Macht ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn? Wie gehe ich am besten vor? Tipps von Mobilrechtler Einfinger Anwaltskanzlei | Jetzt informieren!
Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann es sich lohnen, diesen genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Denn nicht immer sind die Bescheide fehlerfrei oder gerechtfertigt. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, was ein Bußgeldbescheid ist, welche Gründe für Bußgeldbescheide im Straßenverkehr häufig sind, wie Sie auf einen Bußgeldbescheid reagieren sollten und wie die Verjährung bei diesem Thema geregelt ist. Außerdem finden Sie weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und die Empfehlung für einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht. Wir wünschen Ihnen viele wertvolle Erkenntnisse beim Lesen.
Übersicht:
1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
2. Was sind die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide?
3. Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
4. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
5. Wann sollte ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
6. Wie ist die Verjährung beim Bußgeldbescheid geregelt?
7. Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten
8. Warum Sie sich juristische Unterstützung holen sollten
Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid, der eine Geldbuße und gegebenenfalls weitere Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt. Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht. Einige grundlegende Merkmale einer Ordnungswidrigkeit sind:
Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) folgende Angaben enthalten:
Die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide im deutschen Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Verkehrsteilnehmern verschiedene Regeln und Pflichten auferlegt. Die StVO enthält unter anderem Vorschriften über:
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen für verschiedene Verkehrsdelikte. Neben der StVO gibt es noch andere Gesetze, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr regeln, wie zum Beispiel:
Das anschließende gerichtliche Verfahren beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid läuft in der Regel wie folgt ab:
5. Wann sollte ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Ein Einspruch macht dann Sinn, wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist. Mögliche Gründe für einen Einspruch sind:
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat jedoch auch Risiken. Zum einen kann das Gericht eine höhere Geldbuße oder eine schärfere Nebenfolge verhängen, wenn es Ihren Einspruch für unbegründet hält. Zum anderen können durch das gerichtliche Verfahren zusätzliche Kosten entstehen, wie Gerichtsgebühren oder Anwaltskosten, die Sie tragen müssen, wenn Sie unterliegen. Daher sollten Sie sich vor einem Einspruch gut überlegen, ob Sie ausreichende Erfolgsaussichten haben und ob sich der Aufwand lohnt.
Die Verjährung beim Bußgeldbescheid ist unter anderem in § 31 OWiG geregelt. Unterschieden wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten besagt die Verjährung, dass diese eben nicht mehr verfolgt werden können, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Frist kann jedoch durch verschiedene Umstände unterbrochen oder gehemmt werden, wie zum Beispiel:
Die Verjährungsfrist endet spätestens nach zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Wenn jedoch ein Fahrverbot verhängt wurde, endet die Frist erst nach drei Jahren. Die Vollstreckungsverjährung, die in § 34 OWiG geregelt ist, läuft deutlich länger. Je nach Höhe des verhängten Bußgeldes sind es drei oder fünf Jahre.
Neben den oben genannten Punkten gibt es noch weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheid, die Sie kennen sollten:
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften aus und hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Er kann Ihnen daher eine kompetente Beratung und Vertretung bieten und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Einfinger zur individuellen Besprechung eines Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens zur Verfügung und unterstützt Sie mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und einem strukturierten Vorgehen.
Kennen Sie schon diese informativen Ratgeber rund um das Thema Verkehrsrecht? Lesen Sie doch mal rein!
Fahrverbot umgehen
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In der Welt der Hochleistungssportwagen gibt es Modelle, die die Herzen der Autofans im Sturm erobern und zu wahren Ikonen werden. Der BMW M3 E46 ist zweifellos eines dieser legendären Fahrzeuge, das sich einen festen Platz in der Geschichte der leistungsstarken Sportlimousinen verdient hat. Von 2000 bis 2006 in Produktion, hat der M3 E46 Maßstäbe in puncto Leistung, Handling und Stil gesetzt. Dieser Artikel widmet sich diesem faszinierenden Modell und hebt seine herausragenden Eigenschaften hervor.
Der wahre Star des BMW M3 E46 ist zweifellos sein beeindruckender Motor. Unter der Haube verbirgt sich ein 3,2-Liter-Reihensechszylinder-Saugmotor, der mit 252 kW (343 PS) und einem maximalen Drehmoment von 365 Nm beeindruckende Leistungsdaten liefert. Dieser Motor ist bekannt für sein spontanes Ansprechverhalten und sein beeindruckendes Drehvermögen, was dem Fahrer ein intensives Fahrerlebnis ermöglicht. Mit einer Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in nur 5,1 Sekunden und einer elektronisch begrenzten Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h konnte der M3 E46 seine Konkurrenz in den Schatten stellen.
Der BMW M3 E46 bietet nicht nur rohe Leistung, sondern auch ein präzises und ausgewogenes Fahrverhalten. Das Fahrwerk wurde sorgfältig abgestimmt, um eine hervorragende Straßenlage und eine optimale Traktion zu gewährleisten. Die präzise Lenkung und das ausgewogene Handling machen den M3 E46 zu einem wahren Fahrerlebnis. Dieses Auto kann sich auf kurvenreichen Straßen genauso gut behaupten wie auf der Rennstrecke.
Das Design des BMW M3 E46 besticht durch seine zeitlose Eleganz und Sportlichkeit. Die ausgestellten Kotflügel, die breite Spur und das charakteristische "M" auf den Außenspiegeln verleihen dem M3 E46 einen unverwechselbaren, sportlichen Auftritt. Das Interieur ist ebenfalls von hoher Qualität und bietet Sportsitze, ein M-Lenkrad und spezielle M-Details, die den sportlichen Charakter unterstreichen. Das klare und funktionale Design des Cockpits ermöglicht es dem Fahrer, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Eine der bemerkenswerten Innovationen des M3 E46 war das optional erhältliche SMG-Getriebe (Sequential Manual Gearbox). Dieses automatisierte Schaltgetriebe ermöglichte es dem Fahrer, manuell zu schalten, ohne ein Kupplungspedal zu betätigen. Es bot auch verschiedene Fahrmodi, um den Bedürfnissen des Fahrers gerecht zu werden. Die SMG-Technologie war ein wichtiger Schritt hin zu den modernen Doppelkupplungsgetrieben, die heute in vielen Hochleistungsfahrzeugen zu finden sind.
Der BMW M3 E46 hat nicht nur einen besonderen Platz in den Herzen der Autofans, sondern erfreut sich auch als begehrtes Sammlerfahrzeug großer Beliebtheit. Seine begrenzte Produktion und seine beeindruckenden Leistungsdaten machen ihn zu einem begehrten Modell auf dem Gebrauchtmarkt. Viele Liebhaber schätzen den E46 als einen der letzten M3-Modelle mit einem reinen Saugmotor, bevor Turbolader und Elektrifizierung Einzug hielten.
Der BMW M3 E46 ist zweifellos ein Meilenstein in der Geschichte der Hochleistungssportwagen. Seine Kombination aus Leistung, Handling und stilvollem Design hat ihn zu einer Ikone gemacht, die auch nach vielen Jahren noch bewundert wird. Dieses Fahrzeug verkörpert die Leidenschaft und das Streben nach Perfektion von BMW im Bereich der Hochleistungsfahrzeuge und bleibt ein zeitloses Symbol für Fahrspaß und Innovation.
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Bei einem Oldtimerkauf sind viele Dinge abseits rein rechtlicher Erwägungen zu berücksichtigen, die vielleicht im ersten Moment nicht gleich offensichtlich sind. Wir haben Ihnen in diesem Beitrag eine Liste zusammengetragen mit den wichtigsten Dingen, die beim Oldtimerkauf zu beachten sind.
Immer, wenn Sie einen gebrauchten Wagen kaufen wollen, gibt es eine Reihe von Dingen, denen Sie grundsätzlich Aufmerksamkeit schenken sollten.
Der Wert eines Oldtimers wird durch seinen Oldtimerstatus bestimmt. Daher ist es wichtig, dass Sie auch diesen Status einer genauen Prüfung unterziehen.
Gutachten und Sachverständigen-Prüfung
Alle bisher genannten Hinweise gelten grundsätzlich für alle Oldtimer, die Sie für einen Kauf in Betracht ziehen. Doch auch modellspezifisch gibt es einige Dinge zu beachten. Da hier auf jedes einzelne Oldtimer-Modell einzugehen den Rahmen sprengen würde, wollen wir Ihnen stattdessen eine Anleitung an die Hand geben, mit der Sie Schwachstellen des Modells Ihrer Wahl ausfindig machen können.
Neben technischen Schwachstellen, die sehr individuell ausfallen können, gibt es aber modellübergreifend auch einige Dinge, auf die Sie achten sollten.
Dieser Punkt sollte fast selbstverständlich sein, doch der Vollständigkeit halber werden wir ihn nicht übergehen. Natürlich kann es sein, dass sie auf den bekannten Online-Marktplätzen ein Schnäppchen machen können und einen richtigen Glücksgriff landen.
Um Händler in Ihrer Nähe zu finden, können Sie wieder die Hilfe lokaler Oldtimer-Vereine in Anspruch nehmen.
Seit dem 01. Januar 2022 gelten neue Regelungen im Kaufrecht im BGB. Diese neuen Regelungen betreffen auch den gewerblichen Verkauf von Händlern an private Kunden von Oldtimern - und werden im Alltag leider größtenteils missachtet. Die Anpassungen können Sie im Blog von SJS Carstyling nachlesen. Hierzu haben die Spezialisten der EINFINGER Anwaltskanzlei – die Mobilrechtler – für Sie die wichtigsten Regelungen, welche den Oldtimerkauf betreffen, zusammengefasst.
Lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Dies fragen sich viele Mandanten, die z.B. wegen zu schnellem Fahrens oder Rotlichtverstößen ein von der Bußgeldstelle verhängtes Fahrverbot erhalten haben. Gerade dann, wenn von der Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz oder die selbständige Existenzgrundlage abhängt, kann ein Fahrverbot sehr schmerzlich sein.
Ob man ein Fahrverbot umgehen, oder sich tatsächlich „freikaufen“ kann, zeigen die Experten der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – in diesem Beitrag.
Wollen Sie ein Fahrverbot umgehen? Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei Straftaten im Verkehr ist der Führerschein schnell in Gefahr.
Wenden Sie sich also direkt an die Mobilrechtler. Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Berlin.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um ihr Anliegen.
Der häufigste Fall, warum ein Fahrverbot verhängt wird, ist die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Für bereits mittelschwere Verfehlungen im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog Fahrverbote vor. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Fahrverbot zwischen einem und drei Monate betragen.
Fahrverbote werden z.B. in folgenden Fällen verhängt:
Ein Fahrverbot kann aber auch als Nebenstrafe im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung erteilt werden. Hierbei kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis zu 6 Monaten sogar dann verhängen, wenn die begangene Straftat überhaupt nichts mit dem Führen eines Fahrzeugs zu tun hatte.
Bei Straftaten ohne Bezug zum Verkehr oder zu einem Fahrzeug kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung durch das Gericht als notwendig erachtet wird.
In einem ersten Schritt kann man versuchen, gegen ein durch Bußgeldbescheid verhängtes Fahrverbot durch einen Einspruch rechtlich vorzugehen. War z.B. die Messeinrichtung nicht mehr geeicht, nicht korrekt ausgerichtet bzw. aufgestellt oder liegen andere Messfehler vor, besteht die Möglichkeit mit dem Einspruch und einer fundierten Begründung, den Bußgeldbescheid als Ganzes aus der Welt zu schaffen.
Ein darin verhängtes Fahrverbot würde somit nicht wirksam werden. Gerade bei Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen bietet dieses Vorgehen gute Erfolgsaussichten.
Darüber hinaus kann der Bußgeldbescheid auch andere Fehler enthalten und damit rechtsfehlerhaft sein. Sie können z.B. als Fahrer überhaupt nicht erkennbar sein oder jemand anderes ist ihr Fahrzeug gefahren. Auch in solchen Fällen bietet sich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, sollten Sie in jedem Fall zügig handeln. Nach dem Zugang des Bescheids besteht nur innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, schriftlich Einspruch einzulegen. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Experten für das Verkehrsrecht beraten und vertreten lassen.
War der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht erfolgreich oder hat man keinen Einspruch eingelegt, sind der Bußgeldbescheid und das Fahrverbot rechtskräftig. Nun stellt sich die Frage, ob sich ein Fahrverbot umgehen lässt.
Vielfach wird davon ausgegangen, dass man sich mit einem höheren Bußgeld sozusagen von einem Fahrverbot „freikaufen“ könne. Allerdings ist das nicht in jedem Fall möglich.
Generell besteht eine solche Möglichkeit zwar nicht, aber in begründeten Ausnahmefällen kann man die Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld beantragen. Dies ist in der Praxis kompliziert, aber durchaus möglich.
Möglich ist die Umwandlung allerdings in jedem Fall nur dann, wenn es sich um ein behördliches Fahrverbot handelt. Dies bedeutet, dass das Fahrverbot durch einen Bußgeldbescheid erteilt sein muss. Bei einem Fahrverbot als Nebenstrafe einer strafrechtlichen Verurteilung besteht diese Möglichkeit nicht.
Voraussetzung für eine Umwandlung in erhöhtes Bußgeld ist, dass fristgerecht Einspruch eingelegt wurde und in diesem Einspruch die Gründe für einen Härtefall geschildert und nachgewiesen werden. Dieser ist anzunehmen, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn durch das Fahrverbot die Berufstätigkeit oder die Existenzgrundlage bedroht ist. Dies kann z.B. bei einem Berufskraftfahrer der Fall sein. Mit einem Fahrverbot kann dieser seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben und ihm droht eventuell sogar eine personenbedingte Kündigung. Auch bei selbständig Tätigen kann das Fahrverbot die Existenzgrundlage bedrohen, wenn man auf ein Fahrzeug angewiesen ist.
Benutzt man ein Fahrzeug lediglich, um an seine Arbeitsstelle zu kommen, wird eine Umwandlung des Fahrverbots aber meist abgelehnt. Hier kann auf öffentliche Verkehrsmittel statt des eigenen Fahrzeugs zurückgegriffen werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn der Arbeitsplatz z.B. auf dem Land liegt und dort kein Bus hält oder der Fahrer schwerbehindert ist.
Der Härtefall kann meist nur dann angenommen werden, wenn der Führerschein zwingend notwendig für die berufliche Tätigkeit ist.
Eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld wird häufig dann abgelehnt, wenn es sich um schwere Verkehrsverstöße handelt, die Absicht oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Gerade bei Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist die Umwandlung häufig nicht möglich. Auch bei Wiederholungstätern oder bei Fahrern mit vielen Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg ist die Umwandlung meist schwierig, wenn auch nicht unmöglich.
Liegen den Verkehrsverstößen lediglich Mitzieheffekte oder ein Augenblicksversagen zugrunde – man fährt z.B. über ein Rotlicht, weil man dem Vordermann folgt und in diesem Augenblick falsch bzw. nicht rechtzeitig auf das Rotlicht reagiert – wird der Umwandlung meist zugestimmt.
Wird ein Härtefall durch einen Richter anerkannt und das Fahrverbot damit abgewendet, ist das Bußgeld „angemessen zu erhöhen“. Zumeist bedeutet dies, dass das Bußgeld verdoppelt wird. Das Bußgeld kann aber nach Ermessen des Richters noch höher ausfallen, damit die sanktionierende Wirkung der Strafe auch tatsächlich eintritt.
Sofern in den letzten 24 Monaten keiner Umwandlung zugestimmt oder kein Fahrverbot verhängt worden ist, kann man sich – bei Vorliegen des Härtefalls und der übrigen Voraussetzungen – immer wieder „frei kaufen“.
Wurde in den letzten 24 Monaten ein Fahrverbot bereits in ein höheres Bußgeld umgewandelt, liegt es zwar immer noch im Ermessen des Richters, ob ein Fahrverbot nochmal umgewandelt werden kann. Die Chancen stehen dann aber eher schlecht.
Bei einem Ersttäter besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot in einem Zeitfenster von 4 Monaten anzutreten. Bei Wiederholungstätern – also wenn ein Fahrverbot in den letzten 24 Monaten bereits verhängt wurde – gilt das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
In jedem Fall sollten Sie sich, wenn gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, rechtzeitig an einen Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, wenden. Das Verfahren und die Begründung um ein Fahrverbot zu umgehen und in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln, sind kompliziert und meist nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts möglich und erfolgversprechend.
Fahrverbot umgehen
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Erst vor kurzer Zeit wurde ein neues E-Scooter Gesetz in Berlin auf den Weg gebracht. Denn in Berlin wurde, wie in den meisten anderen Großstädten auch, die Flut an E-Scootern zu einem Problem für Anwohner und Besucher. Dank der neuen Gesetzgebung sollte sich in Zukunft einiges ändern.
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid, oder ein Anhörungsbogen im Zusammenhang mit der Fahrt auf einem e-Scooter zugekommen ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns schnellstmöglich, um Ihr Anliegen.
Übersicht
Zum 1. September 2022 ist in Berlin das neue E-Scooter Gesetz in Kraft getreten. Welche Änderungen sich dadurch für Sie ergeben und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst. Ein wichtiger Punkt direkt zu Beginn: Einen Führerschein benötigen Sie auch aktuell in Berlin nicht, um mit einem E-Scooter von A nach B zu gelangen.
E-Scooter dürfen ohne einen Führerschein ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Damit unterscheiden sie sich von den Mofas, für deren Betrieb ein eigener Führerschein benötigt wird. Aus diesem Grund nutzen vor allem in Berlin viel mehr Jugendliche einen E-Scooter als ein anderes Fortbewegungsmittel. Da E-Scooter zudem über eine Zulassung und eine Versicherung verfügen müssen, sind diese Fahrzeuge besonders attraktiv.
Grundsätzlich ist die Benutzung des Gehwegs mit einem E-Scooter verboten. Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind immer die beste Lösung und sollten so genutzt werden, dass Radfahrer nicht behindert werden. Bei gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Fahrer von E-Scootern auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Gibt es keinen Radweg, so muss der E-Scooter auf der Straße gefahren werden. Sie sollten mit dem Scooter möglichst weit rechts fahren, um die eigene Gefahr im Straßenverkehr zu minimieren. Denken Sie zudem daran, dass Sie ein Abbiegen kenntlich machen müssen. Hat der E-Scooter keinen Blinker, müssen Sie den Richtungswechsel wie bei einem Fahrrad mit den Händen anzeigen.
Grundsätzlich sind E-Scooter nicht für mehr als einen Fahrer zugelassen. Egal wie leicht die Personen sind, Sie sollten auf keinen Fall eine zweite Person mit dem E-Scooter transportieren. Dies kann mit Strafen geahndet werden. Zudem ist ein Scooter mit einer weiteren Person sehr viel schwerer zu kontrollieren, sodass es schneller zu Unfällen kommen kann.
Grundsätzlich gelten für das Fahren mit einem E-Scooter die gleichen Regeln und Grenzen wie bei einem Automobil. Das bedeutet, dass Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, sofern diese einen besitzen, sich zwingend an eine 0,0 Promillegrenze halten müssen.
Wer älter ist, kann bis zur Grenze von 0,5 Promille einen E-Scooter lenken. Zwischen einem Wert von 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot beinhaltet. Ab der Grenze von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, welche mit höheren Strafen geahndet wird.
Sie können weiterhin in Berlin und in ganz Deutschland ohne Helm mit Ihrem E-Scooter fahren. Ob dies klug ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn Kopfverletzungen sind bei Unfällen mit dem E-Scooter sehr häufig vertreten. Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, einen Helm aufzusetzen, wenn Sie mit dem E-Scooter durch eine pulsierende Stadt wie Berlin unterwegs sind.
Das Abstellen der E-Scooter und das darum entstehende Chaos war einer der Hauptgründe für das neue E-Scooter Gesetz in Berlin. Aus diesem Grund wird es in Zukunft bei den meisten Anbietern wohl notwendig sein, dass Sie per Foto dokumentieren, wenn Sie Ihren gemieteten E-Scooter nach Gebrauch abstellen. Unter anderem darf ein E-Scooter nicht vor Kreuzungen oder an Haltestellen abgestellt werden. Auch Ein- und Ausgänge sowie Toreinfahrten müssen freigehalten werden. Das Abstellen auf dem Gehweg ist zudem nur dann erlaubt, wenn neben dem E-Scooter eine Mindestbreite von 2,30 Metern eingehalten werden kann.
Wenn Sie mit dem E-Scooter gegen Regeln im Straßenverkehr verstoßen, kann dies Strafen nach sich ziehen. In der Regel werden bei den einzelnen Verstößen Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe fällig. Wir haben für Sie die wichtigsten Vergehen und die zugehörigen Strafen aufgelistet:
Die Strafen wirken auf den ersten Blick abschreckend, was viele Menschen dazu verleiten könnte, nach einem Unfall oder nach einer Sachbeschädigung mit dem E-Scooter sich lieber von der Stelle zu entfernen. Davon raten wir als Experten in jedem Fall ab. Denn dies wird als Fahrerflucht gewertet und kann erhebliche Strafen zur Folge haben. Unfälle und Schäden sollten Sie immer sowohl dem Vermieter des E-Scooters als auch der Polizei melden. Je nach Situation ist es sinnvoll sich anwaltlich vertreten zu lassen und keine weiteren Aussagen bei der Polizei zu tätigen. Informieren sollten Sie die Polizei allerdings in jedem Fall.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder einen Anwalt für Verkehrsrecht benötigen, erreichen Sie die Mobilrechtler per E-Mail: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter 030 30348286. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen und Nachrichten.
Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Bei Mängeln oder Schäden an ihrem Auto oder KFZ im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantie sollten Sie sich auch an einen Anwalt für Gewährleistungsrecht wenden, der im KFZ-Bereich spezialisiert ist. Häufig gibt es bei einem Schaden hinsichtlich Garantie und Gewährleistung zwischen den Beteiligten Streit.
Bei Schäden oder Mängeln an einem Auto gibt es verschiedene Dinge zu beachten:
Wir beraten und vertreten Kunden, Verkäufer sowie Händler und bieten durch unsere Spezialisierung auf das Verkehrsrecht und Gewährleistungsrecht im KFZ-Bereich eine kompetente und auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung zu Ihrem Anliegen.
Falls Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin benötigen, dann sind Sie bei der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – bei Problemen mit der Gewährleistung oder Garantie im Rahmen der Kaufs oder Verkaufs eines KFZ und in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts bestens aufgehoben.
Übersicht
Immer wieder werden die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie verwechselt oder sogar als Synonyme verwendet. Zwar betreffen Gewährleistung und Garantie ähnliche Pflichten. Bei beidem geht es darum, wie Verkäufer, Händler oder Hersteller mit Schäden bzw. Mängeln an unterschiedlichen Gegenständen – nicht nur Fahrzeuge – umzugehen haben. Allerdings unterscheidet sich der Umfang der Pflichten je nachdem, ob es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt oder um eine (freiwillig) gewährte Garantie. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in §437 BGB festgeschrieben.
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Die Garantie wird dem Käufer ausdrücklich zugesichert. Beispielsweise werden oftmals Anschlussgarantien von Herstellern/Händlern angeboten, die der Kunde/Käufer z.T. nur gegen eine Geldleistung bekommt. Hier sollte man immer abwägen, ob der Abschluss einer solchen Garantie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei kommt es vorrangig auf den Leistungskatalog der Garantie an.
Der Händler oder der Hersteller können die Art der Garantie frei bestimmen. Dazu gehört auch die Bestimmung, welche Teile oder welche Leistungen bei der Garantie überhaupt eingeschlossen sind und unter welchen Umständen die Garantie gilt. Für gebrauchte PKW können sogenannte Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich festgeschrieben und muss durch den gewerblichen Händler bzw. Verkäufer des KFZ erfüllt werden. Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der Händler/Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war.
Der Käufer hat dabei unterschiedliche Rechte, die er gegenüber Händler/Verkäufer geltend machen kann, wenn ein Mangel vorliegt. Dazu gehören gem. § 437 BGB die Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises sowie ggf. auch Schadensersatz.
Der Händler/Verkäufer kann die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Nacherfüllung in Form z.B. einer Reparatur beseitigen. Als Käufer darf man die Reparatur eines mangelbehafteten Fahrzeugs nicht bei einer anderen Werkstatt in Auftrag geben. Bei Verträgen bis zum 31.12.2021 galt, dass der Händler/Verkäufer zwei Mal nacherfüllen durfte.
Seit dem 01.01.2022 gilt gegenüber Verbrauchern, dass die Anzahl der Nacherfüllungsversuche vom Einzelfall abhängt. Bei leichteren Mängeln wird man dem gewerblichen Verkäufer weniger Versuche zubilligen, als bei größeren oder schwereren Sachmängeln.
Hat der Verkäufer/Händler diese vom Einzelfall abhängigen Nacherfüllungsversuche geleistet und bestehen weiterhin Mängel oder der Verkäufer hat die Nacherfüllung gänzlich verweigert, kann der Käufer weitere Rechte wie die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln) ausüben. Es ist auch möglich, den Mangel in solchen Fällen auf Kosten des Verkäufers beseitigen zu lassen.
Der große Vorteil für den kaufenden Verbraucher ist die sog. Beweislastumkehr. Dieser muss in den ersten 12 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs nicht beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits bei der Übernahme vorlag. Hierzu gibt es eine gesetzliche Vermutung – siehe dazu § 477 BGB. Es liegt dann am gewerblichen Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe gerade nicht vorlag.
Erst seit dem 01.01.2022 beträgt die Beweislastumkehr 12 Monate. Vor dem 01.01.2022 betrug die Beweislastumkehr lediglich 6 Monate und war in § 476 BGB a.F. geregelt. Für Verträge vor dem 01.01.2022 gilt noch die 6-monatige Beweislastumkehr.
Die Länge der Gewährleistung beträgt für Neuwagen zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen.
Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist das Fahrzeug z.B. mit einer Klimaanlage verkauft worden und fällt diese aus oder funktionierte erst gar nicht, dann ist dies ein Sachmangel. Soweit es sich aber um Mängel handelt, die einem gewissen Verschleiß unterliegen, z.B. Bremsbeläge oder Reifen, fallen diese meist nicht unter die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung.
Soweit bei einem Gebrauchtwagen übliche Gebrauchsspuren vorliegen, muss der Käufer diese grundsätzlich hinnehmen. Sind die Gebrauchsspuren jedoch unüblich, haftet der Verkäufer, es sei denn er weist auf sie hin. Es kommt hier maßgeblich auf eine Bewertung des Einzelfalls an. Mehr zum Thema Mängel erfahren Sie hier.
Der gewerbliche Verkäufer oder Autohändler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Es handelt sich hier um gesetzliche Pflichten des Verkäufers/Händlers, die dem privaten Kunden in jedem Fall zustehen. Anders ist dies allerdings bei privaten Verkäufern und unter Unternehmern.
Der private Verkäufer kann sich mittels eines rechtsgültigen Haftungsausschlusses von der Gewährleistung befreien. Gleiches gilt unter Unternehmern als Vertragspartner. Ausnahmen bestehen, wenn für Eigenschaften des Fahrzeugs ein Garantieversprechen abgegeben wurde oder bestimmte Zustände zugesichert sind. Dabei gibt der Verkäufer erkennbar eine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Eigenschaft bei einem Fahrzeug vorliegt und er ggf. für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft sogar eine Garantie übernehmen will. Auch hier sollte jeder Einzelfall genau untersucht werden.
Täuscht der private oder gewerbliche Verkäufer absichtlich und wider besseren Wissens über eine bestimmte Eigenschaft oder das Vorliegen eines Mangels – z.B. die Unfallfreiheit des Fahrzeugs oder die Laufleistung – und stellt sich heraus, dass diese Eigenschaft nicht gegeben ist bzw. ein Mangel vorliegt, dann kann der Käufer gegen diese arglistige Täuschung vorgehen.
Selbst wenn ein rechtsgültiger Haftungsausschluss vorliegen sollte, lässt sich die Haftung wegen arglistiger Täuschung damit nicht ausschließen. Der Käufer muss allerdings beweisen, dass der Verkäufer von den die Täuschung begründenden Umständen Kenntnis hatte, was in der Praxis durchaus Schwierigkeiten bereiten kann.
Nicht selten kommt es vor, dass gewerbliche Händler eine Nacherfüllung ablehnen oder die Nacherfüllung nicht alle Mängel beseitigt. Hier ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, beraten und vertreten zu lassen.
Da die Materie der Haftung bei einem Autokauf und das Auftreten von Sachmängeln – vor allem bei Gebrauchtwagen – durchaus komplex sein kann, sind Erfahrung und Spezialkenntnisse notwendig. Häufig sind z.B. Sachverständigengutachten nötig, um klären zu lassen, ob ein Sachmangel vorlag oder wie hoch der Kaufpreis bei einem Sachmangel zu mindern ist. Anwalt Gewährleistungsrecht KFZ: Wir sind als Mobilrechtler auch auf die rechtlichen Fragen rund um den Gebraucht- und Neuwagen-Kauf/Verkauf spezialisiert.
Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht benötigen, erreichen Sie die Mobilrechtler per E-Mail: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter 030 / 30348286. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen und Nachrichten.
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, wird häufig mit der Anhörung im Bußgeldverfahren konfrontiert. Der Anhörungsbogen wird von der Straßenverkehrsbehörde zugesandt und es wird gebeten, diesen ausgefüllt zurückzuschicken. Doch was tun? Ausfüllen? Ordnungswidrigkeit zugeben? Muss ich den Anhörungsbogen überhaupt zurücksenden?
Zu diesen und weiteren Fragen zur Anhörung im Bußgeldverfahren klären wir in diesem Beitrag auf!
Wurden auch Sie mit einer Anhörung im Bußgeldverfahren konfrontiert und wissen nun nicht, wie Sie korrekt und zu Ihren Gunsten vorgehen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne.
Inhalt
Das Bußgeldverfahren lässt sich in bis zu drei Schritte einteilen:
Gibt man die Ordnungswidrigkeit zu oder zahlt das Bußgeld, ist nach dem Vorverfahren bereits Schluss.
Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, z.B. einen Rotlichtverstoß oder zu schnelles Fahren, wird die zuständige Behörde auf Grundlage der vorliegenden Beweise ein Vorverfahren einleiten. Anhand der vorliegenden Beweise wie Blitzer-Fotos kann die Behörde eine bestimmte Ordnungswidrigkeit einem Fahrzeughalter zuordnen.
Doch wenn der Halter z.B. ein Mann ist und eine Frau auf dem Blitzer-Foto zu sehen ist, fallen Halter und Täter der Ordnungswidrigkeit auseinander. Dann wird die Behörde an den Halter einen Anhörungsbogen senden, um den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Der Anhörungsbogen wird meist nur dann verschickt, wenn die Behörde den Fahrer eben nicht eindeutig zuordnen kann.
Am Ende des Vorverfahrens erlässt die Behörde mit dem Bußgeldbescheid ein Bußgeld und eventuell Punkte im Bundesverkehrsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder sogar weitergehende Maßnahmen.
Wenn der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, kann man gegen diesen als Rechtsmittel den sog. Einspruch einlegen. Ab der Zustellung des Bußgeldbescheides hat man lediglich zwei Wochen Zeit den Einspruch einzulegen. Es gilt hier das Datum, welches auf dem Umschlag vermerkt ist. Diesen Also nicht wegwerfen!
Während des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Man muss also weder ein Fahrverbot antreten oder die Geldbuße zahlen. Auch die Punkte „in Flensburg“ werden bis zur Rechtskraft nicht eingetragen.
Nachdem Einspruch eingelegt wurde, prüft die zuständige Behörde, wie etwa in einem Widerspruchsverfahren, die Beweise. Sie wertet unter anderem die Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen aus und kontrolliert, ob die Geräte geeicht waren. Liegen gute Gründe vor, dass der Bußgeldbescheid falsch war oder sieht die Behörde selbst einen Fehler, gibt sie gegebenenfalls dem Einspruch statt. Dann ist der Bußgeldbescheid sozusagen „vom Tisch“.
Gibt die Behörde dem Einspruch allerdings nicht statt, wird die Sache durch die Behörde der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Es kommt dann zu einem gerichtlichen Verfahren und letztlich muss das Gericht über das Bußgeld und die Sanktion wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot entscheiden.
Ist man mit der gerichtlichen Entscheidung ebenfalls nicht einverstanden, kann man gegen das Urteil des Gerichts unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde einlegen. Hierzu muss aber z.B. die Geldbuße mehr als 250 Euro betragen – siehe auch die Regelung in § 79 OWiG.
Die Anhörung ist kein Termin bei dem Sie als Halter eines Fahrzeugs erscheinen müssen und aussagen sollen, sowie dies der Begriff der Anhörung vermuten ließe. Im Bußgeldverfahren ist die Anhörung lediglich ein Schreiben, das wie ein Fragebogen ausgestaltet ist. Auf dem Anhörungsbogen kann man z.B. Angaben zum tatsächlichen Fahrer machen, zu seiner Person und seinen persönlichen Daten oder zum Sachverhalt.
Man kann die Ordnungswidrigkeit auch zugeben. Doch das müssen und sollten Sie nicht! Mit den Angaben in dem Anhörungsbogen müssen Sie weder sich selbst noch andere nahe Angehörige wie den Ehemann oder die Ehefrau belasten.
Wurde mit einem bestimmten Fahrzeug z.B. zu schnell gefahren oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen, wird nicht der Halter des Fahrzeugs bestraft, sondern der Fahrer. Fahrer und Halter müssen dabei nicht ein und dieselbe Person sein. Deshalb wird die Behörde mit einem Anhörungsbogen z.B. die Identität des tatsächlichen Fahrers klären wollen.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen, sind bestimmte Angaben darin von Ihnen als Halter eines Fahrzeugs verpflichtend zu machen. Dazu gehören die Angaben zu Ihrer Person als Halter des Fahrzeugs.
Wenn man Angaben zum Tathergang oder zum tatsächlichen Fahrer macht, müssen diese gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Geben Sie z.B. eine Person als Fahrer an, die das Fahrzeug gar nicht gefahren ist, dann ist das eine Straftat. Diese falsche Verdächtigung kann gem. § 164 Abs. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Bei den Angaben, die Sie im Anhörungsbogen machen, müssen Sie aber weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten. Ist vielleicht die Ehefrau oder der Ehemann gefahren, brauchen Sie dies nicht anzugeben. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Behörde darf aus dieser Weigerung aber auch keine Schlüsse ziehen, die z.B. für Angehörige eine negative Konsequenz bedeuten können.
Wie oben dargestellt, brauchen Sie sich nicht zur Tat äußern, müssen aber Angaben zu Ihrer Person machen. Hierzu finden Sie auch einen Hinweis im Anhörungsbogen. Daher ist es grundsätzlich nicht zu empfehlen, auf den Anhörungsbogen gar nicht zu reagieren.
Nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist man verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen und den Bogen innerhalb der gesetzten Frist - zumeist 1 Woche - zurückzuschicken. Ansonsten stellt dies seinerseits wieder eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird der Anhörungsbogen gar nicht beantwortet, kann die Polizei oder Bußgeldstelle Sie sogar zur Anhörung vorladen oder in vereinzelten Fällen das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen.
Insofern ist es durchaus ratsam, sich bereits jetzt Rat von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen. Dieser kann ggf. für Sie den Anhörungsbogen beantworten und dadurch früh Einfluss auf das Verfahren nehmen.
Nachdem der Anhörungsbogen bei der Behörde eingegangen ist oder nachdem die Frist zum Zurückschicken des Bogens abgelaufen ist, hat die Behörde drei Monate Zeit, zu der vorgeworfenen Tat einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Da im Anhörungsbogen keine Sanktion – auch keine mögliche Sanktion – angegeben ist, muss man den Bußgeldbescheid in jedem Fall abwarten. Nun kann man die Strafe des Bußgeldbescheides akzeptieren und die Konsequenzen tragen. Oder man legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Spätestens hier sollte man sich jedoch von einem Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, vertreten lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und damit Einsicht nehmen, welche Beweise die Behörde hat. Erst danach lässt sich auch beurteilen, ob ein Einspruch Erfolg haben kann und wie dieser zu begründen ist. Ein Rechtsanwalt erhält dabei – im Gegensatz zum Fahrzeughalter – eine Einsicht in alle Akten.
Selbst wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist es meist nicht ratsam, diese zuzugeben. Wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen bekommen haben, dann kennt nur die Behörde alle Beweise gegen den Fahrer des Fahrzeugs. Ist z.B. die Beweislast gegen den Fahrer sehr gering, kann das Schweigen über die „Schuldfrage“ die beste Strategie darstellen.
Die Behörde kann dann im Zweifel die Ordnungswidrigkeit gar nicht beweisen und ein Bußgeld und sonstige Sanktionen würden gar nicht verhängt. Gibt man die Ordnungswidrigkeit jedoch zu, braucht die Behörde auch gar nicht weiter Beweise zu sammeln.
Auch in diesem Fall sollten Sie sich darüber mit einem Verkehrsrechts-Spezialisten beraten. Dieser kann Einsicht in die Akte nehmen und entscheiden, ob und welche Angaben man zur Ordnungswidrigkeit macht.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Ihnen wird überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen? Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, doch Sie sind gar nicht selbst gefahren?
Können Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Sie erreichen die Mobilrechtler unter der E-Mail-Adresse: mail@mobilrechtler.de oder telefonisch unter
030 30348286. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr erreichbar und kümmert sich um Ihre Anliegen und Nachrichten.
Oldtimer erfreuen sich großer Beliebtheit: Seit 2015 steigt die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen um etwa 9 Prozent pro Jahr. Doch nicht jeder vermeintliche Schatz ist die Investition wert. Mängel und andere Fallstricke sind keine Seltenheit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Oldtimer kaufen und weshalb ein individueller Oldtimer Kaufvertrag Sicherheit schafft.
Das Oldtimerrecht ist eines unserer speziellen Rechtsgebiete, dem wir uns als Autofreunde mit besonderer Hingabe widmen. Wenn Sie also fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.
Ein Oldtimer ist ein Auto oder Motorrad, das die in § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definierten Voraussetzungen erfüllt. Es muss
Eine Vorstufe zum Oldtimer - und damit ebenfalls eine gefragte Kapital- und Wertanlage - ist der sogenannte Youngtimer. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug jüngeren Datums, das seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist. Es kann, wenn die oben genannte 30-Jahres-Grenze erreicht ist, zum Oldtimer werden. Für die Einstufung als Oldtimer bedarf es eines Oldtimergutachtens durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen (§ 23 StVZO). In der Praxis aber werden viele Fahrzeuge als Oldtimer beworben und verkauft.
Lackschäden, manipulierte Kilometer, verschwiegene Unfälle - die Liste der denkbaren Mängel ist lang. Informieren Sie sich über typische Schwachstellen des ausgesuchten Modells und prüfen Sie das infrage kommende Fahrzeug auf Herz und Nieren. Und zwar vor Ort. Beschreibungen und Bilder im Internet sind wenig aussagekräftig. Lassen Sie sich nicht von günstigen Preisen zu voreiligen Kaufzusagen verleiten. Diese nämlich können zur Abnahme verpflichten oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Es sind eine ganze Reihe von Faktoren, die den Wert eines Young- oder Oldtimers bilden. Einer der wichtigsten Aspekte aber ist und bleibt der Zustand des Fahrzeugs. Er wird oft mithilfe der von Classic Data entwickelten und in der Szene etablierten Zustandsnoten beschrieben. Demnach erhalten Autos und Motorräder, die sich in nahezu makellosem Zustand befinden, die Note 1. Die Note 5 wiederum steht für Fahrzeuge im schlechtesten, restaurierungsbedürftigen Zustand. Verlässlich ist die Benotung allerdings nur, wenn sie von einem Sachverständigen in einem Oldtimergutachten ermittelt wurde. Noten, die ein Verkäufer selbst angibt, entsprechen teils nicht dem tatsächlichen Zustand. Sie können stark mit dem Verkaufsinteresse verknüpft sein. Achten Sie als Käufer auch darauf, wann das Oldtimergutachten erstellt wurden. Liegt das Oldtimergutachten schon längere Zeit zurück, hat sich der Zustand des Fahrzeugs in der Zwischenzeit möglicherweise verschlechtert.
Matching Numbers verraten Ihnen, ob ein Oldtimer noch im Besitz seiner ursprünglich verbauten Hauptkomponenten ist. Hierbei handelt es um Teile wie das Getriebe, die Hinterachsen und den Motor. Grundsätzlich kommen aber auch andere Komponenten wie Ansaug- und Auspuffkrümmer, Karosserieteile und Vergaser in Betracht. Sie enthalten Datumsangaben, gestempelte Nummern oder Codes, die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder der Fahrgestellnummer des einstigen Neufahrzeugs übereinstimmen sollten. Diese Nummerngleichheit darf nicht erst im Laufe des Fahrzeuglebens entstanden sein. Rechtlich problematisch ist jedoch, dass von den Gerichten nicht abschließend geklärt, welche Teile eines Oldtimers von der Umschreibung Matching Numbers erfasst sind. Das Landgericht Hamburg hat dies zumindest für den Motor bestätigt, sich aber bezüglich anderer Komponenten nicht geäußert. Sollte die Bezeichnung Matching Numbers in einem Kaufvertrag verwendet werden, ist es daher ratsam alle Komponenten, welche Nummerngleichheit haben sollen auch direkt zu benennen und so den Begriff Matching Numbers zu konkretisieren. Zudem kann es ratsam sein einen Rechtsanwalt bei der Gestaltung des Kaufvertrages und mit einbeziehen.
Oldtimer können als historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Das ermöglicht das Fahren in Umweltzonen ohne grüne Plakete - und bringt steuerliche Vorteile. Ob ein H-Kennzeichen erteilt wird, darf nur ein Sachverständiger entscheiden. Dieser prüft, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und vermerkt seine Ergebnisse in einem speziellen Oldtimergutachten. In diesem Oldtimergutachten werden auch der Marktwert und der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Es eignet sich damit als Nachweis gegenüber potenziellen Käufern. Ein vorhandenes H-Kennzeichen wiederum ist ein sicheres Zeichen für die Echtheit des Oldtimers.
Worte sind flüchtig. Um einen Streit zu vermeiden, sollten alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich in einem Oldtimer Kaufvertrag fixiert werden. Musterformulare helfen hier nur bedingt weiter. Ein allgemein formulierter Oldtimer Kaufvertrag beschreibt die spezifischen Umstände eines Kaufs oder Verkaufs in der Regel nur unzureichend. Mit einem individuell angepassten Oldtimer Kaufvertrag sind Sie für den Fall der Fälle bestens gerüstet. Hier lassen sich wichtige Aspekte wie Ausstattungsmerkmale, H-Kennzeichen, Matching Numbers oder Schäden ausreichend konkretisieren. Das stellt beide Vertragsparteien auf rechtlich sichere Füße.
Sehen Sie ein Problem in Ihrem Kaufvertrag? Zweifeln Sie, ob wirklich Matching Numbers vorliegen? Haben Sie vielleicht einen Gewährleistungsfall oder wünschen Sie sich zur Absicherung einen individuellen Kaufvertrag für Ihren Oldtimer/Youngtimer? Dann rufen Sie uns an (030 30348286) oder kontaktieren Sie uns.
Wir sind spezialisiert auf das Oldtimerrecht und helfen Ihnen gerne.
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Wir fassen für sie die wichtigsten Änderungen kurz zusammen.
Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kranft treten. Danach dürfen Sie sich in Ihren Verbandskasten noch zwei Mund-Nase-Bedeckungen legen. Wann genau die Regelung kommt ist noch nicht klar. Jedoch können Sie sich bereits jetzt relativ einfach vorbereiten. Lassen Sie einfach mal zwei Masken im Auto.
Ab dem 06.07.2022 werden Fahrzeuge zwingend schlauer. In allen neuen Fahrzeugtypen muss dann eine Blackbox - ein Unfalldatenspeicher - eingebaut sein. Es wird interessant, wie sich dies auf die Regulierung von Unfällen auswirken wird. Zudem sind alle Fahrzeuge mit mindestens 9 Assistenzsystem auszustatten, zu denen unter anderem ein Warnsystem vor überhöhter Geschwindigkeit, ein Müdigkeitswarner und ein Rückfahrassistent gehören. Ab dem 07.07.2024 müssen dann sämtliche Neuwagen über diese Systeme verfügen.
Circa 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 umgetauscht werden. Sie sind aufgrund einer EU-Richtlinie gegen fälschungssicheres Exemplare umzutauschen. Dies geht unkompliziert bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Betroffen sind alle Motorrad- und PKW-Führerscheine ab dem 19.01.2013. In Deutschland wurde hierzu ein gesetzlicher Stufenplan geschaffen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Bei der zuständigen Behörde oder dem ADAC können Sie sich erkundigen, wann Sie an der Reihe sind. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet 25 Euro. Dieser ist für 15 Jahre gültig. Fährt man weiter mit dem alten Führerschein droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Kaufrecht, das vor allem Gebrauchtwagenkäufern Vorteile bringt. Insbesondere wurde die sogenannte Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Mithin sind gewerbliche Verkäufer länger in die Pflicht genommen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er im entsprechenden Zeitraum nur einen Mangel darlegen muss, nicht aber, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Dies wird vermutet und ist vom Verkäufer zu wiederlegen, was jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen dürfte.
Das sogenannte Schuldrecht hat zum 01.01.2022 die größte Reform seit mehreren Jahren erfahren. Insbesondere im Bereich des Kaufrechts ergeben sich eine Vielzahl neuer Besonderheiten, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig sind. Wir fassen für Sie kurz zusammen.
Mangel oder nicht Mangel, das ist hier die Frage. Und diese war schon vor der Reform nicht leicht zu beantworten. Oder wussten sie, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist oder eine andere Sache geliefert wurde. Auch Werbeversprechen und Muster haben Relevanz. Seit dem 01.01.2022 spielt zudem die Haltbarkeit eine Rolle. Sofern Verkäufer und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, können sogar Eigenschaften wie Kompatibilität, und Interoperabilität das Vorliegen eines Mangels bestimmen.
Für digitale Produkte wurden ganz neue Regelungen geschaffen. Hierbei sind digitale Produkte und Waren mit lediglich digitalen Elementen zu unterscheiden. Je nachdem gelten andere Rechtsfolgen. Beiden gemein sind jedoch gewisse Aktualisierungspflichten.
Mit Beginn des Jahres wird es dem Verbraucher erleichtert von einem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
So bedarf es nicht mehr zwingend vorher einer expliziten Fristsetzung durch den Verbraucher zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) an den unternehmerischen Verkäufer. Es genügt nunmehr, dass eine angemessene Frist ab dem Zeitpunkt abgelaufen ist, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Hierdurch wird der Service der Verkäufer erheblich gefordert, da man selbst in angemessener Frist aktiv werden muss und nicht mehr auf das Verlangen des Käufers warten kann.
Des Weiteren konnte der Unternehmer bislang zweimal versuchen nachzuerfüllen. Dies könnte, sofern die Rechtsprechung hier nicht zu Gunsten der Unternehmer handeln wird, vom Tisch sein. Es heißt nunmehr deutlich, dass der Käufer von seinen weiteren Rechten wie Rücktritt und Schadensersatz Gebrauch machen kann, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Eine bestimmte Anzahl von Versuchen wird nicht mehr genannt. Auch kommt es nicht darauf an, ob der Mangel nach dem Versuch der Nacherfüllung fortbesteht oder die Nacherfüllung einen neuen, anderen Mangel verursacht hat.
Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Für die alten Verträge bleibt es bei den alten Regelungen. Insofern wird man noch mindestens 2 Jahre ein duales System fahren müssen. Dies stellt sowohl Unternehmer als auch Verbraucher eine Herausforderung dar.