Wie lange dauert die Schadensregulierung nach KFZ Unfall?

Wie kann ich die Dauer der Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall KFZ verkürzen? Was ist der korrekte Ablauf bei der Versicherung? Jetzt mehr erfahren!

Schadenregulierung Unfall

Wie lange dauert eine Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall?

Ein KFZ-Unfall ist immer eine unangenehme und stressige Situation. Neben den gesundheitlichen und emotionalen Folgen müssen Sie sich auch um die finanziellen und rechtlichen Aspekte kümmern. Dazu gehört die Schadensregulierung, also die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallverursachers oder Ihrer eigenen Versicherung. Doch wie lange dauert eine Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall? Welche Faktoren beeinflussen die Dauer? Und was können Sie tun, um den Prozess zu beschleunigen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige, was Sie über die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit einem Auto wissen sollten.

Übersicht:

  1. Schadensregulierung nach einem Unfall - was ist das überhaupt?
  2. Wo ist die Schadensregulierung rechtlich geregelt?
  3. Wer kann eine Schadensregulierung in Anspruch nehmen?
  4. Wie ist der Ablauf einer Schadensabwicklung?
  5. Wer bestimmt die Höhe des Schadens?
  6. Wer muss einen Unfall der KFZ-Versicherung melden?
  7. Wie lange dauert es, bis eine Versicherung den Schaden reguliert?
  8. Wie lässt sich eine Schadensregulierung beschleunigen?
  9. Welche Probleme können im Rahmen einer Schadensregulierung auftreten?
  10. Was sollte ich als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt tun?
  11. FAQ

1. Schadensregulierung nach einem Unfall - was ist das überhaupt?

Die Schadensregulierung ist der Vorgang, bei dem die Versicherung den Schaden, der durch einen KFZ-Unfall entstanden ist, bewertet, ggf. selbst begutachtet und bei Verschulden des Versicherungsnehmers bezahlt. Dabei kann es sich um einen Sachschaden, also einen Schaden an Ihrem Fahrzeug oder an anderen Gegenständen, oder um einen Personenschaden, also einen Schaden an Ihrer Gesundheit oder an der Gesundheit anderer Beteiligter, handeln. Die Schadensregulierung soll dafür sorgen, dass Sie als Geschädigter finanziell so gestellt werden, wie Sie ohne den Unfall gestanden hätten. Das bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten (bei Totalschäden des Wertes für den sog. Beschaffungsaufwandes), der Mietwagenkosten, der Heilbehandlungskosten, des Schmerzensgeldes, des Verdienstausfalls und anderer Schadenspositionen haben.

2. Wo ist die Schadensregulierung rechtlich geregelt?

Die Schadensregulierung ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Das BGB enthält die allgemeinen Regeln für die Haftung bei Schäden, die durch unerlaubte Handlungen, wie z.B. eine Verletzung der Verkehrsregeln, entstehen. Das StVG enthält die speziellen Regeln für die Haftung bei Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Das StVG sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters und des Fahrers des KFZ vor, die nur in wenigen Ausnahmefällen ausgeschlossen oder gemindert werden kann. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Halter und den Fahrer des unfallverursachenden KFZ haben, unabhängig davon, ob diese den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Zudem regelt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 115 VVG), dass Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen können.

INFO: Deshalb sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall mit dem KFZ verwickelt wurden, sollten Sie sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht holen, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu sichern und die Schadensregulierung zu erleichtern. 

Denn eine Schadensregulierung ist nicht immer ein einfacher und reibungsloser Prozess. Es kann zu verschiedenen Problemen kommen, die  den Ablauf der Regulierung verzögern oder im schlimmsten Fall sogar gänzlich verhindern können. Zum Beispiel kann die Schuldfrage unklar sein, die Höhe des Schadens umstritten oder die Versicherung nicht oder zu spät zahlen. 

In diesen Fällen kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Ihre Unschuld zu beweisen, Ihre Ansprüche zu belegen, Ihre Forderungen zu verhandeln, die gegnerische Versicherung unter Druck zu setzen oder eine Klage einzureichen. Außerdem können Sie die Kosten für den Anwalt vom Versicherer des Unfallverursachers erstattet bekommen, wenn Sie im Recht sind.

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3. Wer kann eine Schadensregulierung in Anspruch nehmen?

Eine Schadensregulierung können Sie als Geschädigter in Anspruch nehmen, wenn Sie durch einen KFZ-Unfall einen Schaden erlitten haben, der von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche direkt gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Halter eines KFZ abschließen muss, um die Schäden zu decken, die er mit seinem Fahrzeug anderen zufügt. Die Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Ihre berechtigten Ansprüche zu prüfen und zu erfüllen.

Eine Schadensregulierung können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie durch einen Autounfall einen Schaden erlitten haben, der von Ihnen selbst oder von einem unbekannten oder nicht versicherten Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche gegen Ihre eigene KFZ-Kaskoversicherung geltend machen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die KFZ-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie als Halter eines KFZ abschließen können, um die Schäden zu decken, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Die KFZ-Kaskoversicherung ist verpflichtet, Ihre berechtigten Ansprüche zu prüfen und zu erfüllen, allerdings unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen, wie z.B. der Selbstbeteiligung oder der Schadenfreiheitsklasse.

4. Wie ist der Ablauf einer Schadensabwicklung?

Der Ablauf einer Schadensabwicklung hängt davon ab, ob Sie einen Sachschaden oder einen Personenschaden geltend machen wollen. Im Folgenden wird der typische Ablauf einer Schadensabwicklung bei einem Sachschaden beschrieben:

  1. Polizei in Kenntnis setzen: Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Polizei verständigen, die die Geschehnisse protokolliert und einen Unfallbericht erstellt. Außerdem sollten Sie die Personalien und die Versicherungsdaten des Unfallgegners aufnehmen und Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen machen. Wenn möglich, sollten Sie auch Zeugen befragen und deren Kontaktdaten notieren.

  2. Schadensmeldung bei der eigenen Versicherung: Als nächstes sollten Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung melden, egal ob Sie den Unfall verursacht haben oder nicht. Dieser Vorgang ist wichtig, um Ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen und um eventuelle Ansprüche gegen Ihre Kaskoversicherung zu sichern. Sie sollten Ihrer Versicherung alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Unfall zur Verfügung stellen, wie z.B. das Polizeiprotokoll, die Fotos, die Zeugenaussagen, die Rechnungen etc.

  3. Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung: Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie auch den Schaden der Versicherung des Unfallgegners melden und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz anmelden. Sie sollten der gegnerischen Versicherung ebenfalls alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Unfall zur Verfügung stellen.

  4. Begutachtung des entstandenen Schadens: Parallel dazu sollten Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur Ihres Fahrzeugs einholen oder einen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden begutachtet und den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs ermittelt. Sie können unter Umständen auch einen Mietwagen nehmen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn Sie beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass die Kostenerstattung sich nach der Haftungsquote des Unfalls richtet.

  5. Angebot zur Schadensregulierung prüfen: Die Versicherung des Unfallgegners wird schlussendlich Ihre erhobenen Ansprüche prüfen und Ihnen ein Angebot zur Schadensregulierung unterbreiten oder ihre eigene Rechtsauffassung darlegen. Wenn Sie das Angebot anzweifeln, können Sie mit der Versicherung verhandeln oder einen Anwalt einschalten, der Ihre Ansprüche durchsetzt. Wenn Sie sich mit der Versicherung nicht einigen können, können Sie auch vor Gericht gehen, um Ihre Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Sie können jedoch auch von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen. Sofern der Unfallgegner schuld ist, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

5. Wer bestimmt die Höhe des Schadens?

Die Höhe des Schadens ist entscheidend für die Schadensregulierung. Denn davon hängt ab, wie viel Geld Sie von der Versicherung erhalten. Doch wer bestimmt eigentlich, wie hoch der Schaden ist? Das hängt auch davon ab, ob Sie sich auf eine konkrete oder eine fiktive Abrechnung einigen.

  • Bei einer konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur, sofern sie angemessen sind. Ob und in welcher Höhe die Reparaturkosten berechtigt sind, wird üblicherweise durch das zuvor eingeholte Sachverständigengutachten festgestellt.

  • Bei einer fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf eine Reparatur oder führen diese in Eigenregie durch und lassen den Schaden nur von einem Sachverständigen schätzen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann den geschätzten Betrag aus, abzüglich der Mehrwertsteuer. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie das Geld für eine Reparatur verwenden oder nicht.

Die Wahl zwischen einer konkreten oder einer fiktiven Abrechnung liegt bei Ihnen als Geschädigtem. Sie sollten sich aber gut überlegen, welche Variante für Sie günstiger ist. Denn eine fiktive Abrechnung kann unter Umständen zu einem geringeren Schadensersatz führen, wenn der KFZ Gutachter den Schaden niedriger einschätzt als die Werkstatt. Es ist aber auch möglich, nach einer fiktiven Abrechnung auf die konkrete zu wechseln. Außerdem kann eine fiktive Abrechnung den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs mindern, wenn Sie den Schaden nicht beheben lassen. Hierbei ist zudem dringend zu beachten, dass die Regulierung späterer anderer Schäden ausgeschlossen sein kann, sofern das Fahrzeug nicht repariert wird.

INFO: Wie lange dauert die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall mit KFZ-Beteiligung in der Regel?

Bei der Dauer der Schadensregulierung kommt es auf den Einzelfall an. Denn jeder Schaden hat seine Eigenarten. Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, aber die Versicherungen müssen sich an die Grundsätze der Schadenminderungspflicht und der Schadensabwicklung in angemessener Zeit halten. Das bedeutet, dass sie den Schaden so gering wie möglich halten und so schnell wie möglich bearbeiten müssen. 

Als Faustregel gilt zwar, dass eine Schadensregulierung innerhalb von 4 bis 6 Wochen abgeschlossen sein sollte. Wenn es länger dauert, können Sie die Versicherung zur Beschleunigung auffordern oder sogar Verzugszinsen verlangen.

Jedoch ist auch zu beachten, dass viele Versicherungen - insbesondere in Zeiten von Krankheitswellen - überlastet sind und auch Dritte auf die Regulierung Einfluss nehmen.

So kann es zum Beispiel sein, dass in die Unfallakte Einsicht genommen werden muss, um Beweise darzulegen. Diese Einsicht erhält man meist erst nach Abschluss der Ermittlungen, auf deren Dauer man keinen Einfluss hat. Daher beträgt die Dauer der Regulierung aktuell (Stand: Januar 2024) im Durchschnitt gut 3 Monate.

6. Wer muss einen Unfall der KFZ-Versicherung melden?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Dazu gehört auch, den Unfall der KFZ-Versicherung zu melden. Doch wer muss das tun? Und wie schnell muss das geschehen?

  • Als Unfallverursacher müssen Sie den Unfall Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung melden. Das sollten Sie möglichst schnell tun, am besten innerhalb einer Woche. Ihre Versicherung muss den Schaden des Geschädigten übernehmen und braucht dafür alle relevanten Informationen.

  • Als Geschädigter müssen Sie den Unfall zunäcsht der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers melden. Das sollten Sie ebenfalls möglichst schnell tun, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie können dazu das Unfallprotokoll verwenden, das Sie am Unfallort ausgefüllt haben. Wenn Sie den Unfall nicht oder zu spät melden, kann die Versicherung des Unfallverursachers Ihre Ansprüche ablehnen oder kürzen. Ihrer eigenen Versicherung gegenüber müssen Sie den Schaden ebenso melden. Dies ergibt sich aus einer vertraglichen Obliegenheit.

Um den Unfall der Versicherung zu melden, können Sie einen Anruf, eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Daten angeben, wie zum Beispiel:

  • Ihre persönlichen Daten und die des Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin
  • Die Kennzeichen und die Versicherungsnummern der beteiligten Fahrzeuge
  • Den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls
  • Den Hergang und die Ursache des Unfalls
  • Die Art und den Umfang des Schadens
  • Die Namen und die Kontaktdaten von möglichen Zeuginnen oder Zeugen
  • Die Namen und die Dienststellen von eventuell eingeschalteten Polizeibeamtinnen oder -beamten
  • Die Beweise für den Unfall, wie zum Beispiel Fotos, Skizzen oder Gutachten
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7. Wie lange dauert es, bis eine Versicherung den Schaden reguliert?

Nachdem Sie den Unfall der Versicherung gemeldet haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als darauf zu warten, dass die Versicherung die Schadensregulierung einleitet. Das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden prüft und Ihnen den Schadensersatz auszahlt. Doch wie lange dauert das? Und gibt es für die maximale Dauer eine gesetzliche Frist?

Leider gibt es keine eindeutige Antwort auf diese Fragen. Denn die Dauer der Schadensregulierung hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Der Komplexität des Unfalls
  • Der Höhe des Schadens
  • Der Anzahl der beteiligten Parteien
  • Der Verfügbarkeit von Beweisen
  • Der Kooperationsbereitschaft der Versicherungen
  • Der Einhaltung der Formalitäten

8. Wie lässt sich eine Schadensregulierung beschleunigen?

Wenn Sie nach einem Unfall auf Ihren Schadensersatz warten, wollen Sie natürlich, dass die Schadensregulierung so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Denn vermutlich benötigen Sie das Geld, um Ihr Fahrzeug zu reparieren oder zu ersetzen, oder um andere Kosten zu decken. Doch wie können Sie die Schadensregulierung beschleunigen? Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können, den Ablauf der Schadensregulierung voranzutreiben:

  • Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich den Versicherungen. Je eher die Versicherung von dem Unfall erfährt, desto eher kann sie den Schaden prüfen und bearbeiten.

  • Sammeln Sie alle Beweise für den Unfall. Je mehr Beweise Sie haben, desto einfacher können Sie Ihre Ansprüche belegen und die Schuldfrage klären. Dazu gehören zum Beispiel Fotos, Skizzen, Zeugenaussagen, Polizeiberichte oder Gutachten.

  • Beauftragen Sie einen unabhängigen Unfallsachverständigen. Wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen schätzen lassen, können Sie die Höhe des Schadensersatzes besser begründen und verhandeln. Außerdem können Sie so vermeiden, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig einschätzt oder anzweifelt. In bestimmten Fällen kann aber auch ein Kostenvoranschlag genügen. Zum Beispiel wird bei Bagatellschäden ein Gutachten nicht erstattet. Bei streitigen Umständen sollten Sie vorab rechtlichen Rat einholen, da die Kosten des Sachverständigen sich nach der Haftungsquote richten.

  • Kommunizieren Sie klar, aber freundlich mit den Versicherungen. Wenn Sie mit der Versicherung in Kontakt treten, seien Sie höflich, aber bestimmt. Geben Sie alle notwendigen Informationen an und beantworten Sie alle Fragen. Setzen Sie klare Fristen und Termine und halten Sie sich selbst an alle getroffenen Vereinbarungen. Dokumentieren Sie alle Schritte der Schadensregulierung schriftlich.

  • Holen Sie sich juristische Unterstützung. Wenn Sie sich bei der Schadensregulierung unsicher sind oder Probleme haben, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen, die Versicherung unter Druck setzen oder eine Klage einreichen, falls sich die Regulierung über das übliche Maß hinauszieht. 

INFO: Welche Unfälle liegen einer Schadensregulierung in Deutschland am häufigsten zugrunde?

Laut der Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es im Jahr 2022 rund 2,4 Millionen KFZ-Haftpflichtschäden in Deutschland, die eine Schadensregulierung erforderten. Die häufigsten Unfallursachen waren dabei:

  • Auffahrunfälle. Das waren rund 28 Prozent aller KFZ-Haftpflichtschäden. Dabei fuhr ein Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug auf, das vor ihm stand oder langsamer fuhr. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug rund 2.600 Euro.

  • Wildunfälle. Rund 14 Prozent aller KFZ-Haftpflichtschäden. Dabei kollidierte ein KFZ mit einem Wildtier, wie zum Beispiel einem Reh, einem Hirsch oder einem Wildschwein. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug in diesen Fällen ca. 3.000 Euro.

  • Parkunfälle. Mit ca. 13 Prozent aller KFZ-Haftpflichtschäden. Dabei beschädigte ein Auto ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken oder beim Vorbeifahren. Durchschnittliche Schadenhöhe: Rund 1.500 Euro.

9. Welche Probleme können im Rahmen einer Schadensregulierung auftreten?

Eine Schadensregulierung ist nicht immer ein einfacher und reibungsloser Prozess. Es kann zu verschiedenen Problemen kommen, die die Schadensregulierung verzögern oder verhindern können. Zu den häufigsten Problemen gehören:

  • Die Schuldfrage ist nicht klar. Wenn die Versicherung des Unfallverursachers die Schuld bestreitet oder eine Mitschuld des Geschädigten behauptet, kann die Schadensregulierung kompliziert werden. In diesem Fall müssen Sie Ihre Unschuld beweisen oder eine Teilschuld akzeptieren, was zu einem geringeren Schadensersatz führen kann.

  • Die Höhe des Schadens ist umstritten. Wenn die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden zu niedrig einschätzt oder anzweifelt, kann die Schadensregulierung ins Stocken geraten. Tritt dieser Fall ein, müssen Sie den Schaden nachweisen oder nachverhandeln, was zu einem längeren Verfahren führen kann.

  • Die Versicherung zahlt nicht oder zu spät. Wenn die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht oder nur teilweise anerkennt oder auszahlt, kann die Schadensregulierung gänzlich scheitern. In diesen Fällen müssen Sie die Versicherung zur Zahlung auffordern oder gerichtlich vorgehen, was zu einem aufwendigen und kostspieligen Prozess führen kann.

Selbst, wenn eines dieser Probleme bei der Schadensregulierung auftritt, sollten Sie sich keineswegs entmutigen lassen. Als Geschädigter haben Sie zweifellos das Recht, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

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10. Was sollte ich als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt tun?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie einige wichtige Schritte unternehmen, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu sichern und die Schadensregulierung zu erleichtern. Hier sind einige Tipps, was Sie als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt tun sollten:

  1. Ruhig und besonnen bleiben: Bleiben Sie (so gut es geht) ruhig und sachlich und überprüfen Sie, ob Sie oder andere Personen verletzt sind. Wenn ja, rufen Sie sofort den Rettungsdienst an. Atmen Sie tief durch und versuchen Sie, nicht in allzu große Aufregung oder sogar Panik zu geraten.

  2. Unfallstelle absichern: Sichern Sie die Unfallstelle ab und stellen Sie die Warnblinkanlage an. Wenn möglich, stellen Sie Ihr Fahrzeug an den Rand oder auf einen Parkplatz. Ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf.

  3. Polizei rufen: Informieren Sie die Polizei über den Unfall. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es zu Personenschäden, hohen Sachschäden, Fahrerflucht oder Streitigkeiten gekommen ist.

  4. Daten austauschen: Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die persönlichen Daten und die Versicherungsdaten aus. Verwenden Sie dazu am besten das europäische Unfallprotokoll, das Sie in Ihrem Handschuhfach haben sollten. Unterschreiben Sie aber nichts, was Sie nicht verstehen oder was Ihre Schuld einräumt.

  5. Beweise sichern: Sammeln Sie alle Beweise für den Unfall. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen, den Schäden und den Verletzungen. Zeichnen Sie eine Skizze vom Unfallhergang. Notieren Sie sich die Namen und die Kontaktdaten von möglichen Zeugen. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf, die mit dem Unfall zusammenhängen.

  6. Versicherungen informieren: Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich der Ihrer eigenen Versicherung, aber vor allem der Versicherung des Unfallverursachers. Geben Sie alle notwendigen Informationen an und fordern Sie eine Schadensnummer an. Bewahren Sie alle Schriftstücke und Korrespondenzen auf, die Sie von der Versicherung erhalten.

  7. Schaden schätzen lassen: Beauftragen Sie einen unabhängigen KFZ Gutachter, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu schätzen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Sachverständigen aufdrängen, der möglicherweise befangen ist. In einigen Fällen sollte man aber auf einen Kostenvoranschlag zurückgreifen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn lediglich ein Bagatellschaden vorliegt.

  8. Für Abrechnungsmethode entscheiden: Entscheiden Sie sich für eine konkrete oder eine fiktive Abrechnung. Lassen Sie sich von der Versicherung des Unfallverursachers nicht zu einer bestimmten Abrechnungsart drängen, die für Sie nachteilig sein könnte.

  9. Juristische Unterstützung in Anspruch nehmen: Holen Sie sich juristische Unterstützung, wenn Sie sich bei der Schadensregulierung unsicher sind oder Probleme haben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen, damit Sie eine möglichst schnelle Schadensregulierung erzielen können. Sofern Sie keine Schuld haben, übernimmt auch die gegnerische Versicherung die Kosten.

FAQ

Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Schadensregulierung nach Unfall:

  • Mir ist jemand reingefahren, muss ich das meiner Versicherung melden?
    Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bei dem Ihnen jemand reingefahren ist, müssen Sie dies sowohl der eigenen als auch der gegnerischen Versicherung melden. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz von der Versicherung des Unfallverursachers. Sie müssen aber den Unfall der Versicherung des Unfallverursachers auch rechtzeitig melden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wenn Sie den Unfall nicht oder zu spät melden, kann die Versicherung des Unfallverursachers Ihre Ansprüche ablehnen oder kürzen.

  • Wird eine Schadensregulierung immer über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt?
    Eine Schadensregulierung wird in der Regel über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt, wenn es sich um einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug handelt. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Sie deckt die Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an anderen Personen oder Sachen verursachen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bei dem Sie der Unfallverursacher sind, muss Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten übernehmen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bei dem Sie der Geschädigte sind, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

  • Welche weiteren Möglichkeiten der Schadensregulierung existieren, z.B. Abrechnung auf Reparaturkostenbasis?
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Schadensregulierung, die je nach Art und Umfang des Schadens in Frage kommen können. Dazu gehören zum Beispiel:

    Die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen und die Rechnung bei der Versicherung des Unfallverursachers einreichen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur, sofern sie angemessen sind. Welche Kosten angemessen sind, sollte man in einem Gutachten vorab feststellen lassen.

    Die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich ist. Die Versicherung zahlt Ihnen dann den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs aus, abzüglich des Restwerts. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielen könnten, zum Beispiel durch einen Verkauf an einen Schrotthändler.

    Die Abrechnung auf Schmerzensgeldbasis. Das bedeutet, dass Sie bei einem Unfall verletzt wurden und dadurch körperliche oder seelische Schmerzen erlitten haben. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine angemessene Entschädigung für Ihre Schmerzen aus, die je nach Schwere und Dauer der Verletzung variieren kann. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Rechtsprechung und daraus resultierenden Schmerzensgeldtabellen, die Sie im Internet finden können.

  • Welche Versicherungsleistungen kann eine Schadensregulierung neben dem Sachschadenersatz noch enthalten?
    Eine Schadensregulierung kann neben dem Sachschadenersatz noch weitere Versicherungsleistungen enthalten, die je nach Art und Umfang des Schadens anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel:

    Die Nutzungsausfallentschädigung. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, eine Entschädigung von der Versicherung erhalten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung und nach der Fahrzeugklasse, zu der Ihr Fahrzeug gehört. Sie können auch einen Mietwagen nehmen, anstatt die Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen, aber die Kosten dafür müssen angemessen sein und von der Versicherung genehmigt werden. Einem Gutachten können Sie auch Ausführungen zur Dauer des Nutzungsausfalls entnehmen.

    Die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer, die auf die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs anfällt, von der Versicherung erstattet bekommen. Das gilt aber nur, wenn Sie die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert auch tatsächlich bezahlen. Wenn Sie eine fiktive Abrechnung wählen oder die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert nicht bezahlen, erhalten Sie die Umsatzsteuer nicht.

    Die merkantile Wertminderung. Das bedeutet, dass Sie einen Ausgleich für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs erhalten, der durch den Unfall entstanden ist. Denn auch wenn Ihr Fahrzeug repariert wird, kann es sein, dass es einen geringeren Wiederverkaufswert hat, weil es als Unfallwagen gilt. Die Höhe der merkantilen Wertminderung richtet sich nach dem Alter, dem Zustand und dem Kilometerstand Ihres Fahrzeugs sowie nach der Schwere des Schadens. Die Wertminderung kann in einem Gutachten festgestellt werden.

  • Wer hilft mir bei der Schadensregulierung?
    Wenn Sie bei der Schadensregulierung Hilfe brauchen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden, die Ihnen Unterstützung anbieten können. Dazu gehören zum Beispiel:

    Die Verbraucherzentrale. Das ist eine unabhängige Organisation, die Ihnen Informationen und Beratung zu verschiedenen Themen rund um den Verbraucherschutz bietet. Sie können sich an die Verbraucherzentrale wenden, wenn Sie Fragen zur Schadensregulierung haben oder wenn Sie sich von der Versicherung unfair behandelt fühlen. Die Verbraucherzentrale kann Ihnen auch bei der Beschwerde oder der Klage gegen die Versicherung helfen.

    Ein Anwalt für Verkehrsrecht. Das ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat und Ihnen bei der Schadensregulierung professionell zur Seite steht. Sie können sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger wenden, wenn Sie sich bei der Schadensregulierung unsicher sind oder Probleme haben. Ein entsprechend ausgebildeter Anwalt kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen, bei der Versicherung nachfragen, diese unter Druck setzen oder eine Klage vor Gericht einreichen. Ein Vorteil: Sie können die Kosten für den Anwalt von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet bekommen, wenn Sie im Recht sind.

Wie kann mir Mobilrechtler - Einfinger Anwaltskanzlei bei der Schadensregulierung helfen?

Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen, der Ihnen bei der Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall hilft, sind Sie bei Mobilrechtler - Einfinger Anwaltskanzlei an der richtigen Adresse. Wir sind erfahrene Kanzlei, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Als leidenschaftliche Freunde von Fortbewegungsmitteln interessieren wir uns insbesondere für die Themen E-Mobilität und Oldtimer und versuchen bei jedem Fall, unsere Mandanten bestmöglich zu unterstützen.

Egal, ob ein Sachschaden oder ein Personenschaden vorliegt und ob Sie eine konkrete oder eine fiktive Abrechnung wünschen, wir helfen Ihnen bei einer Schadensregulierung im automobilen Umfeld garantiert mit Sachverstand und der nötigen Beharrlichkeit weiter. Kontaktieren Sie uns am besten heute noch per E-Mail, Telefon oder über Kontaktformular, damit wir Ihnen schnellstmöglich zu Ihrem Recht verhelfen können.

 

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Wie lange dauert die Schadensregulierung nach KFZ Unfall?

Haben Sie eine Fahrerflucht begangen und suchen einen Anwalt in Berlin, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – bestens aufgehoben. Die Fahrerflucht oder Unfallflucht kann mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und sogar mit Gefängnis bestraft werden. Es handelt sich bei der Fahrerflucht nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat.

Sollten Sie eine Fahrerflucht begangen haben, kann ein schnelles Handeln zu einer niedrigeren Strafe führen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wann eine Fahrerflucht vorliegt, welche Strafen konkret drohen und wie sich eine Strafe mildern lässt.

 

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Bei Fahrerflucht sind die Mobilrechtler Ihr Ansprechpartner. Anwälte für Verkehrsrecht in Berlin.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns schnellstmöglich, um Ihr Anliegen.

Kontakt

Was ist Fahrerflucht?

Die Begriffe Fahrerflucht und Unfallflucht bezeichnen den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB. Begeht man einen Unfall im Straßenverkehr, hat man die gesetzliche Pflicht an der Unfallstelle zu bleiben und die Feststellung seiner (Kontakt-) Daten zu ermöglichen.

Dies gilt auch dann, wenn man beim Ausparken auf einem Parkplatz ein anderes Fahrzeug auch nur leicht berührt und niemand da ist, mit dem man seine Daten austauschen kann. Ist nämlich z.B. der Halter des anderen Fahrzeugs nicht in der Nähe, muss man als Unfallbeteiligter oder Verursacher eine angemessene Zeitspanne am Unfallort bleiben.


Straftatbestand der Fahrerflucht ist ein Vermögensdelikt


Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort soll dem Geschädigten und insbesondere der Sicherung etwaiger Ansprüche dienen. In seinem Kern ist die Fahrerflucht ein Vermögensdelikt und schützt die zivilrechtlichen Ersatzansprüche von allen Unfallbeteiligten, die bei einer tatsächlichen Fahrerflucht vereitelt werden würden.

Flüchtet der Unfallverursacher unentdeckt, kann keiner der Unfallbeteiligten seine Ansprüche gegen ihn durchsetzen. Es würde also vom Zufall abhängen, ob etwa ein Zeuge sich das Kennzeichen des Verursachers hätte merken können oder nicht.

Unfall bemerkt: Dann sofort anhalten!

Hat man beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert oder im fließenden Verkehr ein anderes Auto berührt oder an einem anderen Auto einen Schaden verursacht, muss man sofort anhalten und am Unfallort bleiben.

Selbst vor Schreck oder um den fließenden Verkehr nicht zu behindern, noch 100 Meter weiter zu fahren, verwirklicht bereits grundsätzlich den Straftatbestand der Fahrerflucht. Dies liegt daran, dass das Gesetz jeden Unfallbeteiligten dazu verpflichtet sofort und unverzüglich anzuhalten und gerade nicht noch weiter zu fahren.

Wie lange muss ich an einem Unfallort warten?

Bei Unfällen auf Parkplätzen kommt es häufig vor, dass der Fahrer des geschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar oder in der Nähe ist. In solchen Fällen muss man als Unfallverursacher/Unfallbeteiligter eine angemessene Zeit warten. Eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken, reicht zumeist nicht aus, so dass auch dies als Fahrerflucht bestraft werden kann.

Doch was eine angemessene Wartezeit ist, sagt § 142 StGB nicht. Eine angemessenen Wartezeit bemisst sich nach dem jeweiligen Einzelfall und Faktoren wie z.B.:

  • Tageszeit
  • Unfallort
  • Witterungsverhältnisse
  • Höhe des Schadens

Eine Mindestwartezeit von 15 bis 60 Minuten ist jedem Unfallverursacher/Unfallbeteiligten grundsätzlich zumutbar. Hat sich der Unfall beispielsweise nachts ereignet, ist die Schadenshöhe relativ gering und sind die Witterungsverhältnisse schlecht, dürfte die angemessene Wartezeit kürzer ausfallen, als tagsüber mit einem hohen Sachschaden und einem belebten Unfallort mit guten Witterungsverhältnissen.

Verhalten nach angemessener Wartezeit

Sollte man trotz des Abwartens einer angemessenen Wartezeit den geschädigten Fahrer nicht antreffen können, darf man den Unfallort verlassen. Im Vorfeld muss man an dem beschädigten Fahrzeug seine Daten hinterlassen und den Unfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

Ist es Fahrerflucht, wenn man nichts gemerkt hat?

Für die Strafbarkeit einer Fahrerflucht ist es laut dem Straftatbestand unerheblich, ob man den Unfall bemerkt hat oder nicht. Von einem Fahrzeugführer oder Fahrer wird eine besondere Aufmerksamkeit erwartet. Hat man allerdings den Unfall nicht sofort bemerkt, erkennt den Schaden aber später, sollte man eine Selbstanzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen.

Zwar ist es nicht einfach, sich selbst bei der Polizei anzuzeigen. Allerdings kann eine Selbstanzeige und die sog. tätige Reue, die man damit zeigt, dazu führen, dass das Gericht bei der Bemessung der Strafe milde gestimmt ist und diese geringer ausfällt, als wenn man keine Selbstanzeige getätigt hätte. Hierzu sollte man sich in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Wann ist es keine Fahrerflucht ?

Wenn Sie als Unfallbeteiligte/r bei einem Unfall verletzt werden und statt zu warten einen Arzt aufsuchen oder ins Krankenhaus fahren, liegt keine strafbare Fahrerflucht vor. Gleiches gilt dann, wenn Sie zwar Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt haben, aber kein anderes Fahrzeug.

Ohne Schaden an einem anderen Fahrzeug, liegt kein Unfall vor und damit ist eine Fahrerflucht nicht möglich. Allerdings kann es auch ohne einen sichtbaren Schaden zu einem tatsächlichen Schaden gekommen sein, der von außen nicht zu sehen ist. In einem solchen Fall empfiehlt es sich daher trotzdem, auf den Fahrzeughalter zu warten oder den Schaden der Polizei zu melden und nicht weg zu fahren.

Eine strafbare Fahrerflucht liegt auch dann nicht vor, wenn man den Schaden bzw. den Unfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle meldet.

Bagatellgrenze bei Sachschäden

Eine Fahrerflucht kommt außerdem nicht in Frage, wenn es keinen Schaden gibt oder eine gewisse Bagatellgrenze nicht erreicht wird. Für die Frage, wie hoch die Bagatellgrenze ist, gibt es keine allgemeingültige Regel. Bei Fremdschäden, deren Wert kaum mehr als 25 Euro bis maximal 50 Euro betragen, wird von einigen Gerichten angenommen, dass es sich nicht um einen Fall von § 142 StGB handeln dürfte. Doch diese Meinung wird nicht von allen Gerichten geteilt.

Einige Gerichte vertreten, dass ein Schaden und eine Fahrerflucht nur dann in Frage kommen, wenn der Schaden so groß ist, dass mit dessen Ersatz und einer zivilgerichtlichen Geltendmachung in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls zu rechnen ist. Diese Meinung kommt dem Schutzzweck von § 142 StGB nah.

Letztlich sollte man daher bei keinem noch so leichten Touchieren eines anderen Autos oder Parkremplers einfach so davonfahren. 

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht mit Blechschaden?

Da es sich bei der Fahrerflucht um eine Straftat handelt, kommt kein Bußgeld in Frage. Das Gericht verhängt in einem Strafprozess vielmehr – je nach Schwere und den Tatumständen – eine Geldstrafe.

In schweren Fällen kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.

Bei einem bloßen Blechschaden wird man aber eher mit einer Geldstrafe rechnen können.
Außerdem gibt es, je nach Höhe des verursachten Sachschadens oder den Begleitumständen, wie verletzte Personen, 2 oder 3 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Ebenso droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Ist man noch in der Probezeit, könnte sich die Probezeit verlängern.

Was kann ich tun, wenn ich mich unerlaubt vom Unfallort entfernt habe?

Wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben, müssen Sie mit den dargestellten strafrechtlichen Folgen und Strafen rechnen. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Folgen in Betracht kommen.

Ist die Fahrerflucht noch keine 24 Stunden her, bietet sich gem. § 142 Abs. 4 StGB die Möglichkeit, den Unfall noch nachträglich zu melden. Bei der sogenannten 24-Stunden-Regel kann innerhalb von 24 Stunden die Angabe ihrer Daten bei der Polizei noch nachgeholt werden.

Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Unfall ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat und außerhalb des fließenden Verkehrs stattgefand (z.B. auf einem Parkplatz). In solchen Fällen kann sich die sogenannte tätige Reue strafmildernd auswirken.

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Wie lange dauert die Schadensregulierung nach KFZ Unfall?

Wann sollte man nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten? Viele Betroffene stellen sich diese Frage und schalten einen Rechtsanwalt, der auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisiert ist, häufig zu spät ein.
Denn egal ob Sie Opfer, Betroffener oder Verursacher eines Verkehrsunfalls sind, die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist immer ratsam.

Häufig gibt es bei der Regulierung eines Unfalls Schwierigkeiten. In solchen Fällen sollten Sie, egal in welcher Form Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin benötigen, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – die Mobilrechtler – bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts kompetent und umfassend aufgehoben.

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Verkehrsunfall Anwalt - Wann lohnt es sich den Experten einzuschalten?

Welchen Anwalt nach Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall kann es zu sehr unterschiedlichen Problemen kommen. Je nachdem, wie Sie von einem Verkehrsunfall betroffen sind, z.B. als Opfer oder als Verursacher, müssen Sie sich mit verschiedenen Institutionen und Problemfeldern auseinandersetzen. Gerade bei Unstimmigkeiten mit Haftpflichtversicherungen, Sachverständigen und Gerichten kann es zu Problemen unterschiedlicher Art kommen.

Ein Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann Betroffene nicht nur bei den rechtlichen Auseinandersetzungen beistehen und vertreten. Auch wenn es um technische oder tatsächliche Frage im Rahmen eines Verkehrsunfalls geht – z.B. wenn es um technische Sachverständigen-Gutachten geht, um Fragen des Unfallhergangs, um die Schuldfrage – ist ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt der richtige und kompetente Ansprechpartner.

Die EINFINGER Anwaltskanzlei – die Mobilrechtler – berät und vertritt alle Betroffenen eines Verkehrsunfalls in allen Stadien der Regulierung. Auch wenn Sie Verursacher eines Verkehrsunfalls sind und mit strafrechtlichen Ermittlungen zu kämpfen haben, werden Sie kompetent und umfassend unterstützt.

Wann kann ich einen Anwalt einschalten?

Die Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt stellt unserer Erfahrung nach in allen Stadien einer Schadensregulierung und Abwicklung bei einem Verkehrsunfall eine gute und kluge Entscheidung dar. Durch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird zwischen den Betroffenen und der Haftpflichtversicherung eine Art Waffengleichheit erzeugt.

Oftmals versuchen die Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher nämlich hinsichtlich der Schuldfrage trotz eindeutiger Schuld des Verursachers eine Mitschuld auf die Opfer zu übertragen. Oder der durch einen Gutachter festgestellte Schaden wird von den Versicherungen gemindert.

Dies soll den Schaden für die Versicherungen niedrig halten, wird aber häufig den Unfallfolgen nicht gerecht. Deshalb sollten Betroffene, auch wenn diese nicht Verursacher des Unfalls waren oder keine Mitschuld an dem Unfall tragen, einen Rechtsanwalt beauftragen.

Vor allem dann, wenn Sie aber einen Unfall verursacht haben oder zumindest glauben diesen verursacht zu haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann auch bei vermeintlich eindeutigen Schuldfragen eine bessere Ausgangslage für die Unfallverursacher erreicht werden. Nicht immer tragen Unfallverursacher auch allein an einem Unfallgeschehen die Schuld.

Wer zahlt den Anwalt bei einem Unfall?

Oft lassen sich Betroffene eines Verkehrsunfalls erst dann von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, beraten oder vertreten, wenn z.B. Probleme bei der Schadensregulierung auftauchen. Häufig lassen sich Betroffene auch deshalb nicht von einem Rechtsanwalt vertreten, weil sie die hohen Kosten scheuen.

Dabei herrscht immer wieder die Fehleinschätzung vor, dass die Opfer eines Verkehrsunfalls ihren Rechtsanwalt selbst zahlen müssen. Dem ist aber tatsächlich meistens nicht so. Grundsätzlich gilt nämlich, wer keine Schuld an einem Unfall hat, muss auch für keine Kosten aufkommen.

Daher sollten sich Unfallopfer schnellstmöglich um eine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kümmern. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für die Kosten auf. Unfallopfer sollen nach dem deutschen Recht nämlich nach der Schadensregulierung so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Daher müssen auch die Rechtsanwaltskosten von der Versicherung übernommen werden.

Was passiert bei einer Teilschuld?

Wenn Sie eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall haben, dann müssen Sie sich auch an den Kosten der Schadensregulierung beteiligen. Wenn Ihnen z.B. 20% Mitschuld an einem Verkehrsunfall nachgewiesen wird, müssen Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung auch 20% der Kosten übernehmen.

Bei Fragen der Mitschuld oder Teilschuld ist es ebenfalls empfehlenswert einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der die Frage der Mitschuld und der Schadensregulierung überwachen und an der richtigen Stelle dagegen einschreiten kann.

Und wenn ich der Unfallverursacher bin?

Auch als Unfallverursacher sollten Sie nicht auf eine anwaltliche Vertretung verzichten. Hier ist es vor allem wichtig, in einem sehr frühen Stadium der Regulierung und Abwicklung eines Verkehrsunfalls sich durch einen Rechtsanwalt vertreten und beraten zu lassen.

Beispielsweise sollte man nie noch am Ort des Unfallgeschehens ein Schuldeingeständnis oder Schuldanerkenntnis abgeben. Selbst wenn der Sachverhalt und die Schuldfrage noch so klar sind und es nachvollziehbar ist, dass der Schock nach einem Unfall groß sein kann, sollten vermeintliche Unfallverursacher nichts zur Schuldfrage sagen. Dies kann im Zweifel gar nicht oder nur sehr schwer angefochten werden.

 

Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?

Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, dann müssen Sie durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung so gestellt werden, als ob der Unfall nie passiert wäre. Bei der Schadensregulierung müssen daher alle Kosten und Schäden durch die gegnerische Versicherung übernommen werden. Dazu gehört u.a.:

  • Ersatz des Schadens an ihrem Fahrzeug, z.B. durch Reparatur oder bei Totalschäden durch Ersatz des Wertes des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs – durch die Reparatur und den Unfall verliert ihr Fahrzeug an Marktwert
  • Ersatz der Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Kosten für Gutachter, Sachverständige und einen Rechtsanwalt
  • Kosten der Behandlung von möglichen Verletzungen sowie der daraus entstandene Schaden (z.B. Verdienstausfall)
  • Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen

 

Wann ist es ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Schaden an einem Fahrzeug maximal 750 bis 1.000 Euro beträgt. Dabei gilt es zu beachten und zu analysieren, ob es sich wirklich um einen Kleinstschaden handelt oder nicht.

Durch die heute immer aufwändigeren Fahrzeuge können auch bei augenscheinlichen Kleinstschäden wie Beulen und Dellen Aufhängungen verbogen sein, Sensoren beschädigt sein oder andere nicht sofort auffällige Schäden, insbesondere an der Elektronik, vorliegen, die durchaus einen größeren Aufwand als maximal 1.000 Euro bedeuten.

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