Oldtimer und Youngtimer

Kauf oder Verkauf eines Oldtimers

Der Kauf oder Verkauf eines Oldtimers stellt eine Besonderheit dar. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs sollte die Beschaffenheit - also der Zustand des Fahrzeugs - genau definiert werden, um spätere Verwunderung zu vermeiden. Es könnte sogar in Erwägung gezogen werden einen Gutachter hinzuzuziehen, um herauszufinden inwieweit das Fahrzeug auch seinen Status als Oldtimer zukünftig behalten kann. Wir arbeiten eng mit Sachverständigen zusammen, die wir Ihnen gerne weiterempfehlen. Darüber hinaus sollte geregelt werden in welchen Fällen Gewährleistungsrechte bestehen und ob Garantien übernommen werden.

Sie haben einen Oldtimer gekauft und einen Mangel festgestellt?

Bei Vorliegen eines Mangels haben Sie zunächst grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung. Dieser nachgelagert können Sie den Kaufpreis mindern, Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die Voraussetzungen unterschiedlich. Im besonderen Fällen können Sie sogar direkt zurücktreten. Wir prüfen für sie welche Möglichkeiten bestehen und ob Ihr Fahrzeug ich im rechtlichen Sinne mangelhaft ist. Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema Mängel beim Autokauf.

Das H-Kennzeichen

Was ist eigentlich ein Oldtimer? Hier hilft ein Blick und Gesetz: Nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Wer auch über andere Fahrzeugtypen - wie Staller und Sitzkarren - etwas erfahren möchte und etwas schmunzeln, sollte unbedingt einmal den ganzen Paragrafen nachlesen. 

Um das begehrte H-Kennzeichen zu erhalten und den Status eines Oldtimers zu belegen, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Dieses ist entsprechend einer bestimmten Richtlinie und festgelegtem Muster anzufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Hauptuntersuchung durchzuführen, es sei denn es werden ergänzend mit dem Gutachten auch die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis im Sinne des § 21 StVZO belegt.

Die genauen Anforderungen können dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern entnommen werden, der beim TÜV abrufbar ist.

Die Restauration und Reparatur eines Youngtimers oder Oldtimers steht an

Die Restauration oder Reparatur ist meist umfangreicher als die bei einem aktuellen Serienfahrzeug. An den meisten Stellen ist hier noch richtiges Handwerk gefragt, insbesondere, wenn es Teile nicht mehr gibt und diese nachgebaut werden müssen. Daher sollte auch hier ähnlich wie beim Handel von Oldtimern eine klare vertragliche Regelung bestehen, welche die Erwartungen aller Beteiligten widerspiegelt. Wir beraten Sie hierzu gerne. Und sollte einmal etwas schiefgehen und Sie stellen einen Mangel fest, helfen wir ebenso aus.

Unfall mit einem Oldtimer oder Youngtimer

Falls Sie einen Unfall mit einem Oldtimer oder Youngtimer hatten, sollten Sie besonders aufmerksam sein. Die Versicherungen gehen oft recht schnell von einem Totalschaden aus und suggerieren, dass keine Reparatur erfolgen soll. Doch oft stimmen die Gegenrechnungen der Versicherungen nicht und bedürfen einer gründlichen Überprüfung. Wir helfen Ihnen dabei. Hier lesen Sie mehr zum Thema Unfallregulierung.

Das Oldtimerrecht ist eines unserer speziellen Rechtsgebiete, dem wir uns als Autofreunde mit besonderer Hingabe widmen. Wenn Sie also fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

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