Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Brauche ich dafür einen Anwalt? Wir erklären alles Wissenswerte zum Bußgeldverfahren.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann es sich lohnen, diesen genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Denn nicht immer sind die Bescheide fehlerfrei oder gerechtfertigt. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, was ein Bußgeldbescheid ist, welche Gründe für Bußgeldbescheide im Straßenverkehr häufig sind, wie Sie auf einen Bußgeldbescheid reagieren sollten und wie die Verjährung bei diesem Thema geregelt ist. Außerdem finden Sie weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und die Empfehlung für einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht. Wir wünschen Ihnen viele wertvolle Erkenntnisse beim Lesen.
Übersicht:
1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
2. Was sind die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide?
3. Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
4. Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
5. Wann sollte ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
6. Welche Folgen hat Einspruch?
7. Wie lange kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
8. Was gilt, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
9. Kann ich den Einspruch wieder zurückziehen?
10. Wie ist die Verjährung beim Bußgeldbescheid geregelt?
11. Welche Informationen zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld sind ebenfalls wichtig?
12. Warum ist juristische Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wichtig?
Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid, der eine Geldbuße und gegebenenfalls weitere Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt. Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht. Einige grundlegende Merkmale einer Ordnungswidrigkeit sind:
Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) folgende Angaben enthalten:
Die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide im deutschen Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Verkehrsteilnehmern verschiedene Regeln und Pflichten auferlegt. Die StVO enthält unter anderem Vorschriften über:
Gründe für einen Bußgeldbescheid: Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Missachten Sie die Regeln und begehen Sie einen Verstoß, drohen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot. Zu den häufigsten Gründen gehören Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß. In beiden Fällen werden Sie in der Regel geblitzt.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen für verschiedene Verkehrsdelikte. Neben der StVO gibt es noch andere Gesetze, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr regeln, wie zum Beispiel:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, ist juristische Unterstützung empfehlenswert. Ein Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, kann Ihren Bußgeldbescheid prüfen, Akteneinsicht beantragen und eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten. Indem Sie einen Experten wie Alexander Einfinger beauftragen, steigern Sie Ihre Erfolgschancen um ein Vielfaches.
Das anschließende gerichtliche Verfahren beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid läuft in der Regel wie folgt ab:
Wissenswertes, wenn Sie Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen: Sind Sie mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden und legen Sie Beschwerde ein, wird diese in der Regel an das Oberlandesgericht (OLG) weitergegeben. Darunter versteht sich das höchste Gericht eines Bundeslandes, das Ihre Beschwerde prüft, nachdem Sie Rechtsmittel eingelegt haben.
Ein Einspruch macht dann Sinn, wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist. Mögliche Gründe für einen Einspruch sind:
Muss ich den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid begründen? Legen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch ein, müssen Sie diesen zunächst nicht begründen. Eine Begründung ist erst dann empfehlenswert, wenn Sie die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle einsehen konnten. Idealerweise werten Sie diese Informationen zusammen mit einem Anwalt Ihres Vertrauens aus oder bitten diesen direkt, Akteneinsicht zu beantragen. So können Sie Ihren Einspruch gezielt begründen und diesen Schritt zuvor mit Ihrem juristischen Bestand besprechen.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat jedoch auch Risiken. Zum einen kann das Gericht eine höhere Geldbuße oder eine schärfere Nebenfolge verhängen, wenn es Ihren Einspruch für unbegründet hält. Zum anderen können durch das gerichtliche Verfahren zusätzliche Kosten entstehen, wie Gerichtsgebühren oder Anwaltskosten, die Sie tragen müssen, wenn Sie unterliegen.
Daher sollten Sie sich vor einem Einspruch gut überlegen, ob Sie ausreichende Erfolgsaussichten haben und ob sich der Aufwand lohnt. Wenn Sie sichergehen möchten, dass sich ein Einspruch lohnt, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht unbedingt empfehlenswert. Die Einfinger Anwaltskanzlei analysiert Ihren individuellen Fall und berät Sie persönlich sowie bundesweit. So können Sie sich auf eine optimale juristische Betreuung verlassen und Ihre Chancen auf eine Einstellung des Bußgeldverfahrens deutlich erhöhen.
Prüfen Sie unbedingt, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben: Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten werden regelmäßig durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Alternativ kann auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung in Frage kommen. Die genauen Anwaltskosten können Sie zudem mit Ihrem Anwalt besprechen, um vorab einen Überblick zu erhalten.
Erheben Sie fristgemäß Einspruch, bleibt der Sachverhalt zunächst in der Schwebe. Aus juristischer Sicht gilt der Bescheid in diesem Fall als noch nicht rechtskräftig. Sie müssen die Geldbuße nicht zahlen und auch kein Fahrverbot antreten. Punkte werden im Fahreignungsregister ebenfalls noch nicht eingetragen. Zudem kann der Sachverhalt, der Ihnen im Bußgeldbescheid zur Last gelegt wird, nicht in einem anderen Verfahren als erschwerender Umstand verwendet werden. Hintergrund ist, dass Sie solange als unschuldig gelten, bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Möchten Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren, können Sie Einspruch einlegen. Es gilt eine Frist von zwei Wochen. Sie beginnt ab dem Tag der Zustellung - also ab dem Tag, an dem Sie den Bußgeldbescheid erhalten. Ihr schriftlicher Einspruch muss innerhalb dieser Frist bei der Bußgeldbehörde eingehen. Folglich ist es ratsam, den Einspruch möglichst direkt nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids einzureichen, um die Frist zu wahren.
So lässt sich das Datum der Zustellung nachweisen: Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt in aller Regel durch die Post. Dasselbe gilt für Ihren schriftlichen Einspruch. Da für die Einspruchsfrist das Datum der Zustellung relevant ist, spielt die Zustellurkunde eine wichtige Rolle. Denn der Postbedienstete übergibt das Schriftstück entweder persönlich oder hinterlegt es im Briefkasten. Anschließend werden das Datum und die Uhrzeit auf der Zustellurkunde festgehalten. Müssen Sie nachweisen, dass Sie fristgerecht Einspruch erhoben haben, sind die Zustellurkunden des Bescheids und des Einspruchs ein wichtiges Mittel zur Nachweisbarkeit.
Der Einspruch an sich ist für Sie zunächst mit keinen weiteren Kosten verbunden. Sie zahlen nur das Porto, um das Schriftstück zustellen zu lassen. Auch das Bußgeld sollten Sie erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte. Kommt es aufgrund des Einspruchs zu einem gerichtlichen Verfahren, können jedoch weitere Kosten auf Sie zukommen.
Läuft die 14-tägige Einspruchsfrist ab und haben Sie keinen (rechtzeitigen) Einspruch eingelegt, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt ist eine weitere Überprüfung des Dokuments ausgeschlossen. Die Geldbuße wird zur Zahlung fällig und auch Begleitmaßnahmen wie Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug stehen fest.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt haben und diesen Umstand auch nachweisen können. In diesem Fall ist es möglich, die sogenannte Wiedereinsetzung zu beantragen. Gleichzeitig mit diesem Antrag holen Sie Ihren versäumten Einspruch nach. Zusätzlich legen Sie einen Nachweis bei, aus dem hervorgeht, warum Sie die Frist nicht einhalten konnten. Wird Ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung stattgegeben, wird die Rechtskraft des Bußgeldbescheids aufgehoben und das Verfahren wird fortgeführt.
Haben Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, können Sie diesen wieder zurückziehen. Diese Möglichkeit bleibt bis zum Gerichtstermin bestehen. Entscheiden Sie sich erst in der Verhandlung, dass Sie den Einspruch zurückziehen möchten, ist hingegen die Zustimmung der Staatsanwaltschaft notwendig.
Nehmen Sie Ihren Einspruch zurück, wird der Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig. In der Folge wird das Bußgeld zur Zahlung fällig. Hinzu kommen die Verfahrenskosten für den Bußgeldbescheid in Höhe von 25 Euro und Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Sind durch das gerichtliche Verfahren weitere Kosten entstanden, sind auch diese zu begleichen. Zudem werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und Sie müssen das Fahrverbot innerhalb der gesetzten Frist antreten, wenn solche Begleitmaßnahmen in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sind.
Die Verjährung beim Bußgeldbescheid ist unter anderem in § 31 OWiG geregelt. Unterschieden wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten besagt die Verjährung, dass diese eben nicht mehr verfolgt werden können, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Frist kann jedoch durch verschiedene Umstände unterbrochen oder gehemmt werden, wie zum Beispiel:
Die Verjährungsfrist endet spätestens nach zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Wenn jedoch ein Fahrverbot verhängt wurde, endet die Frist erst nach drei Jahren. Die Vollstreckungsverjährung, die in § 34 OWiG geregelt ist, läuft deutlich länger. Je nach Höhe des verhängten Bußgeldes sind es drei oder fünf Jahre.
Neben den oben genannten Punkten gibt es noch weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheid, die Sie kennen sollten:
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften aus und hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Er kann Ihnen daher eine kompetente Beratung und Vertretung bieten und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Einfinger zur individuellen Besprechung eines Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens zur Verfügung und unterstützt Sie mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und einem strukturierten Vorgehen.
Wir empfehlen Ihnen, die Einfinger Anwaltskanzlei möglichst frühzeitig zu beauftragen - idealerweise, sobald Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und einen Bußgeldbescheid erwarten. Wurde Ihnen bereits ein Anhörungsbogen zugestellt, ist es ebenfalls ratsam, schnellstmöglich Kontakt mit unserer Kanzlei aufzunehmen. So können wir Ihnen bestmöglich helfen und Ihnen von Anfang an eine optimale juristische Betreuung bieten, die sich durch einen besonders persönlichen und individuellen Ansatz auszeichnet.
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen bundesweit rund um die Uhr zur Verfügung. Unser Sekretariat erreichen Sie per Telefon, E-Mail und über unser Kontaktformular. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten, unverbindlichen Einschätzung Ihres Falls. Anschließend besprechen wir das weitere Vorgehen und entwickeln eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.
Fahrverbot umgehen
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