Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Wann liegt bei einem Unfall eine fahrlässige Körperverletzung vor, welche Strafen drohen und ist ein Anwalt wichtig? Wir erläutern alles Wissenswerte.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?
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Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Ereignet sich im Straßenverkehr ein Unfall, bei dem (mindestens) eine Person verletzt wird, handelt es sich häufig um fahrlässige Körperverletzung. Denn wenn kein Verkehrsteilnehmer fahrlässig handeln würde, ließen sich Verkehrsunfälle vermeiden. Doch was bedeutet „fahrlässige Körperverletzung“ überhaupt, wann ist der Tatbestand erfüllt und welche Konsequenzen drohen gemäß § 229 StGB? Im heutigen Beitrag unseres Blogs klären wir alle wichtigen Fragen und erläutern, warum ein Anwalt für Verkehrsrecht eine Schlüsselrolle einnimmt – sowohl für den Beschuldigten als auch für den Geschädigten.

Übersicht:

    1. Warum spielt Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle?
    2. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ in der Rechtssprache?
    3. Wie unterscheiden sich einfache und grobe Fahrlässigkeit?
    4. Wie unterscheiden sich vorsätzliche und fahrlässige Handlungen?
    5. Welche Formen kann Fahrlässigkeit im Straßenverkehr haben?
    6. Wann liegt bei einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vor?
    7. Wann kommt es zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall?
    8. Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?
    9. Welche Frist gilt für die Verjährung einer fahrlässigen Körperverletzung?
    10. Wann muss der Verursacher nach einem Unfall mit Körperverletzung Schmerzensgeld zahlen?
    11. Zahlt die Versicherung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden?
    12. Was ist das richtige Verhalten in einem Ermittlungsverfahren?
    13. Warum ist ein Anwalt bei einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung unverzichtbar?
    14. Fazit: Darauf sollten Sie bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung achten

 

1. Warum spielt Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle?

Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu Unfällen. Bei einigen handelt es sich um reine Sachschäden, bei anderen liegen Personenschäden vor. Wird eine Person verletzt, steht der Unfall häufig mit Fahrlässigkeit in Zusammenhang. Denn würden Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger und alle weiteren Verkehrsteilnehmer stets alle Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten, käme es weder zu Sach- noch zu Personenschäden.

Führt eine fahrlässige Handlung zu einem Personenschaden, erwarten den Verursacher oft hohe Strafen. Relevant ist, wie schwer der Schaden ausfällt und wie fahrlässig der Beschuldigte gehandelt hat. Die möglichen Strafen umfassen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot, einen Entzug der Fahrerlaubnis und einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Zudem kann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet werden.

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist deshalb wichtig, weil er über das Strafmaß entscheidet. Von ihm hängen die Konsequenzen für den Beschuldigten und die Ansprüche des Geschädigten ab. Da zur Klärung des Tatbestands immer ein strafrechtliches Verfahren eröffnet wird, ist ein erfahrener Anwalt unbedingt empfehlenswert, möglichst mit einer Spezialisierung auf das Verkehrsstrafrecht. Er steht sowohl dem Verursacher als auch dem Opfer zur Seite und setzt sich für eine faire Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

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2. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ in der Rechtssprache?

In der Rechtssprache ist die sogenannte Fahrlässigkeit auch als „Negligentia“ bekannt. Sie definiert das Verhalten einer Person, wenn diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt und mit dieser Pflichtverletzung potenziell die Sicherheit anderer Personen gefährdet.

Eine exakte Definition des Begriffs findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer in § 276 Abs. 2 BGB: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Das Strafgesetzbuch liefert zudem eine Definition, welche Strafen den Beschuldigten erwarten. Gemäß § 229 StGB drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

3. Wie unterscheiden sich einfache und grobe Fahrlässigkeit?

Das Zivilrecht unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Letztere begeht, wer seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maß verletzt.

  • Einfache Fahrlässigkeit liegt in der Regel vor, wenn sich der Täter den Folgen seiner Handlung nicht bewusst ist, obwohl er die Konsequenzen hätte vorhersehen können.
  • Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn der Täter sich den möglichen Konsequenzen seiner Handlung bewusst war und seine Sorgfaltspflicht dennoch missachtet hat.

4. Wie unterscheiden sich vorsätzliche und fahrlässige Handlungen?

Für die Definition einer fahrlässigen Handlung ist die Abgrenzung zu einer vorsätzlichen Tat von Bedeutung. Als vorsätzlich gilt eine Handlung, wenn sie bewusst und absichtlich erfolgt. Fahrlässig ist eine Handlung hingegen, wenn sie ohne eine Absicht erfolgt, jedoch mit Nachlässigkeit begangen wird. Ohne diese Nachlässigkeit hätte der Täter die Folgen vermeiden können.

Während eine vorsätzliche Tat also eine bewusste Handlung voraussetzt, liegt bei einer fahrlässigen Tat eine unbewusste Handlung vor. Letztendlich geht es bei der Frage nach einem Vorsatz um die innere Haltung des Täters. Relevant ist besonders, ob er die Konsequenzen seiner Handlung beabsichtigt oder lediglich in Kauf genommen hat.

Beispiel: Nähern Sie sich einem Fußgängerüberweg mit überhöhter Geschwindigkeit und fahren einen Fußgänger an, gilt dies in der Regel als fahrlässige Handlung. Begehen Sie nach dem Unfall hingegen Fahrerflucht, liegt eine vorsätzliche Handlung vor.

 

5. Welche Formen kann Fahrlässigkeit im Straßenverkehr haben?

Wer im Straßenverkehr seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Fahrlässigkeit zeigt sich hierbei in einer Vielzahl von Szenarien. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn Autofahrer das Tempolimit missachten und eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, einer Landstraße oder innerorts begehen.

Auch wer eine rote Ampel überfährt, am Steuer sein Handy verwendet, den TÜV überzieht und Sicherheitsmängel beim Führen eines Fahrzeugs in Kauf nimmt, handelt fahrlässig. Gleiches gilt für Fahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehen. Ein weiteres Beispiel ist das Missachten von Verkehrssignalen wie Stoppschildern und anderen Vorfahrtszeichen sowie speziellen Tempo-Zonen.

 

6. Wann liegt bei einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vor?

Kommt bei einem Verkehrsunfall eine Person zu Schaden, kann es sich um fahrlässige Körperverletzung handeln. Dieser Tatbestand liegt in der Regel vor, wenn ein fahrlässiges Verhalten der geschädigten Person auszuschließen ist. Es ist aber das Verhalten des Täters ausschlaggebend, sodass bei einem beidseitigem Verkerhsverstoß sogar beide fahrlässig gehandelt haben können.

Beispiel 1: Überfahren Sie eine rote Ampel und stoßen dabei mit einem Fahrzeug aus dem Querverkehr zusammen, ist ein Eigenverschulden des Unfallgegners auszuschließen. Denn Sie hätten an der roten Ampel warten müssen, bis sie auf grün umschaltet.

Beispiel 2: Fahren Sie mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit durch eine Tempo-50-Zone und verletzen dabei einen Fußgänger, weil dieser ohne vorheriges Überprüfen des Verkehrs die Straße überquert, begehen Sie keine fahrlässige Körperverletzung. Stattdessen ist von einer fahrlässigen Handlung des Verletzten auszugehen, weil dieser seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat.

Beispiel 3: Sie und der Unfallgegner fahren mit überhöhter Geschwidigkeit. Sie beide kommen körpelich zu Schaden. In diesem Falle begehen Sie beide eine fahrlässige Körperverletzung.

Ob und in welchem Maß diese Straftat belangt wird, ist gewöhnlich von den Unfallfolgen abhängig. Ein Auffahrunfall mit leichten Verletzungen wird in der Regel anders bewertet als ein Unfall mit schweren Verletzungen. Zudem ist bei einem Unfall mit anschließender Unfallflucht oder bei einer fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge davon auszugehen, dass die Straftat schwerer gewichtet wird. Auch die Schwere des Verkehrsverstoßes wird bei der Bewertung berücksichtigt.

 

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7. Wann kommt es zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall?

Eine fahrlässige Körperverletzung gilt als ein „relatives Antragsdelikt“. Das bedeutet, dass der Geschädigte einen entsprechenden Strafantrag stellen muss, um das Vergehen zur Strafverfolgung zu bringen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse feststellt. Dieses liegt bei Unfällen im Straßenverkehr häufig vor, da es Aufgabe der Behörde und im Sinne des öffentlichen Interesses ist, Verletze und Unfalltote zu vermeiden.

Stand der Täter unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen, ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft selbst aktiv wird. Auch bei erheblichen Verletzungen des Opfers, einem besonders grobem Verkehrsverstoß und bei bereits vorbestraften Unfallverursachern wird in der Regel eine Verurteilung angestrebt.

So stellen Sie einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung: Tragen Sie als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall Verletzungen davon, können Sie bei der Staatsanwaltschaft, bei Gerichten oder bei einer Polizeibehörde einen entsprechenden Strafantrag stellen. Diesen stellen Sie entweder schriftlich oder geben ihn vor Ort zu Protokoll. Für das Stellen eines Strafantrags gilt eine Frist von drei Monaten, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie von der Person des Täters oder vom Straftatbestand Kenntnis erlangt haben.

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8. Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, muss mit Strafen rechnen, die je nach Schwere des Vergehens variieren. Im Raum stehen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Wird Ihnen ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten erteilt, erhalten Sie zwei Punkte. Bei einem Führerscheinentzug folgen drei Punkte. Liegt eine Wiederholungstat oder eine erhebliche Missachtung der Sorgfaltspflicht vor, ist zudem ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis vorgesehen. Die Straftat wird zudem mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Strafverfahren oder Bußgeldverfahren: Werden Sie aufgrund einer fahrlässigen Körperverletzung belangt, ist ein zusätzliches Bußgeld ausgeschlossen. Da es sich um eine Straftat handelt, hat diese Vorrang vor Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Erreichen Sie mit der Hilfe Ihres Anwalts eine Einstellung des Strafverfahrens, kann hingegen ein Bußgeld auf Sie zukommen, da es sich in diesem Fall um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann.

 

9. Welche Frist gilt für die Verjährung einer fahrlässigen Körperverletzung?

Gemäß § 78 III Nr. 4 StGB gilt für den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Für Täter mag diese Frist eine gewisse Relevanz besitzen. Opfer sollten allerdings schnellstmöglich nach dem Vorfall aktiv werden. Um einen Strafantrag zu stellen, gilt für Geschädigte eine Frist von drei Monaten. Auch wenn diese Frist abgelaufen ist, gilt der Tatbestand jedoch noch nicht als verjährt.

10. Wann muss der Verursacher nach einem Unfall mit Körperverletzung Schmerzensgeld zahlen?

Nach einer fahrlässigen Körperverletzung können Opfer zivilrechtliche Ansprüche wahrnehmen. Dazu zählen Ansprüche auf Schadensersatz, wenn Sach- oder Personenschäden vorliegen, sowie Schmerzensgeldforderungen. Letztere kommen in Betracht, wenn ein bestimmter Grad der Verletzungen erreicht ist. Ein Arzt attestiert die Schwere der Verletzung. Leichte Verletzungen wie Abschürfungen, geringfügige Prellungen und Schrammen sind in der Regel ausgenommen. Die Grenze ist in jedem Einzelfall gesondert zu betrachten.

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, fordert der Geschädigte dieses von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Das zuständige Gericht legt die genaue Höhe des Schmerzensgeldes fest. Zur Orientierung findet eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle Verwendung.

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11. Zahlt die Versicherung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden?

Hat ein Verkehrsunfall einen Personenschaden zur Folge, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. In Deutschland besteht ein Pflichtversicherungsgesetz, das für jeden Führer eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung fordert, deren Mindestdeckungssumme bei 7,5 Millionen Euro liegt. Abhängig vom jeweiligen Tarif kann die Versicherungssumme auch höher sein.

Das ist sinnvoll, da die Schadenssumme bei einem Personenschaden schnell in die Höhe schießen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn das Opfer in Folge des Unfalls arbeitsunfähig oder invalide wird. Der Verursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung trägt in diesem Fall Behandlungs- und Reha-Kosten, Verdienstausfälle und mögliche Schmerzensgelder.

Leistungen sind bei grober Fahrlässigkeit oft ausgeschlossen: Viele Versicherer decken Schäden nach einem Verkehrsunfall lediglich dann ab, wenn es sich um einfache Fahrlässigkeit handelt. Bei anderen Graden der Fahrlässigkeit sind Leistungen oft ausgeschlossen. Beruht ein Unfall auf grober Fahrlässigkeit, wird die Versicherung gewöhnlich von ihrer Leistungspflicht befreit.

12. Was ist das richtige Verhalten in einem Ermittlungsverfahren?

Wird nach einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet, erhalten Sie einen Anhörungsbogen oder eine polizeiliche Vorladung. Es ist in diesem Fall ratsam, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich vorerst nicht zum Vorfall zu äußern.

Ebenfalls ist es unbedingt empfehlenswert, unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Er beantragt für Sie Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde und bringt sämtliche Details in Erfahrung. Ein Experte wie Rechtsanwalt Alexander Einfinger verschafft sich einen genauen Überblick über Ihre Situation und wägt sämtliche Möglichkeiten für Sie ab. 

Gleichzeitig sollten Sie sich um ein tadelloses Verhalten bemühen. Entschuldigen Sie sich bei dem Unfallopfer, möglichst ohne dabei ein Schuldeingeständnis zu formulieren. Mithilfe Ihres Anwalts können Sie sich zudem um eine zügige Schadensregulierung durch Ihre Versicherung kümmern.

Diese Faktoren können unter anderem strafmildernd wirken und Ihre Chance auf eine Einstellung des Verfahrens erhöhen. Eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie die Einfinger Anwaltskanzlei kann Ihnen weitere Tipps zum richtigen Verhalten in Ihrem Ermittlungsverfahren geben. Zudem vertrauen Sie auf eine umfassende Beratung und eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie.

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13. Warum ist ein Anwalt bei einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung unverzichtbar?

Werden Sie der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt, ist Ihr Anwalt oftmals Ihr wichtigster Verbündeter. Auch wenn Sie als Geschädigter Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen möchten, nimmt ein Rechtsanwalt wie Alexander Einfinger eine bedeutende Schlüsselrolle ein. Mit seiner umfassenden Expertise erhöht er Ihre Chancen, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken und Schadensersatzansprüche erfolgreich wahrzunehmen.

Bedeutung eines Anwalts für den Beschuldigten

Ihr Anwalt beantragt für Sie Akteneinsicht und prüft, ob ihrerseits Fahrlässigkeit oder ein Eigenverschulden des Opfers vorliegt. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, die Vorwürfe abzumildern oder eine vollständige Einstellung des Verfahrens (gegen Auflagen) zu erwirken. Insbesondere wenn der Sachverhalt unklar erscheint, erhöht Ihr Anwalt Ihre Erfolgschancen enorm.

Gut zu wissen: Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Verfahrenskosten. Dieser Versicherungsschutz entfällt allerdings, wenn ein Vorsatz vorliegt.

Bedeutung eines Anwalts für den Geschädigten

Gehen Sie als Geschädigter aus einem Verkehrsunfall hervor, übernimmt Ihr Anwalt die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Wie hoch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ausfallen, ist oft schwierig zu bestimmen. Deshalb stellt der Experte Ihres Vertrauens sicher, dass Sie im strafrechtlichen Verfahren Gehör erhalten und im zivilrechtlichen Verfahren angemessen entschädigt werden. Insbesondere wenn Sie bleibende Verletzungen davontragen, ist Ihr Anwalt ein wertvoller Ansprechpartner.

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14. Fazit: Darauf sollten Sie bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung achten

Wer im Straßenverkehr seine Sorgfaltspflicht missachtet und einen Unfall mit Personenschaden verursacht, begeht häufig eine fahrlässige Körperverletzung. Diese wird mit Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten, einem Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis wegen einer Strafe geahndet.

Zudem kann ein strafrechtliches Verfahren auf Sie zukommen, dass vor allem bei erheblichen Verletzungen des Opfers, einer besonders schweren Missachtung der Sorgfaltspflicht und Wiederholungstaten eröffnet wird. Gewöhnlich stellt der Geschädigte einen entsprechenden Strafantrag. Liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor, kann auch die Staatsanwaltschaft selbst aktiv werden.

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen oder eine polizeiliche Vorladung, nutzen Sie zunächst Ihr Schweigerecht. Machen Sie vorerst keine Angaben zum Vorfall und kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht. Sie prüft Ihre Situation sorgfältig und verfolgt das Ziel, die Strafen abzumildern oder eine Einstellung des Verfahrens (gegen Auflagen) zu erreichen.

Auch als Geschädigter profitieren Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er setzt Ihre Rechte und Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz durch, damit Sie strafrechtlich und zivilrechtlich eine angemessene Entschädigung erhalten.

 

Sie sind Beschuldigter oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Körperverletzung? Dann empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen bundesweit zur Seite und ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon. Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen entgegen und wir melden uns meist innerhalb eines Tages mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Was passiert, wenn ich den TÜV überziehe? Welche Konsequenzen drohen und wie lange kann ich ohne TÜV fahren? Wir klären auf.

TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?
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TÜV überziehen: Welche Strafen und Kosten drohen bei fehlender Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich oft nur TÜV genannt – ist für alle Kraftfahrzeuge verpflichtend, die eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr besitzen. PKW-Fahrer nehmen den Prüfungstermin alle zwei Jahre wahr, während für Nutzfahrzeuge eine Frist von einem Jahr gilt. Doch was passiert, wenn Sie den Termin versäumen? In diesem Blog-Beitrag informieren wir Sie rund um das Thema und erklären, wann Bußgeld und Punkte drohen, wenn Sie den TÜV überziehen.

Übersicht:

    1. Warum ist der TÜV so wichtig?
    2. Welche Fristen gelten für die Hauptuntersuchung durch den TÜV?
    3. Was passiert, wenn ich die Hauptuntersuchung beim TÜV versäume?
    4. Wie lange darf ich den TÜV ohne Strafen überziehen?
    5. Wann drohen Bußgeld und Punkte, wenn ich die HU überziehe?
    6. Welche Strafen drohen, wenn ich eine falsche TÜV Plakette an meinem Kfz anbringe?
    7. Zahlt die Versicherung die Kosten, wenn ich mit abgelaufenem TÜV einen Unfall habe?
    8. Wie lese ich die TÜV-Plakette an meinem Fahrzeug richtig?
    9. Ist eine Rückdatierung möglich, wenn ich den HU-Termin versäumt habe?
    10. Fazit: Diese Strafen drohen, wenn Sie den fälligen HU-Termin beim TÜV überziehen

 

TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?
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1. Warum ist der TÜV so wichtig?

Bei der Hauptuntersuchung, kurz HU, nimmt der Prüfer Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe. Er prüft, ob sich Ihr Kfz in einem verkehrssicheren Zustand befindet und ob technische Mängel vorliegen. Stellt er keine oder geringe Mängel fest, erhalten Sie eine neue TÜV-Plakette. Die im Prüfbericht aufgelisteten Mängel, beispielsweise eine kaputte Glühbirne an der Kennzeichenbeleuchtung, müssen Sie zeitnah beheben.

Liegen hingegen erhebliche oder gefährliche Mängel vor, erhalten Sie keine TÜV-Plakette. Die Schäden müssen Sie schnellstmöglich beheben, weshalb ein zeitnaher Termin in Ihrer Autowerkstatt empfehlenswert ist. Nach einem Monat steht die HU-Nachuntersuchung an. Sind zu diesem Termin alle Mängel beseitigt und befindet sich Ihr Fahrzeug wieder in einem einwandfreien Zustand, erhalten Sie die Prüfplakette.

 

Interessant: TÜV ist eigentlich nur die Abkürzung für den Technischen Überwachungsverein. Weil dieser die Hauptuntersuchung früher als einziges Unternehmen durchführen durfte, hält sich bis heute die umgangssprachliche Bezeichnung „TÜV“, auch wenn eigentlich die HU gemeint ist. Neben dem Technischen Überwachungsverein führen mittlerweile auch andere unabhängige Prüfstellen wie GTÜ, KÜS und Dekra die Hauptuntersuchung durch. Alternativ können Sie einen Termin in Ihrer Autowerkstatt vereinbaren.

 

Wichtig ist die TÜV-Prüfung, weil sie einen verkehrssicheren Zustand aller zugelassenen Kraftfahrzeuge sicherstellt. Zwar bedeutet ein Defekt nicht immer eine direkte Gefahr für Sie und andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise wenn es sich um einen oberflächlichen Blechschaden oder einen leicht verkratzen Spiegel handelt. Doch können auch Defekte, die auf den ersten Blick unbedeutend wirken, das Unfallrisiko stark erhöhen. Hinzu kommt, dass Sie nicht alle Defekte mit bloßem Auge erkennen. Beispiele sind undichte Bremsanlagen, beschädigte Felgen und Reifen sowie eine falsche Spureinstellung.

2. Welche Fristen gelten für die Hauptuntersuchung durch den TÜV?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, sieht vor, dass jeder Fahrzeughalter regelmäßig beim TÜV, einer anderen unabhängigen Prüfstelle oder in einer Autowerkstatt vorstellig wird. Hintergrund ist die verpflichtende Hauptuntersuchung, deren Häufigkeit sich nach dem Alter, dem Gewicht und der Art des Fahrzeugs richtet:

  • Neuwagen: nach drei Jahren
  • PKW ab drei Jahren: alle zwei Jahre
  • Motorräder und leichte Anhänger: alle zwei Jahre
  • LKW bis 3,5 Tonnen: alle zwei Jahre
  • LKW über 3,5 Tonnen: jedes Jahr

Versäumen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frist, überziehen Sie den TÜV. Das kann einerseits zu Strafen in Form von Bußgeld und Punkten führen. Andererseits steigt das Unfallrisiko, da technische Mängel vorliegen können. Dieser Umstand wirkt sich wiederum auf die allgemeine Verkehrssicherheit aus und kann zu Nachteilen bei Ihrer Kfz-Versicherung führen. Damit Sie den Termin nicht verpassen, tragen Sie sich diesen am besten direkt in Ihren Terminkalender ein. Einige Prüfstellen und Werkstätten bieten zudem einen Erinnerungsservice an und informieren Sie, sobald die nächste HU bevorsteht.

TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?

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3. Was passiert, wenn ich die Hauptuntersuchung beim TÜV versäume?

Egal, ob absichtlich oder aus Versehen: Versäumen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung, haben Sie keinen TÜV mehr. Folglich können Strafen auf Sie zukommen, wenn Sie nach Überziehung durch eine Verkehrskontrolle fahren oder in einen Unfall verwickelt werden. Wie auch bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen richten sich die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog.

Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant ist, wie lange Ihre Plakette bereits abgelaufen ist und mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind. Bei LKW, Bussen und schweren Anhängern wird ein Überziehen der Hauptuntersuchung strenger geahndet als bei PKW.

Neben den im Bußgeldkatalog definierten Sanktionen verursacht ein versäumter TÜV-Termin Mehrkosten. Die HU Gebühr fällt in der Regel höher aus, da der Prüfer Ihr Kfz einer genaueren Prüfung unterzieht. Diese vertiefte HU gilt besonders, wenn Ihr ursprünglicher Termin mehr als zwei Monate überzogen ist. Für Kraftfahrzeuge, die als Nutzfahrzeug Verwendung finden, ist außerdem eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben. Ist der TÜV abgelaufen, fallen auch hier die Kosten höher aus.

4. Wie lange darf ich den TÜV ohne Strafen überziehen?

Steht die nächste Hauptuntersuchung an, können Sie diese nicht nur an einem einzigen Tag wahrnehmen. Generell bezieht sich Ihre TÜV-Plakette, die den nächsten Termin vorgibt, auf einen vollen Monat. Weist die Plakette beispielsweise auf 07/2025 hin, haben Sie den gesamten Juli Zeit, um die Prüfung Ihres Kfz durchführen zu lassen. Dennoch kommt es vor, dass Fahrzeughalter den Termin schlichtweg versäumen oder im Zeitraum des angedachten Monats keinen Prüfungstermin vereinbaren.

Haben Sie die HU nicht rechtzeitig durchführen lassen, drohen zunächst keine direkten Sanktionen. Diese Regelung gilt für die ersten beiden Monate, in denen Sie kein Bußgeld zahlen müssen und keine Punkte in Flensburg erhalten. Fahren Sie durch eine Verkehrskontrolle oder werden Sie von der Polizei angehalten, kann diese Ihnen allerdings eine Verwarnung erteilen. Auch wenn keine direkte Strafe zu erwarten ist, sollten Sie den HU-Termin zeitnah nachholen.

Sind die ersten zwei Monate abgelaufen und haben Sie Ihre TÜV-Plakette noch immer nicht erneuert, ist mit Strafen zu rechnen, die Bußgeld und Punkte umfassen. Für Halter von Bussen, Nutzfahrzeugen mit Anhänger und LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen gilt zudem keine Schonfrist. Sie müssen bereits innerhalb der ersten zwei Monate mit einer Strafe rechnen, wenn der überzogene TÜV auffällt.

 

Gut zu wissen: Besitzt Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen, wie es für einige Oldtimer oder Motorräder üblich ist, gilt für Sie eine Ausnahme. Fällt der Termin für die nächste HU in einen Monat, der sich außerhalb des Betriebszeitraums befindet, können Sie die Prüfung nachholen, wenn Sie das Kfz wieder bewegen. 

 

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5. Wann drohen Bußgeld und Punkte, wenn ich die HU überziehe?

Grundsätzlich drohen Strafen nur dann, wenn Ihre abgelaufene TÜV-Plakette auffällt. Um Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie die ausstehende Haupt- und Abgasuntersuchung möglichst zeitnah nachholen. Auf diese Weise vermeiden Sie Sanktionen, wenn Sie für Ihre abgelaufene Prüfplakette zuvor keine Strafe erhalten haben.

Folgende Strafen drohen, wenn Sie den TÜV bei Ihrem PKW überziehen:

  • Bis 2 Monate: kein Bußgeld, aber Verwarnung bei Verkehrskontrollen
  • Bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Mehr als 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg


Folgende Sanktionen erwarten Sie, wenn Sie den TÜV mit einem Nutzfahrzeug versäumen:

  • Bis 2 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Bis 4 Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Bis 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als 8 Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

6. Welche Strafen drohen, wenn ich eine falsche TÜV Plakette an meinem Kfz anbringe?

Wer den TÜV überzogen oder nicht bestanden hat, kann auf die Idee kommen, die TÜV-Plakette entweder selbst anzupassen oder eine falsche zu erwerben. Vom Anbringen falscher Plaketten ist allerdings strengsten abzuraten. Fälschen Sie die TÜV-Plakette oder bringen Sie selbst eine Plakette an, fällt dieses Vorgehen unter die Urkundenfälschung, die gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbar ist. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Hintergrund ist, dass die TÜV-Plakette zusammen mit dem Kfz eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde darstellt. Bringen Sie selbst eine Plakette an oder erwerben Sie eine gefälschte, täuschen Sie durch die Farbe und die Symbole auf dem Prüfsiegel vor, die Hauptuntersuchung durchgeführt und bestanden zu haben. Um den Tatbestand der Urkundenfälschung zu erfüllen, reicht es bereits aus, wenn die Plakette den Eindruck vermittelt, dass sie von der zuständigen Prüfstelle abgebracht worden sei. 

7. Zahlt die Versicherung die Kosten, wenn ich mit abgelaufenem TÜV einen Unfall habe?

Ist der TÜV an Ihrem Kraftfahrzeug abgelaufen, bleibt Ihr Versicherungsschutz zunächst bestehen. Verursachen Sie allerdings einen Unfall, kann Ihre Versicherung Ansprüche auf Regress stellen. Dafür muss sie nachweisen, dass die Ursache für den Unfall auf einem technischen Mangel beruht, der bei einer Hauptuntersuchung aufgefallen wäre. Kann Ihre Versicherung nachweisen, dass sich der Unfall durch das Einhalten Ihres TÜV-Termins hätte vermeiden lassen, wird die Schadensabwicklung durch den Versicherer nur teilweise oder gar nicht übernommen.

 

Gut zu wissen: Bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten auch bei abgelaufenem TÜV.

 

 

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8. Wie lese ich die TÜV-Plakette an meinem Fahrzeug richtig?

Haben Sie die Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden, erhalten Sie eine gültige TÜV-Plakette, die Ihr Prüfer in der Mitte des hinteren Nummernschilds anbringt. Sie verrät Ihnen, wann die nächste HU für Ihr Fahrzeug ansteht. Um die Plakette richtig zu lesen, sind die Farbe, die Zahlen und die schwarzen Balken relevant:

  • Die Farbe legt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung fest. Die Reihenfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Wer 2025 zum TÜV muss, hat eine orange Plakette am Kfz. Für die folgenden Jahre gelten die Farben Blau, Gelb, Rot, Rosafarben und Grün.
  • Die Zahl in der Mitte Ihrer TÜV-Plakette bezeichnet das Jahr, in dem der nächste TÜV-Termin ansteht.
  • Die Zahlen 1 bis 12, die um die mittlere Zahl angeordnet sind, stehen für die Monate von Januar bis Dezember. Diejenige Zahl, die oben steht, gibt Ihnen den Monat für den nächsten Termin an. Zeigt beispielsweise die 9 nach oben, liegt der nächste TÜV im September.
  • Den Monat geben auch die schwarzen Balken an. Sie lassen sich ähnlich wie eine Uhrzeit lesen. Ist Ihr nächster TÜV-Termin beispielsweise im August fällig, befindet sich die Markierung auf derselben Position, die der Stundenzeiger um 8 Uhr auf einem analogen Ziffernblatt einnehmen würde.

 

Wichtig für Verkehrskontrollen: Die Zahlen auf Ihrer TÜV-Plakette lassen sich nur aus der Nähe erkennen. Anders verhält es sich mit der Farbe und den schwarzen Balken – beides ist auch aus einer gewissen Entfernung erkennbar. Beamte der Polizei können mit diesen Angaben während der Fahrt feststellen, ob Sie mit einer gültigen Plakette unterwegs sind oder ob Sie Ihren HU-Termin überzogen haben.

 

9. Ist eine Rückdatierung möglich, wenn ich den TÜV-Termin versäumt habe?

Früher war es üblich, dass die HU auf das ursprüngliche Datum zurückdatiert wurde, wenn Sie den Termin versäumt haben. War der TÜV für vier Monate abgelaufen, wurde der nächste Termin also in 20 Monaten festgelegt. Diese Regelung bestand jedoch nur bis April 2012, sodass heute keine Rückdatierung mehr stattfindet. Auch wenn Sie den Termin versäumt haben, müssen Sie nach einer erfolgreichen TÜV-Prüfung erst nach 24 Monaten erneut antreten.

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10. Fazit: Diese Strafen drohen, wenn Sie den fälligen HU-Termin beim TÜV überziehen

Die Hauptuntersuchung, die umgangssprachlich auch als TÜV oder TÜV-Prüfung bezeichnet wird, ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtend. PKW müssen als Neuwagen in der Regel nach drei Jahren beim TÜV vorstellig werden. Danach gilt eine Frist von jeweils zwei Jahren. Dasselbe gilt für Motorräder, leichte Anhänger und LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Für LKW über 3,5 Tonnen, Nutzfahrzeuge mit Anhänger und Busse gilt eine Frist von jeweils einem Jahr.

Während der HU stellt der Prüfer fest, ob Ihr Kfz technische Mängel aufweist oder ob es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Liegen keine oder leichte Mängel vor, erhalten Sie eine neue Prüfplakette. Stellt Ihr Prüfer erhebliche oder gefährliche Defekte fest, wird Ihnen keine TÜV-Plakette ausgestellt. Im Straßenverkehr dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr führen. Die Mängel müssen Sie unverzüglich beheben lassen. Nach einem Monat steht außerdem eine HU-Nachuntersuchung an, die darüber entscheidet, ob Ihr Fahrzeug wieder in einem verkehrssicheren Zustand ist.

Haben Sie den TÜV überzogen und fahren Sie durch eine Verkehrskontrolle oder verursachen Sie einen Unfall, kann das Strafen im Sinne des Bußgeldkatalogs nach sich ziehen. Für Halter von PKW und Motorrad gilt eine Schonfrist von zwei Monaten, in der lediglich eine Verwarnung ausgesprochen wird. Versäumen Sie den HU-Termin um bis zu vier Monate, erwartet Sie ein Bußgeld von 15 Euro. Bei bis zu acht Monaten steigt das Bußgeld auf 25 Euro. Liegt der ursprüngliche Termin mehr als acht Monate zurück, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Für Nutzfahrzeuge gelten verschärfte Regeln. Überziehen Sie den TÜV, müssen Sie in den ersten zwei Monaten mit 15 Euro und in den ersten vier Monaten mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Versäumen Sie den HU-Termin um bis zu acht Monate, erwarten Sie 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei mehr als acht Monaten erhöht sich die Strafe auf 75 Euro und einen Punkt.

Neben diesen Sanktionen steigen die HU-Gebühren um bis zu 20 Prozent, wenn Ihr TÜV seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Hintergrund ist eine vertiefte Hauptuntersuchung, die Ihr Prüfer in diesem Fall vornimmt. Wer die TÜV-Plakette zudem selbst anbringt, sie verfälscht oder eine falsche Plakette erwirbt, kann sich der Urkundenfälschung schuldig machen. Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Des Weiteren kann sich ein abgelaufener TÜV negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken, wenn Sie aufgrund technischer Mängel einen Unfall verursachen, der sich durch eine rechtzeitige HU hätte vermeiden lassen.

TÜV überziehen | Welche Strafen und Kosten drohen?
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Insgesamt ist es empfehlenswert, die Hauptuntersuchung rechtzeitig wahrzunehmen und sich den Termin schon frühzeitig im Terminkalender einzutragen. Haben Sie den Termin aus Versehen oder aufgrund besonderer Umstände versäumt und droht Ihnen wegen des abgelaufenen Prüfsiegels eine Strafe, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. Ein spezialisierter Anwalt wie Alexander Einfinger analysiert Ihren Fall und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten. 

Wenn Sie Unterstützung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt benötigen, steht Ihnen die Einfinger Anwaltskanzlei rund um die Uhr zur Seite. Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah und wir helfen Ihnen kompetent weiter.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Welche Bußgelder und Strafen drohen, wenn ich geblitzt werde? Wir verraten, was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn passiert.

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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1. Welche Tempolimits gelten für PKW auf der Autobahn?

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an die erlaubte Geschwindigkeit halten. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Fahren Sie zu schnell, drohen Sanktionen, die der aktuelle Bußgeldkatalog festhält. § 3 StVO regelt zudem die zulässige Geschwindigkeit im Verkehr und definiert, wann Sie auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen.

Für Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht überschreitet, gilt außerorts gemäß § 3 Abs. 2c StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometern. Eine Ausnahme bilden Autobahnen. Obwohl Sie hier ebenfalls außerorts unterwegs sind – mit Ausnahme von Stadtautobahnen – greifen in der Regel höhere Tempolimits.

Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 Stundenkilometern. Sie gilt, insofern die jeweilige Strecke keine anderweitigen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorschreibt. Diese Richtgeschwindigkeit ist allerdings nicht verbindlich. Das bedeutet, dass es kein Tempolimit gibt, wenn die Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt nicht explizit durch entsprechende Schilder begrenzt wird.

 

Gut zu wissen: Finden sich am Fahrbahnrand keine Schilder, die die Höchstgeschwindigkeit begrenzen, können Sie sich auf der Autobahn keinen Tempoverstoß leisten. Auch dann nicht, wenn Sie statt der Richtgeschwindigkeit 250 Stundenkilometer fahren.

 

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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2. Welche Tempolimits gelten für andere Kfz auf der Autobahn?

Für PKW gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern, wenn die Beschilderung am Fahrbahnrand kein anderweitiges Tempolimit ausweist. Andere Fahrzeuge unterliegen dem entgegen anderen Tempolimits.

Für folgende Kfz legt die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern fest:

  • PKW mit Anhänger
  • Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen
  • Lastkraftwagen und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, auch mit Anhänger


Zudem gilt für folgende Kraftfahrzeuge eine Geschwindigkeitsobergrenze von 60 Stundenkilometern auf der Autobahn:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen
  • Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen PKW, LKW und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen

 

Wichtig zu beachten: Auf der Autobahn können Sie nicht nur zu schnell fahren, sondern auch zu langsam. Die Benutzung ist nämlich nur solchen Kfz erlaubt, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern erreichen. Erreicht Ihr Fahrzeug diese Geschwindigkeit nicht, dürfen Sie es nicht auf einer Autobahn bewegen.

 

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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3. Welche Tempolimits gelten auf ausländischen Autobahnen?

Sind Sie im europäischen Ausland unterwegs, unterscheiden sich die Tempolimits teilweise stark von den Regelungen auf deutschen Autobahnen. Wer die Höchstgeschwindigkeiten nicht kennt, begeht daher schnell einen Geschwindigkeitsverstoß, der im Ausland durchaus teuer werden kann.

In den beliebtesten europäischen Urlaubsländern gelten folgende Tempolimits: 

  • Belgien: 120 Stundenkilometer
  • Dänemark: 130 Stundenkilometer
  • Frankreich: 130 Stundenkilometer, Fahranfänger nur 110 Stundenkilometer
  • Großbritannien: 112 Stundenkilometer
  • Italien: 130 Stundenkilometer, bei Niederschlag nur 110 Stundenkilometer
  • Kroatien: 130 Stundenkilometer
  • Niederlande: tagsüber 100 Stundenkilometer, nachts 130 Stundenkilometer
  • Österreich: 100 bis 130 Stundenkilometer, abhängig von der Autobahn
  • Polen: 140 Stundenkilometer
  • Schweiz: 120 Stundenkilometer
  • Slowakei: 130 Stundenkilometer
  • Slowenien: 130 Stundenkilometer
  • Spanien: 120 Stundenkilometer
  • Tschechien: 130 Stundenkilometer

4. Wann und wie wird auf der Autobahn geblitzt?

Auf Autobahnen kommen vor allem mobile Blitzer zum Einsatz, da sie gegenüber stationären Blitzern eine flexiblere Anwendung erlauben. Die Geräte werden zur Tempokontrolle am Fahrbahnrand installiert und messen die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge entweder mit Radartechnik, Lasertechnik oder Lichtschrankenmessung.

Alternativ zu mobilen Blitzern können Messbeamte Geschwindigkeitsverstöße auch mit Handgeräten feststellen, beispielsweise mit einer Laserpistole. Zudem lassen sich auf Autobahnen sogenannte Blitzerautos einsetzen, die entweder am Fahrbahnrand stehen oder auf der Autobahn fahren können.

Bei stehenden Blitzerautos ist der Blitzer direkt im Auto montiert, wobei die Geschwindigkeitsmessung ähnlich wie bei einem mobilen Gerät funktioniert. Fahrende Blitzerautos ermitteln die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs hingegen, indem Beamte in einem zivilen Polizeiauto das Tempo eines vorausfahrenden Fahrzeugs per Video und Tachometer ermitteln.

 

Wichtig zu wissen, wenn Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschreiten: Während stehende Blitzerautos rot aufleuchten, ist bei fahrenden Blitzerautos kein roter Blitz zu sehen.

 

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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5. Wird auf der Autobahn auch ein Abstandsverstoß geblitzt?

Neben Geschwindigkeitsverstößen werden auf Autobahnen auch Abstandsverstöße geblitzt, etwa durch Videostoppuhren oder Messungen aus einem Polizeiauto heraus. Strafen drohen, wenn Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten. Dieser beträgt auf Autobahnen – laut einer Faustregel – den halben Tachowert. Fahren Sie also 130 Stundenkilometer, müssen Sie zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 65 Meter Abstand halten.

 

Ausnahmen für LKW und Kraftomnibusse: Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen gilt ab einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ein Mindestabstand von 50 Metern.

 

PKW-Fahrer begehen nur dann einen Abstandsverstoß, wenn Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand dauerhaft unterschreiten. Wechselt ein anderes Fahrzeug beispielsweise die Spur und verringert sich dadurch kurzfristig Ihr Sicherheitsabstand, gilt das nicht als Verstoß, wenn Sie den Abstand anschließend wieder anpassen. Da Abstandsverstöße in der Regel mit Videoaufnahmen festgehalten werden, sehen Sie bei einem Verstoß kein typisch rotes Aufleuchten an der Anlage.

6. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn?

Übertreten Sie auf der Autobahn das erlaubte Tempolimit und werden von einer Radarkontrolle erfasst, zieht das Strafen nach sich. Möglich sind Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Anwendung finden die Regelungen für Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften, die Sie im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen können.

Grundsätzlich gilt: Je stärker Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschreiten, desto höher fallen die Strafen aus. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs und wiederholtes Übertreten des Tempolimits kann ebenfalls zu höheren Strafen führen. Insgesamt reichen die Geldstrafen von 20 bis 700 Euro, wobei Bearbeitungsgebühren und Auslagen hinzukommen.

Für zu schnelles Fahren auf der Autobahn werden folgende Strafen verhängt:

  • 0 bis 10 km/h: 48,50 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 68,50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 88,50 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 128,50 Euro und 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 178,50 Euro und 1 Punkt
  • 31 bis 40 km/h: 228,50 Euro und 1 Punkt
  • 41 bis 50 km/h: 348,50 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 508,50 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 633,50 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
  • Über 71 km/h: 738,50 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Fahren Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 bis 40 Stundenkilometer zu schnell und werden außerorts geblitzt, kommt zu Bußgeld und Punkten ein Fahrverbot von einem Monat hinzu. Die oben genannten Bußgelder verstehen sich außerdem inklusive Bearbeitungsgebühren und Auslagen.

 

Probezeit: Sind Sie noch in der Probezeit und auf der Autobahn zu schnell unterwegs, drohen zunächst die genannten Strafen. Wer sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 Stundenkilometern leistet, begeht allerdings einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall müssen Sie mit einem verpflichtenden Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.

 

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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7. Was passiert, wenn ich auf der Autobahn in einer Baustelle zu schnell fahre?

Sind auf einer Autobahn Bauarbeiten notwendig, werden die Fahrspuren oft begrenzt. An vielen Stellen reduzieren sich drei oder vier Spuren auf eine oder zwei. In der Folge fällt die Fahrbahn enger aus und es kommt im Baustellenbereich zu besonders dichten Autoschlangen.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, gehen Baustellen fast immer mit einem Tempolimit einher. Die reduzierte Höchstgeschwindigkeit sorgt dafür, dass Autofahrer rechtzeitig abbremsen, andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr überholen und sicher durch den Baustellenbereich fahren können.

Weil in Baustellen auf der Autobahn ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, ist die Einhaltung von Abständen und Geschwindigkeitsobergrenzen besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen Blitzer häufig am Anfang von Baustellen, verteilen sich aber auch auf deren Verlauf.

Fahren Sie in einer Baustelle zu schnell und werden Sie geblitzt, greifen die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts. Strafen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote unterscheiden sich also nicht von den Strafen, mit denen Sie bei einem Verstoß gegen das Tempolimit außerhalb von Baustellen rechnen müssen. Kommt es allerdings zu einer Gefährdung des Verkehrs, können die Sanktionen höher ausfallen.

8. Was passiert, wenn ich auf einer Stadtautobahn geblitzt werde?

Bei einer Stadtautobahn handelt es sich um eine Autobahn innerhalb geschlossener Ortschaften. Wie auf einer Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es Tempolimits, die Sie überschreiten können. Allerdings greifen hier nicht die Regelungen für Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts. Stattdessen finden die Regelungen für Tempoverstöße innerorts Anwendung, wodurch die Strafen deutlich höher ausfallen.

Als Autofahrer müssen Sie also mit höheren Geldstrafen rechnen, wenn Sie auf einer Stadtautobahn zu schnell fahren. Doch auch die Regelungen für Punkte und Fahrverbote fallen schärfer aus

  • 0 bis 10 km/h: 58,50 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 78,50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 98,50 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 143,50 Euro und 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 208,50 Euro und 1 Punkt
  • 31 bis 40 km/h: 288,50 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 41 bis 50 km/h: 428,50 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 591,50 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 738,50 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
  • Über 71 km/h: 843,50 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Fahren Sie auf einer Stadtautobahn innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 bis 30 Stundenkilometer zu schnell und werden von einer Radarkontrolle erfasst, droht zusätzlich zu Geldstrafe und Punkten ein Fahrverbot von einem Monat. Die genannten Bußgelder verstehen sich wieder inklusive Bearbeitungsgebühren und Auslagen.

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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9. Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben?

Waren Sie zu schnell unterwegs und wurden dabei erwischt, erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Er hält fest, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird und welche Sanktionen das Vergehen nach sich zieht. Wichtig ist, dass Sie den Bescheid nach Erhalt direkt prüfen.

Besonders bei einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot lohnt es sich außerdem, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Gleiches gilt, wenn Ihnen der Bußgeldbescheid zu Unrecht zugestellt wurde. So kann es vorkommen, dass Bescheide fehlerhaft erstellt werden, etwa wenn die Geschwindigkeitsmessung Fehler aufweist.

Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, gilt eine Frist von 2 Wochen. Kontaktieren Sie am besten einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht. Indem Sie einem Experten wie Alexander Einfinger die Situation schildern, erhalten Sie wertvolle Unterstützung und können Strafen unter Umständen abwenden.

10. Warum ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten?

Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt verfügt über fundiertes Expertenwissen und kann Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhöhen. Ein Experte wie Alexander Einfinger analysiert Ihre Situation bis ins kleinste Detail und berät Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen Sie die für Sie beste Strategie. Außerdem kann Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen, das Messprotokoll und die Rohmessdaten (ggf. mit Hilfe eiens Sachverständigen) in Augenschein nehmen. Besonders wenn es sich um eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung handelt, ist dieses Vorgehen für einen erfolgreichen Einspruch entscheidend.

Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
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11. Fazit: Diese Strafen drohen, wenn Sie auf der Autobahn geblitzt werden

Sind Sie auf der Autobahn unterwegs, müssen Sie sich an die vorgegebenen Tempolimits halten. Befinden sich am Fahrbahnrand keine entsprechenden Verkehrszeichen, können Sie keinen Geschwindigkeitsverstoß begehen. Ist die Höchstgeschwindigkeit hingegen ausgeschildert, gilt diese Grenze als verbindlich.

Werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgehalten. Fahren Sie auf einer Stadtautobahn, greifen hingegen die Regelungen für Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften.

Haben Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten und wurden geblitzt, ist es für die Strafe unerheblich, ob Sie sich in einem Baustellenbereich befinden. Die Bußgelder liegen zwischen 20 und 700 Euro, fallen auf Stadtautobahnen mit 30 bis 800 Euro jedoch höher aus. Hinzu kommen ab 21 Stundenkilometer zu schnell ein bis zwei Punkte in Flensburg und ab 41 Stundenkilometer zu schnell ein bis drei Monate Fahrverbot.

Neben Verstößen gegen das Tempolimit wird auf einigen Autobahnstrecken auch der Sicherheitsabstand kontrolliert. Als Faustregel gilt, dass Ihr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens den halben Tachowert in Metern betragen sollte. Fahren Sie also 130 Stundenkilometer, müssen Sie mindestens 65 Meter Abstand halten. Unterschreiten Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand dauerhaft über eine längere Strecke, drohen ebenfalls Strafen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Nachdem Sie geblitzt wurden, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Bußgeldbescheid. Diesen sollten Sie direkt nach Erhalt auf Richtigkeit prüfen. Indem Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, profitieren Sie von wertvoller Unterstützung. Insbesondere wenn Sie Einspruch erheben möchten oder zu Unrecht geblitzt wurden, kann ein Experte wie Alexander Einfinger Ihre Erfolgschancen steigern.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Was gilt im aktuellen Bußgeldkatalog 2025? Wir erklären, was der Bußgeldkatalog ist und welche Ordnungswidrigkeiten am häufigsten vorkommen.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?
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Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?

Der Bußgeldkatalog versammelt alle möglichen Verstöße im Straßenverkehr und die zugehörigen Sanktionen an einer zentralen Stelle. Er bietet allen Verkehrsteilnehmern einen Einblick und stellt sicher, dass sich jeder über die Strafen bei einer Zuwiderhandlung informieren kann. Doch welche Änderungen gibt es im Bußgeldkatalog 2025 und was sind eigentlich die häufigsten Gründe für einen Strafzettel? Wir verraten es Ihnen in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Übersicht:

  1. Was ist der Bußgeldkatalog überhaupt?
  2. Was ist gegenüber dem Bußgeldkatalog 2024 neu?
  3. Was sind die häufigsten Regelverstöße?
  4. Wann gelten Bußgeld und Fahrverbote bei einem Verstoß?
  5. Wann hilft ein Bußgeldrechner?
  6. Lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen?
  7. Fazit: Was Sie über den Bußgeldkatalog 2025 wissen müssen

1. Was ist der Bußgeldkatalog überhaupt?

Der Bußgeldkatalog versteht sich als ein Zusammenspiel aus Verstößen gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung sowie den Sanktionen, die bei einer Zuwiderhandlung zu erwarten sind. Dementsprechend enthält der Katalog alle Tatbestände, die laut folgender Verordnungen und Gesetze eine Verkehrssanktion nach sich ziehen:

Sie können im Bußgeldkatalog jede Zuwiderhandlung gegen die genannten Verordnungen und Gesetze nachschlagen. Jeder Verstoß ist dabei mit einer sogenannten Tatbestandsnummer (TBNR) gekennzeichnet. Der Tatbestandstext erläutert, wie die jeweilige Zuwiderhandlung definiert ist und welche Paragraphen sie verletzt. Zusätzlich finden Sie bei jedem Verstoß die vorgesehene Sanktion, etwa eine Geldbuße, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis. Kombinationen sind dabei möglich, beispielsweise aus Bußgeld und Punkten oder Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.

Interessant für Autofahrer in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog ordnet Regelmissachtungen sogenannten A- und B-Verstößen zu. Handelt es sich bei Ihrer Regelmissachtung um einen B-Verstoß, drohen neben den üblichen Sanktionen keine weiteren Strafen. Leisten Sie sich hingegen einen A-Verstoß oder es folgt en zweiter B-Verstoß, kommen zu den üblichen Sanktionen weitere Strafen hinzu. So verlängert sich Ihre Probezeit beispielsweise um zwei weitere Jahre und Sie werden zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.

2. Was ist gegenüber dem Bußgeldkatalog 2024 neu?

Im Bußgeldkatalog kommt es immer wieder zu Änderungen. Welche Sanktionen für einen gewissen Verstoß gelten, können Sie stets im geltenden Katalog nachlesen oder der entsprechenden Bußgeldtabelle entnehmen. Aktuell steht vor allem das Punktesystem im Vordergrund.

Wurde früher eine Vielzahl von Verstößen mit Punkten belegt, soll es diese nur noch dann geben, wenn eine Regelmissachtung eine Gefährdung im Straßenverkehr zur Folge hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie am Steuer Ihr Handy benutzen, eine Vorfahrt missachten, eine rote Ampel überfahren oder unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs sind.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?
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Der Punktekatalog teilt Regelmissachtungen aber nicht nur in solche mit und ohne Sicherheitsgefährdung ein, sondern unterscheidet schwere und sehr schwere Verstöße sowie Straftaten:

  • Schwere Verstöße: Es gibt einen Punkt in Flensburg. Liegt beispielsweise vor bei Handynutzung am Steuer sowie einfachen Vorfahrtsverstößen.
  • Sehr schwere Verstöße: Es gibt zwei Punkte in Flensburg. Liegt zum Beispiel vor bei Rotlichtverstöße mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs.
  • Schwere Straftaten: Es gibt drei Punkte in Flensburg. Liegt beispielsweise vor bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, schwerer Nötigung, unterlassener Hilfeleistung, Alkohol und Drogen am Steuer.

3. Was sind die häufigsten Regelverstöße?

Sie wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, haben ein „Knöllchen“ für falsches Parken an der Frontscheibe entdeckt oder sind über eine rote Ampel gefahren? Solche Verstöße kommen im Straßenverkehr immer wieder vor – selbst bei geübten und vorsichtigen Autofahrern. Oft reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder die morgendliche Müdigkeit aus und es passieren Fehler.

Doch was sind statistisch gesehen die häufigsten Regelmissachtungen und für welche Verstöße sammeln deutsche Autofahrer die meisten Strafzettel? Wir verraten Ihnen die Top 5 an Fehlern, die sich Autofahrer regelmäßig im Straßenverkehr leisten – unabhängig davon, ob die Regelmissachtung bewusst oder unbewusst erfolgt.

Top 1: Falsches Parken und Halten

Die wohl häufigste Regelmissachtung besteht in falschem Halten und Parken – Ordnungshüter verteilen hierfür statistisch betrachtet die meisten Strafzettel. Die Ursachen für den Verstoß sind vielseitig und reichen vom Parken in Halteverbotszonen über abgelaufene Parkuhren bis hin zum Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein. Für den Ordnungshüter ist die Ursache unerheblich, für den Fahrer ebenfalls: die Geldstrafen liegen zwischen 10 und 100 Euro. Möglich sind außerdem Punkte, wenn die Zuwiderhandlung im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen wird.

Hätten Sie’s gedacht? Laut Schätzungen werden jährlich mehrere Millionen Bußgeldbescheide für falsches Halten und Parken verteilt. Folglich kann unter Umständen ein ein- bis zweistelliger Millionenbetrag zusammenkommen.

Top 2: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts

Obwohl die Tempolimits auf deutschen Straßen vergleichsweise großzügig ausfallen, fahren viele zu schnell. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind innerorts und außerorts möglich und kommen sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen vor. Für die Sanktion spielt vor allem die Höhe der Überschreitung eine Rolle, aber auch wo diese stattgefunden hat.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?

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Jährlich werden rund drei Millionen Geschwindigkeitsverstöße festgestellt – exklusive der leichteren Tempoverstöße, bei denen sich die Kraftfahrzeuge maximal 20 Stundenkilometer zu schnell bewegen. Wer vom Blitzer erfasst wird, zahlt mindestens 60 Euro und muss ab einer Überschreitung von 21 Stundenkilometern mit Punkten rechnen. Bei einer Überschreitung von 31 Stundenkilometern innerorts und 41 Stundenkilometern außerorts kommt außerdem ein Fahrverbot dazu.

Top 3: Missachten der Vorfahrt

Für einen geregelten Straßenverkehr ist die Beachtung der Vorfahrtsregeln von großer Bedeutung. Dennoch bereitet sie vielen Autofahrern Probleme, wodurch es immer wieder zu leichteren und schweren Vorfahrtsverstößen kommt. Besonders häufig finden Regelmissachtungen an Kreuzungen mit Rechts-vor-Links, an Ampeln und Stoppschildern statt. Je nachdem, unter welchen Umständen Sie eine Vorfahrt missachten und ob Sie dabei eine starke Gefährdung des Verkehrs verursachen, folgen Bußgelder und Punkte.

Top 4: Unterschreiten des Sicherheitsabstands

Indem Sie ausreichend Sicherheitsabstand halten, sichern Sie sich die Möglichkeit, im Ernstfall rechtzeitig anhalten zu können. Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand hingegen, verfällt diese Möglichkeit, was zu einer großen Gefährdung der Verkehrssicherheit führt – sowohl innerorts als auch außerorts. Drängler werden auf Autobahnen vor allem von Messungen an Brücken oder durch die mobile Autobahnpolizei erwischt.

Fehlender Abstand ist teuer: Wer den Sicherheitsabstand missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Besonders bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometern sieht der Bußgeldkatalog empfindliche Sanktionen vor.

Indem Sie den richtigen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, vermeiden Sie einen Bußgeldbescheid, schützen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt als Faustregel für den richtigen Abstand der halbe Tachowert. Fahren Sie beispielsweise 100 Stundenkilometer, sollten Sie also 50 Meter Abstand halten – das entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?

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Innerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt sich ein Abstand, der der Strecke gleicht, die Sie innerhalb von drei Sekunden fahren. Bei einem Tempo von 50 Stundenkilometern entspricht das drei Autolängen oder 15 Metern.

Top 5: Falsche oder gefährliche Überholmanöver

Falsche oder illegale Überholmanöver schaffen es ebenfalls unter die Top 5 der häufigsten Bußgeldverstöße. Ursachen für eine Regelmissachtung sind besonders das Missachten von Überholverbotsschildern oder das Überfahren einer durchgezogenen Fahrbahnlinie.

Die Sanktionen für solche Manöver reichen von 20 bis 300 Euro – je nachdem, ob Sie den Überholten beim Einordnen behindern oder ein Überholverbot missachten und eine Sachbeschädigung verursachen. Zusätzlich sind Punkte in Flensburg möglich.

Weitere Verstöße gegen den aktuellen Bußgeldkatalog

Nach diesen Top 5 Regelverstößen folgen vor allem Alkohol und Drogen am Steuer. Erschreckenderweise sind Verstöße dieser Art nach wie vor häufig und führen zu einer starken Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Bußgeldkatalog sieht daher strenge Strafen vor, die ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, Punkte und einen Monat Fahrverbot umfassen.

Wichtig zu wissen: Abhängig von den Umständen gelten Alkohol und Drogen am Steuer nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und werden dementsprechend geahndet.

Zu den ebenfalls häufigen Zuwiderhandlungen gehören außerdem falsches Abbiegen, Wenden auf Autobahnen und falsches Ein- und Ausfahren auf Autobahnen sowie Bundesstraßen. Strafzettel gibt es ebenfalls recht häufig für überladene Fahrzeuge sowie falsch oder gar nicht gesicherte Ladung. Laut Statistik folgen danach Bußgeldbescheide für technische Mängel am Kraftfahrzeug, die etwa die Beleuchtung oder die Reifen betreffen.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?

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4. Wann gelten Bußgeld und Fahrverbote bei einem Verstoß?

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Verwarngeld beziehungsweise Bußgeld, Punkten und Fahrverboten geahndet. Voraussetzung ist, dass Sie bei Ihrem Verstoß erwischt werden – sei es durch einen Blitzer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, eine Verkehrskontrolle oder sonstige Zeugen, etwa bei einem Unfall.

Interessant: Liegt die Geldstrafe zwischen 5 und 55 Euro, handelt es sich um ein Verwarngeld. Ab 60 Euro spricht man hingegen von einem Bußgeld.

Bußgeldkataloge gibt es in der Straßenverkehrsordnung für zahlreiche Bereiche und Verkehrssituationen. Je nachdem, welche Regel Sie missachtet haben, können Sie im entsprechenden Bußgeldkatalog nachlesen, ob ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen.

Für folgende Bereiche gibt es eigene Bußgeldkataloge, die Ihnen abhängig von Ihrem Verstoß gegen die StVO verraten, welche Sanktion Sie erwartet:

  • Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Beleuchtung und Warnzeichen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Halten und Parken
  • Papiere, HU und technische Mängel
  • Polizei und Verkehrskontrolle
  • Rotlichtverstoß
  • Sicherheitsabstand
  • Missachtung von Sicherheitsvorschriften
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Straßenverkehrsregeln
  • Falsches und illegales Überholen
  • Umweltschutz und unnötige Umweltbelastung
  • Unfälle und Unfallflucht

Gut zu wissen: Die Bußgeldtabellen sind nach einem simplen Schema aufgebaut. Abhängig von der Zuwiderhandlung werden Verstöße mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot sanktioniert. Je nach Verstoß drohen maximal drei Punkte. Haben Sie auf Ihrem Punktekonto acht Punkte angesammelt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Zuvor haben Sie nichts zu befürchten. Allerdings kann es sich lohnen, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen, um alle fünf Jahre einen Punkt abzubauen. Alternativ verfallen Punkte nach gewissen Fristen, die jeweils von der Schwere der Regelmissachtung abhängen. Beachten Sie aber, dass ab 6 Punkten (es ergeht eine Verwarnung) ein Abbau der Punkte nicht mehr möglich ist.

5. Wann hilft ein Bußgeldrechner?

Waren Sie zu schnell unterwegs, haben Sie eine rote Ampel überfahren oder wurden Sie bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erwischt? Dann kann ein Bußgeldrechner dabei helfen, die möglichen Konsequenzen herauszufinden. In den Rechner geben Sie alle Details ein – etwa den Regelverstoß, ob Sie noch in der Probezeit sind, ob eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag und ob es zu einer Sachbeschädigung gekommen ist.

Auf Basis der eingegebenen Informationen zeigt Ihnen der Bußgeldrechner an, mit welchen Sanktionen Sie voraussichtlich rechnen müssen. Alternativ können Sie natürlich auch den geltenden Bußgeldkatalog ins Auge fassen und die Strafe nachschlagen. Da die Tabellen sehr umfangreich ausfallen, kann ein spezieller Rechner jedoch schneller eine Antwort liefern.

Ein Bußgeldrechner kann nicht alles: Auch wenn ein Bußgeldrechner Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage nach möglichen Strafen liefert und dabei allerhand Details berücksichtigt, handelt es sich nicht um eine rechtssichere Berechnung. Besonders wenn individuelle Umstände zum Tragen kommen, kann auch der beste Rechner diese nicht berücksichtigen. Es ist daher empfehlenswert, vor allem bei schweren Verstößen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

6. Lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen?

Möchten Sie einen Verstoß gegen die StVO mit einem Experten besprechen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Auch wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann Ihnen der Experte mit umfassender Sachkenntnis und fundierter Expertise weiterhelfen.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?
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Insbesondere wenn eine Missachtung der Straßenverkehrsordnung nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte und ein Fahrverbot nach sich zieht, sind Sie bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger bestens aufgehoben. In Absprache mit Ihnen analysiert er den Tathergang und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, durch die sich Punkte, ein Fahrverbot oder der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden lassen.

Extratipp: Die größtmöglichen Erfolgschancen haben Sie, wenn Sie den Experten möglichst frühzeitig zu Rate ziehen und idealerweise schon direkt nach dem Verstoß kontaktieren.

7. Fazit: Was Sie über den Bußgeldkatalog 2025 wissen müssen

Der Bußgeldkatalog hält alle Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung fest. Er definiert jede Regelmissachtung und legt die Sanktionen fest, die von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot reichen können. Bei sehr schweren Verstößen ist zudem ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Bei Regelmissachtungen, die unter das Verkehrsstrafrecht fallen, greifen zudem weitere Strafen.

Es gibt ständig Neuerungen, die Sie im aktuellen Bußgeldkatalog im Detail nachschlagen können. 2024 und 2025 steht vor allem das Punktesystem im Vordergrund. Gab es lange Zeit Punkte für Verstöße, die ohne eine Gefährdung des Verkehrs auskamen, soll sich die Punktevergabe nun mehr auf solche Regelmissachtungen konzentrieren, die den Straßenverkehr gefährden. Möglich sind bis zu drei Punkte pro Verstoß, je nachdem ob es sich um einen schweren, sehr schweren Verstoß oder eine schwere Straftat handelt.

Unter den häufigsten Zuwiderhandlungen finden sich falsches Parken und Halten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtungen der Vorfahrt, zu geringe Sicherheitsabstände und falsche Überholmanöver. Es schließen sich Alkohol und Drogen am Steuer, falsches Abbiegen, Wenden auf Autobahnen, falsche Ladungssicherung und technische Mängel am Kfz an.

Grundsätzlich ist bei einer Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung und das Verkehrsrecht mit Sanktionen zu rechnen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Ihrem Verstoß erwischt werden, etwa durch Blitzer, eine Polizeikontrolle oder sonstige Zeugen. Die möglichen Strafen für eine Verstoß lassen sich dem jeweiligen Bußgeldkatalog entnehmen, in dessen Bereich Ihre Regelmissachtung fällt.

Aktueller Bußgeldkatalog: Was ist neu im Jahr 2025?
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Möchten Sie vorab einen Ausblick auf mögliche Folge eines Bußgeldverstoßes haben, empfiehlt sich die Verwendung eines Bußgeldrechners. Je detaillierte die Informationen sind, die Sie eingeben, desto genauer kann der Rechner feststellen, welche Strafe voraussichtlich auf Sie zukommen wird.

Um auf Nummer sicher zu gehen oder um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben, ist das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht ratsam. Der Experte analysiert in Absprache mit Ihnen den Tathergang und stellt Ihnen Möglichkeiten in Aussicht, mit deren Hilfe sich besonders Punkte und Fahrverbote vermeiden lassen.

Idealerweise kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt schon, bevor der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen rund um die Uhr zur Seite und reagiert schnellstmöglich auf Ihr Anliegen.

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Geschwindigkeitsüberschreitung: Dieses Bußgeld droht, wenn Sie 20 kmh zu schnell fahren

Egal, ob im Stadtverkehr, auf Landstraßen oder Autobahnen: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an die Regeln des StVO halten. Verstoßen Sie gegen das Geschwindigkeitslimit und werden geblitzt, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. In unserem Blog verraten wir Ihnen, welches Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern droht und ab welcher Geschwindigkeit Sie mit Punkten rechnen müssen.

Übersicht:

  1. Drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 kmh schon Bußgelder?
  2. Was passiert, wenn ich innerorts 20 kmh zu schnell bin?
  3. Was passiert, wenn ich außerorts 20 kmh zu schnell fahre?
  4. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 30 kmh?
  5. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 Stundenkilometern?
  6. Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Anhänger geblitzt werde?
  7. Welches Bußgeld erwartet mich, wenn ich mit einem LKW zu schnell fahre?
  8. Welche Strafe sieht der Bußgeldkatalog in der Probezeit vor?
  9. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?
  10. Wann lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben?
  11. Fazit: Dieses Bußgeld droht, wenn Sie 20 kmh zu schnell fahren

1. Drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 kmh schon Bußgelder?

Wer sich nicht ans vorgeschriebene Tempolimit hält und geblitzt wird, muss mit einem Verwarngeld oder Bußgeld rechnen. Je nachdem, wie hoch der Geschwindigkeitsverstoß ausfällt, wird die Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Strafen geahndet, die allesamt im Bußgeldkatalog definiert sind.

Folglich drohen Verwarn- oder Bußgeld bereits, wenn Sie 1 bis 20 kmh zu schnell unterwegs waren. Für die Strafe ist relevant, wie hoch die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz ausfällt. Von der Geschwindigkeit, die der Blitzer beim Auslösen registriert hat, werden 3 Stundenkilometer abgezogen – um Abweichungen im Toleranzbereich auszugleichen.

Neben der Geschwindigkeit spielt aber auch die Umgebung eine wesentliche Rolle. Relevant ist, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt werden. Gefährden Sie zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer – etwa indem Sie das Tempolimit vor einer Schule oder in einer Spielstraße missachten – können die Sanktionen unter Umständen höher ausfallen. 

Darüber hinaus entscheidet auch die Art Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Strafe. So zahlen LKW-Fahrer beispielsweise höhere Bußgelder als PKW-Fahrer. Gleiches gilt, wenn Sie mit einem Anhänger zu schnell fahren.

20 kmh zu schnell gefahren Anwalt

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2. Was passiert, wenn ich innerorts 20 kmh zu schnell bin?

Fahren Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell, hat das bereits bei einer geringen Überschreitung des Tempolimits Konsequenzen. Hintergrund ist, dass im Stadtgebiet eine höhere Gefährdung stattfindet, wenn Sie schneller als erlaubt fahren. Insbesondere vor Kindergärten und Schulen, in Spielstraßen und 30er-Zonen kann bereits eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung für eine deutlich höhere Gefährdung sorgen – sowohl gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als auch gegenüber Anwohnern.

Folgendes Bußgeld sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften 1 bis 20 Stundenkilometer zu schnell waren:

  • 1 bis 5 kmh: 58,50 Euro
  • 6 bis 10 kmh: 58,50 Euro
  • 11 bis 15 kmh: 78,50 Euro
  • 16 bis 20 kmh: 98,50 Euro

3. Was passiert, wenn ich außerorts 20 kmh zu schnell fahre?

Sind Sie außerhalb geschlossener Ortschaften zügig unterwegs und werden von einem Blitzer erfasst, fallen die Strafen in der Regel etwas niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften. Haben Sie das Geschwindigkeitslimit um 20 Stundenkilometer überschritten, wird für gewöhnlich nur ein Bußgeld fällig.

Folgendes Bußgeld sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 1 bis 20 Stundenkilometer zu schnell waren:

  • 1 bis 5 kmh: 48,50 Euro
  • 6 bis 10 kmh: 48,50 Euro
  • 11 bis 15 kmh: 68,50 Euro
  • 16 bis 20 kmh: 88,50 Euro

 

Tipp: Manchmal kommt es vor, dass Autofahrer zu Unrecht geblitzt werden, obwohl Sie das erlaubte Tempolimit eingehalten haben. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, sollten Sie unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wie Alexander Einfinger zurate ziehen. Als Experte erhöht er Ihre Erfolgschancen, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben möchten, und unterstützt Sie dabei, eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erreichen.

 

4. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 30 kmh?

Den meisten Autofahrern ist die „21“ als magische Grenze bekannt. Sie bildet bekanntlich die Grenze, ab der bei Geschwindigkeitsverstößen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg anfallen. Wer das erlaubte Tempolimit um 21 bis 30 Stundenkilometer überschreitet, muss folglich nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Punkten rechnen.

Fahren Sie innerorts 21 bis 30 Stundenkilometer zu schnell, drohen folgende Sanktionen:

  • 21 bis 25 kmh: 143,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 26 bis 30 kmh: 208,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
20 kmh zu schnell gefahren Anwalt

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Sind Sie außerorts 21 bis 30 Stundenkilometer über dem erlaubten Limit, müssen sie mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • 21 bis 25 kmh: 128,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 26 bis 30 kmh: 178,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

 

Wichtig zu wissen: Wenn Sie geblitzt werden und nach Abzug der Toleranz von 3 kmh mehr als 25 kmh zu schnell waren, kann neben einem Bußgeld und Punkten auch noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzukommen. In der Regel wird ein Fahrverbot aber nur dann verhängt, wenn Sie sich innerhalb von einem Jahr zweimal einen Geschwindigkeitsverstoß geleistet haben und jeweils mindestens 26 Stundenkilometer zu schnell unterwegs waren. 

 

5. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 Stundenkilometern?

Neben der „21“ bildet auch die „31“ eine wichtige Grenze. Wer mindestens 31 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss mit höheren Geldstrafen, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Sind Sie mindestens 51 Stundenkilometer zu schnell, erhöht sich das Fahrverbot auf zwei Monate. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 61 kmh droht zudem ein Fahrverbot von drei Monaten.

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6. Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Anhänger geblitzt werde?

Ziehen Sie mit Ihrem PKW einen Anhänger, gelten in der Regel abweichende Tempolimits. Fahren Sie dennoch zu schnell, fallen die Sanktionen höher aus, als wenn Sie die erlaubte Geschwindigkeit mit Ihrem PKW ohne Anhänger überschreiten.

Fahren Sie mit Anhänger innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell, drohen folgende Strafen:

  • 1 bis 10 kmh: 68,50 Euro
  • 11 bis 15 kmh: 88,50 Euro
  • 16 bis 20 kmh: 188,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

Missachten Sie mit PKW und Anhänger außerorts das Tempolimit, sieht der Bußgeldkatalog folgende Sanktionen vor:

  • 1 bis 10 kmh: 58,50 Euro
  • 11 bis 15 kmh: 68,50 Euro
  • 16 bis 20 kmh: 168,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

 

Beachten Sie: Wenn Sie einen Punkt in Flensburg erhalten haben, drohen vorerst keine weiteren Maßnahmen. Es folgt lediglich ein Vermerk. Relevant wird Ihr Punktekonto vor allem dann, wenn Sie mehr als sieben Punkte angesammelt haben und dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis entgegenblicken. Wichtig ist außerdem, dass ein Punkt - mit nur einigen Ausnahmen - nach zweieinhalb Jahren verjährt.

 

7. Welches Bußgeld erwartet mich, wenn ich mit einem LKW zu schnell fahre?

Werden Sie als Fahrer eines LKWs geblitzt, fallen die Sanktionen höher aus, als es bei einem PKW-Fahrer der Fall ist. Entscheidend ist, wie schwer Ihr Kfz ist und ob Sie das Tempolimit außerorts oder innerorts überschritten haben.

Sind Sie mit einem LKW über 3,5 Tonnen innerorts zu schnell, fallen folgende Sanktionen an:

  • 1 bis 10 kmh: 68,50 Euro
  • 11 bis 15 kmh: 88,50 Euro
  • 16 bis 20 kmh: 188,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

Werden Sie mit einem LKW über 3,5 Tonnen außerorts geblitzt, sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen vor:

  • 1 bis 10 kmh: 58,50 Euro
  • 11 bis 15 kmh: 78,50 Euro
  • 16 bis 20 kmh: 168,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

 

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8. Welche Strafe sieht der Bußgeldkatalog in der Probezeit vor?

Sind Sie als Fahranfänger in der Probezeit zu schnell unterwegs, greifen zunächst die Sanktionen, die üblicherweise für den Tempoverstoß im Bußgeldkatalog festgehalten sind. Abhängig davon, wie stark Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten haben, kommen jedoch weitere Folgen hinzu.

So werden Tempoüberschreitungen innerhalb der Probezeit in sogenannte A- und B-Verstöße eingeteilt. Fahren Sie maximal 20 kmh zu schnell, handelt es sich um einen B-Verstoß. Sind Sie mindestens 21 kmh zu schnell, begehen Sie hingegen einen A-Verstoß.

Bei einem B-Verstoß müssen Sie neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog keine weiteren Konsequenzen fürchten. Handelt es sich jedoch um einen A-Verstoß, verlängert sich die Dauer Ihrer Probezeit um zwei weitere Jahre. In der Regel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde außerdem ein verpflichtendes Aufbauseminar an.

 

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9. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?

Nachdem Sie geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Bußgeldbescheid. Diesem können Sie entnehmen, wann und wo Sie zu schnell gefahren sind und um welche Geschwindigkeit Sie das erlaubte Tempolimit überschritten haben.

Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch und bewahren Sie zunächst Ruhe. Prüfen Sie außerdem, ob alle Angaben korrekt sind und überlegen Sie, ob Sie den Tatvorwurf nachvollziehen können. Wenn Sie glauben, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden oder das Bußgeld für zu hoch erachten, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser steht Ihnen bei der Überprüfung Ihres Bußgeldbescheides zur Seite.

In einem weiteren Schritt müssen Sie überlegen, ob Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren oder dagegen Einspruch erheben wollen. Wenn Sie die Strafe akzeptieren, zahlen Sie die angegebene Geldstrafe innerhalb einer Woche. Möchten Sie Einspruch erheben, ziehen Sie am besten einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzu. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Einspruch schriftlich und innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde eingeht.

Wenn Sie sich entscheiden, gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, wird das Bußgeldverfahren zunächst fortgesetzt. Die zuständige Behörde prüft Ihren Fall erneut und berücksichtigt eventuelle Gründe, die Sie bei Ihrem Einspruch vorgebracht haben. Anschließend kann die Behörde Ihren Einspruch entweder akzeptieren und das Bußgeldverfahren gegen Sie einstellen oder Ihren Einspruch zurückweisen und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgeben.

So erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen: Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben möchten, sollten Sie in jedem Fall einen Experten zurate ziehen. Ein erfahrener Anwalt wie Alexander Einfinger steht Ihnen beratend und verteidigend zur Seite. Er bietet Ihnen wertvolle Unterstützung und kann Ihnen bereits im Voraus mitteilen, ob sich ein Einspruch für Ihren Fall empfiehlt oder ob die Erfolgsaussichten eher gering sind.

 

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10. Wann lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben?

Ob es sich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, können Sie am besten mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt besprechen. Der Experte Ihres Vertrauens berät Sie umfassend zum für Sie besten Vorgehen und erörtert mit Ihnen, wie die Erfolgschancen stehen. Grundsätzlich ist ein Einspruch dann sinnvoll, wenn Sie annehmen, dass der Bescheid ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist.

Folgende Gründe sprechen beispielsweise für einen Einspruch:

  • Formfehler: Erforderliche Angaben oder Belehrungen fehlen oder sind im Bußgeldbescheid unvollständig. Alternativ wurde der Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt.
  • Rechtsfehler: Die falschen Vorschriften oder Gesetze finden Anwendung. Alternativ kann eine Verletzung Ihrer Rechte vorliegen.
  • Sachverhaltsfehler: Der Bescheid gründet auf unvollständigen oder falschen Tatsachen. Insbesondere kann die Messung fehlerhaft sein. Alternativ können entlastende Umstände vorliegen.
  • Verjährung: Sie haben den Bescheid erst erhalten, nachdem die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.

 

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11. Fazit: Dieses Bußgeld droht, wenn Sie 20 kmh zu schnell fahren

Wer mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt und das Tempolimit überschreitet, muss mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder Fahrverbot rechnen. Entscheidend ist, wie hoch der Geschwindigkeitsverstoß ausfällt und ob er innerorts oder außerorts stattfindet.

Fahren Sie innerorts 1 bis 20 kmh zu schnell, erwartet Sie ein Bußgeld zwischen 58,50 Euro und 98,50 Euro. Werden Sie außerorts geblitzt, liegt die Geldstrafe zwischen 48,50 Euro und 88,50 Euro. Überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 21 Stundenkilometer, erhöht sich die Geldstrafe und es kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Ab einer Überschreitung von 31 kmh müssen Sie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Sind Sie in einem PKW mit Anhänger oder in einem LKW unterwegs, fallen die Strafen höher aus. Missachten Sie das Tempolimit als Fahranfänger und fahren Sie mindestens 21 Stundenkilometer zu schnell, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre. Zusätzlich müssen Sie in der Regel an einem verpflichtenden Aufbauseminar teilnehmen.

Nachdem Sie geblitzt wurden, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Bußgeldbescheid. Diesen können Sie entweder akzeptieren oder Einspruch einlegen. Ob es sich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, erörtern Sie am besten mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen kompetent zur Seite und bietet Ihnen wertvolle Unterstützung. Insbesondere wenn Sie annehmen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder unrechtmäßig ausgestellt wurde, erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen, indem Sie einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Wie ist das Führen eines Fahrzeugs laut § 315c StGB definiert? Lesen Sie im Blog die Definition und was beim Führen eines Kraftfahrzeugs wichtig ist.

Führen eines Fahrzeugs Anwalt
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1. Was ist die Definition für das Führen eines Fahrzeugs?

Juristisch betrachtet ist das Führen eines Fahrzeugs als Inbewegungsetzen des Fahrzeugs definiert, wenn dies unter eigener Allein- oder Mitverantwortung geschieht. Der Vorgang muss willentlich geschehen. Die unwillentliche Bewegung eines Fahrzeugs – etwa ein Wegrollen auf abschüssigen Straßen ohne Zutun des Fahrers – gilt im rechtlichen Sinne nicht als Führen eines Fahrzeugs.

Antriebskräfte und Eigenverantwortung
Für diese Definition ist wichtig, dass ein Fahrzeug unter der bestimmungsgemäßen Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung gesetzt wird. Der Fahrzeugführer muss also die wesentlichen technischen Vorrichtungen seines Fahrzeugs bedienen, etwa um zu lenken oder zu bremsen. Aus diesem Grund gilt bei abgeschleppten Fahrzeugen, dass es sich um ein Führen handelt, wenn der Fahrer die Steuerung durch Lenken und Bremsen übernimmt.

Bewegungsakt und Willensakt
Die Definition für das Führen eines Fahrzeugs lebt außerdem davon, dass die Bewegung durch einen Willensakt erfolgen muss. Wer den Motor anlässt oder einen Gang einlegt, führt mit diesen Handlungen noch keinen Wagen. Erst wenn er absichtlich in Bewegung gesetzt und im öffentlichen Verkehrsraum gelenkt wird, liegt ein Führen vor. Parkt jemand seinen Wagen beispielsweise um, führt er das Fahrzeug. Setzt sich dieses hingegen beim Starten des Motors durch einen eingelegten Gang in Bewegung, so liegt kein Führen eines Fahrzeugs vor.

 

Wichtig zu wissen: Der Begriff des Führens eines Fahrzeugs ist vor allem für die Strafnormen § 315c StGB und § 316 StGB relevant. Ob das Führen eines Fahrzeugs vorliegt, ist somit besonders von Bedeutung, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeldverstoß im Straßenverkehr vorliegt.

 

Führen eines Fahrzeugs Anwalt
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2. Was gilt als Fahrzeug?

Unter einem Fahrzeug versteht sich nach allgemeiner Auffassung ein Fortbewegungsmittel, das Personen oder Güter befördert. Infrage kommen sowohl motorisierte als auch nicht-motorisierte Varianten.

Motorisierte Fahrzeuge

  • PKW (Personenkraftwagen): Transport von Personen und Gepäck, häufigste Form der motorisierten Fahrzeuge im Straßenverkehr
  • LKW (Lastkraftwagen): Transport von Gütern, wichtig im Güterverkehr und der Logistik
  • Motorräder: Zweirädrige Kraftfahrzeuge für den Transport von Personen und Gütern
  • Busse: Große Fahrzeuge für den öffentlichen Transport von Personen

Nicht-motorisierte Fahrzeuge

  • Fahrräder
  • Go-Karts (können auch motorisiert sein)
  • Pferdekutschen

 

Sonderregeln für Inline-Skates und ähnliche Fortbewegungsmittel

Nach § 24 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) gelten Inline-Skates und ähnliche Fortbewegungsmittel im rechtlichen Sinne nicht als Fahrzeug. Im Straßenverkehr unterliegen sie daher speziellen Regeln und müssen die Vorschriften für Fußgänger einhalten. Sind Sie auf Inline-Skates unterwegs, müssen Sie beispielsweise den Gehweg nutzen und nicht die Fahrbahn.

3. Wer gilt als Fahrzeugführer?

Nach Definition des BGH gilt derjenige als Fahrzeugführer, der das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt und während der Fahrt lenkt. Wie beim Führen eines Fahrzeugs bedarf es also einer Bedienung der wesentlichen technischen Vorrichtungen, zu der Lenken, Bremsen und Beschleunigen gehören.

Es gibt allerdings Situationen, in denen der Fahrzeugführer nicht unmittelbar hinter dem Steuer sitzen muss. Das ist beispielsweise bei einem Fahrlehrer der Fall, wenn er durch Lenken, Bremsen und Beschleunigen in die Fahrausbildung eingreift.

4. Wer gilt bei autonomen Fahrzeugen als Fahrzeugführer?

Bei Fahrzeugen, die sich selbstständig bewegen, gilt derjenige als Fahrzeugführer, der jederzeit in den Fahrvorgang eingreifen und die Kontrolle übernehmen kann. Auch bei autonomen Fortbewegungsmitteln ist es also nach aktueller rechtlicher Lage notwendig, dass ein menschlicher Fahrer anwesend ist. Er muss das Fahrzeug während der Fahrt überwachen und bei Bedarf in die Steuerung eingreifen.

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5. Wann liegt laut § 315c StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor?

Wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, obwohl Sie dazu infolge des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mittel nicht sicher in der Lage sind, gefährden Sie den Straßenverkehr. Gleiches gilt, wenn körperliche oder geistige Mängel vorliegen, die ein sicheres Führen Ihres Fahrzeugs verhindern.

Darüber hinaus liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, wenn Sie rücksichtslos oder grob fahrlässig handeln. Das liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:

  • Missachten der Vorfahrt
  • Falsches Überholen
  • Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
  • Überhöhte Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen und Bahnübergängen
  • Missachten des Rechtsfahrgebots an unübersichtlichen Stellen
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung
  • Fehlende Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge in ausreichender Entfernung
  • Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Wertgegenstände durch falsches Verhalten

Als mögliche Strafen gemäß Strafgesetzbuch kommen bei solchen Gefährdungen des Straßenverkehrs Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in Frage. Wer außerdem trotz geistiger oder körperlicher Mängel sowie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt und dabei fahrlässig handelt, kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.

6. Wie ist Verkehrstüchtigkeit definiert?

Wer ein Fahrzeug führen möchte, muss verkehrstüchtig sein. Dieser Begriff bezieht sich grundsätzlich auf die Fähigkeiten des Verkehrsteilnehmers und definiert, unter welchen Voraussetzungen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Diese Sicherheit hängt einerseits von der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs ab und andererseits von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Fahrzeugführers.

Gemäß § 2 Abs. 4 StVG (Straßenverkehrsgesetz) gilt ein Verkehrsteilnehmer als verkehrstüchtig, wenn er den geistigen und körperlichen Anforderungen entspricht. So muss er beispielsweise eine uneingeschränkte Motorik und eine ausreichende Sehfähigkeit besitzen. Gleichzeitig muss er alle gültigen Verkehrsregeln kennen und befolgen, während sein Fahrzeug den gesetzlichen Standards genügen muss.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, aber nicht als verkehrstüchtig einzustufen ist, begeht einen Bußgeldverstoß oder im schlimmsten Fall sogar eine Straftat im Sinne des Verkehrsstrafrechts. Berauschende Mittel wie Alkohol, Drogen oder bestimmte Medikamente führen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Führen Sie unter diesem Einfluss dennoch ein Fahrzeug, kann Sie ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot erwarten.

Leiden Sie unter expliziten Ausfallerscheinungen, zeigen Sie eine auffällige Fahrweise und können Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr sicher führen, gilt dies als Straftat. Laut § 316 StGB sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen möglich. Die konkreten Sanktionen verrät Ihnen ein Blick in den Bußgeldkatalog.

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7. Was passiert beim Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis?

Junge Autofahrer, die gerade ihre Fahrerlaubnis erhalten haben, sind auf ihren Schein oft besonders stolz. Die kleine Plastikkarte ermächtigt sie offiziell zum Führen eines Fahrzeugs und erlaubt, dass sie ein bestimmtes Kfz im Straßenverkehr bewegen. Wer allerdings ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Gemäß § 21 StVG wird das Fahren ohne Führerschein mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

 

Gut zu wissen: § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) sieht vor, dass Fahrzeugführer immer in der Lage sein müssen, ihren gültigen Führerschein vorzuweisen. Können Sie das Dokument bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro einhergeht.

8. Was gilt beim Führen eines Fahrzeugs ab 70?

Allgemein betrachtet gibt es keine Altersgrenze, ab der ein Fahr- oder Autoverbot vorliegt. Auch Senioren ist es also grundsätzlich erlaubt, ein Fahrzeug zu führen. Wichtig ist allerdings, dass dies mit der notwendigen Sicherheit geschieht und dass zu diesem Zweck eine uneingeschränkte Verkehrstauglichkeit vorliegt. Besonders Senioren sind somit gut beraten, wenn sie sich regelmäßig auf ihre Verkehrstauglichkeit prüfen lassen – entweder durch einen Arzt oder Angehörige.

 

Gut zu wissen: Einige Fahrschulen und Institute wie ADAC oder TÜV bieten spezielle Trainings und Kurse an. Senioren können dabei herausfinden, ob sie ein Auto noch problemlos fahren können oder ob es besser wäre, den eigenen Führerschein im Alter abzugeben.

 

Geistige, körperliche und charakterliche Mängel rechtfertigen grundsätzlich einen Führerscheinentzug. Allerdings sind davon nicht nur Senioren betroffen, sondern auch junge Autofahrer. Im Alter steigt jedoch das Risiko für körperliche und geistige Defizite, beispielsweise durch Krankheiten oder Medikamente.

Sind Sie auf die permanente Einnahme von (starken) Medikamenten angewiesen, ist es empfehlenswert, dass Sie mit Ihrem Arzt Ihre Verkehrstauglichkeit besprechen. Doch auch wenn Sie im höheren Alter nicht auf Tabletten angewiesen sind, lohnen sich regelmäßige Untersuchungen ihrer Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Auch einen Sehtest und Hörtest sollten Sie beim Führen eines Fahrzeugs ab 70 regelmäßig durchführen lassen, damit Mängel im Seh- und Hörvermögen nicht zur Gefährdung im Straßenverkehr führen.

9. Wann muss man im Alter seinen Führerschein abgeben?

Wie bereits erklärt, gibt es keine bestimmte Altersgrenze, ab der Sie Ihr Auto nicht mehr führen dürfen. Allerdings kann es nach einem Verkehrsunfall oder bei auffälliger Fahrweise passieren, dass die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung und Fahrtüchtigkeit zweifelt. Gemäß § 11 FeV kann die Behörde eine medizinische Untersuchung anordnen, deren Augenmerk auf folgenden Aspekten liegt:

  • Sehvermögen
  • Hörfähigkeit
  • Psychische und nervliche Gesundheit

Ergeben sich im Rahmen der Untersuchung in einem oder mehreren Punkten Defizite, müssen Sie unter Umständen Ihren Führerschein abgeben. Vielen Senioren fällt dieser Schritt zwar schwer, doch stellen betagte Autofahrer bei mangelhafter Verkehrstüchtigkeit ein großes Sicherheitsrisiko dar. Es treten vermehrt Lenk-, Abbiege-, Abstands- und Vorfahrtsfehler auf, die im schlimmsten Fall in einem Unfall enden können.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die eigenen Fähigkeiten zu hinterfragen und die eigene Fahrweise selbstkritisch zu reflektieren. Geschehen vermehrt kleine Fehler oder fühlen Sie sich beim Führen Ihres Fahrzeugs unsicher, empfehlen sich entweder spezielle Trainings oder eine Abgabe Ihrer Fahrerlaubnis.

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10. Was gilt beim Führen eines Fahrzeugs fürs Telefonieren?

Grundsätzlich ist es bei laufendem Motor nicht gestattet, dass Sie ein technisches Gerät aufnehmen. Auch an Ampeln und im Stau sollten Sie daher nicht zum Handy greifen, sondern Ihre Aufmerksamkeit weiterhin dem Straßenverkehr widmen. Das ist einerseits wichtig, weil gemäß § 23 StVO ein Handyverbot im Straßenverkehr herrscht. Andererseits steigert der Blick aufs Handy das Unfallrisiko erheblich. Das Handyverbot dient daher vor allem der Verkehrssicherheit.

In diesem Sinne wird die Benutzung eines Handys bei laufendem Motor sanktioniert. Wer am Steuer telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer oder verursachen Sie einen Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 200 Euro und erweitert sich um ein einmonatiges Fahrverbot.

In der Probezeit gilt ein Verstoß gegen das Handyverbot übrigens als A-Verstoß. Demnach erwarten Sie nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich müssen Sie in der Regel ein Aufbauseminar besuchen.

 

Wichtig zu wissen: Möchten Sie während der Fahrt telefonieren, können Sie eine Auto-Freisprecheinrichtung nutzen. Da Sie Ihre Aufmerksamkeit als Fahrzeugführer nicht zu lang von der Fahrbahn nehmen müssen und das Unfallrisiko nicht maßgeblich steigt, ist das Telefonieren über eine Freisprechanlage bei laufendem Motor erlaubt.

 

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11. Fazit: Diese Regelungen zum Führen eines Fahrzeugs sollten Sie kennen

Das Führen eines Fahrzeugs ist als willentliches Inbewegungsetzen desselben unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte definiert. Als Fahrzeug gilt dabei ein Fortbewegungsmittel, das entweder motorisiert oder nicht-motorisiert ist und entweder den Transport von Personen, Gütern oder beidem ermöglicht. Fahrzeugführer ist, wer das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt und während der Fahrt lenkt, beschleunigt oder bremst.

Zum Führen eines Fahrzeugs sind Personen ermächtigt, die über eine Fahrerlaubnis verfügen und als verkehrstüchtig gelten. Sie müssen alle gültigen Verkehrsregeln kennen und befolgen sowie eine Gefährdung anderer Teilnehmer durch rücksichtsloses oder fahrlässiges Verhalten unterlassen. Wer ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt, begeht eine Straftat, die gemäß des Bußgeldkatalogs sanktioniert wird.

Wer als Senior ein Fahrzeug führen möchte, sollte keine geistigen und körperlichen Mängel aufweisen. Grundsätzlich gibt es jedoch keine Altersgrenze, ab der Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Wichtig ist lediglich, dass Sie sicher fahren, alle gültigen Verkehrsregeln befolgen und idealerweise eine regelmäßige Untersuchung Ihrer Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit sowie Ihres Seh- und Hörvermögens durchführen lassen.

Da im Straßenverkehr ein allgemeines Handyverbot gilt, ist es bei laufendem Motor nicht erlaubt, ein technisches Gerät aufzunehmen. Wer am Steuer telefoniert oder ein Handy in der Hand hält, wird entsprechend des Bußgeldkatalogs sanktioniert. Möchten Sie während der Fahrt telefonieren, dürfen Sie jedoch eine Auto-Freisprecheinrichtung nutzen.

Insgesamt zeigt sich das Führen eines Fahrzeugs im rechtlichen Sinne als ein komplexes Thema. Gerade im Fall von Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverstößen oder Straftaten kann deshalb ein Anwalt für Verkehrsrecht von Vorteil sein. Indem Sie einen Experten wie Alexander Einfinger beauftragen, erhalten Sie wertvolle Hilfe rund um rechtliche Themen, die sich aus dem Führen eines Fahrzeugs ergeben – von Rotlichtverstößen über Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zur Unfallregulierung.

 

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Was ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz? | Welche Fahrzeuge brauchen einen Versicherungsschutz? | Wann droht eine Geldstrafe?

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt
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Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Welche Strafe droht für Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz?

Seit 1965 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Doch was passiert, wenn Sie diese Pflicht missachten und ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im öffentlichen Raum bewegen? In diesem umfangreichen Blogartikel erklären wir, für welche Fahrzeuge Versicherungspflicht besteht, wann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt, welche Strafen drohen und warum es immer ratsam ist, so früh wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Übersicht:

  1. Besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge?
  2. Für welche Fahrzeuge ist eine Versicherung nach § 6 PflVG verpflichtend?
  3. Wann besteht ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
  4. Ist das Parken im öffentlichen Raum ohne Versicherungsschutz strafbar?
  5. Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherungsschutz?
  6. Welche Strafen drohen, wenn es zu einem Unfall oder einer Gefährdung kommt?
  7. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
  8. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten habe?
  9. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?
  10. Fazit: Das rät der Anwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

1. Besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge?

Jede Person, die im öffentlichen Raum ein Fahrzeug bewegt, stellt laut Gesetzgeber ein Risiko für die Allgemeinheit dar. In der Folge ist in Deutschland jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das geführte Kfz abzuschließen. Wer ohne diese Kfz-Versicherung ein versicherungspflichtiges Fahrzeug bewegt, macht sich strafbar.

Auch wer unwissentlich ein Auto ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Selbst wenn dem Fahrer sein Fehlverhalten nicht bewusst ist, begeht er also eine Straftat und hätte vor Fahrtantritt sicherstellen müssen, dass das von ihm geführte Fahrzeug über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Auch wenn die Fahrt nur auf einem Feldweg oder einem Parkplatz stattfindet.

Wichtig: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt – im Vergleich zur Teil- und Vollkaskoversicherung – keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Der Versicherungsschutz besteht lediglich für Schäden, die durch einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern oder mit fremdem Eigentum entstehen. Ziel der Pflichtversicherung ist es, Dritte gegen unverschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern und eine entsprechende Unfallregulierung sicherzustellen.

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2. Für welche Fahrzeuge ist eine Versicherung nach § 6 PflVG verpflichtend?

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz sind in Deutschland alle Kraftfahrzeuge gesetzlich versicherungspflichtig, wenn sie am öffentlichen Verkehrsgeschehen teilnehmen. Unter die Versicherungspflicht fallen unter anderem folgende Fahrzeuge:

  • Personenkraftwagen (PKW)
  • Lastkraftwagen (LKW)
  • Motorräder und Mopeds
  • Vierrädrige Kraftfahrzeuge wie Quads
  • Busse und Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen
  • Elektroscooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern
  • Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Traktoren und landwirtschaftliche Zugmaschinen

Ausnahmen: Neben den genannten Fahrzeugen gibt es auch Ausnahmen, die von der Versicherungspflicht nach dem PflVG befreit sind. Beispiele sind Fahrräder ohne motorisierte Unterstützung und Fahrzeuge, die ohne Zugang zum öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf Privatgelände genutzt werden.

3. Wann besteht ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?

Laut §§ 1 und 6 PflVG liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt oder den Gebrauch des Fahrzeugs durch Dritte zulässt, ohne dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Verstoß gilt als Straftat, unabhängig davon, ob der Fahrer fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Für die Strafe ist es also irrelevant, ob die Verwendung des Fahrzeugs bewusst oder unbewusst ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt.

Zwar gilt in Deutschland seit 1965 eine Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge, wodurch Sie für ein Auto ohne Versicherung keine Zulassung erwerben können. Allerdings ist es trotzdem möglich, ein Kfz ohne gültigen Versicherungsschutz zu fahren. So kann der erforderliche Schutz beispielsweise verfallen, weil Sie mit der Zahlung des Versicherungsbeitrags im Rückstand sind.

Auch wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, kann es einen kurzen Zeitraum geben, in dem Ihr Wagen nicht versichert ist. Idealerweise ergeben sich zwischen dem Auslaufen der alten Versicherung und der Aufnahme der neuen Haftpflichtversicherung keine zeitlichen Lücken. Entstehen diese dennoch, dürfen Sie Ihr Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht führen, da Sie sonst gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen – auch wenn Sie nur von der Straße in die Garage fahren.

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4. Ist das Parken im öffentlichen Raum ohne Versicherungsschutz strafbar?

Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum bewegen. Gleiches gilt aber auch für das bloße Parken. Der Hintergrund ist, dass auch ein geparktes Fahrzeug das Potenzial besitzt, Schäden zu verursachen. Sei es, weil es unerwartet wegrollt oder im geparkten Zustand eine anderweitige Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Möchten Sie im öffentlichen Raum parken, ist also eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.

Folgende Beispiele zählen zum öffentlichen Raum: 

  • Straßen und Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind
  • Öffentliche Parkplätze, die für jeden zugänglich sind, unabhängig von einer Gebührenpflicht
  • Öffentliche Plätze und Parks, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und von jedem für verschiedene Aktivitäten genutzt werden können
  • Private Wege und Plätze mit öffentlichem Verkehrsrecht, beispielsweise einem Wegerecht für die Allgemeinheit

5. Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wer gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt und ein Kfz ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Raum bewegt, kann laut § 6 PflVG mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Wichtig zu wissen: Werden Sie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt, erhalten Sie einen Eintrag im Führungszeugnis und gelten als vorbestraft. Gleiches gilt, wenn Sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt werden.

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6. Welche Strafen drohen, wenn es zu einem Unfall oder einer Gefährdung kommt?

Kommt es während einer Fahrt mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu einem Unfall oder liegt eine starke Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, richten sich die Strafen nach der Frage, ob die Person am Steuer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Je nach Tatbestand variiert das Strafmaß folgendermaßen:

  • Fahrlässiges Fahren ohne Versicherungsschutz liegt zum Beispiel vor, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug bewegen, ohne vorher mit dem Halter den Versicherungsschutz geklärt zu haben. Es wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet.
  • Vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz liegt zum Beispiel vor, wenn Sie wissentlich ein nicht versichertes Fahrzeug führen oder Ihren Versicherungsbeitrag trotz mehrfacher Mahnung und Androhung einer Kündigung nicht gezahlt haben. Neben einer höheren Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist es der zuständigen Behörde erlaubt, Ihr Kfz einzuziehen, wenn Halter und Täter zum Zeitpunkt dieser Entscheidung übereinstimmen.

Zusätzlich zu diesen Strafen nach § 6 PflVG kann es bei Fahren ohne Versicherungsschutz zu folgenden Nebenstrafen kommen, insbesondere wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben:

  • Fahrverbot oder dauerhafter Führerscheinentzug (nach § 69 StGB)
  • Bis zu sechs Punkte in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, da es sich bei Fahranfängern in der Probezeit um einen A-Verstoß handelt

Wichtig zu wissen: Bei einem Strafverfahren ist es relevant, ob der Täter zum ersten Mal straffällig wird oder bereits Vorstrafen besitzt. Ersttäter erhalten nur selten eine Freiheitsstrafe und werden in den meisten Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.

7. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen, gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten. Idealerweise machen Sie zunächst aber weder gegenüber der Polizei noch gegenüber einer Behörde eine Aussage. Es ist empfehlenswert, von Anfang an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt wie Alexander Einfinger erhöht Ihre Erfolgschancen maßgeblich und hilft Ihnen dabei, die für Sie beste Verteidigungsmöglichkeit zu finden.

Haben Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt, beantragt dieser Akteneinsicht und macht sich bis ins kleinste Detail mit Ihrem Fall vertraut. Im Anschluss berät er Sie fundiert zur besten Vorgehensweise und spricht mit Ihnen die weiteren Schritte durch. Welche Verteidigungsmöglichkeiten dabei in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Grundsätzlich lassen sich positive Auswirkungen auf das Strafmaß erwarten, wenn Sie und Ihr Anwalt es schaffen, das Gericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft von einem fahrlässigen Verstoß zu überzeugen.

Ihr auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt spricht mit Ihnen mögliche Argumente durch, die darauf abzielen, dass das Verfahren vollständig oder gegen Auflagen eingestellt wird. Je früher Sie einen Experten zu Rate ziehen, desto höher fallen Ihre Erfolgschancen aus. Idealerweise nehmen Sie direkt Kontakt mit der Einfinger Anwaltskanzlei auf, sobald Ihnen der Vorwurf bekannt wird.

8. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten habe?

Haben Sie einen Anhörungsbogen beziehungsweise eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie zunächst keine Angaben machen und keine Aussagen treffen. Zur Vernehmung auf der Polizeidienststelle sollten Sie nicht alleine erscheinen. Empfehlenswert ist es stattdessen, unverzüglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wie Herrn Alexander Einfinger zu konsultieren.

Dieser beantragt Akteneinsicht und bringt in einem ersten Schritt in Erfahrung, welche genauen Umstände der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft zur Tat bekannt sind und welche Details der Vorwurf genau umfasst. Anschließend entwerfen Sie gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die auf eine Verfahrenseinstellung abzielt. Ist es nicht möglich, die Strafbarkeit entfallen zu lassen, verfolgt die Verteidigung das Ziel, Ihr Strafmaß möglichst weit zu reduzieren.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Das rät der Anwalt

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9. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie – wie bei einem Anhörungsbogen – unverzüglich Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Dieser berät Sie zur für Sie besten Vorgehensweise, um im Idealfall eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Ist eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich, steht eine möglichst starke Reduzierung des Strafmaßes im Vordergrund.

Gegen einen Strafbefehl können Sie als Angeklagter auch Einspruch einlegen. In der Folge erlangt der Strafbefehl keine Rechtskraft und Ihre Verurteilung wird – zunächst – nicht wirksam. So müssen Sie vorerst keine Geldstrafen zahlen, keine Haftstrafe antreten und keinem Fahrverbot nachkommen. Allerdings ist es unbedingt empfehlenswert, Ihre Verteidigungsstrategie mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt abzusprechen. Auch wenn Sie bereits Einspruch eingelegt haben, können Sie immer noch einen erfahrenen Anwalt konsultieren.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen wollen, müssen Sie eine Frist von zwei Wochen einhalten. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Zustellung. Das Datum ist auf dem gelben Umschlag vermerkt, in dem Sie den Strafbefehl erhalten. Haben Sie erfolgreich Einspruch eingelegt, wird Ihr Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verhandelt und Sie bekommen die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen sowie mit Beweismitteln und Zeugen zu stützen. 

10. Fazit: Das rät der Anwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Seit 1965 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Raum bewegt werden – also auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und privaten Grundstücken mit einem Wegerecht für die Allgemeinheit. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung wissentlich oder unwissentlich im öffentlichen Raum bewegt, macht sich strafbar. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug von Dritten fahren lassen oder es im öffentlichen Raum abstellen.

Laut § 6 PflVG drohen bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Strafen, deren Höhe sich danach richtet, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Im ersten Fall ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich. Im zweiten Fall erhöht sich das Strafmaß. Die Geldstrafe kann höher ausfallen und die Freiheitsstrafe reicht bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann die zuständige Behörde Ihr Kfz einziehen und Nebenstrafen wie Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder einen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis veranlassen.

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10. Fazit: Das rät der Anwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Werden Sie von der Polizei angehalten und mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen zu haben, wenden Sie sich am besten direkt an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Anhörungsbogen, eine Vorladung von der Polizei oder einen Strafbefehl erhalten haben. Je früher Sie einen Experten wie Alexander Einfinger konsultieren, desto höher fallen Ihre Erfolgschancen aus.

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt entwickeln Sie eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie, die auf eine Verfahrenseinstellung abzielt. Ist eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich, steht die Reduktion des Strafmaßes im Vordergrund. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht beantragt in jedem Fall Akteneinsicht und analysiert Ihren Fall bis ins kleinste Detail. Er berät Sie umfassend und steht Ihnen auch vor Gericht verteidigend zur Seite.

Die Einfinger Anwaltskanzlei hilft Ihnen gerne und kompetent weiter, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird. Per Telefon, E-Mail und Kontaktformular erreichen Sie uns rund um die Uhr und können sich auf einen direkten Kontakt sowie wertvolle Unterstützung verlassen.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Wann begeht ein Unfallverursacher Unfallflucht? | Welche Strafe droht? | Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht den Schaden des Geschädigten?

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Fahrerflucht und Versicherung: Welche Strafe gilt bei Unfallflucht und wer zahlt?

Ein Unfall mit Fahrerflucht ist für Geschädigte immer ärgerlich. Es stellt sich die Frage, wann die Versicherung zahlt und wer für den entstandenen Schaden aufkommt. In diesem umfangreichen Blog-Artikel erläutern wir, was Fahrerflucht überhaupt ist, welche Strafen drohen und ob die Versicherung die Kosten übernimmt.

Übersicht:

  1. Was ist Fahrerflucht?
  2. Welche Strafen drohen bei Unfallflucht?
  3. Was passiert, wenn ich versehentlich Unfallflucht begehe?
  4. Zahlt die Versicherung nach einem Unfall mit Fahrerflucht?
  5. Zahlt die Versicherung Schäden an meinem Kfz, wenn ich Unfallflucht begangen habe?
  6. Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht der Fahrzeughalter ist?
  7. Fazit: Wann zahlt die Versicherung bei Unfallflucht und wann nicht?

1. Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht – oft auch Unfallflucht genannt – ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das unerlaubte Verlassen des Unfallortes nach einer Kollision im Straßenverkehr bezeichnet. Denn wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursacht haben, müssen Sie zunächst am Unfallort bleiben. Bei Sachschäden warten Sie, bis der Geschädigte zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, oder melden den Schaden bei der Polizei. Bei Personenschäden leisten Sie Erste Hilfe, wenn diese notwendig ist, und verständigen ebenfalls die Polizei sowie Rettungskräfte.

Grundsätzlich liegt Fahrerflucht vor, wenn ein Unfallbeteiligter den Ort des Geschehens verlässt. Als Unfallbeteiligter gelten alle Personen, die mit ihrem Verhalten zum Unfall beigetragen haben. Das Fortbewegungsmittel ist dabei nicht entscheidend. Demnach können sich sowohl Führer eines Kfz als auch Radfahrer und Fußgänger der Unfallflucht schuldig machen. Der Vorwurf besteht auch dann, wenn Sie sich – zum Beispiel nach einem Parkrempler – vom Unfallort entfernen und sich nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden. Gleiches gilt, wenn Sie gehen, bevor alle Formalitäten geklärt sind.

Info: Ein Zettel reicht nicht aus

Haben Sie einen Parkschaden verursacht, müssen Sie entweder auf den Besitzer des Fahrzeugs warten oder Kontakt mit der Polizei aufnehmen. Es reicht nicht aus, wenn Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlassen. Denn auch wenn Sie Ihre Kontaktdaten am Wagen des Geschädigten hinterlassen, begehen Sie Fahrerflucht, wenn Sie zuvor nicht die Polizei verständigt haben.

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2. Welche Strafen drohen bei Unfallflucht?

Wie sich Beteiligte nach einem Unfall verhalten, ist in vielerlei Hinsicht entscheidend für die weiteren Folgen. Denn bei Personenschäden, also wenn Menschen verletzt wurden, können Erste Hilfe und lebensrettende Maßnahmen im Notfall Leben retten. Doch auch wenn Sie „nur“ einen Sachschaden verursacht haben – seien es Dellen, Kratzer oder ein abgefahrener Seitenspiegel – sind Sie verpflichtet, diesen Schaden zu übernehmen.

Verlässt ein Autofahrer den Unfallort vorzeitig, ohne sich um die Folgen seines Unfalls zu kümmern, stiehlt er sich aus der Verantwortung. Fahrerflucht gilt dabei nicht als Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Straftat im Straßenverkehr dar, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird.

Strafen bei Sachschäden Haben Sie sich der Fahrerflucht schuldig gemacht, drohen verschiedene Konsequenzen. Da mindestens eine Partei unter einem mehr oder weniger schweren Schaden leidet, reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Darüber hinaus wird Unfallflucht im Verkehrsrecht mit einem Bußgeld, drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet. Je nach Schwere der Unfallfolgen kann die Strafe auch einen Entzug der Fahrerlaubnis umfassen.

Befindet sich der Unfallverursacher noch in der Probezeit und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort, kommen zu den genannten Strafen weitere Konsequenzen hinzu. Da es sich um einen sogenannten A-Verstoß handelt, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar vorgesehen.

Strafen bei Personenschäden Noch heikler fällt die Situation aus, wenn Fahrerflucht bei einem Personenschaden vorliegt. Denn neben der Unfallflucht steht bei diesem Szenario auch der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung im Raum. Im Zweifelsfall kann sich der geflüchtete Unfallverursacher sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung schuldig machen. 

 

Wichtig: Wer am Unfallort keine Erste Hilfe leistet, obwohl er dazu körperlich in der Lage wäre, dem droht laut § 323 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

 

Eine fahrlässige Körperverletzung oder eine fahrlässige Tötung liegen dann vor, wenn der Unfall auf einer Pflichtverletzung durch den Verursacher beruht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Vorfahrtsschild übersehen, die Vorfahrt nicht gewährt wird und es infolgedessen zu einem Aufprall kommt. Die Strafe für solche Delikte fällt weitaus höher aus als bei reiner Fahrerflucht. Ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis sind je nach Schwere der Unfallfolgen vorgesehen. 

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3. Was passiert, wenn ich versehentlich Unfallflucht begehe?

Es gibt durchaus Fälle, in denen einem Autofahrer gar nicht bewusst ist, dass er gerade Unfallflucht begeht. In der Regel handelt es sich nicht um Personenschäden, da diese nicht unbemerkt bleiben. Liegt jedoch ein – oberflächlich betrachtet – leichter Sachschaden vor, kann es passieren, dass dieser unbemerkt bleibt. Etwa wenn der Fahrer ein anderes Fahrzeug nur minimal berührt oder wenn er optisch keine Unfallfolge feststellen kann.

Grundsätzlich gilt, dass Fahrerflucht nur dann bestraft wird, wenn sie vorsätzlich begangen wird. Haben Sie also wirklich nichts von einem Unfall mitbekommen, begehen Sie keine vorsätzliche Unfallflucht. Allerdings müssen Sie im Zweifelsfall glaubwürdig nachweisen, dass Sie tatsächlich ohne Vorsatz gehandelt haben. Um Ihre Chancen in dieser Situation zu erhöhen, kann es sich lohnen, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Dieser berät Sie zum für Sie optimalen Vorgehen und steht Ihnen vor Gericht verteidigend zur Seite.

 

Info: Keine Fahrerflucht ohne Schaden

Im Prinzip gibt es keine Fahrerflucht ohne Schaden. Denn wenn weder ein Sach- noch ein Personenschaden entstanden ist, können Sie auch vor keinem Schaden flüchten. Allerdings lässt sich nicht jeder Schaden mit bloßem Auge feststellen

So kann es vorkommen, dass Sie einen Kratzer, eine Delle oder technische Schäden nicht bemerken und deshalb fälschlicherweise annehmen, es läge kein Schaden vor. Damit Sie auf Basis dieser Annahme nicht versehentlich Fahrerflucht begehen, empfiehlt es sich, die Polizei zu kontaktieren und später ggf. einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen.

 

 

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4. Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?

Fall 1: Verursacher ist bekannt

Fahrerflucht zieht nicht nur Geldstrafen, Punkte, Fahrverbot oder Führerscheinentzug nach sich. Oftmals droht auch Ärger mit der Versicherung, wenn diese die eigenen Reparaturkosten und die des Geschädigten nicht übernimmt. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt zwar zunächst den Schaden am gegnerischen Wagen. Allerdings fordert sie die Kosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro wieder vom Versicherungsnehmer zurück. Wird zusätzlich zur Unfallflucht Alkoholeinfluss festgestellt, können es sogar bis zu 10.000 Euro sein.

Zusätzlich muss der Unfallflüchtige für die Schäden am eigenen Kfz selbst aufkommen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt nicht, da der Unfallgegner keine Schuld trägt. Selbst wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht, gewährt diese in der Regel keine Leistungen, denn mit der Flucht vom Unfallort besteht meist ein Vertragsbruch seitens des Versicherungsnehmers.

 

Info: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn der Täter bekannt ist

Sind Sie Geschädigter und hat der Unfallverursacher Unfallflucht begangen, zahlt eine Versicherung nur, wenn der Verursacher ausfindig gemacht wird oder zumindest der Halter bekannt ist. Oftmals gestaltet sich die Suche nach dem Täter sehr schwer und die Schadensregulierung nimmt einige Zeit in Anspruch. Auch wenn sich die Polizei des Falls annimmt, kommt es oft vor, dass der Täter bzw. der Verantwortliche nicht gefunden wird. In diesem Fall findet sich auch keine gegnerische Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Reparaturkosten.

 

Fall 2: Verursacher ist unbekannt

Nach einem Unfall trägt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Geschädigten. Ist jedoch der Unfallverursacher bzw. der Halter des Fahrzeugs des Unfallverursachers nicht bekannt, kann auch dessen Versicherung Ihre Reparaturkosten nicht übernehmen. Kann auch die Polizei den Unfallgegner nicht ausfindig machen, tragen Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs zunächst selbst.

Verfügen Sie über eine Teilkaskoversicherung übernimmt auch diese keine Kosten, da Schäden durch Fremdverschulden in den Leistungen nicht inbegriffen sind. Die Schäden Dritter kann lediglich eine Vollkaskoversicherung regulieren. Allerdings stellt sich bei kleinen Schäden die Frage, ob es sich nicht lohnt, die Reparatur aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Der Grund: Wenn Sie Ihrer Vollkaskoversicherung die Unfallregulierung überlassen, zahlt diese zwar Ihre Reparaturkosten. Gleichzeitig steigt aber womöglich die Höhe Ihrer Beiträge und Sie werden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Darüber hinaus spielt die vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle, bis zu deren Grenze Sie Schäden an Ihrem Kfz sowieso selbst begleichen.

 

Infobox: Verkehrsopferhilfe in Anspruch nehmen

Wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist und Sie keine Vollkaskoversicherung besitzen, können Sie unter Umständen die Verkehrsopferhilfe in Anspruch nehmen. Diese reguliert in bestimmten Fällen den Unfall bei Fahrerflucht und übernimmt die Kosten des Geschädigten.

 

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5. Zahlt die Versicherung Schäden an meinem Fahrzeug, wenn ich Unfallflucht begangen habe?

Haben Sie selbst Unfallflucht begangen, verstoßen Sie in der Regel gegen die Vertragsbedingungen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese schließt häufig einen Versicherungsschutz aus, wenn bei der Tat ein Vorsatz vorliegt. Fahrerflucht wird als vorsätzlich gewertet, sodass sich Ihre Vollkaskoversicherung einer Leistung verweigern kann. Begehen Sie Unfallflucht, zahlt Ihre Versicherung in der Regel also keine Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Gut zu wissen: Nach einer Fahrerflucht kann auch die Rechtsschutzversicherung eine Zahlung verweigern. Möchten Sie also einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, tragen Sie die Kosten als Unfallflüchtiger selbst.

 

Info: Der Versicherungsschutz des Täters kann nach einer Unfallflucht erlöschen 

Haben Sie sich der Fahrerflucht schuldig gemacht, hat Ihre Versicherung das Recht, Ihren Versicherungsschutz zu kündigen – egal, ob es sich um eine Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- oder Rechtsschutzversicherung handelt.

6. Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht der Fahrzeughalter ist?

Eine besondere Problematik entsteht, wenn ein Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, allerdings nicht der Fahrzeughalter ist. Ist der Täter bzw. der Halter des gegnerischen Fahrezugs bekannt, übernimmt die Haftpflichtversicherung dennoch die Schäden des Unfallgegners. Eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung wird nämlich nicht für eine Person, sondern für ein Fahrzeug bzw. den Halter abgeschlossen.

Allerdings kann die Haftpflichtversicherung den Unfallverursacher anschließend in Regress nehmen und das Geld zurückfordern – bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beziehungsweise bei Alkoholeinfluss bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Dem Fahrzeughalter steht es zusätzlich frei, die eigenen Reparaturkosten vom Fahrer einzufordern.

 

Infobox: Fahrerflucht mit einem gestohlenen Fahrzeug

Kommt es mit einem gestohlenen Fahrzeug zu einem Unfall und begeht der Verursacher Fahrerflucht, haftet der Fahrzeughalter nicht für den Schaden. Gemäß § 7 StVG entfällt zwar die Halterhaftung bei einer solchen „Schwarzfahrt“. In der Regel reguliert die Versicherung des Fahrzeughalters den Unfall, ohne dass der Versicherungsnehmer Nachteile zu befürchten hat. Die Leistungen fordert die Versicherung auch in diesem Fall vom Täter zurück – vorausgesetzt, der Unfallverursacher kann durch die Polizei ermittelt werden.

 

 

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7. Fazit: Wann zahlt die Versicherung bei Unfallflucht und wann nicht?

Fahrerflucht ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bezeichnet. Es handelt sich nicht um einen Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat. Dementsprechend drohen weitreichende Strafen, die Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder den Entzug der Fahrerlaubnis umfassen. Steht zusätzlich zur Unfallflucht der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung, einer fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung im Raum, können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren hinzukommen.

Ist der Täter bzw. der Halter bekannt, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Geschädigten. Die eigenen Reparaturkosten trägt der Unfallflüchtige selbst. Versicherungen – egal, ob Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko oder Rechtsschutz – dürfen dem Unfallverursacher nach einer Fahrerflucht ihre Leistung verweigern und haben das Recht, den Vertrag des Unfallflüchtigen zu kündigen

Kann die Polizei den Täter bzw. den Halter nach der Fahrerflucht nicht ermitteln, bleibt der Geschädigte zunächst auf seinen Kosten sitzen. Besteht eine Vollkaskoversicherung, kann er deren Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings lohnt es sich bei kleinen Schäden oftmals, die Reparatur aus eigener Tasche zu bezahlen. So vermeiden Sie, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und Ihre Beitragshöhe steigt.

Es gibt viele Fälle der Fahrerflucht, in denen es empfehlenswert ist, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Experte wie Alexander Einfinger unterstützt Sie bei der Unfallregulierung und setzt sich bei Bedarf auch vor Gericht für Ihre Rechte ein. Sie erhöhen Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn Sie Geschädigter sind, und können sich auf wertvolle Unterstützung verlassen, wenn Sie versehentlich Unfallflucht begangen haben.

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Die Einfinger Anwaltskanzlei hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie bei der Unfallregulierung Unterstützung benötigen. Online können Sie bereits einen Unfallbogen ausfüllen oder den Chat nutzen, um die Regulierung zu beschleunigen. Auch wenn Ihr Oldtimer, Ihr E-Scooter oder Ihr Leasing-Fahrzeug von einem Unfall mit Fahrerflucht betroffen ist, empfiehlt es sich, Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufzunehmen.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Sie wurden trotz korrekter Geschwindigkeit geblitzt? Lesen Sie, was Sie als Autofahrer bei einem Blitzer tun können, wenn Sie zu Unrecht geblitzt wurden.

Zu Unrecht geblitzt Anwalt
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Zu Unrecht geblitzt – Was tun bei fehlerhaftem Blitzen?

Auf deutschen Straßen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den häufigsten Ursachen für Unfällen. Um das Unfallrisiko durch Rasen zu reduzieren, setzt die Polizei mobile und stationäre Blitzer ein. Sie erlauben eine präzise Geschwindigkeitsmessung und sanktionieren die Missachtung von Tempolimits.

Waren Sie zu schnell unterwegs und wurden von einem Blitzer erfasst, erhalten Sie innerhalb von ein paar Wochen einen Bußgeldbescheid. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie durch eine fehlerhafte Messung zu Unrecht geblitzt wurden. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls einen Bußgeldbescheid, obwohl Sie die erlaubte Geschwindigkeit nicht überschritten haben. Wie es passieren kann, dass Sie zu Unrecht geblitzt werden und was Sie in diesem Fall tun können, lesen Sie im folgenden Blog.

Übersicht:

  1. Welches Bußgeld droht nach dem Blitzen?
  2. Wie kann ein Autofahrer zu Unrecht geblitzt werden?
  3. Welche Faktoren beeinflussen die Messung eines Blitzers?
  4. Was kann ich tun, wenn ich als Autofahrer zu Unrecht geblitzt wurde?
  5. Warum ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen?
  6. Fazit: Das können Sie tun, wenn Sie zu Unrecht geblitzt wurden

1. Welches Bußgeld droht nach dem Blitzen?

Welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant ist, wie hoch der Tempoverstoß ausfällt und ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt werden. Erfasst ein Blitzer Sie in der Probezeit, verlängert sich unter Umständen Ihre Probezeit und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Sanktionen bei Tempoverstößen innerorts, außerorts und in der Probezeit zu erwarten sind.

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Bußgelder für innerörtliche Tempoverstöße

  • Bis 10 km/h: Bußgeld von 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: Bußgeld von 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: Bußgeld von 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h: Bußgeld von 115 Euro und ein Punkt
  • 26 bis 30 km/h: Bußgeld von 180 Euro und ein Punkt
  • 31 bis 40 km/h: Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • 41 bis 50 km/h: Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: Bußgeld von 560 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: Bußgeld von 800 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

Gut zu wissen: In der Regel droht Ihnen zusätzlich zu Bußgeld und Punkten in Flensburg ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts nur dann, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal geblitzt wurden und das erlaubte Tempolimit jeweils um mindestens 26 km/h überschritten haben.

Bußgelder für Tempoverstöße außerorts

  • Bis 10 km/h: Bußgeld von 20 Euro
  • 11 bis 15 km/h: Bußgeld von 40 Euro
  • 16 bis 20 km/h: Bußgeld von 60 Euro
  • 21 bis 25 km/h: Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt
  • 26 bis 30 km/h: Bußgeld von 150 Euro und ein Punkt
  • 31 bis 40 km/h: Bußgeld von 200 Euro und ein Punkt
  • 41 bis 50 km/h: Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: Bußgeld von 480 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

Gut zu wissen: Auch außerorts droht Ihnen zusätzlich zu Bußgeld und Punkten in Flensburg bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h in der Regel nur dann ein Fahrverbot, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal geblitzt wurden und das erlaubte Tempolimit jeweils um mindestens 26 km/h überschritten haben.

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Konsequenzen für Tempoverstöße in der Probezeit

Überschreiten Sie als Fahranfänger das erlaubte Tempolimit und werden in der Probezeit geblitzt, werden zunächst die im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen verhängt – abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung sind ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot möglich.

Zusätzlich gilt eine Tempoüberschreitung innerhalb der Probezeit als sogenannter A- oder B-Verstoß. Überschreiten Sie die erlaubte Geschwindigkeit um maximal 20 km/h, handelt es sich um einen B-Verstoß. Fahren Sie mindestens 21 km/h zu schnell und werden von einem Blitzer erfasst, begehen Sie hingegen einen A-Verstoß.

Bei einem B-Verstoß drohen Ihnen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog keine weiteren Konsequenzen. Leisten Sie sich hingegen einen A-Verstoß, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in der Regel ein Aufbauseminar an, zu dessen Besuch Sie verpflichtet sind.

2. Wie kann ein Autofahrer zu Unrecht geblitzt werden?

Übertreten Sie im Straßenverkehr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und werden von einem Blitzer erfasst, drohen Konsequenzen. Allerdings kann es passieren, dass Sie als Autofahrer geblitzt werden, obwohl Sie die erlaubte Geschwindigkeit fahren. Um herauszufinden, ob der Blitzer korrekt ausgelöst oder Sie zu Unrecht erfasst hat, denken Sie zunächst sorgfältig über die Situation nach. Folgende Fragen sind hilfreich, um herauszufinden, ob ein Messfehler vorliegt:

  • Haben Sie einen roten Blitz wahrgenommen, der tatsächlich von einem Messgerät kam? Oder kann es sich um eine andere Lichtquelle handeln, beispielsweise um die Reflektion eines Sonnenstrahls auf einer glatten Oberfläche?
  • Sind Sie wirklich die erlaubte Geschwindigkeit gefahren? Oder haben Sie Ihren Tacho unter Umständen falsch abgelesen und waren somit doch schneller unterwegs, als Sie zunächst dachten?
  • Ist wirklich die Geschwindigkeit erlaubt, die Sie als erlaubte Höchstgeschwindigkeit annehmen? Kann es sein, dass es auf dem betreffenden Straßenabschnitt vor Kurzem zu einer Änderung des Tempolimits kam, oder haben Sie möglicherweise ein Verkehrsschild übersehen?
  • Wurden wirklich Sie geblitzt oder galt das Lichtsignal einem anderen Fahrzeug? Ist ein Kfz zur Zeit der Erfassung vor, hinter oder neben Ihnen gefahren und könnte der andere Autofahrer die Geschwindigkeit überschritten haben?

Gehen Sie diese Fragen nach dem Blitzer sorgfältig durch und überlegen Sie, ob Sie tatsächlich zu Unrecht geblitzt wurden. Wenn Sie alle Faktoren ausschließen können, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine fehlerhafte Messung Ihrer Geschwindigkeit.

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3. Welche Faktoren beeinflussen die Messung eines Blitzers?

Es gibt verschiedene Faktoren, die zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung führen können. Werden Sie trotz korrekter Geschwindigkeit geblitzt, können unter anderem folgende Faktoren zu einem falschen Ergebnis führen:

  • Das Messgerät steht in einem falschen Winkel zur Fahrbahn. In der Folge misst es die Geschwindigkeit nicht korrekt und erfasst verfälschte Ergebnisse.
  • Der Blitzer wurde nicht den Vorschriften entsprechend geeicht. Neben der Eichung kann das Gerät auch andere Defekte aufweisen, die für unzuverlässige Messergebnisse sorgen.
  • Die Beamten, die für die Installation des Messgeräts zuständig waren, wurden nicht entsprechend geschult. Durch den falschen Umgang mit dem Blitzer kann es zu Bedienungsfehlern gekommen sein, die eine korrekte Geschwindigkeitsmessung verhindern.
  • Das Gerät wurde gerade erst aufgestellt. Es löst bereits aus, ist aber noch nicht vollständig eingestellt und wird von den zuständigen Beamten noch geeicht.

Werden Sie zu Unrecht geblitzt, gibt es vor Ort zwei Möglichkeiten. Zum einen können die zuständigen Beamten noch vor Ort sein. In diesem Fall fällt ihnen vielleicht direkt auf, dass ein Messfehler vorliegt, und Sie erhalten nach der Auswertung der Daten keinen Bußgeldbescheid. Zum anderen kann es sein, dass der Messfehler nicht direkt auffällt, weil die zuständigen Beamten nicht mehr vor Ort sind. In diesem Fall erhalten Sie nach ein paar Wochen einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie allerdings Einspruch einlegen.

4. Was kann ich tun, wenn ich als Autofahrer zu Unrecht geblitzt wurde?

Haben Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten und wurden dennoch von einem Blitzer erfasst, erhalten Sie in der Regel nach ein paar Wochen einen Bußgeldbescheid. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit, dass die zuständigen Beamten eventuell noch vor Ort waren und direkt bemerkt haben, dass eine fehlerhafte Messung vorliegt. In diesem Fall werden Ihre Daten nach der Auswertung automatisch aussortiert und Sie erhalten keinen Bußgeldbescheid.

Landet ein Schreiben in Ihrem Briefkasten, können Sie Einspruch erheben. Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgt. Sie sollten deshalb keine Zeit verlieren und direkt reagieren. Im Idealfall haben Sie bereits eine plausible Begründung parat, die auf eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung hindeutet. Es empfiehlt sich jedoch Akteneinsicht zu beantragen, um einen genauen Blick auf das Messprotokoll und die Messrohdaten zu werfen. Die Messrohdaten lassen sich aber meist nur mit der Hilfe von speziellen Programmen auslesen. Hier bedarf es der Hilfe eines Anwalts bzw. Sachverständigen.

Haben Sie Ihren Einspruch fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht, prüft diese Ihren Fall erneut. Stellt sich heraus, dass Sie wirklich zu Unrecht geblitzt und aufgrund eines Messfehlers erfasst wurden, wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt. Gelingt es Ihnen hingegen nicht, die fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung zu beweisen, ist das Hinzuziehen eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts ratsam. Besonders wenn Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen, sollten Sie mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts wie Alexander Einfinger Einspruch erheben.

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5. Warum ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen?

Wenn Sie gegen einen unrechtmäßigen Bußgeldbescheid Einspruch erheben möchten, ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein spezialisierter Anwalt wie Alexander Einfinger kann Ihnen mit fundiertem Fachwissen weiterhelfen und Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch erhöhen.

Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt berät Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und analysiert die Situation sorgfältig. Er hilft Ihnen außerdem dabei, den Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid zu verfassen. Darüber hinaus beantragt er für Sie Akteneinsicht und kann das Messprotokoll sowie die Rohmessdaten in Augenschein nehmen. Auf diese Weise lässt sich häufig die Ursache für die fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung finden.

Da ein Verkehrsrechtsanwalt bestens mit den verschiedenen Messgeräten vertraut ist und die spezifischen Fehlerquellen der einzelnen Blitzer kennt, kann er gezielter nach der Ursache für die unrechtmäßige Erfassung suchen. In der Folge können Sie beweisen, dass Sie die Geschwindigkeit nicht überschritten haben und Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überzeugend begründen.

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6. Fazit: Das können Sie tun, wenn Sie zu Unrecht geblitzt wurden

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Unfälle. Um Raser zu sanktionieren, setzt die Polizei auf spezielle Geräte zur Geschwindigkeitsmessung. Werden Sie innerorts, außerorts oder in der Probezeit von einem Blitzer erfasst, drohen abhängig von der Höhe des Tempoverstoßes ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, ist im Bußgeldkatalog hinterlegt.

Durch eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung kann es vorkommen, dass Sie zu Unrecht geblitzt werden. Mögliche Ursachen sind eine fehlerhafte Eichung, Bedienungsfehler oder eine falsche Ausrichtung. Um herauszufinden, ob Sie wirklich zu Unrecht erfasst wurden, ist es ratsam, die Situation zunächst sorgfältig Revue passieren zu lassen. Wurden tatsächlich Sie geblitzt oder galt das Lichtsignal einem anderen Kfz? Haben Sie ein Verkehrsschild übersehen, Ihren Tacho falsch abgelesen oder eine Veränderung des Tempolimits verpasst?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten haben und dennoch einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie Einspruch erheben. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, kann es sich lohnen, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Dieser analysiert Ihren Fall, berät Sie umfassend und beantragt für Sie Akteneinsicht.

Er ermittelt für Sie die Fehlerquelle und beweist, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden. Haben Sie bei der zuständigen Behörde Einspruch erhoben, wird Ihr Fall erneut geprüft. Wenn Sie oder Ihr Anwalt beweisen können, dass eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorliegt, wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt und die angedrohten Konsequenzen entfallen. Sie wurden zu Unrecht geblitzt und möchten Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht hinzuziehen? Dann steht Ihnen die EINFINGER Anwaltskanzlei kompetent zur Seite und ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall: Worauf achten?

Wie reagieren Sie nach einem Unfall im Ausland? Wann brauchen Sie die Grüne Karte? Lesen Sie wichtige Tipps und Handlungsschritte im Blog.

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Unfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig im Ernstfall

Wer in den wohlverdienten Urlaub fährt, rechnet nicht mit einem Unfall. Wenn es kracht, ist nicht nur die Überraschung groß, sondern häufig auch die Unsicherheit – besonders wenn es sich um einen Verkehrsunfall im Ausland handelt. Wir erklären, wie Sie sich nach einem Autounfall mit einem ausländischen Fahrzeug richtig verhalten, wie Sie den Unfall dokumentieren und welche Unterlagen Sie jederzeit parat haben sollten. Erfahren Sie im Blog außerdem, welche Anlaufstellen Ihnen weiterhelfen und warum ein Anwalt für Verkehrsrecht immer eine empfehlenswerte Wahl ist. 

Übersicht:

  1. Welche Unterlagen brauche ich bei einem Autounfall im Ausland?
  2. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall im Ausland?
  3. Wie fülle ich den Unfallbericht aus?
  4. Sollte ich nach einem Unfall die Polizei verständigen?
  5. Was ist zu beachten, wenn ich mit einem ausländischen Mietwagen einen Unfall haben?
  6. Wie verläuft die Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland?
  7. Warum ist es sinnvoll, eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abzuschließen?
  8. Fazit: So handeln Sie nach einem Autounfall im Ausland

1. Welche Unterlagen brauche ich bei einem Autounfall im Ausland?

Verreisen Sie ins EU-Ausland oder Ausland, sollten Sie einige Unterlagen dabeihaben. Denn egal, wie vorausschauend Sie fahren, besteht immer ein Unfallrisiko. Um die Unfallstelle zu sichern und im Notfall Erste Hilfe leisten zu können, dürfen Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten in Ihrem Auto nicht fehlen. Zusätzlich ist es sehr empfehlenswert, sich vor Ihrem Urlaub mit den Bestimmungen und Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland vertraut zu machen. Gleiches gilt für die Länder, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel durchqueren.

In Großbritannien, Irland und Australien gilt beispielsweise Linksverkehr. Finden Sie in den USA ein 4-Way-Schild, fährt derjenigen zuerst, der die Kreuzung als erster erreicht hat. Zudem variieren die Regelungen von Land zu Land, wenn es um Alkohol am Steuer und Telefonate während der Fahrt geht. Indem Sie sich vor Reisebeginn ausführlich informieren, reduzieren Sie einerseits das Risiko für einen Verkehrsunfall und vermeiden andererseits Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder. Neben den genannten Tipps sind die folgenden Unterlagen unverzichtbar.

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Europäischer oder Internationaler Unfallbericht

Möchten Sie Ihren Urlaub außerhalb von Deutschland verbringen, besteht immer das Risiko für einen Unfall mit einem ausländischen Auto – auch wenn Sie noch so vorausschauend fahren. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei jeder Reise ins EU-Ausland den Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Verlassen Sie die EU, sollte der Internationale Unfallbericht nicht in Ihren Unterlagen fehlen. Beide Papiere dienen einer lückenlosen und einheitlichen Unfalldokumentation, die sowohl Sie als auch Ihr Unfallgegner ausfüllen. Dies erleichtert die spätere Schadensabwicklung und sorgt für eine bestmögliche Beweissicherung.

Idealerweise führen Sie den Europäischen oder Internationalen Unfallbericht in deutscher und englischer Ausführung mit sich. Von Vorteil ist es, wenn Sie auch eine Ausführung in der Sprache Ihres Urlaubslandes parat haben. Gleiches gilt für die Länder, die Sie auf dem Weg an Ihr Ziel durchqueren.

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Grüne Karte

Zusätzlich zum Unfallbericht ist die sogenannte Grüne Karte für einige Länder verpflichtend. Sie dient im Ausland als ein Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung und wird kostenfrei von Ihrer eigenen Kfz-Versicherung an Sie ausgegeben. Die Karte fasst alle relevanten Angaben zusammen, die Ihr Auto und Ihre Versicherung betreffen.

In den Mitgliedstaaten der EU sowie Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Island, Montenegro und Serbien ist es nicht mehr verpflichtend, eine Grüne Karte mit sich zu führen. Bei einem Autounfall kann sie allerdings trotzdem hilfreich sein, da Sie Ihre Daten unkompliziert mit Ihrem Unfallgegner austauschen können. In Ländern wie der Türkei, Nordmazedonien, Albanien und Bosnien-Herzegowina ist das Mitführen des Dokuments hingegen verpflichtend. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Karte in Ihrem Reiseland benötigen, fragen Sie am besten vor Ihrem Urlaub bei Ihrer Kfz-Versicherung nach.

 

Infobox: Die Grüne Karte ist seit 2020 weiß
Obwohl sie immer noch als Grüne Karte bekannt ist, zeigt sich die Internationale Versicherungskarte seit Oktober 2020 als weißes Papier. Wichtig ist außerdem, dass eine digitale Version im Fall der Fälle nicht ausreicht. In den Ländern, in denen sie verpflichtend ist, müssen Sie stets einen Ausdruck dabeihaben.

Mallorca-Police

Für die Zulassung Ihres Kfz müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Fahren Sie mit Ihrem Auto ins Ausland, ist zusätzlich eine sogenannte Mallorca-Police empfehlenswert. Prüfen Sie am besten vor Ihrem Urlaub, ob sie Bestandteil Ihrer Kfz-Versicherung ist. Die Police sichert potenzielle Haftpflichtschäden im Ausland mit einer höheren Deckungssumme ab. Das ist wichtig, denn die Beträge liegen bei deutschen Versicherungen häufig deutlich höher als bei ausländischen. Liegt die Mindestdeckungssumme in Deutschland bei rund 2,5 Millionen Euro, zahlen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherungen häufig einen maximalen Betrag von 100.000 Euro.

Die Mallorca-Police ist in allen EU-Ländern gültig und schließt die Türkei ein. Verreisen Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union, ist eine Traveller Police empfehlenswert. Diese garantiert allerdings nur eine Deckung höherer Haftpflichtschäden und greift nicht bei Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug.

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2. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall im Ausland?

Ein Verkehrsunfall passiert oft plötzlich und überrascht Betroffene. Egal, ob Sie verärgert, geschockt oder vielleicht sogar verletzt sind: Versuchen Sie, im ersten Moment Ruhe zu bewahren und agieren Sie besonnen.

  1. Sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie unmittelbar die Warnblinkanlage einschalten.
  2. Streifen Sie sich eine Warnweste über und achten Sie darauf, dass auch Ihre Mitfahrer eine Warnweste tragen.
  3. Stellen Sie schnell das Warndreieck auf.
  4. Prüfen Sie, ob es verletzte Personen gibt, und verständigen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst. In Europa wählen Sie 112, in den USA 911.
  5. Übernehmen Sie die Erstversorgung der Verletzten oder versuchen Sie, diese zu beruhigen.

Haben Sie diese Schritte befolgt, warten Sie, bis die Polizei und Rettungskräfte eingetroffen sind. Nach deren Eintreffen oder wenn deren Unterstützung nicht notwendig ist, kümmern Sie sich idealerweise um folgende Dinge:

  1. Lassen Sie Ihre eigenen Verletzungen von einem Arzt dokumentieren.
  2. Tauschen Sie Ihre Kontaktinformationen mit Ihrem Unfallgegner aus.
  3. Füllen Sie den Europäischen oder Internationalen Unfallbericht aus. Fertigen Sie Bilder und Videos von der Unfallstelle an. Ein Smartphone reicht in der Regel für die Dokumentation.
  4. Verständigen Sie Ihre eigene Versicherung und kontaktieren Sie, wenn möglich, auch die gegnerische Versicherung.
  5. Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie deren Anschrift sowie Kontaktinformationen.


Infobox: Schalten Sie im Idealfall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt ein
Waren Sie in einen Unfall im Ausland verwickelt, ist es immer empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Experte wie Alexander Einfinger unterstützt Sie bei der Unfallregulierung und setzt Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch. Indem Sie sich auf einen erfahrenen Anwalt verlassen, können Sie sicher sein, dass Ihr Unfall bestmöglich reguliert wird. Besonders wenn es um die Frage nach der Unfallschuld geht, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
 

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3. Wie fülle ich den Unfallbericht aus?

Für die Schadensregulierung muss zunächst festgestellt werden, wer die Schuld am Verkehrsunfall trägt. Abhängig davon, ob Sie oder Ihr Unfallgegner die volle Schuld oder eine Teilschuld tragen, ist entweder Ihre Versicherung oder die gegnerische Versicherung für die Unfallregulierung zuständig. Indem alle Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen, lässt sich der Ablauf des Unfalls exakt festhalten.

Wichtig sind folgende Punkte:

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Unfallort
  • Zahl der verletzten Personen
  • Daten der beteiligten Fahrzeuge
  • Umstände des Unfalls
  • Unfallskizze
  • Sichtbare Schäden an den Fahrzeugen
  • Kontaktdaten der Unfallteilnehmer
  • Kontaktdaten der Zeugen
  • Unterschriften der Beteiligten

 

Neben der Unfallskizze ist es empfehlenswert, Bilder und Videos anzufertigen. Nehmen Sie Schäden auf, dokumentieren Sie die Unfallstelle und fotografieren Sie auch Details wie Bremsspuren und Glassplitter.

Infobox: Unterschreiben Sie ausschließlich Berichte, die Sie bis ins Detail verstehen Üblicherweise schließen Sie Ihren Unfallbericht sowohl mit Ihrer eigenen Unterschrift als auch mit der Unterschrift Ihres Unfallgegners ab. Gleiches gilt für dessen Bericht. Wichtig ist hierbei, dass Sie ausschließlich Dokumente unterschreiben, die Sie bis ins Detail verstehen und denen Sie zu 100 Prozent zustimmen. In einigen Ländern wie den Benelux-Staaten und Frankreich kommt dem Unfallbericht eine gewichtige Rolle zu, wenn es um die Schadensregulierung geht.

Halten Sie Anmerkungen und Widersprüche unbedingt unter Punkt 14 fest. Bestehen widersprüchliche Unfallschilderungen oder Sprachschwierigkeiten, füllen beide Beteiligten nur ihren eigenen Bericht aus. Tauschen Sie die Kopien anschließend mit Ihrem Unfallgegner. 

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4. Sollte ich nach einem Unfall die Polizei verständigen?

Hat es im Ausland gekracht, lohnt es sich in jedem Fall, die Polizei zu rufen. In einigen Ländern wie beispielsweise Frankreich sind Polizisten nicht dazu verpflichtet, geringfügige Schäden zu erfassen. In anderen europäischen Ländern wie Bulgarien, Ungarn und Polen müssen Sie selbst Bagatellschäden von der Polizei aufnehmen lassen, um eine spätere Regulierung des Unfalls zu ermöglichen. In Rumänien sind Unfälle sogar meldepflichtig.

Wichtig ist, dass Sie sich niemals zu einem Schuldeingeständnis bewegen lassen. Kommt es später zu einem gerichtlichen Prozess, wirkt sich ein Schuldeingeständnis – besonders gegenüber der Polizei – sehr nachteilig für Sie aus. Bitten Sie die Polizisten aber in jedem Fall um ein Unfallprotokoll.

5. Was ist zu beachten, wenn ich mit einem ausländischen Mietwagen einen Unfall haben?

Werden Sie mit Ihrem Mietwagen im Ausland in einen Unfall verwickelt, gehen Sie prinzipiell genauso vor, wie wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug unterwegs sind. Sichern Sie die Unfallstelle, verständigen Sie Rettungskräfte und versorgen Sie gegebenenfalls verletzte Personen. Füllen Sie außerdem Ihren Unfallbericht aus, rufen Sie die Polizei und lassen Sie sich von dieser ein Unfallprotokoll aushändigen.

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen sind Sie verpflichtet, auch Ihre Autovermietung zu informieren. Lassen Sie sich bei der Rückgabe des Unfallwagens einen Schadensbericht ausstellen und reichen Sie diesen mit weiteren notwendigen Dokumenten bei Ihrer Autoversicherung ein.

Wie auch bei einem Privatwagen lohnt es sich, im Vorhinein die Deckungssumme der Kfz-Versicherung zu prüfen. Idealerweise beinhaltet diese eine Mallorca-Police, die Sie vor hohen Kosten schützt. Insbesondere bei Personenschäden können entsprechende Ansprüche entstehen, sodass Sie ohne eine ausreichende Deckungssumme Ihrer Versicherung schnell auf einem großen Kostenberg sitzenbleiben können.

6. Wie verläuft die Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland?

Autounfall im EU-Ausland
Fahren Sie ins EU-Ausland und werden in einen Verkehrsunfall verwickelt, stellt sich für die Schadensregulierung zunächst die Frage nach der Schuld. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Unfallgegners. Idealerweise verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, denn diese übernimmt auch Schäden am eigenen Auto unabhängig von der Schuldfrage.

Trägt Ihr Unfallgegner die Schuld, werden Sie von dessen Versicherung kontaktiert. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, selbst aktiv zu werden. Alle europäischen Versicherungen verfügen in jedem EU-Land über einen Schadenregulierungsbeauftragten. Werden Sie beispielsweise in den Niederlanden in einen Autounfall verwickelt, verständigen Sie den Beauftragten der Niederlanden:

  • Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland: 0800 250 2600 (kostenfrei)
  • Zentralruf der Autoversicherer im EU-Ausland: +49 40300 330300 (gebührenpflichtig)

In beiden Fällen ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Egal, ob Sie Opfer, Betroffener oder Verursacher eines Unfalls sind: Ein Anwalt wie Alexander Einfinger unterstützt Sie bei der Schadensregulierung und setzt Ihre Ansprüche bei Bedarf auch vor Gericht durch. Den Experten ziehen Sie ganz unkompliziert hinzu, indem Sie einen Unfallfragebogen ausfüllen und sich anschließend über das weitere Vorgehen abstimmen.

Autounfall außerhalb der EU
Kommt es in einem Nicht-EU-Land zu einem Verkehrsunfall, fällt die Schadensregulierung oft komplizierter aus. Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt, der Ihnen eine wertvolle Unterstützung bietet. Bei bürokratischen Hürden hilft Ihnen der Bürgerservice des Auswärtigen Amts weiter. Mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt stehen Sie jedoch auf der sicheren Seite und können sich auf die bestmögliche Unfallregulierung verlassen.

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Verkehrsopferhilfe
Wie lange die Schadensregulierung dauert, variiert von Fall zu Fall. Sie zieht sich vor allem dann in die Länge, wenn Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begeht und das gegnerische Unfallauto nicht ermittelt werden kann. Auch wenn der Unfallverursacher nicht bereit ist, für die Schäden aufzukommen, verzögert sich die Regulierung. Nach drei Monaten können Sie sich in bestimmten Fällen an die deutsche Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Diese ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Im Notfall ist es jedoch einen Versuch wert.

7. Warum ist es sinnvoll, eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abzuschließen?

Wenn es im Ausland kracht, greift in der Regel das Schadensersatzrecht des jeweiligen Landes. Auch wenn Sie sich im EU-Ausland befinden, steht Ihnen die Übernahme von Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagen- sowie Anwaltskosten womöglich nicht in der üblichen Höhe oder gar nicht zu. Schutz vor hohen Kosten bietet Ihnen eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung, die Sie in Verbindung mit Ihrer Kfz-Versicherung abschließen können.

Bei dieser zusätzlichen Versicherung garantiert Ihr Versicherer, dass er Personen- und Sachschäden nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug so reguliert, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Das bedeutet, dass nicht die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug aufkommt, sondern Ihre eigene Versicherung. 

8. Fazit: So handeln Sie nach einem Autounfall im Ausland

Verreisen Sie ins Ausland, sollten Sie für den Fall der Fälle alle wichtigen Unterlagen dabeihaben. Dazu gehören der Europäische oder Internationale Unfallbericht und die Grüne Karte. Außerdem sind Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten unverzichtbar. Indem Sie sich im Vorhinein mit den Bestimmungen und Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland vertraut machen, reduzieren Sie das Risiko für einen Verkehrsunfall sowie Bußgelder. Eine sogenannte Mallorca-Police beziehungsweise eine Traveller-Police erhöht die Deckungssummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und schützt Sie vor hohen Kosten.

Hat es im Ausland gekracht, sichern Sie zuerst die Verkehrsstelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, streifen Sie Ihre Warnweste über und stellen Sie das Warndreieck auf. Rufen Sie bei Verletzten den Rettungsdienst und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Lassen Sie eigene Verletzungen von einem Arzt dokumentieren und füllen Sie Ihren Unfallbericht aus. Fertigen Sie Fotos und Videos von der Unfallstelle an und tauschen Sie Ihre Kontaktdaten mit Ihrem Unfallgegner sowie Zeugen aus. Kontaktieren Sie anschließend Ihre Kfz-Versicherung und informieren Sie bei einem Mietwagen Ihre Autovermietung.

Für eine schnelle Schadensregulierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Unfallbericht möglichst lückenlos ausfüllen. Er trägt dazu bei, die Frage nach der Unfallschuld zu klären, die der Regulierung vorausgeht. Haben Sie den Unfall verursacht, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Unfallgegners. Trägt dieser die Schuld, kommt seine Versicherung für Ihre Autoschäden auf. Über den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie den Schadenregulierungsbeauftragten in Ihrem Urlaubsland und erhalten eine schnelle Auskunft zur Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.

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Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich fast immer, die Polizei zu rufen. Lassen Sie sich von dieser nicht zu einem Schuldeingeständnis bewegen, aber bitten Sie um ein Unfallprotokoll. Für eine schnelle und bestmögliche Unfallregulierung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Die EINFINGER Anwaltskanzlei ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und steht Ihnen nach einem Unfall im Ausland kompetent zur Seite.

 

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