Unterschied von Verwarngeld und Bußgeld erklärt | Verwarnung vs. Bußgeldverfahren | Einspruch gegen Verwarnungsgeld erheben

Wenn Sie sich über deutsche Straßen bewegen, gilt die Straßenverkehrsordnung – egal, ob Sie als Fußgänger, Radfahrer, Pkw-Fahrer oder anderweitig am Verkehr teilnehmen. Wer sich nicht an die StVO hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Verkehrsrecht abhängig von der Schwere mit Verwarnung, Bußgeld, Punkten in Flensburg oder Fahrverbot bestraft wird. In Ausnahmefällen kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Welche Sanktionen bei einer Ordnungswidrigkeit gegen Sie verhängt werden, legt der Bußgeldkatalog fest. Er regelt zum einen die Höhe des zu entrichtenden Geldbetrags und bietet zum anderen eine Übersicht über mögliche Begleitsanktionen. Worum es sich bei Verwarngeld und Bußgeld genau handelt, wie sich beide Begriffe unterscheiden und wann sich juristischer Beistand empfiehlt, lesen Sie im Folgenden.
Übersicht:
Dürfte im Straßenverkehr jeder Teilnehmer machen, was er will, käme es mit Sicherheit zu einem absoluten Chaos. Um ebendieses zu vermeiden, existieren klare Richtlinien und Regeln, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln. Dem Gesetzgeber ist es auf diese Weise möglich, gegen Verstöße vorzugehen und den jeweiligen Täter mit Sanktionen zu einem richtigen Verhalten im Straßenverkehr zu erziehen.
Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit Sanktionen rechnen, die auf Basis des geltenden Bußgeldkatalogs ausgesprochen werden. Begehen Sie eine sogenannte geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird diese in der Regel mit einer Verwarnung geahndet. Diese kann eine Zahlungsaufforderung beinhalten, wobei der zu entrichtende Betrag als sogenanntes Verwarngeld beziehungsweise Verwarnungsgeld bezeichnet wird.
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder „nur“ eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, legt das deutsche Verkehrsrecht fest. Handelt es sich um eine Straftat, greift zudem das Verkehrsstrafrecht. Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit sorgt dafür, dass Sie für Ihren Verstoß mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro konfrontiert werden. Die Grundlage für diese Sanktion beruht auf § 56 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kurz OWiG.
Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zeichnet sich durch kleine Regelverstöße aus, die nicht mit einer Gefährdung im Straßenverkehr oder einer starken Beeinträchtigung desselben einhergehen. Fällt der Verstoß gegen die StVO hingegen stärker aus und führt zu einer starken Beeinträchtigung oder Gefährdung im Straßenverkehr, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese werden Sie nicht mit einer Verwarnung sanktioniert, sondern mit einem Bußgeld.
Wichtig: Eine Verwarnung mit der Aufforderung zur Zahlung von Verwarngeld erhalten nicht nur Autofahrer. Es kann auch Radfahrer oder Fußgänger betreffen.
Eine Verwarnung erhalten Sie im Verkehrsrecht, wenn Sie die StVO geringfügig verletzen. Unter anderem kann es sich um folgende Verkehrsverstöße handeln:
Verstoßen Sie als Verkehrsteilnehmer geringfügig gegen die Straßenverkehrsordnung und gibt es Zeugen für Ihren Verstoß, erhalten Sie eine Verwarnung. Diese wird Ihnen in Form eines Bescheids zugestellt oder Ihnen im ruhenden Verkehr direkt übermittelt, beispielsweise durch ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe.
Haben Sie den umgangssprachlichen Strafzettel erhalten, besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche, in der Sie das Verwarngeld bezahlen können. Haben Sie die Zahlung innerhalb der Frist geleistet, ist die Verwarnung abgeschlossen. Leisten Sie die Zahlung hingegen nicht, erhalten Sie im nächsten Schritt für gewöhnlich einen Bußgeldbescheid.
Theoretisch können Sie eine Verwarnung zur Seite legen und ignorieren. Dieses Verhalten ist jedoch in keinem Fall empfehlenswert. Lassen Sie die Zahlungsfrist unkommentiert verstreichen, eröffnet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie. In der Folge erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Manchmal wird zuvor ein Anhörungsbogen verschickt. Durch Gebühren steigen die Kosten häufig an und aus dem ursprünglichen Geldbetrag der Verwarnung wird nicht selten ein ansehnliches Bußgeld.

Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist damit einverstanden, wenn er verwarnt wird. Tatsächlich können Sie gegen eine Verwarnung – im Gegensatz zu einem Bußgeldbescheid - jedoch keinen direkten Einspruch einlegen. Möchten Sie sich wehren, können Sie nach § 56 OWiG Ihr Weigerungsrecht nutzen, wodurch die Verwarnung zunächst unwirksam wird.
In den meisten Fällen eröffnet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie, wenn Sie die Zahlungsfrist der Verwarnung verstreichen lassen oder von Ihrem Weigerungsrecht Gebrauch machen. Es empfiehlt sich deshalb, die Chance zur Anhörung zu nutzen und Ihre Weigerung zu begründen. Im besten Fall wird das Verfahren zum Verwarnungsgeld gegen Sie eingestellt.
Meistens erhalten Sie hingegen einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, der ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet. Das Verfahren erhöht in der Regel das zunächst niedrige Verwarnungsgeld, gibt Ihnen allerdings auch die Möglichkeit, formal Einspruch zu erheben. Möchten Sie die Sanktion anfechten, kann sich die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens also als entscheidender Vorteil zeigen. Um Ihre Chance zu erhöhen, kann sich das Hinzuziehen eines Anwalts lohnen, der Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertritt.
Haben Sie eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich in vielen Fällen, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Unterstützung zu bitten. Dieser prüft einerseits die Verwarnung beziehungsweise den Bußgeldbescheid auf Richtigkeit und steht Ihnen andererseits zur Seite, wenn Sie Einspruch erheben möchten. Der juristische Beistand erhöht Ihre Chancen, dass die Verwarnung beziehungsweise das Bußgeld zurückgezogen wird. Vor allem in Fällen, in denen die Klärung Ihrer Schuld oder Unschuld eines Gutachtens bedarf, ist die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger sehr empfehlenswert.
Sie haben eine Verwarnung erhalten, zahlen das Verwarnungsgeld aber nicht fristgerecht – entweder weil Sie es nicht möchten, nicht können oder schlichtweg vergessen haben. Die zuständige Behörde kann daraufhin ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnen und Ihnen in einem ersten Schritt einen Anhörungsbogen zukommen lassen. Der Grund: Die Behörde geht davon aus, dass Sie die Verwarnung ablehnen.
Haben Sie das Verwarngeld gezahlt, kann es aus folgenden Gründen trotzdem zu einem Bußgeldbescheid kommen:
Sollten Sie vollständig gezahlt haben, lassen Sie der zuständigen Behörden einen entsprechenden Beleg über Ihre Zahlung zukommen, beispielsweise einen Kontoauszug. Alternativ legen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.

Das sogenannte Bußgeld verfolgt im Verkehrsrecht eine lange Tradition. Die Geldbuße sowie weitere Maßnahmen, zu denen unter anderem Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis gehören, verfolgen dasselbe Ziel: Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, soll durch die Sanktionen davon abgehalten werden, denselben Verstoß zu wiederhohlen oder einen anderen Verstoß zu begehen. Die Sanktionen verfolgen also eine erzieherische Wirkung.
Um die Sanktionen gegen Verstöße im Straßenverkehr transparent zu gestalten, gibt es einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der alle möglichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auflistet. Er weist jedem Verstoß eine Tatbestandsnummerierung und eine Strafe zu, die sich jeweils nach der Schwere des Vergehens richtet. Grundsätzlich können folgende Sanktionen auf Sie zukommen, wenn Sie mehr als geringfügig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen:
Werden Sanktionen gegen Sie erhoben, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält neben der reinen Geldbuße häufig weitere Kostenpunkte, die aufgrund der Gebühren und Auslagen der Behörde anfallen. Laut § 107 OWiG liegt der Betrag zwischen 25 und 7.500 Euro. Eine Akteneinsicht während des Bußgeldverfahrens kostet zusätzlich 12 Euro und reduziert sich bei einer elektronischen Übermittlung auf 5 Euro.
Viele Verkehrsteilnehmer vertreten die Ansicht, dass zuerst eine Verwarnung erfolgen muss, bevor ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Diese Ansicht erweist sich jedoch als Irrtum: Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, können Sie direkt mit einem Bußgeld bestraft werden, ohne dass Sie zuvor verwarnt werden.
Haben Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen, erhalten Sie auf dem Postweg zunächst einen Anhörungsbogen. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zum jeweiligen Vorwurf zu äußern und die Ordnungswidrigkeit entweder zuzugeben oder Einspruch zu erheben. Geben Sie die Ordnungswidrigkeit zu, erhalten Sie im nächsten Schritt einen Bußgeldbescheid.
Dieser Bescheid schildert noch einmal die Tat, die Ihnen vorgeworfen wird, und setzt den Betrag fest, zu dessen Zahlung Sie aufgefordert werden. Abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit können begleitende Maßnahmen wie Punkte oder ein Fahrverbot vermerkt sein. Sobald Sie das Bußgeld bezahlen, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Zahlen Sie das Bußgeld nicht oder erheben Sie Einspruch gegen das Verfahren, erhalten Sie entweder eine Mahnung von der zuständigen Behörde oder diese stellt weitere Ermittlungen an, um Ihre Schuld beziehungsweise Unschuld festzustellen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen nicht ignorieren. Zwar ist es straflos möglich, den Anhörungsbogen ohne Kommentar zur Seite zu legen – vorausgesetzt, alle enthaltenen Daten zu Ihrer Person sind korrekt. Allerdings ist dieses Vorgehen bei einem Bußgeldbescheid nicht empfehlenswert. Der Grund: Bei einem Bescheid über ein Bußgeld handelt es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt. Die Wirkkraft des Bescheids lässt sich deshalb mit einem richterlichen Beschluss vergleichen.
Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen und erheben Sie auch keinen Einspruch gegen den Bescheid, erhalten Sie von der zuständigen Behörde mehrere Mahnungen. Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid weiterhin, kommen zusätzliche und in der Regel strengere Sanktionen auf Sie zu. Diese beginnen bei einer weiteren Geldstrafe und reichen im schlimmsten Fall bis zu einer Freiheitsstrafe. Indem Sie einem Bescheid keine Beachtung schenken, genießen Sie keinerlei Vorteile. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, oder wenn Sie Einspruch erheben möchten, ist es empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger zurate zu ziehen. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht steht er Ihnen zur Seite und unterstützt Sie als juristischer Beistand.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können den festgesetzten Betrag aber nicht zahlen, ist das Ignorieren des Bescheids keine Lösung. Stattdessen wenden Sie sich lieber an die zuständige Behörde und vereinbaren mit dieser eine Ratenzahlung. So vermeiden Sie Mahngebühren und ein Bußgeld, das stetig in die Höhe klettert, während Sie den Bescheid ignorieren.

Wurde gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet, etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder weil Sie eine rote Ampel überfahren haben, können Sie gegen den Tatbestand Einspruch einlegen. Sie haben zwei Wochen Zeit, um Ihren Widerspruch der zuständigen Behörde mitzuteilen. Entweder legen Sie selbst Einspruch ein oder Sie ziehen einen Spezialisten für Verkehrsrecht hinzu, der Sie juristisch betreut und Ihre Erfolgschancen erhöht.
Wenn die Behörde Ihrem Einspruch stattgibt, werden die Sanktionen gegen Sie entweder reduziert oder vollkommen aufgehoben. Allerdings kann es auch zum Gegenteil kommen und das Bußgeld sowie mögliche Begleitstrafen erhöhen sich. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn weitere Ermittlungen oder ein Gutachten darauf hinweisen, dass Ihre Ordnungswidrigkeit schlimmere Folgen nach sich gezogen hat, als zunächst angenommen wurde.
In diesem Fall kann es sein, dass Sie die Gerichtskosten, die durch den Einspruch gegen das Bußgeldverfahren entstehen, selbst zahlen müssen. Zusätzlich entstehen unter Umständen weitere Kosten, etwa für ein Gutachten. Aus dem ursprünglichen Bußgeld kann sich im Laufe des Verfahrens ein beachtlicher Betrag entwickeln. Bei einem Einspruch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Rücksprache zu halten, ist deshalb sehr empfehlenswert. Prüfen Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Regelmäßig werden sogar Gutachten von ihr gezahlt.
In einer Bußgeldstelle arbeiten Menschen und diesen können Fehler unterlaufen. In Deutschland werden sogar regelmäßig Bußgeldbescheide verschickt, die formale Fehler beinhalten oder unrechtmäßig sind. Besonders wenn die Sanktionen eine höhere Geldbuße oder weitere Begleitsanktionen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot umfassen, lohnt sich die genaue Überprüfung des Bescheides. Mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid besprechen und festgestellte Fehler zur Begründung Ihres Einspruchs nutzen.
Verstoßen Sie im Verkehr gegen die Straßenverkehrsordnung, kommen entweder ein Verwarngeld oder ein Bußgeld auf Sie zu. Eine Verwarnung erhalten Sie für nur geringfügige Verstöße, einen Bußgeldbescheid hingegen für erhebliche Ordnungswidrigkeiten. Ein Verwarnungsgeld liegt bei in einer Höhe zwischen 5 und 55 Euro. ein Bußgeld kann darüber hinausgehen.
Verwarnung und Bußgeldbescheid beruhen beide auf den Grundlagen des Ordnungswidrigkeitengesetzes, kurz OWiG. Die jeweilige Höhe und eventuelle Begleitsanktionen hält der Bußgeldkatalog fest, wobei der zuständigen Behörde ein gewisser Spielraum für die individuelle Strafe zur Verfügung steht.
Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit geht ohne eine Gefährdung im Straßenverkehr einher und beeinträchtig diesen nicht weiter. Eine erhebliche Ordnungswidrigkeit ist hingegen mit einer Gefährdung verbunden und kann zu einer starken Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führen.
Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der einwöchigen Frist, kann die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnen. Bei einem Bußgeld kommen im Gegensatz zu einem Strafzettel weitere Kosten auf Sie zu, die sich etwa durch Gebühren und Umlagen der jeweiligen Behörde ergeben.
Lesen Sie im Folgenden einige der häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Verwarngeld und Bußgeld:
Wie unterscheidet sich Bußgeld innerorts und außerorts? Die Höhe einer Geldbuße orientiert sich unter anderem an der Gefährdung, die der Verstoß auf den Verkehr ausübt. Verstöße fallen innerorts potenziell gefährdender aus als außerorts. Handelt es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ist das Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen, innerhalb einer Ortschaft höher als außerhalb. Deshalb werden Verstöße außerorts mit einer höheren Geldbuße geahndet als innerorts.
Was passiert, wenn ich ein Verwarngeld oder Bußgeld nicht zahlen kann? Im Bußgeldkatalog sind teilweise auch hohe Geldbußen definiert, die nicht jeder Fahrer oder Verkehrsteilnehmer zahlen kann. Wenn Sie ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld nicht zahlen können, besteht die Möglichkeit, mit der zuständigen Behörde eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Können Verwarngeld und Bußgeld verjähren?
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Deutschland nach einer gewissen Zeit. Die Verjährung soll sicherstellen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Verkehrsverstoß Rechtsfrieden herrscht. Nach § 26 Absatz 3 StVG verjähren Geldbußen innerhalb von drei Monaten, wenn Sie in diesem Zeitraum weder eine Verwarnung noch einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten.
Wollen Sie mehr über das Thema Verkehrsrecht erfahren? Dann schauen Sie sich diese informativen Ratgeber an!
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SIXT Carsharing will Ihnen einen Schaden anhängen? | So verhalten Sie sich richtig | Tipps vom Anwalt | Jetzt Mobilrechtler.de-Blog lesen!

Carsharing ist eine beliebte und praktische Möglichkeit, mobil zu sein, ohne ein eigenes Auto zu besitzen. Sie können jederzeit ein Fahrzeug in Ihrer Nähe mieten, das zu Ihren Bedürfnissen passt, und es nach Gebrauch einfach wieder am Zielort abstellen. Einer der größten Anbieter von Carsharing in Deutschland ist SIXT Share, der Teil der bekannten Autovermietung SIXT ist. So weit, so gut. Doch was tun, wenn SIXT Carsharing Ihnen nach der Miete zu Unrecht einen Schaden anhängen möchte? Wie kann Ihnen ein erfahrener Anwalt dann dabei helfen, Ärger und Kosten zu vermeiden? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich in diesen Fällen richtig verhalten - und wo Sie kompetente Hilfe herbekommen.
Übersicht:
SIXT Share ist ein minutenbasiertes Carsharing-Angebot von SIXT, das seit 2019 in Deutschland (Berlin. München und Hamburg) verfügbar ist. Mit SIXT Share wird das sogenannte "Städte-Hopping" zum Kinderspiel. Das unterscheidet den Dienst von anderen Carsharing-Anbietern, die oft auf die unmittelbare Umgebung beschränkt sind. Möglich ist das Abstellen eines SIXT-Share-Fahrzeugs in ganz Deutschland, solange es sich um einen der Geschäftsbereiche von SIXT handelt. So können Sie mit dem Anbieter beispielsweise vom Alexanderplatz in Berlin zur Elbphilharmonie in Hamburg fahren. Das macht das eigene Auto überflüssig. Das gewünschte Fahrzeug findet man in der Regel gleich um die Ecke oder zumindest in der nächstgrößeren Straße. Die Registrierung per App ist kostenlos und es ist einfach, spontan ein neues Auto zu mieten und sofort loszufahren. Alles mit dem Smartphone. Inklusive sind: 200 Kilometer, Benzinkosten und die Parkgebühren.
Kleiner Tipp: Für Kunden, die sich besonders viel Zeit nehmen möchten, bietet SIXT Share Stunden- und Tagespakete an. Dabei spart man schon vor Fahrtbeginn bares Geld auf den sonst üblichen Minutenpreis beim Carsharing von Stadt zu Stadt. Die Stunden- und Tagespakete lösen das Problem der Minutenpreise. Oft möchte man keine langen Strecken fahren, aber das Auto weiterhin zur Verfügung haben, um an einen See oder zu Ikea zu fahren. Das Carsharing von Stadt zu Stadt ist derzeit in fast 50 Kombinationen möglich. Wer "Städte-Hopping" betreibt, zahlt zusätzlich eine "Einweggebühr".
Carsharing ist in Deutschland ein wachsender Trend, der vor allem von jungen, urbanen, umweltbewussten und technikaffinen Menschen genutzt wird (“Early Adopters”.). Laut einer Studie des Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) gab es Ende 2020 rund 2,3 Millionen Carsharing-Nutzer in Deutschland, die auf über 85.000 Fahrzeuge zugreifen konnten. Das entspricht einem Zuwachs von 12,5 Prozent bei den Nutzern und 8,2 Prozent bei den Fahrzeugen im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Carsharing-Nutzer gibt es in Berlin (435.000), gefolgt von Hamburg (205.000), München (165.000) und Köln (115.000). Die höchste Fahrzeugdichte hat Karlsruhe mit 5,1 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner, gefolgt von Freiburg (4,6) und Stuttgart (4,4). Die beliebtesten Carsharing-Anbieter sind neben SIXT Share Share Now, Miles, WeShare, Cambio oder Flinkster.
Die Preise der Schutzoptionen “Basic” und “Smart” hängen von der Mietoption, der Fahrzeugkategorie und dem Fahrzeugwert ab. Sie können die Preise in der SIXT App einsehen. Praktisch: Sie können Ihre bevorzugte Selbstbeteiligung für zukünftige Fahrten in der App speichern, damit die Schutzoption automatisch hinzugefügt wird.
Kleiner Tipp: So sparen Sie bei längeren Fahrten Wenn Sie mal länger unterwegs sind, können Sie bei SIXT Share auch bei den Schutzoptionen von speziellen Stunden- und Tagespaketen profitieren. Das bedeutet, dass Sie die Schutzoption zu einem festen Preis hinzubuchen können, wenn Sie ein Stunden- oder Tagespaket für das Fahrzeug wählen. Das ist günstiger als der Minutenpreis und Sie wissen schon vorher, wie viel Sie zahlen müssen. Beachten Sie aber, dass Sie nicht verbrauchte Minuten nicht erstattet bekommen und dass Sie nach Ablauf des Pakets minutenbasiert abgerechnet werden.
Carsharing bietet viele Vorteile für die Nutzer, die Umwelt und die Gesellschaft. Zu den Vorteilen gehören:
Um sich für einen Unfall bei SIXT Share abzusichern, sollten Sie einige Punkte beachten, bevor Sie ein Fahrzeug mieten und losfahren. Dazu gehören:

Wenn Sie einen Unfall mit dem Mietwagen bei SIXT Share haben, sollten Sie folgende Schritte befolgen, um die Situation richtig zu handhaben und Ihre Rechte zu wahren:
Ausführliche Anweisungen zum Verhalten nach einem Unfall mit einem Fahrzeug von SIXT Share finden sich auch unter Punkt G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflichten, Versicherung, Obliegenheiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Es kann vorkommen, dass Ihnen SIXT nachträglich einen Schaden "anhängen will", den Sie nicht verursacht haben oder der bereits vor der Miete vorhanden war. In diesem Fall sollten Sie folgende Schritte unternehmen, um sich zu wehren:
Wichtig: Wenn Sie einen Schaden nicht verursacht haben oder wenn er bereits vor der Miete vorhanden war, muss SIXT beweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben. Inwiefern gegebenenfalls ein Gegenbeweis erbracht werden muss, kommt dabei immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Um Ihre Unschuld zu belegen oder zumindest Zweifel an der Schuld zu wecken, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen. Zu den wohl gängigsten Mitteln gehören:

Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist ein juristischer Spezialist, der sich auf das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts spezialisiert hat. Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben, wie zum Beispiel Unfälle, Schäden, Bußgelder, Fahrverbote oder Führerscheinentzug. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen folgendermaßen dabei helfen, sich zu wehren, wenn Ihnen von SIXT Schäden vorgeworfen werden, für die Sie gar nicht verantwortlich sind:
Wenn SIXT Ihnen Schäden im Rahmen von Carsharing anhängen will (obwohl Sie unschuldig sind) und Sie sich anwaltlich beraten und juristisch zur Wehr setzen wollen, sind Sie bei Mobilrechtler - Einfinger Anwaltskanzlei genau an der richtigen Adresse. Wir sind eine kompetente und erfahrene Kanzlei, die sich auf das Verkehrsrecht fokussiert. Unsere große Zahl an positiven Bewertungen bestärkt uns in unserem täglichen Tun. Als begeisterte Fans von allem, was Räder hat, haben wir ein besonderes Interesse an den Themen E-Mobilität und Oldtimer und geben bei jedem Fall unser Bestes, um unsere Mandantinnen und Mandanten zu unterstützen. Sie haben Probleme, weil Ihnen von SIXT zu Unrecht ein Schaden mit einem Mietwagen vorgeworfen wird? Wir kennen uns hervorragend mit dieser Art von Fällen aus und konnten bereits vielen Menschen dabei helfen, sich erfolgreich gegen SIXT Share zur Wehr zu setzen und die Ansprüche abzuwehren. Wir helfen Ihnen bei einer anwaltlichen Beratung garantiert mit Fachwissen und der nötigen Hartnäckigkeit weiter. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute per E-Mail, Telefon oder über Kontaktformular, damit wir Sie fallbezogen und individuell beraten und Ihnen weiterhelfen können.
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Wie kann ich die Dauer der Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall KFZ verkürzen? Was ist der korrekte Ablauf bei der Versicherung? Jetzt mehr erfahren!

Ein KFZ-Unfall ist immer eine unangenehme und stressige Situation. Neben den gesundheitlichen und emotionalen Folgen müssen Sie sich auch um die finanziellen und rechtlichen Aspekte kümmern. Dazu gehört die Schadensregulierung, also die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallverursachers oder Ihrer eigenen Versicherung. Doch wie lange dauert eine Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall? Welche Faktoren beeinflussen die Dauer? Und was können Sie tun, um den Prozess zu beschleunigen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige, was Sie über die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit einem Auto wissen sollten.
Übersicht:
Die Schadensregulierung ist der Vorgang, bei dem die Versicherung den Schaden, der durch einen KFZ-Unfall entstanden ist, bewertet, ggf. selbst begutachtet und bei Verschulden des Versicherungsnehmers bezahlt. Dabei kann es sich um einen Sachschaden, also einen Schaden an Ihrem Fahrzeug oder an anderen Gegenständen, oder um einen Personenschaden, also einen Schaden an Ihrer Gesundheit oder an der Gesundheit anderer Beteiligter, handeln. Die Schadensregulierung soll dafür sorgen, dass Sie als Geschädigter finanziell so gestellt werden, wie Sie ohne den Unfall gestanden hätten. Das bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten (bei Totalschäden des Wertes für den sog. Beschaffungsaufwandes), der Mietwagenkosten, der Heilbehandlungskosten, des Schmerzensgeldes, des Verdienstausfalls und anderer Schadenspositionen haben.
Die Schadensregulierung ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Das BGB enthält die allgemeinen Regeln für die Haftung bei Schäden, die durch unerlaubte Handlungen, wie z.B. eine Verletzung der Verkehrsregeln, entstehen. Das StVG enthält die speziellen Regeln für die Haftung bei Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Das StVG sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters und des Fahrers des KFZ vor, die nur in wenigen Ausnahmefällen ausgeschlossen oder gemindert werden kann. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Halter und den Fahrer des unfallverursachenden KFZ haben, unabhängig davon, ob diese den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Zudem regelt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 115 VVG), dass Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen können.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall mit dem KFZ verwickelt wurden, sollten Sie sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht holen, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu sichern und die Schadensregulierung zu erleichtern.
Denn eine Schadensregulierung ist nicht immer ein einfacher und reibungsloser Prozess. Es kann zu verschiedenen Problemen kommen, die den Ablauf der Regulierung verzögern oder im schlimmsten Fall sogar gänzlich verhindern können. Zum Beispiel kann die Schuldfrage unklar sein, die Höhe des Schadens umstritten oder die Versicherung nicht oder zu spät zahlen.
In diesen Fällen kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Ihre Unschuld zu beweisen, Ihre Ansprüche zu belegen, Ihre Forderungen zu verhandeln, die gegnerische Versicherung unter Druck zu setzen oder eine Klage einzureichen. Außerdem können Sie die Kosten für den Anwalt vom Versicherer des Unfallverursachers erstattet bekommen, wenn Sie im Recht sind.

Eine Schadensregulierung können Sie als Geschädigter in Anspruch nehmen, wenn Sie durch einen KFZ-Unfall einen Schaden erlitten haben, der von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche direkt gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Halter eines KFZ abschließen muss, um die Schäden zu decken, die er mit seinem Fahrzeug anderen zufügt. Die Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Ihre berechtigten Ansprüche zu prüfen und zu erfüllen.
Eine Schadensregulierung können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie durch einen Autounfall einen Schaden erlitten haben, der von Ihnen selbst oder von einem unbekannten oder nicht versicherten Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche gegen Ihre eigene KFZ-Kaskoversicherung geltend machen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die KFZ-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie als Halter eines KFZ abschließen können, um die Schäden zu decken, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Die KFZ-Kaskoversicherung ist verpflichtet, Ihre berechtigten Ansprüche zu prüfen und zu erfüllen, allerdings unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen, wie z.B. der Selbstbeteiligung oder der Schadenfreiheitsklasse.
Der Ablauf einer Schadensabwicklung hängt davon ab, ob Sie einen Sachschaden oder einen Personenschaden geltend machen wollen. Im Folgenden wird der typische Ablauf einer Schadensabwicklung bei einem Sachschaden beschrieben:
Die Höhe des Schadens ist entscheidend für die Schadensregulierung. Denn davon hängt ab, wie viel Geld Sie von der Versicherung erhalten. Doch wer bestimmt eigentlich, wie hoch der Schaden ist? Das hängt auch davon ab, ob Sie sich auf eine konkrete oder eine fiktive Abrechnung einigen.
Die Wahl zwischen einer konkreten oder einer fiktiven Abrechnung liegt bei Ihnen als Geschädigtem. Sie sollten sich aber gut überlegen, welche Variante für Sie günstiger ist. Denn eine fiktive Abrechnung kann unter Umständen zu einem geringeren Schadensersatz führen, wenn der KFZ Gutachter den Schaden niedriger einschätzt als die Werkstatt. Es ist aber auch möglich, nach einer fiktiven Abrechnung auf die konkrete zu wechseln. Außerdem kann eine fiktive Abrechnung den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs mindern, wenn Sie den Schaden nicht beheben lassen. Hierbei ist zudem dringend zu beachten, dass die Regulierung späterer anderer Schäden ausgeschlossen sein kann, sofern das Fahrzeug nicht repariert wird.
Bei der Dauer der Schadensregulierung kommt es auf den Einzelfall an. Denn jeder Schaden hat seine Eigenarten. Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, aber die Versicherungen müssen sich an die Grundsätze der Schadenminderungspflicht und der Schadensabwicklung in angemessener Zeit halten. Das bedeutet, dass sie den Schaden so gering wie möglich halten und so schnell wie möglich bearbeiten müssen.
Als Faustregel gilt zwar, dass eine Schadensregulierung innerhalb von 4 bis 6 Wochen abgeschlossen sein sollte. Wenn es länger dauert, können Sie die Versicherung zur Beschleunigung auffordern oder sogar Verzugszinsen verlangen.
Jedoch ist auch zu beachten, dass viele Versicherungen - insbesondere in Zeiten von Krankheitswellen - überlastet sind und auch Dritte auf die Regulierung Einfluss nehmen.
So kann es zum Beispiel sein, dass in die Unfallakte Einsicht genommen werden muss, um Beweise darzulegen. Diese Einsicht erhält man meist erst nach Abschluss der Ermittlungen, auf deren Dauer man keinen Einfluss hat. Daher beträgt die Dauer der Regulierung aktuell (Stand: Januar 2024) im Durchschnitt gut 3 Monate.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Dazu gehört auch, den Unfall der KFZ-Versicherung zu melden. Doch wer muss das tun? Und wie schnell muss das geschehen?
Um den Unfall der Versicherung zu melden, können Sie einen Anruf, eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Daten angeben, wie zum Beispiel:

Nachdem Sie den Unfall der Versicherung gemeldet haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als darauf zu warten, dass die Versicherung die Schadensregulierung einleitet. Das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden prüft und Ihnen den Schadensersatz auszahlt. Doch wie lange dauert das? Und gibt es für die maximale Dauer eine gesetzliche Frist?
Leider gibt es keine eindeutige Antwort auf diese Fragen. Denn die Dauer der Schadensregulierung hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
Wenn Sie nach einem Unfall auf Ihren Schadensersatz warten, wollen Sie natürlich, dass die Schadensregulierung so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Denn vermutlich benötigen Sie das Geld, um Ihr Fahrzeug zu reparieren oder zu ersetzen, oder um andere Kosten zu decken. Doch wie können Sie die Schadensregulierung beschleunigen? Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können, den Ablauf der Schadensregulierung voranzutreiben:
Laut der Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es im Jahr 2022 rund 2,4 Millionen KFZ-Haftpflichtschäden in Deutschland, die eine Schadensregulierung erforderten. Die häufigsten Unfallursachen waren dabei:
Eine Schadensregulierung ist nicht immer ein einfacher und reibungsloser Prozess. Es kann zu verschiedenen Problemen kommen, die die Schadensregulierung verzögern oder verhindern können. Zu den häufigsten Problemen gehören:
Selbst, wenn eines dieser Probleme bei der Schadensregulierung auftritt, sollten Sie sich keineswegs entmutigen lassen. Als Geschädigter haben Sie zweifellos das Recht, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie einige wichtige Schritte unternehmen, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu sichern und die Schadensregulierung zu erleichtern. Hier sind einige Tipps, was Sie als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt tun sollten:
Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Schadensregulierung nach Unfall:
Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen, der Ihnen bei der Schadensregulierung nach einem KFZ-Unfall hilft, sind Sie bei Mobilrechtler - Einfinger Anwaltskanzlei an der richtigen Adresse. Wir sind erfahrene Kanzlei, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Als leidenschaftliche Freunde von Fortbewegungsmitteln interessieren wir uns insbesondere für die Themen E-Mobilität und Oldtimer und versuchen bei jedem Fall, unsere Mandanten bestmöglich zu unterstützen.
Egal, ob ein Sachschaden oder ein Personenschaden vorliegt und ob Sie eine konkrete oder eine fiktive Abrechnung wünschen, wir helfen Ihnen bei einer Schadensregulierung im automobilen Umfeld garantiert mit Sachverstand und der nötigen Beharrlichkeit weiter. Kontaktieren Sie uns am besten heute noch per E-Mail, Telefon oder über Kontaktformular, damit wir Ihnen schnellstmöglich zu Ihrem Recht verhelfen können.
Kennen Sie schon diese informativen Ratgeber rund um das Thema Verkehrsrecht? Lesen Sie doch mal rein!
Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Brauche ich dafür einen Anwalt? Wir erklären alles Wissenswerte zum Bußgeldverfahren.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann es sich lohnen, diesen genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Denn nicht immer sind die Bescheide fehlerfrei oder gerechtfertigt. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, was ein Bußgeldbescheid ist, welche Gründe für Bußgeldbescheide im Straßenverkehr häufig sind, wie Sie auf einen Bußgeldbescheid reagieren sollten und wie die Verjährung bei diesem Thema geregelt ist. Außerdem finden Sie weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und die Empfehlung für einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht. Wir wünschen Ihnen viele wertvolle Erkenntnisse beim Lesen.
Übersicht:
1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
2. Was sind die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide?
3. Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
4. Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
5. Wann sollte ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
6. Welche Folgen hat Einspruch?
7. Wie lange kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
8. Was gilt, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
9. Kann ich den Einspruch wieder zurückziehen?
10. Wie ist die Verjährung beim Bußgeldbescheid geregelt?
11. Welche Informationen zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld sind ebenfalls wichtig?
12. Warum ist juristische Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wichtig?
Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid, der eine Geldbuße und gegebenenfalls weitere Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt. Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht. Einige grundlegende Merkmale einer Ordnungswidrigkeit sind:
Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) folgende Angaben enthalten:

Die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide im deutschen Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Verkehrsteilnehmern verschiedene Regeln und Pflichten auferlegt. Die StVO enthält unter anderem Vorschriften über:
Gründe für einen Bußgeldbescheid: Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Missachten Sie die Regeln und begehen Sie einen Verstoß, drohen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot. Zu den häufigsten Gründen gehören Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß. In beiden Fällen werden Sie in der Regel geblitzt.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen für verschiedene Verkehrsdelikte. Neben der StVO gibt es noch andere Gesetze, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr regeln, wie zum Beispiel:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, ist juristische Unterstützung empfehlenswert. Ein Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, kann Ihren Bußgeldbescheid prüfen, Akteneinsicht beantragen und eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten. Indem Sie einen Experten wie Alexander Einfinger beauftragen, steigern Sie Ihre Erfolgschancen um ein Vielfaches.

Das anschließende gerichtliche Verfahren beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid läuft in der Regel wie folgt ab:
Wissenswertes, wenn Sie Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen: Sind Sie mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden und legen Sie Beschwerde ein, wird diese in der Regel an das Oberlandesgericht (OLG) weitergegeben. Darunter versteht sich das höchste Gericht eines Bundeslandes, das Ihre Beschwerde prüft, nachdem Sie Rechtsmittel eingelegt haben.
Ein Einspruch macht dann Sinn, wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist. Mögliche Gründe für einen Einspruch sind:
Muss ich den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid begründen? Legen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch ein, müssen Sie diesen zunächst nicht begründen. Eine Begründung ist erst dann empfehlenswert, wenn Sie die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle einsehen konnten. Idealerweise werten Sie diese Informationen zusammen mit einem Anwalt Ihres Vertrauens aus oder bitten diesen direkt, Akteneinsicht zu beantragen. So können Sie Ihren Einspruch gezielt begründen und diesen Schritt zuvor mit Ihrem juristischen Bestand besprechen.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat jedoch auch Risiken. Zum einen kann das Gericht eine höhere Geldbuße oder eine schärfere Nebenfolge verhängen, wenn es Ihren Einspruch für unbegründet hält. Zum anderen können durch das gerichtliche Verfahren zusätzliche Kosten entstehen, wie Gerichtsgebühren oder Anwaltskosten, die Sie tragen müssen, wenn Sie unterliegen.
Daher sollten Sie sich vor einem Einspruch gut überlegen, ob Sie ausreichende Erfolgsaussichten haben und ob sich der Aufwand lohnt. Wenn Sie sichergehen möchten, dass sich ein Einspruch lohnt, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht unbedingt empfehlenswert. Die Einfinger Anwaltskanzlei analysiert Ihren individuellen Fall und berät Sie persönlich sowie bundesweit. So können Sie sich auf eine optimale juristische Betreuung verlassen und Ihre Chancen auf eine Einstellung des Bußgeldverfahrens deutlich erhöhen.
Prüfen Sie unbedingt, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben: Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten werden regelmäßig durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Alternativ kann auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung in Frage kommen. Die genauen Anwaltskosten können Sie zudem mit Ihrem Anwalt besprechen, um vorab einen Überblick zu erhalten.
Erheben Sie fristgemäß Einspruch, bleibt der Sachverhalt zunächst in der Schwebe. Aus juristischer Sicht gilt der Bescheid in diesem Fall als noch nicht rechtskräftig. Sie müssen die Geldbuße nicht zahlen und auch kein Fahrverbot antreten. Punkte werden im Fahreignungsregister ebenfalls noch nicht eingetragen. Zudem kann der Sachverhalt, der Ihnen im Bußgeldbescheid zur Last gelegt wird, nicht in einem anderen Verfahren als erschwerender Umstand verwendet werden. Hintergrund ist, dass Sie solange als unschuldig gelten, bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Möchten Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren, können Sie Einspruch einlegen. Es gilt eine Frist von zwei Wochen. Sie beginnt ab dem Tag der Zustellung - also ab dem Tag, an dem Sie den Bußgeldbescheid erhalten. Ihr schriftlicher Einspruch muss innerhalb dieser Frist bei der Bußgeldbehörde eingehen. Folglich ist es ratsam, den Einspruch möglichst direkt nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids einzureichen, um die Frist zu wahren.
So lässt sich das Datum der Zustellung nachweisen: Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt in aller Regel durch die Post. Dasselbe gilt für Ihren schriftlichen Einspruch. Da für die Einspruchsfrist das Datum der Zustellung relevant ist, spielt die Zustellurkunde eine wichtige Rolle. Denn der Postbedienstete übergibt das Schriftstück entweder persönlich oder hinterlegt es im Briefkasten. Anschließend werden das Datum und die Uhrzeit auf der Zustellurkunde festgehalten. Müssen Sie nachweisen, dass Sie fristgerecht Einspruch erhoben haben, sind die Zustellurkunden des Bescheids und des Einspruchs ein wichtiges Mittel zur Nachweisbarkeit.
Der Einspruch an sich ist für Sie zunächst mit keinen weiteren Kosten verbunden. Sie zahlen nur das Porto, um das Schriftstück zustellen zu lassen. Auch das Bußgeld sollten Sie erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte. Kommt es aufgrund des Einspruchs zu einem gerichtlichen Verfahren, können jedoch weitere Kosten auf Sie zukommen.
Läuft die 14-tägige Einspruchsfrist ab und haben Sie keinen (rechtzeitigen) Einspruch eingelegt, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt ist eine weitere Überprüfung des Dokuments ausgeschlossen. Die Geldbuße wird zur Zahlung fällig und auch Begleitmaßnahmen wie Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug stehen fest.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt haben und diesen Umstand auch nachweisen können. In diesem Fall ist es möglich, die sogenannte Wiedereinsetzung zu beantragen. Gleichzeitig mit diesem Antrag holen Sie Ihren versäumten Einspruch nach. Zusätzlich legen Sie einen Nachweis bei, aus dem hervorgeht, warum Sie die Frist nicht einhalten konnten. Wird Ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung stattgegeben, wird die Rechtskraft des Bußgeldbescheids aufgehoben und das Verfahren wird fortgeführt.
Haben Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, können Sie diesen wieder zurückziehen. Diese Möglichkeit bleibt bis zum Gerichtstermin bestehen. Entscheiden Sie sich erst in der Verhandlung, dass Sie den Einspruch zurückziehen möchten, ist hingegen die Zustimmung der Staatsanwaltschaft notwendig.
Nehmen Sie Ihren Einspruch zurück, wird der Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig. In der Folge wird das Bußgeld zur Zahlung fällig. Hinzu kommen die Verfahrenskosten für den Bußgeldbescheid in Höhe von 25 Euro und Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Sind durch das gerichtliche Verfahren weitere Kosten entstanden, sind auch diese zu begleichen. Zudem werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und Sie müssen das Fahrverbot innerhalb der gesetzten Frist antreten, wenn solche Begleitmaßnahmen in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sind.
Die Verjährung beim Bußgeldbescheid ist unter anderem in § 31 OWiG geregelt. Unterschieden wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten besagt die Verjährung, dass diese eben nicht mehr verfolgt werden können, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Frist kann jedoch durch verschiedene Umstände unterbrochen oder gehemmt werden, wie zum Beispiel:
Die Verjährungsfrist endet spätestens nach zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Wenn jedoch ein Fahrverbot verhängt wurde, endet die Frist erst nach drei Jahren. Die Vollstreckungsverjährung, die in § 34 OWiG geregelt ist, läuft deutlich länger. Je nach Höhe des verhängten Bußgeldes sind es drei oder fünf Jahre.
Neben den oben genannten Punkten gibt es noch weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheid, die Sie kennen sollten:
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften aus und hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Er kann Ihnen daher eine kompetente Beratung und Vertretung bieten und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Einfinger zur individuellen Besprechung eines Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens zur Verfügung und unterstützt Sie mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und einem strukturierten Vorgehen.
Wir empfehlen Ihnen, die Einfinger Anwaltskanzlei möglichst frühzeitig zu beauftragen - idealerweise, sobald Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und einen Bußgeldbescheid erwarten. Wurde Ihnen bereits ein Anhörungsbogen zugestellt, ist es ebenfalls ratsam, schnellstmöglich Kontakt mit unserer Kanzlei aufzunehmen. So können wir Ihnen bestmöglich helfen und Ihnen von Anfang an eine optimale juristische Betreuung bieten, die sich durch einen besonders persönlichen und individuellen Ansatz auszeichnet.
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen bundesweit rund um die Uhr zur Verfügung. Unser Sekretariat erreichen Sie per Telefon, E-Mail und über unser Kontaktformular. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten, unverbindlichen Einschätzung Ihres Falls. Anschließend besprechen wir das weitere Vorgehen und entwickeln eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.
Fahrverbot umgehen
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In der Welt der Hochleistungssportwagen gibt es Modelle, die die Herzen der Autofans im Sturm erobern und zu wahren Ikonen werden. Der BMW M3 E46 ist zweifellos eines dieser legendären Fahrzeuge, das sich einen festen Platz in der Geschichte der leistungsstarken Sportlimousinen verdient hat. Von 2000 bis 2006 in Produktion, hat der M3 E46 Maßstäbe in puncto Leistung, Handling und Stil gesetzt. Dieser Artikel widmet sich diesem faszinierenden Modell und hebt seine herausragenden Eigenschaften hervor.

Der wahre Star des BMW M3 E46 ist zweifellos sein beeindruckender Motor. Unter der Haube verbirgt sich ein 3,2-Liter-Reihensechszylinder-Saugmotor, der mit 252 kW (343 PS) und einem maximalen Drehmoment von 365 Nm beeindruckende Leistungsdaten liefert. Dieser Motor ist bekannt für sein spontanes Ansprechverhalten und sein beeindruckendes Drehvermögen, was dem Fahrer ein intensives Fahrerlebnis ermöglicht. Mit einer Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in nur 5,1 Sekunden und einer elektronisch begrenzten Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h konnte der M3 E46 seine Konkurrenz in den Schatten stellen.

Der BMW M3 E46 bietet nicht nur rohe Leistung, sondern auch ein präzises und ausgewogenes Fahrverhalten. Das Fahrwerk wurde sorgfältig abgestimmt, um eine hervorragende Straßenlage und eine optimale Traktion zu gewährleisten. Die präzise Lenkung und das ausgewogene Handling machen den M3 E46 zu einem wahren Fahrerlebnis. Dieses Auto kann sich auf kurvenreichen Straßen genauso gut behaupten wie auf der Rennstrecke.
Das Design des BMW M3 E46 besticht durch seine zeitlose Eleganz und Sportlichkeit. Die ausgestellten Kotflügel, die breite Spur und das charakteristische "M" auf den Außenspiegeln verleihen dem M3 E46 einen unverwechselbaren, sportlichen Auftritt. Das Interieur ist ebenfalls von hoher Qualität und bietet Sportsitze, ein M-Lenkrad und spezielle M-Details, die den sportlichen Charakter unterstreichen. Das klare und funktionale Design des Cockpits ermöglicht es dem Fahrer, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Eine der bemerkenswerten Innovationen des M3 E46 war das optional erhältliche SMG-Getriebe (Sequential Manual Gearbox). Dieses automatisierte Schaltgetriebe ermöglichte es dem Fahrer, manuell zu schalten, ohne ein Kupplungspedal zu betätigen. Es bot auch verschiedene Fahrmodi, um den Bedürfnissen des Fahrers gerecht zu werden. Die SMG-Technologie war ein wichtiger Schritt hin zu den modernen Doppelkupplungsgetrieben, die heute in vielen Hochleistungsfahrzeugen zu finden sind.
Der BMW M3 E46 hat nicht nur einen besonderen Platz in den Herzen der Autofans, sondern erfreut sich auch als begehrtes Sammlerfahrzeug großer Beliebtheit. Seine begrenzte Produktion und seine beeindruckenden Leistungsdaten machen ihn zu einem begehrten Modell auf dem Gebrauchtmarkt. Viele Liebhaber schätzen den E46 als einen der letzten M3-Modelle mit einem reinen Saugmotor, bevor Turbolader und Elektrifizierung Einzug hielten.
Der BMW M3 E46 ist zweifellos ein Meilenstein in der Geschichte der Hochleistungssportwagen. Seine Kombination aus Leistung, Handling und stilvollem Design hat ihn zu einer Ikone gemacht, die auch nach vielen Jahren noch bewundert wird. Dieses Fahrzeug verkörpert die Leidenschaft und das Streben nach Perfektion von BMW im Bereich der Hochleistungsfahrzeuge und bleibt ein zeitloses Symbol für Fahrspaß und Innovation.
Fragen zum Autokaufrecht? Geblitzt worden? Bußgeldbescheid erhalten?
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Bei einem Oldtimerkauf sind viele Dinge abseits rein rechtlicher Erwägungen zu berücksichtigen, die vielleicht im ersten Moment nicht gleich offensichtlich sind. Wir haben Ihnen in diesem Beitrag eine Liste zusammengetragen mit den wichtigsten Dingen, die beim Oldtimerkauf zu beachten sind.

Immer, wenn Sie einen gebrauchten Wagen kaufen wollen, gibt es eine Reihe von Dingen, denen Sie grundsätzlich Aufmerksamkeit schenken sollten.
Der Wert eines Oldtimers wird durch seinen Oldtimerstatus bestimmt. Daher ist es wichtig, dass Sie auch diesen Status einer genauen Prüfung unterziehen.
Gutachten und Sachverständigen-Prüfung

Alle bisher genannten Hinweise gelten grundsätzlich für alle Oldtimer, die Sie für einen Kauf in Betracht ziehen. Doch auch modellspezifisch gibt es einige Dinge zu beachten. Da hier auf jedes einzelne Oldtimer-Modell einzugehen den Rahmen sprengen würde, wollen wir Ihnen stattdessen eine Anleitung an die Hand geben, mit der Sie Schwachstellen des Modells Ihrer Wahl ausfindig machen können.
Neben technischen Schwachstellen, die sehr individuell ausfallen können, gibt es aber modellübergreifend auch einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Dieser Punkt sollte fast selbstverständlich sein, doch der Vollständigkeit halber werden wir ihn nicht übergehen. Natürlich kann es sein, dass sie auf den bekannten Online-Marktplätzen ein Schnäppchen machen können und einen richtigen Glücksgriff landen.
Um Händler in Ihrer Nähe zu finden, können Sie wieder die Hilfe lokaler Oldtimer-Vereine in Anspruch nehmen.
Seit dem 01. Januar 2022 gelten neue Regelungen im Kaufrecht im BGB. Diese neuen Regelungen betreffen auch den gewerblichen Verkauf von Händlern an private Kunden von Oldtimern - und werden im Alltag leider größtenteils missachtet. Die Anpassungen können Sie im Blog von SJS Carstyling nachlesen. Hierzu haben die Spezialisten der EINFINGER Anwaltskanzlei – die Mobilrechtler – für Sie die wichtigsten Regelungen, welche den Oldtimerkauf betreffen, zusammengefasst.
Lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Dies fragen sich viele Mandanten, die z.B. wegen zu schnellem Fahrens oder Rotlichtverstößen ein von der Bußgeldstelle verhängtes Fahrverbot erhalten haben. Gerade dann, wenn von der Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz oder die selbständige Existenzgrundlage abhängt, kann ein Fahrverbot sehr schmerzlich sein.
Ob man ein Fahrverbot umgehen, oder sich tatsächlich „freikaufen“ kann, zeigen die Experten der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – in diesem Beitrag.

Wollen Sie ein Fahrverbot umgehen? Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei Straftaten im Verkehr ist der Führerschein schnell in Gefahr.
Wenden Sie sich also direkt an die Mobilrechtler. Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Berlin.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um ihr Anliegen.
Der häufigste Fall, warum ein Fahrverbot verhängt wird, ist die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Für bereits mittelschwere Verfehlungen im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog Fahrverbote vor. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Fahrverbot zwischen einem und drei Monate betragen.
Fahrverbote werden z.B. in folgenden Fällen verhängt:
Ein Fahrverbot kann aber auch als Nebenstrafe im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung erteilt werden. Hierbei kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis zu 6 Monaten sogar dann verhängen, wenn die begangene Straftat überhaupt nichts mit dem Führen eines Fahrzeugs zu tun hatte.
Bei Straftaten ohne Bezug zum Verkehr oder zu einem Fahrzeug kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung durch das Gericht als notwendig erachtet wird.
In einem ersten Schritt kann man versuchen, gegen ein durch Bußgeldbescheid verhängtes Fahrverbot durch einen Einspruch rechtlich vorzugehen. War z.B. die Messeinrichtung nicht mehr geeicht, nicht korrekt ausgerichtet bzw. aufgestellt oder liegen andere Messfehler vor, besteht die Möglichkeit mit dem Einspruch und einer fundierten Begründung, den Bußgeldbescheid als Ganzes aus der Welt zu schaffen.
Ein darin verhängtes Fahrverbot würde somit nicht wirksam werden. Gerade bei Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen bietet dieses Vorgehen gute Erfolgsaussichten.
Darüber hinaus kann der Bußgeldbescheid auch andere Fehler enthalten und damit rechtsfehlerhaft sein. Sie können z.B. als Fahrer überhaupt nicht erkennbar sein oder jemand anderes ist ihr Fahrzeug gefahren. Auch in solchen Fällen bietet sich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, sollten Sie in jedem Fall zügig handeln. Nach dem Zugang des Bescheids besteht nur innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, schriftlich Einspruch einzulegen. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Experten für das Verkehrsrecht beraten und vertreten lassen.
War der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht erfolgreich oder hat man keinen Einspruch eingelegt, sind der Bußgeldbescheid und das Fahrverbot rechtskräftig. Nun stellt sich die Frage, ob sich ein Fahrverbot umgehen lässt.
Vielfach wird davon ausgegangen, dass man sich mit einem höheren Bußgeld sozusagen von einem Fahrverbot „freikaufen“ könne. Allerdings ist das nicht in jedem Fall möglich.
Generell besteht eine solche Möglichkeit zwar nicht, aber in begründeten Ausnahmefällen kann man die Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld beantragen. Dies ist in der Praxis kompliziert, aber durchaus möglich.
Möglich ist die Umwandlung allerdings in jedem Fall nur dann, wenn es sich um ein behördliches Fahrverbot handelt. Dies bedeutet, dass das Fahrverbot durch einen Bußgeldbescheid erteilt sein muss. Bei einem Fahrverbot als Nebenstrafe einer strafrechtlichen Verurteilung besteht diese Möglichkeit nicht.
Voraussetzung für eine Umwandlung in erhöhtes Bußgeld ist, dass fristgerecht Einspruch eingelegt wurde und in diesem Einspruch die Gründe für einen Härtefall geschildert und nachgewiesen werden. Dieser ist anzunehmen, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn durch das Fahrverbot die Berufstätigkeit oder die Existenzgrundlage bedroht ist. Dies kann z.B. bei einem Berufskraftfahrer der Fall sein. Mit einem Fahrverbot kann dieser seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben und ihm droht eventuell sogar eine personenbedingte Kündigung. Auch bei selbständig Tätigen kann das Fahrverbot die Existenzgrundlage bedrohen, wenn man auf ein Fahrzeug angewiesen ist.
Benutzt man ein Fahrzeug lediglich, um an seine Arbeitsstelle zu kommen, wird eine Umwandlung des Fahrverbots aber meist abgelehnt. Hier kann auf öffentliche Verkehrsmittel statt des eigenen Fahrzeugs zurückgegriffen werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn der Arbeitsplatz z.B. auf dem Land liegt und dort kein Bus hält oder der Fahrer schwerbehindert ist.
Der Härtefall kann meist nur dann angenommen werden, wenn der Führerschein zwingend notwendig für die berufliche Tätigkeit ist.
Eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld wird häufig dann abgelehnt, wenn es sich um schwere Verkehrsverstöße handelt, die Absicht oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Gerade bei Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist die Umwandlung häufig nicht möglich. Auch bei Wiederholungstätern oder bei Fahrern mit vielen Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg ist die Umwandlung meist schwierig, wenn auch nicht unmöglich.
Liegen den Verkehrsverstößen lediglich Mitzieheffekte oder ein Augenblicksversagen zugrunde – man fährt z.B. über ein Rotlicht, weil man dem Vordermann folgt und in diesem Augenblick falsch bzw. nicht rechtzeitig auf das Rotlicht reagiert – wird der Umwandlung meist zugestimmt.
Wird ein Härtefall durch einen Richter anerkannt und das Fahrverbot damit abgewendet, ist das Bußgeld „angemessen zu erhöhen“. Zumeist bedeutet dies, dass das Bußgeld verdoppelt wird. Das Bußgeld kann aber nach Ermessen des Richters noch höher ausfallen, damit die sanktionierende Wirkung der Strafe auch tatsächlich eintritt.
Sofern in den letzten 24 Monaten keiner Umwandlung zugestimmt oder kein Fahrverbot verhängt worden ist, kann man sich – bei Vorliegen des Härtefalls und der übrigen Voraussetzungen – immer wieder „frei kaufen“.
Wurde in den letzten 24 Monaten ein Fahrverbot bereits in ein höheres Bußgeld umgewandelt, liegt es zwar immer noch im Ermessen des Richters, ob ein Fahrverbot nochmal umgewandelt werden kann. Die Chancen stehen dann aber eher schlecht.
Bei einem Ersttäter besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot in einem Zeitfenster von 4 Monaten anzutreten. Bei Wiederholungstätern – also wenn ein Fahrverbot in den letzten 24 Monaten bereits verhängt wurde – gilt das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
In jedem Fall sollten Sie sich, wenn gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, rechtzeitig an einen Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, wenden. Das Verfahren und die Begründung um ein Fahrverbot zu umgehen und in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln, sind kompliziert und meist nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts möglich und erfolgversprechend.
Fahrverbot umgehen
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Erst vor kurzer Zeit wurde ein neues E-Scooter Gesetz in Berlin auf den Weg gebracht. Denn in Berlin wurde, wie in den meisten anderen Großstädten auch, die Flut an E-Scootern zu einem Problem für Anwohner und Besucher. Dank der neuen Gesetzgebung sollte sich in Zukunft einiges ändern.
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid, oder ein Anhörungsbogen im Zusammenhang mit der Fahrt auf einem e-Scooter zugekommen ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns schnellstmöglich, um Ihr Anliegen.
Übersicht

Zum 1. September 2022 ist in Berlin das neue E-Scooter Gesetz in Kraft getreten. Welche Änderungen sich dadurch für Sie ergeben und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst. Ein wichtiger Punkt direkt zu Beginn: Einen Führerschein benötigen Sie auch aktuell in Berlin nicht, um mit einem E-Scooter von A nach B zu gelangen.
E-Scooter dürfen ohne einen Führerschein ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Damit unterscheiden sie sich von den Mofas, für deren Betrieb ein eigener Führerschein benötigt wird. Aus diesem Grund nutzen vor allem in Berlin viel mehr Jugendliche einen E-Scooter als ein anderes Fortbewegungsmittel. Da E-Scooter zudem über eine Zulassung und eine Versicherung verfügen müssen, sind diese Fahrzeuge besonders attraktiv.
Grundsätzlich ist die Benutzung des Gehwegs mit einem E-Scooter verboten. Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind immer die beste Lösung und sollten so genutzt werden, dass Radfahrer nicht behindert werden. Bei gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Fahrer von E-Scootern auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Gibt es keinen Radweg, so muss der E-Scooter auf der Straße gefahren werden. Sie sollten mit dem Scooter möglichst weit rechts fahren, um die eigene Gefahr im Straßenverkehr zu minimieren. Denken Sie zudem daran, dass Sie ein Abbiegen kenntlich machen müssen. Hat der E-Scooter keinen Blinker, müssen Sie den Richtungswechsel wie bei einem Fahrrad mit den Händen anzeigen.
Grundsätzlich sind E-Scooter nicht für mehr als einen Fahrer zugelassen. Egal wie leicht die Personen sind, Sie sollten auf keinen Fall eine zweite Person mit dem E-Scooter transportieren. Dies kann mit Strafen geahndet werden. Zudem ist ein Scooter mit einer weiteren Person sehr viel schwerer zu kontrollieren, sodass es schneller zu Unfällen kommen kann.
Grundsätzlich gelten für das Fahren mit einem E-Scooter die gleichen Regeln und Grenzen wie bei einem Automobil. Das bedeutet, dass Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, sofern diese einen besitzen, sich zwingend an eine 0,0 Promillegrenze halten müssen.
Wer älter ist, kann bis zur Grenze von 0,5 Promille einen E-Scooter lenken. Zwischen einem Wert von 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot beinhaltet. Ab der Grenze von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, welche mit höheren Strafen geahndet wird.
Sie können weiterhin in Berlin und in ganz Deutschland ohne Helm mit Ihrem E-Scooter fahren. Ob dies klug ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn Kopfverletzungen sind bei Unfällen mit dem E-Scooter sehr häufig vertreten. Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, einen Helm aufzusetzen, wenn Sie mit dem E-Scooter durch eine pulsierende Stadt wie Berlin unterwegs sind.
Das Abstellen der E-Scooter und das darum entstehende Chaos war einer der Hauptgründe für das neue E-Scooter Gesetz in Berlin. Aus diesem Grund wird es in Zukunft bei den meisten Anbietern wohl notwendig sein, dass Sie per Foto dokumentieren, wenn Sie Ihren gemieteten E-Scooter nach Gebrauch abstellen. Unter anderem darf ein E-Scooter nicht vor Kreuzungen oder an Haltestellen abgestellt werden. Auch Ein- und Ausgänge sowie Toreinfahrten müssen freigehalten werden. Das Abstellen auf dem Gehweg ist zudem nur dann erlaubt, wenn neben dem E-Scooter eine Mindestbreite von 2,30 Metern eingehalten werden kann.
Wenn Sie mit dem E-Scooter gegen Regeln im Straßenverkehr verstoßen, kann dies Strafen nach sich ziehen. In der Regel werden bei den einzelnen Verstößen Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe fällig. Wir haben für Sie die wichtigsten Vergehen und die zugehörigen Strafen aufgelistet:
Die Strafen wirken auf den ersten Blick abschreckend, was viele Menschen dazu verleiten könnte, nach einem Unfall oder nach einer Sachbeschädigung mit dem E-Scooter sich lieber von der Stelle zu entfernen. Davon raten wir als Experten in jedem Fall ab. Denn dies wird als Fahrerflucht gewertet und kann erhebliche Strafen zur Folge haben. Unfälle und Schäden sollten Sie immer sowohl dem Vermieter des E-Scooters als auch der Polizei melden. Je nach Situation ist es sinnvoll sich anwaltlich vertreten zu lassen und keine weiteren Aussagen bei der Polizei zu tätigen. Informieren sollten Sie die Polizei allerdings in jedem Fall.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder einen Anwalt für Verkehrsrecht benötigen, erreichen Sie die Mobilrechtler per E-Mail: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter 030 30348286. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen und Nachrichten.
Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Bei Mängeln oder Schäden an ihrem Auto oder KFZ im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantie sollten Sie sich auch an einen Anwalt für Gewährleistungsrecht wenden, der im KFZ-Bereich spezialisiert ist. Häufig gibt es bei einem Schaden hinsichtlich Garantie und Gewährleistung zwischen den Beteiligten Streit.
Bei Schäden oder Mängeln an einem Auto gibt es verschiedene Dinge zu beachten:
Wir beraten und vertreten Kunden, Verkäufer sowie Händler und bieten durch unsere Spezialisierung auf das Verkehrsrecht und Gewährleistungsrecht im KFZ-Bereich eine kompetente und auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung zu Ihrem Anliegen.
Falls Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin benötigen, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – bei Problemen mit der Gewährleistung oder Garantie im Rahmen der Kaufs oder Verkaufs eines KFZ und in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts bestens aufgehoben.
Übersicht

Immer wieder werden die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie verwechselt oder sogar als Synonyme verwendet. Zwar betreffen Gewährleistung und Garantie ähnliche Pflichten. Bei beidem geht es darum, wie Verkäufer, Händler oder Hersteller mit Schäden bzw. Mängeln an unterschiedlichen Gegenständen – nicht nur Fahrzeuge – umzugehen haben. Allerdings unterscheidet sich der Umfang der Pflichten je nachdem, ob es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt oder um eine (freiwillig) gewährte Garantie. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in §437 BGB festgeschrieben.
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Die Garantie wird dem Käufer ausdrücklich zugesichert. Beispielsweise werden oftmals Anschlussgarantien von Herstellern/Händlern angeboten, die der Kunde/Käufer z.T. nur gegen eine Geldleistung bekommt. Hier sollte man immer abwägen, ob der Abschluss einer solchen Garantie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei kommt es vorrangig auf den Leistungskatalog der Garantie an.
Der Händler oder der Hersteller können die Art der Garantie frei bestimmen. Dazu gehört auch die Bestimmung, welche Teile oder welche Leistungen bei der Garantie überhaupt eingeschlossen sind und unter welchen Umständen die Garantie gilt. Für gebrauchte PKW können sogenannte Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich festgeschrieben und muss durch den gewerblichen Händler bzw. Verkäufer des KFZ erfüllt werden. Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der Händler/Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war.
Der Käufer hat dabei unterschiedliche Rechte, die er gegenüber Händler/Verkäufer geltend machen kann, wenn ein Mangel vorliegt. Dazu gehören gem. § 437 BGB die Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises sowie ggf. auch Schadensersatz.
Der Händler/Verkäufer kann die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Nacherfüllung in Form z.B. einer Reparatur beseitigen. Als Käufer darf man die Reparatur eines mangelbehafteten Fahrzeugs nicht bei einer anderen Werkstatt in Auftrag geben. Bei Verträgen bis zum 31.12.2021 galt, dass der Händler/Verkäufer zwei Mal nacherfüllen durfte.
Seit dem 01.01.2022 gilt gegenüber Verbrauchern, dass die Anzahl der Nacherfüllungsversuche vom Einzelfall abhängt. Bei leichteren Mängeln wird man dem gewerblichen Verkäufer weniger Versuche zubilligen, als bei größeren oder schwereren Sachmängeln.
Hat der Verkäufer/Händler diese vom Einzelfall abhängigen Nacherfüllungsversuche geleistet und bestehen weiterhin Mängel oder der Verkäufer hat die Nacherfüllung gänzlich verweigert, kann der Käufer weitere Rechte wie die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln) ausüben. Es ist auch möglich, den Mangel in solchen Fällen auf Kosten des Verkäufers beseitigen zu lassen.
Der große Vorteil für den kaufenden Verbraucher ist die sog. Beweislastumkehr. Dieser muss in den ersten 12 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs nicht beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits bei der Übernahme vorlag. Hierzu gibt es eine gesetzliche Vermutung – siehe dazu § 477 BGB. Es liegt dann am gewerblichen Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe gerade nicht vorlag.
Erst seit dem 01.01.2022 beträgt die Beweislastumkehr 12 Monate. Vor dem 01.01.2022 betrug die Beweislastumkehr lediglich 6 Monate und war in § 476 BGB a.F. geregelt. Für Verträge vor dem 01.01.2022 gilt noch die 6-monatige Beweislastumkehr.
Die Länge der Gewährleistung beträgt für Neuwagen zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen.
Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist das Fahrzeug z.B. mit einer Klimaanlage verkauft worden und fällt diese aus oder funktionierte erst gar nicht, dann ist dies ein Sachmangel. Soweit es sich aber um Mängel handelt, die einem gewissen Verschleiß unterliegen, z.B. Bremsbeläge oder Reifen, fallen diese meist nicht unter die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung.
Soweit bei einem Gebrauchtwagen übliche Gebrauchsspuren vorliegen, muss der Käufer diese grundsätzlich hinnehmen. Sind die Gebrauchsspuren jedoch unüblich, haftet der Verkäufer, es sei denn er weist auf sie hin. Es kommt hier maßgeblich auf eine Bewertung des Einzelfalls an. Mehr zum Thema Mängel erfahren Sie hier.
Der gewerbliche Verkäufer oder Autohändler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Es handelt sich hier um gesetzliche Pflichten des Verkäufers/Händlers, die dem privaten Kunden in jedem Fall zustehen. Anders ist dies allerdings bei privaten Verkäufern und unter Unternehmern.
Der private Verkäufer kann sich mittels eines rechtsgültigen Haftungsausschlusses von der Gewährleistung befreien. Gleiches gilt unter Unternehmern als Vertragspartner. Ausnahmen bestehen, wenn für Eigenschaften des Fahrzeugs ein Garantieversprechen abgegeben wurde oder bestimmte Zustände zugesichert sind. Dabei gibt der Verkäufer erkennbar eine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Eigenschaft bei einem Fahrzeug vorliegt und er ggf. für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft sogar eine Garantie übernehmen will. Auch hier sollte jeder Einzelfall genau untersucht werden.
Täuscht der private oder gewerbliche Verkäufer absichtlich und wider besseren Wissens über eine bestimmte Eigenschaft oder das Vorliegen eines Mangels – z.B. die Unfallfreiheit des Fahrzeugs oder die Laufleistung – und stellt sich heraus, dass diese Eigenschaft nicht gegeben ist bzw. ein Mangel vorliegt, dann kann der Käufer gegen diese arglistige Täuschung vorgehen.
Selbst wenn ein rechtsgültiger Haftungsausschluss vorliegen sollte, lässt sich die Haftung wegen arglistiger Täuschung damit nicht ausschließen. Der Käufer muss allerdings beweisen, dass der Verkäufer von den die Täuschung begründenden Umständen Kenntnis hatte, was in der Praxis durchaus Schwierigkeiten bereiten kann.
Nicht selten kommt es vor, dass gewerbliche Händler eine Nacherfüllung ablehnen oder die Nacherfüllung nicht alle Mängel beseitigt. Hier ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, beraten und vertreten zu lassen.
Da die Materie der Haftung bei einem Autokauf und das Auftreten von Sachmängeln – vor allem bei Gebrauchtwagen – durchaus komplex sein kann, sind Erfahrung und Spezialkenntnisse notwendig. Häufig sind z.B. Sachverständigengutachten nötig, um klären zu lassen, ob ein Sachmangel vorlag oder wie hoch der Kaufpreis bei einem Sachmangel zu mindern ist. Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Wir sind als Mobilrechtler auch auf die rechtlichen Fragen rund um den Gebraucht- und Neuwagen-Kauf/Verkauf spezialisiert.
Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht benötigen, erreichen Sie die Mobilrechtler per E-Mail: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter 030 / 30348286. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen und Nachrichten.
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, wird häufig mit der Anhörung im Bußgeldverfahren konfrontiert. Der Anhörungsbogen wird von der Straßenverkehrsbehörde zugesandt und es wird gebeten, diesen ausgefüllt zurückzuschicken. Doch was tun? Ausfüllen? Ordnungswidrigkeit zugeben? Muss ich den Anhörungsbogen überhaupt zurücksenden?
Zu diesen und weiteren Fragen zur Anhörung im Bußgeldverfahren klären wir in diesem Beitrag auf!
Wurden auch Sie mit einer Anhörung im Bußgeldverfahren konfrontiert und wissen nun nicht, wie Sie korrekt und zu Ihren Gunsten vorgehen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne.
Inhalt

Das Bußgeldverfahren lässt sich in bis zu drei Schritte einteilen:
Gibt man die Ordnungswidrigkeit zu oder zahlt das Bußgeld, ist nach dem Vorverfahren bereits Schluss.
Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, z.B. einen Rotlichtverstoß oder zu schnelles Fahren, wird die zuständige Behörde auf Grundlage der vorliegenden Beweise ein Vorverfahren einleiten. Anhand der vorliegenden Beweise wie Blitzer-Fotos kann die Behörde eine bestimmte Ordnungswidrigkeit einem Fahrzeughalter zuordnen.
Doch wenn der Halter z.B. ein Mann ist und eine Frau auf dem Blitzer-Foto zu sehen ist, fallen Halter und Täter der Ordnungswidrigkeit auseinander. Dann wird die Behörde an den Halter einen Anhörungsbogen senden, um den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Der Anhörungsbogen wird meist nur dann verschickt, wenn die Behörde den Fahrer eben nicht eindeutig zuordnen kann.
Am Ende des Vorverfahrens erlässt die Behörde mit dem Bußgeldbescheid ein Bußgeld und eventuell Punkte im Bundesverkehrsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder sogar weitergehende Maßnahmen.
Wenn der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, kann man gegen diesen als Rechtsmittel den sog. Einspruch einlegen. Ab der Zustellung des Bußgeldbescheides hat man lediglich zwei Wochen Zeit den Einspruch einzulegen. Es gilt hier das Datum, welches auf dem Umschlag vermerkt ist. Diesen Also nicht wegwerfen!
Während des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Man muss also weder ein Fahrverbot antreten oder die Geldbuße zahlen. Auch die Punkte „in Flensburg“ werden bis zur Rechtskraft nicht eingetragen.
Nachdem Einspruch eingelegt wurde, prüft die zuständige Behörde, wie etwa in einem Widerspruchsverfahren, die Beweise. Sie wertet unter anderem die Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen aus und kontrolliert, ob die Geräte geeicht waren. Liegen gute Gründe vor, dass der Bußgeldbescheid falsch war oder sieht die Behörde selbst einen Fehler, gibt sie gegebenenfalls dem Einspruch statt. Dann ist der Bußgeldbescheid sozusagen „vom Tisch“.
Gibt die Behörde dem Einspruch allerdings nicht statt, wird die Sache durch die Behörde der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Es kommt dann zu einem gerichtlichen Verfahren und letztlich muss das Gericht über das Bußgeld und die Sanktion wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot entscheiden.
Ist man mit der gerichtlichen Entscheidung ebenfalls nicht einverstanden, kann man gegen das Urteil des Gerichts unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde einlegen. Hierzu muss aber z.B. die Geldbuße mehr als 250 Euro betragen – siehe auch die Regelung in § 79 OWiG.
Die Anhörung ist kein Termin bei dem Sie als Halter eines Fahrzeugs erscheinen müssen und aussagen sollen, sowie dies der Begriff der Anhörung vermuten ließe. Im Bußgeldverfahren ist die Anhörung lediglich ein Schreiben, das wie ein Fragebogen ausgestaltet ist. Auf dem Anhörungsbogen kann man z.B. Angaben zum tatsächlichen Fahrer machen, zu seiner Person und seinen persönlichen Daten oder zum Sachverhalt.
Man kann die Ordnungswidrigkeit auch zugeben. Doch das müssen und sollten Sie nicht! Mit den Angaben in dem Anhörungsbogen müssen Sie weder sich selbst noch andere nahe Angehörige wie den Ehemann oder die Ehefrau belasten.
Wurde mit einem bestimmten Fahrzeug z.B. zu schnell gefahren oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen, wird nicht der Halter des Fahrzeugs bestraft, sondern der Fahrer. Fahrer und Halter müssen dabei nicht ein und dieselbe Person sein. Deshalb wird die Behörde mit einem Anhörungsbogen z.B. die Identität des tatsächlichen Fahrers klären wollen.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen, sind bestimmte Angaben darin von Ihnen als Halter eines Fahrzeugs verpflichtend zu machen. Dazu gehören die Angaben zu Ihrer Person als Halter des Fahrzeugs.
Wenn man Angaben zum Tathergang oder zum tatsächlichen Fahrer macht, müssen diese gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Geben Sie z.B. eine Person als Fahrer an, die das Fahrzeug gar nicht gefahren ist, dann ist das eine Straftat. Diese falsche Verdächtigung kann gem. § 164 Abs. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Bei den Angaben, die Sie im Anhörungsbogen machen, müssen Sie aber weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten. Ist vielleicht die Ehefrau oder der Ehemann gefahren, brauchen Sie dies nicht anzugeben. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Behörde darf aus dieser Weigerung aber auch keine Schlüsse ziehen, die z.B. für Angehörige eine negative Konsequenz bedeuten können.
Wie oben dargestellt, brauchen Sie sich nicht zur Tat äußern, müssen aber Angaben zu Ihrer Person machen. Hierzu finden Sie auch einen Hinweis im Anhörungsbogen. Daher ist es grundsätzlich nicht zu empfehlen, auf den Anhörungsbogen gar nicht zu reagieren.
Nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist man verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen und den Bogen innerhalb der gesetzten Frist - zumeist 1 Woche - zurückzuschicken. Ansonsten stellt dies seinerseits wieder eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird der Anhörungsbogen gar nicht beantwortet, kann die Polizei oder Bußgeldstelle Sie sogar zur Anhörung vorladen oder in vereinzelten Fällen das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen.
Insofern ist es durchaus ratsam, sich bereits jetzt Rat von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen. Dieser kann ggf. für Sie den Anhörungsbogen beantworten und dadurch früh Einfluss auf das Verfahren nehmen.
Nachdem der Anhörungsbogen bei der Behörde eingegangen ist oder nachdem die Frist zum Zurückschicken des Bogens abgelaufen ist, hat die Behörde drei Monate Zeit, zu der vorgeworfenen Tat einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Da im Anhörungsbogen keine Sanktion – auch keine mögliche Sanktion – angegeben ist, muss man den Bußgeldbescheid in jedem Fall abwarten. Nun kann man die Strafe des Bußgeldbescheides akzeptieren und die Konsequenzen tragen. Oder man legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Spätestens hier sollte man sich jedoch von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, vertreten lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und damit Einsicht nehmen, welche Beweise die Behörde hat. Erst danach lässt sich auch beurteilen, ob ein Einspruch Erfolg haben kann und wie dieser zu begründen ist. Ein Rechtsanwalt erhält dabei – im Gegensatz zum Fahrzeughalter – eine Einsicht in alle Akten.
Selbst wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist es meist nicht ratsam, diese zuzugeben. Wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen bekommen haben, dann kennt nur die Behörde alle Beweise gegen den Fahrer des Fahrzeugs. Ist z.B. die Beweislast gegen den Fahrer sehr gering, kann das Schweigen über die „Schuldfrage“ die beste Strategie darstellen.
Die Behörde kann dann im Zweifel die Ordnungswidrigkeit gar nicht beweisen und ein Bußgeld und sonstige Sanktionen würden gar nicht verhängt. Gibt man die Ordnungswidrigkeit jedoch zu, braucht die Behörde auch gar nicht weiter Beweise zu sammeln.
Auch in diesem Fall sollten Sie sich darüber mit einem Verkehrsrechts-Spezialisten beraten. Dieser kann Einsicht in die Akte nehmen und entscheiden, ob und welche Angaben man zur Ordnungswidrigkeit macht.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Ihnen wird überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen? Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, doch Sie sind gar nicht selbst gefahren?
Können Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Sie erreichen die Mobilrechtler unter der E-Mail-Adresse: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter
030 30348286. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen und Nachrichten.