Rechtsprechung hier nicht zu Gunsten der Unternehmer handeln wird, vom Tisch sein. Es heißt nunmehr deutlich, dass der Käufer von seinen weiteren Rechten wie Rücktritt und Schadensersatz Gebrauch machen kann, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Eine bestimmte Anzahl von Versuchen wird nicht mehr genannt. Auch kommt es nicht darauf an, ob der Mangel nach dem Versuch der Nacherfüllung fortbesteht oder die Nacherfüllung einen neuen, anderen Mangel verursacht hat.
Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Für die alten Verträge bleibt es bei den alten Regelungen. Insofern wird man noch mindestens 2 Jahre ein duales System fahren müssen. Dies stellt sowohl Unternehmer als auch Verbraucher eine Herausforderung dar.
Regelmäßig erreicht uns die Frage, ob es sich überhaupt lohnt einen Rechtsanwalt in Verkehrssachen zu beauftragen, insbesondere bei kleineren Schäden und wenn die Angelegenheit geklärt scheint.
Wir klären auf.

Viele denken, dass sie grundsätzlich die Kosten des Anwalts zu tragen haben. Dies stimmt jedoch nicht. Meist müssen nicht Sie, sondern die Versicherung die Gebühren zahlen.
Die Kostenlast orientiert sich dabei grundsätzlich am Verschulden: Sofern Sie nicht schuld an dem Unfall waren, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.
Wird Ihnen eine Teilschuld nachgewiesen, so erfolgt zumindest noch eine teilweise Erstattung.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so tritt diese für Sie gegebenenfalls ein.
Sie sehen also, dass die möglichen Gebühren Sie nicht scheuen sollten. Gerne holen wir für Sie das beste Ergebnis heraus, damit die Kosten für Sie so gering wie möglich bleiben.
Die Versicherer nehmen regelmäßig Kürzungen an den Schadensaufstellungen der Gutachter durch automatisierte Verfahren vor. Meist erfolgt dann eine schnelle Zahlung, die den Anspruchsteller zufrieden stellen soll und auf die fachliche Unkenntnis der Beteiligten hofft.
Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Sie bei einer fiktiven Schadensabrechnung auch ohne Vorlage einer Reparaturrechnung einen Anspruch auf Nutzungsausfall haben, falls Sie das Auto für weitere 6 Monate nutzen?! Kennen sie den über 100% unter 130% Fall, nach dem auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf die Nettokosten der Reparatur besteht kann?!
Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir holen das Maximum bei der Regulierung für Sie heraus.
Auch und vor allem, wenn Sie glauben einen Unfall verursacht zu haben, ist es ratsam einen Anwalt zu kontaktieren. Daher unterschreiben Sie bitte nie am Unfallort ein Anerkenntnis und äußern sich auch nicht in diese Richtung gegenüber der Polizei. Schildern sie ganz sachlich den Unfall in einem Unfallbericht. womöglich trifft Sie nur eine Teilschuld. Gerne prüfen wir für Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung, ob Ihre Haftung reduziert werden kann.
Wir dürfen und wollen nicht werben: Aber mit einer Verkehrsrechtsschutz gehen Sie kein großes Risiko ein. Schon ein Verfahren wegen eines Bußgeldbescheides kann die jährlichen Kosten einer solchen Versicherung übersteigen und somit lohnenswert machen. Ganz zu schweigen von einem Verkehrsunfall. Die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten betragen hier oft mehrere Tausend Euro. Die gute Nachricht: Einige Versicherer bieten auch nach dem Schadensfall Rechtsschutz. Erkundigen sie sich!