Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen kaufen oder verkaufen möchte, braucht einen Kaufvertrag. Wir erklären, worauf es dabei ankommt.
Camping liegt hierzulande mehr im Trend denn je. Fast ein Viertel aller Deutschen ab 16 Jahren (21 Prozent) geht gerne und regelmäßig campen. Das fand eine ADAC-Studie im Jahr 2023 heraus. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab es im April 2025 erstmals mehr als eine Millionen zugelassene Wohnmobile in Deutschland. Damit hat sich der Wohnmobilbestand in der Bundesrepublik in den vergangenen acht Jahren mehr als verdoppelt. Doch was ist beim Kauf und Verkauf von Wohnwagen oder Wohnmobil eigentlich zu beachten und wie sollte der Kaufvertrag gestaltet sein? In diesem Blog-Beitrag lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Kaufvertrag bei Wohnmobil und Wohnwagen.
Übersicht:
Ein Kaufvertrag für Wohnwagen oder Wohnmobil ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Er enthält alle wichtigen Details rund um den Kauf und regelt sowohl die Pflichten als auch die Rechte, die sich aus dem Vertragsverhältnis beider Parteien ergeben.
Grundsätzlich kann dieser Kaufvertrag mündlich oder schriftlich ausfallen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist allerdings eine schriftliche Version dringend zu empfehlen. Kommt es nach dem Kauf zu Streitigkeiten, ist der schriftliche Kaufvertrag ein elementares Dokument, um die Ansprüche und Pflichten von Käufer sowie Verkäufer zu klären. Aus diesem Grund sollten dem Kaufvertrag auch Bilder des Kaufobjekts beigefügt werden, die seinen aktuellen Zustand zeigen.
Juristische Unterstützung ist für Käufer und Verkäufer vorteilhaft: Egal, ob Sie ein Wohnmobil kaufen oder verkaufen möchten – in beiden Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht bei der Gestaltung des Kaufvertrags helfen. Der Experte kennt sich im Vertragsrecht aus und stellt sicher, dass der Vertrag alle wichtigen Details beinhaltet.
Bevor Sie sich für den Kauf eines Wohnmobils oder Wohnwagens entscheiden, sind einige Aspekte zu überprüfen. Idealerweise nehmen Sie sich Zeit, um das Kaufobjekt sorgfältig bis ins kleinste Detail zu prüfen. Zusätzlich ist es ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser hat einen geschulten Blick und erkennt Mängel in der Regel besser als ein Laie.
Gleichzeitig ist eine Überprüfung des Verkäufers sinnvoll. Lassen Sie sich in den Fahrzeugpapieren zeigen, dass es sich tatsächlich um den Eigentümer handelt. Verhandeln Sie nicht direkt mit dem Eigentümer, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht und einen gültigen Ausweis zeigen. Nehmen Sie die Daten des Bevollmächtigten in den Kaufvertrag auf.
Vor dem Kauf wichtig zu wissen: Versicherungen, die für das Fahrzeug abgeschlossen sind, gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können diese Versicherungen entweder weiterführen oder kündigen. Im zweiten Fall müssen Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt.
Fragen Sie nach wichtigen Eckdaten
Sprechen Sie mit dem Verkäufer über wichtige Details des Kaufobjekts. Fragen Sie nach Unfallschäden und nehmen Sie diese direkt in den Vertrag auf. Klären Sie außerdem die Zahl der Vorbesitzer und die Historie des Fahrzeugs. Gleichen Sie des Weiteren die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren ab und prüfen Sie sowohl das Baujahr als auch die Erstzulassung.
Besprechen Sie, über welche Ausstattung der Wohnwagen oder das Wohnmobil verfügt, und klären Sie, ob es Sonderausstattung gibt. Prüfen Sie anschließend, ob die gesamte Ausstattung und die etwaige Sonderausstattung im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
Nehmen Sie eine technische Überprüfung des Fahrzeugs vor
Untersuchen Sie wichtige Einrichtungen am Wohnwagen oder Wohnmobil. Dazu gehören unter anderem die Karosserie, der Motor, das Getriebe und Fahrwerk, die Elektronik, die Bremsen sowie vorhandene Gasanlagen und sanitäre Einrichtungen. Weil es für Laien oft schwer ist, einen Mangel als solchen zu erkennen, ist die Beauftragung eines Sachverständigen ratsam. Alternativ bietet sich ein Gebrauchtwagencheck an, den zum Beispiel TÜV, DEKRA oder ADAC durchführen.
Achten Sie des Weiteren auf eine gültige HU-Plakette und klären Sie, ob es sich bei allen Fahrzeugteilen um Originale handelt. Ist dem nicht so, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
Untersuchen Sie die Dichtigkeit und etwaige Feuchteschäden des Wohnmobils
In Wohnwagen und Wohnmobil können eindringende Feuchtigkeit und Wasser zu einer erheblichen Beschädigung führen. Möglich sind Schäden wie Schimmelbildung, Aufquellen von hölzernen Autoteilen und Kurzschlüsse in der Elektrik. Vor dem Kauf ist eine Prüfung auf Dichtigkeit deshalb unverzichtbar, insbesondere wenn das Fahrzeug älter als 14 Jahre ist.
Eine jährliche Dichtigkeitsprüfung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Garantie des Wohnmobilherstellers und vermeidet schwere Schäden. Fragen Sie den Verkäufer deshalb, ob die Dichtigkeit des Wohnwagens oder Wohnmobils regelmäßig kontrolliert wurde. Bestehen Sie zudem auf eine aktuelle Feuchtigkeitsmessung und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich aushändigen. Nehmen Sie das Dokument auch in den Kaufvertrag auf.
Beachten Sie die mögliche Zuladung
Sprechen Sie mit dem Verkäufer über die maximale Zuladung. Umfangreiche Sonderausstattung kann die Zuladungsmöglichkeiten reduzieren, sodass sie von den üblichen Werten abweichen kann. Im Zweifel ist es empfehlenswert, mit dem Fahrzeug auf eine Waage zu fahren, um das genaue Gewicht zu ermitteln.
Wer ein überladenes Wohnmobil im Straßenverkehr führt, riskiert Bußgeld, Punkte und Sicherheit: Beladen Sie Ihr Wohnmobil so, dass es die zulässige Gesamtmasse überschreitet, riskieren Sie einerseits Ihre eigene Sicherheit und andererseits Strafen. Eine Überladung hat ein anderes Fahrverhalten zur Folge und beeinflusst den Kraftstoffverbrauch negativ. Zudem zieht eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts Bußgelder nach sich. Bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zahlen Sie bis zu 263,50 Euro und erhalten ab einer Überladung von 20 Prozent einen Punkt in Flensburg. Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zahlen Sie bis zu 408,50 Euro und erhalten bereits ab einer Überladung von fünf Prozent einen Punkt in Flensburg.
Probefahrt mit dem Wohnmobil machen
Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Termin zur Probefahrt. Achten Sie während der Fahrt auf den Komfort, die Technik und das Fahrverhalten. Notieren Sie alle Auffälligkeiten, die Sie bemerken in einer Liste und besprechen Sie diese anschließend mit dem Verkäufer. Klären Sie außerdem vor der Probefahrt, wer im Schadensfall haftet. Ohne eine besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer voll, wenn es sich um eigenes Verschulden handelt.
Möchten Sie Ihren gebrauchten Wohnwagen oder Ihr gebrauchtes Wohnmobil veräußern, sollten Sie darauf achten, dass der Käufer volljährig ist. Hat er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen und bei Bedarf eine schriftliche Zustimmung aushändigen.
Lassen Sie den Wagen vor dem Verkauf technisch überprüfen. Mit einem aktuellen Untersuchungsprotokoll lässt sich das Fahrzeug besser verkaufen, oftmals zu einem höheren Verkaufspreis. Eine technische Untersuchung können Sie zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder ADAC durchführen lassen. Werden Mängel festgestellt oder sind Ihnen solche bekannt, sollten Sie den Käufer über diese aufklären und Details dazu im Kaufvertrag vermerken.
Prüfen Sie vor einer Probefahrt, dass der Käufer tatsächlich einen entsprechenden Führerschein besitzt. Verlangen Sie zudem ein Pfand und klären Sie, wer im Schadensfall haftet. Halten Sie diese Vereinbarung schriftlich fest. Teilen Sie dem Käufer außerdem mit, wenn Sie Zubehör nicht verkaufen und vor der Übergabe noch entfernen möchten.
Vereinbaren Sie mit dem Käufer außerdem, dass der volle Kaufpreis bei Übergabe in bar an Sie zu entrichten ist. Zwar können Sie auch Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbaren. Allerdings können solche Vereinbarungen nach dem Kauf zu Problemen und Zahlungsverzögerungen führen. Halten Sie die Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag fest.
Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Übergabe aus, sobald Sie den vollen Kaufpreis erhalten haben. Übermitteln Sie zudem eine schriftliche Verkaufsmeldung an die Kfz-Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung. Weil Sie weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämien haften, wenn der Käufer das Fahrzeug nach dem Kauf nicht ummeldet, fahren Sie nach der Übergabe am besten gemeinsam zur Zulassungsstelle.
Die Anfänge des Campings
Das erste motorisierte Campingmobil wurde 1910 aus einem 3-Tonnen-Packard-LKW gebaut. Es war über 8 Meter lang und bot Platz für 11 Personen sowie Einrichtungen wie Toilette und Salon. Der Ursprung des modernen Wohnwagens liegt jedoch in den 1930ern, als Arist Dethleffs 1931 für seine Verlobte ein „Wohnhaus" mit Schlafplätzen und Hubdach baute, was den Grundstein für die Wohnmobilindustrie legte.
Verkauft ein Händler ein Kfz – egal, ob Pkw, Wohnwagen oder Wohnmobil – haftet dieser mindestens ein Jahr lang für Sachmängel. Diese gesetzliche Sachmängelhaftung soll den Käufer als Verbraucher schützen, wenn er das Kfz privat kauft. Sie setzt voraus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag und vom Händler nicht offengelegt wurde. Ist der Mangel hingegen nach der Übergabe aufgrund von falscher Nutzung oder Zufall entstanden, muss der Verkäufer dies nachweisen. Aus Sicht des Käufers ist es deshalb von Vorteil, Wohnwagen oder Wohnmobil von einem gewerblichen Händler zu kaufen.
Handelt es sich um einen privaten Verkauf, erfolgt der Verkauf also durch eine Privatperson, ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag möglich. Der Verkäufer haftet somit nicht für Mängel. Allerdings ist er verpflichtet, alle bekannten Mängel offenzulegen. Bei arglistigem Verschweigen hat der Käufer oftmals das Recht, eine Nachbesserung zu fordern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings ist es nicht immer einfach, Arglist zu beweisen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen: Stellen Sie nach dem Kauf eines Wohnmobils Mängel fest, ist das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert. Der Experte steht Ihnen beratend und verteidigend zur Seite. Zudem kann er Sie bei der Beweissammlung unterstützen und Ihre Erfolgschancen erhöhen – beispielsweise wenn Sie eine Nachbesserung fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten wollen.
In erster Linie unterscheidet sich ein Kaufvertrag für Wohnmobil und Wohnwagen nicht grundlegend von einem Kaufvertrag für andere Automobile. Um Käufer und Verkäufer rechtliche Sicherheit zu bieten, sollte er alle wichtigen Informationen beinhalten und alle relevanten Details zum Kaufobjekt, der Zahlung und Übergabe aufführen:
Käufer und Verkäufer können ihren Kaufvertrag entweder selbst aufsetzen oder eine Vorlage nutzen, die zum Beispiel der ADAC als PDF zum kostenfreien Download anbietet. Wer vollkommen auf Nummer sicher gehen möchte, kann außerdem einen erfahrenen Juristen wie Alexander Einfinger mit der Vertragsgestaltung beauftragen – und sich gleichzeitig umfassend sowie persönlich beraten lassen.
Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, dürfen Sie als Käufer ein funktionstüchtiges Fahrzeug mit einsatzbereiter Ausstattung erwarten. Liegt ein Mangel vor, können Sie vom Händler eine Nachbesserung verlangen. In bestimmten Fällen ist außerdem eine Kaufpreisminderung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Ein Mangel liegt vor, wenn das Kaufobjekt nicht über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt. Gleiches gilt, wenn es sich nicht zur gewöhnlichen Nutzung eignet oder den Werbeaussagen nicht entspricht. Einfach formuliert liegt ein Sachmangel vor, wenn der gekaufte Wohnwagen oder das gekaufte Wohnmobil nicht so aussieht oder funktioniert, wie es versprochen wurde.
Ausschluss der Sachmängelhaftung beim privaten Wohnmobilverkauf: Privaten Verkäufern ist es erlaubt, die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auszuschließen. Folglich ist eine Haftung nur bei arglistiger Täuscher möglich oder wenn Sie als Käufer eine Zusicherung oder Beschaffenheitsgarantie erhalten haben.
Stellen Sie Sachmängel fest, nachdem Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, wenden Sie sich am besten an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser prüft den Sachverhalt und unterstützt Sie bei der Beweissammlung. Er kann Sie umfassend beraten, Gutachter beauftragen und Sie vor Gericht professionell vertreten.
Unter welchen Umständen ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel dann möglich, wenn eine Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht erfolgreich oder möglich ist. Möchten Sie unter diesen Umständen vom Kaufvertrag Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils zurücktreten, müssen Sie diesen Willen klar erklären. Um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen, ist die Beauftragung eines juristischen Beistands empfehlenswert.
Beim Kauf und Verkauf von Wohnwagen oder Wohnmobil kann ein Anwalt für Verkehrsrecht in vielerlei Hinsicht behilflich sein. Zum einen kann er Ihnen eine besondere Beratung bieten, da Fahrzeuge dieser Kategorie technische Besonderheiten wie Flüssiggasanlagen und Risiken für Feuchtigkeitsschäden durch sanitäre Anlagen aufweisen. Ein spezialisierter Anwalt steht Ihnen daher bei Fragen zu technischen Problemen sowie bei Haftungsfragen mit fundiertem Fachwissen zur Seite.
Zum anderen kennt sich ein Jurist im Vertragsrecht aus und kann Ihren Kaufvertrag detailliert unter die Lupe nehmen. Durch die professionelle Prüfung vermeiden Sie Fehler im Vertrag, die im Nachhinein zu weitreichenden Problemen führen können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger stellt sicher, dass weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt werden und dass alle notwendigen Klauseln im Kaufvertrag enthalten sind.
Des Weiteren ist ein Verkehrsrechtsanwalt eine wertvolle Unterstützung, wenn sich nach dem Kauf oder Verkauf ein Rechtsstreit entwickelt. Er analysiert den Sachverhalt bis ins kleinste Detail und prüft, welches Vorgehen für Sie am besten ist. Dabei begleitet er Sie bei jedem Schritt und steht Ihnen vor Gericht auch verteidigend zur Seite.
Mängel sind bei Wohnmobilen nicht selten: Unerkannte Feuchtigkeits- und Hagelschäden gehören bei Wohnmobilen zu den häufigsten Streitpunkten. Ohne Sachverständigen oder professionellen Gebrauchtwagen-Check sind sie oftmals schwer zu erkennen. Im Nachhinein kann es ebenso schwer sein, Ansprüche auf Nachbesserung oder ein Rücktrittsrecht durchzusetzen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen bei Autokauf und Mängeln professionell weiterhelfen und Ihre Chancen deutlich erhöhen.
Die beliebtesten Camping-Reiseziele der Deutschen:
Deutsche Camper wählen im Ausland besonders gern folgende Orte zum Entspannen: Gardasee (Italien), Istrien (Kroatien), Korsika und Atlantikküste (Frankreich). Weitere Favoriten sind sie Toskana, Dalmatinische Küste und Costa Blanca. Im Inland sind die Ostsee (z. B. Fehmarn, Hohwacht), Nordsee (Sylt, St. Peter-Ording), der Bodensee, die Mecklenburgische Seenplatte, das Allgäu, Rügen und der Chiemsee beliebte Camping-Dauerbrenner.
Ein schriftlicher Kaufvertrag bringt Käufer und Verkäufer eines Wohnwagens oder Wohnmobils rechtliche Sicherheit. Er hält alle Vereinbarungen fest und ist ein wichtiges Dokument, wenn sich nach dem Vertragsabschluss Streitigkeiten entwickeln. Der Kaufvertrag sollte Angaben zu Käufer und Verkäufer enthalten sowie alle relevanten Details über das Kaufobjekt zusammenfassen. Vereinbarungen zur Kaufpreiszahlung, der Übergabe und den zu übergebenden Dokumenten, den Gewährleistungsregelungen und den Haftungsausschlüssen sollten ebenfalls nicht fehlen.
Käufer sollten sich Zeit nehmen, um das Fahrzeug sorgfältig zu prüfen. Eine technische Prüfung erfolgt idealerweise durch einen Sachverständigen oder eine Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Bei einer Probefahrt sollten sich Käufer alle Auffälligkeiten in einer Liste notieren und sie anschließend mit dem Verkäufer besprechen. Dieser sollte vor allem auf die Volljährigkeit des Käufers achten und alle bekannten Mängel offenlegen. Privatpersonen können die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen und sich so vor nachträglichen Ansprüchen des Käufers schützen.
Da es sich bei einem neuen wie gebrauchten Wohnwagen oder Wohnmobil um eine relevante Investition handelt, ist es empfehlenswert, den Kaufvertrag mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht aufzusetzen. Ein erfahrener Experte wie Alexander Einfinger stellt eine einwandfreie Vertragsgestaltung sicher und berät Sie bei spezifischen Fragen zum Fahrzeug sowie der Mängelhaftung gleichermaßen ausführlich und persönlich.
Entwickelt sich nach dem Kauf oder Verkauf ein Rechtsstreit, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht ebenfalls empfehlenswert. Er prüft den Sachverhalt bis ins kleinste Detail, kann Gutachten beauftragen und die für Sie entscheidende Anspruchsgrundlage finden. In der Folge steigen Ihre Chancen auf eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche deutlich.
Die Einfinger Anwaltskanzlei ist für ihren besonders persönlichen Einsatz bekannt - Herr Einfinger betrachtet jeden Fall individuell und begleitet Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Erreichen einer befriedigenden Lösung. Die Kanzlei ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und nimmt sich Ihrem Anliegen an 365 Tagen im Jahr an. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail und Online-Kontaktformular. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung Ihres Anliegens. Anschließend besprechen wir Ihre Sache im Detail und finden die für Sie beste Strategie, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.