Eine Polizeikontrolle stellt viele Autofahrer vor rechtliche Fragen. Wir geben Tipps zum richtigen Verhalten in der Verkehrskontrolle.

Verkehrskontrollen gehören zum Straßenverkehr dazu – in Berlin genauso wie überall sonst. Sie dienen der Verkehrssicherheit, der Abwehr von Gefahren und der Aufklärung von möglichen Verstößen. Doch viele Autofahrer werden nervös, wenn sie plötzlich von der Polizei herausgewunken und in einer Verkehrskontrolle überprüft werden.
Wie oft werden in Deutschland Fahrzeuge kontrolliert? Im Straßenverkehr finden in Deutschland sehr viele Polizeikontrollen statt. Für das Jahr 2024 verzeichnete das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rund 15 Millionen Verkehrskontrollen auf deutschen Straßen. Diese Kontrollen umfassen sowohl manuelle Kontrollen, bei denen Verkehrsteilnehmer angehalten werden, als auch sensorische Verkehrskontrollen, bei denen Fahrzeuge im fließenden Verkehr überwacht werden. Letztere machten mit über 14,8 Millionen Kontrollen den Großteil aus. Der richtige Umgang mit einer Polizeikontrolle ist entscheidend für den Ablauf, mögliche Sanktionen und die spätere rechtliche Bewertung. In diesem Artikel erklären wir, welche Pflichten Sie bei einer Verkehrskontrolle haben, welche Rechte Sie kennen sollten und wie Sie sich aus rechtlicher Sicht optimal verhalten.
Übersicht:
Die Rechtsgrundlagen für Verkehrskontrollen sind klar geregelt. Folgende Normen sind unter anderem entscheidend:
Polizeibeamte dürfen jederzeit und ohne besonderen Anlass eine Kontrolle durchführen. Sie brauchen keinen konkreten Grund und müssen Ihnen auch keinen Kontrollgrund nennen. Das gilt vor allem bei Alkoholkontrollen, Kontrollen an städtischen Schwerpunkten und bei routinemäßigen Kontrollen der Fahrtüchtigkeit.
Häufiger Irrtum: Viele Autofahrer sind der Meinung, die Polizei dürfe sie nur anhalten, wenn sie etwas falsch gemacht haben. Richtig ist jedoch, dass Polizeibeamte Sie auch ohne konkreten Verdacht und im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen anhalten dürfen.

Diese Aktionen finden sowohl in Städten als auch auf Landstraßen und Autobahnen statt und verbinden Kontrollmaßnahmen mit Aufklärung und Prävention. Ziel ist die nachhaltige Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Reduzierung von Unfällen und Verkehrsverstößen.

Sobald die Polizei Sie im Straßenverkehr anhält, haben Sie bestimmte Mitwirkungspflichten, die gesetzlich vorgegeben sind. Dazu gehören zum Beispiel die Ausweispflicht und fahrzeugbezogene Pflichten.
Während der Kontrolle stellen Polizeibeamte häufig Fragen. Beispiele sind „Haben Sie Alkohol getrunken?“, „Wann haben Sie zuletzt Drogen konsumiert?“ und „Warum fahren Sie so schnell?“. Bei solchen Fragen haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht und sind nicht verpflichtet, Auskunft zu geben.
Wichtiger Praxis-Tipp: Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei sollten Sie ruhig, freundlich und sachlich bleiben. Diskussionen, unfreundliches und vor allem unvorhersehbares Verhalten führen oft zu unnötigen Problemen und machen die Situation für beide Seiten unangenehm oder sogar gefährlich.
Eine der häufigsten Unsicherheiten, die Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle haben, ist die Frage nach dem Handlungsspielraum der Polizei. Konkret: Was darf die Polizei kontrollieren, öffnen und durchsuchen? Auch hierfür gelten klare gesetzliche Regelungen.
Vorsichtig bei freiwilliger Zustimmung: In einer Verkehrskontrolle sollten Sie sich freundlich, aber bestimmt verhalten. Denken Sie sorgfältig nach, bevor Sie Ihre freiwillige Zustimmung erklären. Möchten Sie Ihren Wagen zum Beispiel nicht freiwillig durchsuchen lassen, sollten Sie das freundlich und deutlich formulieren. Zum Beispiel: „Ich stimme einer Durchsuchung nicht freiwillig zu“.

In einer Verkehrskontrolle müssen Sie grundsätzlich nicht viel sagen. Nach § 136 StPO steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu – sowohl bei (vermuteten) Verkehrsstraftaten als auch bei Ordnungswidrigkeiten. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht zu Fragen der Polizeibeamten äußern, wenn diese die Sache, die Schuldfrage, einen Unfallhergang, Alkohol- oder Drogenkonsum betreffen.
Was Sie der Polizei mitteilen müssen, sind Ihre Personalien. Dazu gehören Name, Anschrift und Geburtsdatum. In der Regel zeigen Sie zur Bestätigung Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren Führerschein.
Wichtig ist jedoch, dass Sie höflich bleiben. Zwar ist es Ihr Recht, zu Standardfragen der Beamten zu schweigen. Doch sollten Sie Frechheiten und unangemessene Kommentare vermeiden, da diese zu unangenehmen Folgen wie einer strengeren Kontrolle führen können.
Fordert die Polizei während einer Verkehrskontrolle zu Alkohol- und Drogentests auf, passieren auf Seiten der Autofahrer die häufigsten Fehler. Denn viele Autofahrer nehmen an, dass Sie den Anweisungen folgen müssen. Im Gegenteil sind Atemalkoholtest, Urintest, Wischtest und Koordinationstests jedoch freiwillig.
Wenn Sie keinen Alkohol getrunken, keine Drogen konsumiert und keine Medikamente eingenommen haben, die Ihre Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, können Sie diesen Maßnahmen freiwillig zustimmen. Aus anwaltlicher Sicht ist es jedoch oft sinnvoll, solche Tests zu verweigern, insbesondere wenn Sie Alkohol getrunken oder andere Substanzen konsumiert haben.
Hat die Polizei den Verdacht, dass Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann sie Sie für eine Blutabnahme mitnehmen. Diese wird auf dem Polizeirevier oder in einem Krankenhaus von einem Arzt durchgeführt und kann ohne richterliche Anordnung erfolgen.
Lassen Sie das Ergebnis unbedingt von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen: Wurde durch die Polizei eine Blutentnahme angeordnet, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Dieser kann prüfen, ob der Verdacht für eine Blutabnahme ausreichend war, ob die Maßnahme rechtens war und ob das Ergebnis vertretbar ist.
Werden Sie von der Polizei angehalten, sollten Sie zunächst ruhig bleiben. Halten Sie vor dem Einsatzfahrzeug an oder folgen Sie den Weisungen der Beamten. Öffnen Sie das Fenster und lassen Sie Ihre Hände sichtbar am Lenkrad. Schalten Sie nachts das Innenlicht ein und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Die Beamten werden Sie nach einem Ausweisdokument, Führerschein und Fahrzeugschein fragen. Häufig stellen sie weitere Fragen, die Sie jedoch nicht beantworten müssen.
Bleiben Sie bei einer Polizeikontrolle möglichst ruhig: Bei einer Verkehrskontrolle treffen Polizeibeamte auch Maßnahmen zur Eigensicherung. Indem Sie sich ruhig und vorhersehbar verhalten, tragen Sie zu einer für beide Seiten sicheren Kontrolle bei. Denn aus Sicht der Polizei können hektische und unerwartete Bewegungen sowie ein nervöses Verhalten auf ein potenzielles Risiko für die eigene Sicherheit hinweisen. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Hände im sichtbaren Bereich halten, nicht plötzlich in Taschen greifen und idealerweise kurz ankündigen, wenn Sie das Handschuhfach oder eine Tasche öffnen.
Nachts, am Wochenende und an Feiertagen führt die Polizei vor allem Schwerpunktkontrollen, Alkohol- und Drogenkontrollen durch. Die Beamten achten besonders auf Alkoholgeruch im Auto und am Fahrer, auf rote oder auffällige Augen, auf Nervosität und auf offene Flaschen sowie Drogenutensilien im Fahrzeug.
Profi-Tipp vom Anwalt: In der Nacht lohnt es sich, besonders aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Denn schon kleine Fahrfehler und auffälliges Verhalten können als Hinweis auf Alkohol am Steuer gewertet werden.

Hat die Polizei einen konkreten Verdacht, kann die Kontrolle deutlich intensiver ausfallen als eine routinemäßige Verkehrskontrolle. Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum sind zum Beispiel eine auffällige Fahrweise, Alkoholgeruch, offene Bierflaschen oder Drogen im Fahrzeug und Utensilien, die dem Drogenkonsum dienen.
Die Polizei darf unter diesen Umständen in den Innenraum Ihres Fahrzeugs schauen oder im Dunkeln mit Taschenlampen hineinleuchten. In Form einer Sichtkontrolle ist die Suche nach verdächtigen Gegenständen möglich. Zudem können die Beamten Sie zu einem Atemalkohol-, Urin-, Wisch- oder Koordinationstest auffordern. Dieser ist allerdings freiwillig und kann von Ihnen verweigert werden.
Besteht ein ausreichender Verdacht, können die Beamten eine Blutentnahme anordnen. Hinweise, die zu einem begründeten Verdacht führen können, sind unter anderem Nervosität, gerötete Augen, Alkohol- oder Cannabisgeruch im Fahrzeug und am Fahrer.
Sie sollten während der Kontrolle ruhig und höflich bleiben. Ihre Personalien müssen Sie mitteilen, ansonsten dürfen Sie schweigen. Freiwillige Tests und eine Durchsuchung Ihres Fahrzeugs dürfen Sie freundlich, aber bestimmt ablehnen. Empfehlenswerte Formulierungen sind zum Beispiel, dass Sie dem Test oder der Durchsuchung nicht freiwillig zustimmen. Auf Fragen können Sie antworten, dass Sie zur Sache keine Angaben machen.
Machen Sie vor Ort keine Eingeständnisse: Im Gespräch mit den Polizeibeamten gestehen Betroffene oft mehr ein als nötig. Nutzen Sie im Zweifel lieber Ihr Recht zum Schweigen und belasten Sie sich nicht (versehentlich) selbst. Wichtig ist, dass Sie Ihre Aussage lediglich verweigern und nicht lügen.

Äußert die Polizei Ihnen gegenüber eine Beschuldigung oder einen Tatvorwurf, dürfen Sie zur Sache vollständig schweigen und müssen keine Angaben machen. Das ist beispielsweise ratsam, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheit, Handy am Steuer, ein Rotlichtverstoß oder eine andere Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen wird.
Tipp zur Formulierung: Bei einem Tatvorwurf müssen Sie keine Angaben zum Tathergang machen, keine Entschuldigung und keine Einschätzung abgeben. Antworten wie „Ich hab‘ nur ein Glas getrunken“ oder „Ich dachte, ich war nicht so schnell“ können sich negativ auswirken und als Eingeständnis gewertet werden. Antworten Sie auf Fragen stattdessen mit „Ich mache zur Sache keine Angaben“. Das reicht völlig aus und Sie belasten sich nicht versehentlich selbst.
Kontrolliert Sie die Polizei im Straßenverkehr, weil sie vermutet, dass Sie Ihr Handy am Steuer genutzt haben, ergeben sich oft viele Fragen – insbesondere zum Handlungsspielraum der Beamten. Die Polizei darf Sie anhalten und fragen, ob Sie Ihr Handy am Steuer genutzt haben, Ihre Aussagen notieren und Sie wie bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle behandeln.
Was die Beamten nicht dürfen, ist Ihr Handy zu durchsuchen. Sie müssen sich weder zur Beschuldigung äußern noch Ihr Smartphone aushändigen. Zudem müssen Sie das Display nicht entsperren und auch keine Nachrichten oder Apps zeigen.
Handlungstipp vom Anwalt: Je weniger Sie sagen, desto besser stehen Ihre Chancen, wenn ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wird. Denn durch Aussagen wie „Ich wollte nur kurz […]“ oder „Ich habe dabei auf die Straße geschaut“ belasten Sie sich selbst. Händigen Sie Ihr Handy deshalb nicht freiwillig aus und nutzen Sie Ihr Recht zur Aussageverweigerung. Wird ein Verfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Ein Experte wie Alexander Einfinger kann Sie umfassend beraten und bei Bedarf vor Gericht verteidigen.

In einer Polizeikontrollen kann nicht nur der Fahrer kontrolliert werden. Auch Beifahrer und Mitfahrer haben Rechte und Pflichten. So müssen sie sich bei einer entsprechenden Aufforderung ebenfalls ausweisen und der Polizei ihre Personalien mitteilen. Zum Ausweisen ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Darüber hinaus müssen Beifahrer keine Taschen öffnen, ihr Handy nicht zeigen und keine Aussagen zur Sache machen. Auch eine Fahrzeugdurchsuchung müssen sie nicht erlauben. Besteht allerdings ein konkreter Verdacht, handelt es sich um Gefahr im Verzug oder wird ein Mitfahrer einer Straftat beschuldigt, darf die Polizei ihn durchsuchen.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Polizei eine körperliche Durchsuchung von Fahrer und Mitfahrern durchführen. Sie ist erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht besteht, beispielsweise auf den Besitz von Drogen oder Waffen. Zudem ist die Durchsuchung erlaubt, wenn eine richterliche Anordnung oder Gefahr im Verzug vorliegt. Sie dürfen die körperliche Durchsuchung nicht aktiv verhindern, können die Maßnahme aber ablehnen. Die Beamten müssen die Maßnahme protokollieren.
Grundsätzlich dürfen Sie während einer Verkehrskontrolle filmen. Wichtig ist, dass Sie die Beamten nicht behindern, das Handy sicher halten und sich nicht aggressiv verhalten. Die Veröffentlichung des Videos ist nicht empfehlenswert, da sie die Persönlichkeitsrechte der Beamten verletzen und somit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Polizei darf eine Verkehrskontrolle ebenso filmen. Insbesondere wenn eine Gefahrensituation besteht oder die Beamten polizeiliche Bodycams tragen. Auch zur Beweissicherung ist den Beamten das Mitfilmen gestattet.
Gut wissen: Das Filmen kann die Situation emotional aufheizen. Manche Beamte reagieren darauf empfindlich. Bleiben Sie deshalb ruhig und erklären Sie sachlich, warum Sie filmen. Abhängig von der Situation kann es die bessere Entscheidung sein, die Kontrolle nicht zu filmen.
Es kann vorkommen, dass Polizeikontrollen unangenehm, hektisch oder aggressiv werden – sowohl von Seiten der Polizei als auch von Seiten des Autofahrers. Damit es nicht dazu kommt, ist ein ruhiges, freundliches Verhalten empfehlenswert. Lassen Sie Ihre Hände stets im für die Beamten sichtbaren Bereich, greifen Sie nicht plötzlich in Taschen und machen Sie keine hektischen Bewegungen. So geben Sie den Beamten keinen Grund, den Eigenschutz zu Ihrem Nachteil zu erhöhen.
Zudem sollten Sie vor Ort nicht über Rechtsfragen diskutieren und lieber schweigen, als sich selbst zu belasten. Unterschreiben Sie vor Ort keine Dokumente und halten Sie den Ablauf der Kontrolle anschließend als Notiz oder Video fest. Bei Bedarf können Sie freundlich nach den Namen und Dienstnummern der Beamten fragen.

Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wie Alexander Einfinger steht Ihnen kompetent zur Seite, wenn Ihnen im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird. Er berät Sie persönlich in Berlin sowie bundesweit und entwickelt mit Ihnen eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie. Das Ziel ist, eine Reduktion der Sanktionen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
In folgenden Fällen sollten Sie sich nach einer Verkehrskontrolle sofort anwaltliche Hilfe suchen:
Wurden Sie einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat beschuldigt, sollten Sie sich schnellstmöglich an eine Kanzlei wie die Einfinger Anwaltskanzlei wenden. Denn je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser kann Ihnen der Experte weiterhelfen und Ihre Erfolgschancen erhöhen.
Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Seite und nimmt Ihre Anfrage jederzeit entgegen – per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir melden uns meist innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen. Anschließend können wir Ihr Anliegen bis ins kleinste Detail besprechen und für Sie Ihre Rechte durchsetzen. Unser Alleinstellungsmerkmal: Wir kümmern uns wirklich persönlich und individuell um Ihren Fall - garantiert keine “Massenabfertigung”, sondern richtige altbewährte Juristerei.

Eine Verkehrskontrolle ist keine Ausnahmesituation und gehört zum Alltag, wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen. Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, können Sie souverän auftreten und typische Fehler vermeiden. Indem Sie freundlich bleiben und sich grundsätzlich an die Straßenverkehrsordnung halten, tragen Sie zu einer schnellen und sicheren Kontrolle bei.
Wichtig ist, dass Sie sich während der Polizeikontrolle höflich und ruhig verhalten. Teilen Sie den Beamten Ihre Personalien mit und zeigen Sie auf Verlangen Dokumente wie Ihren Reisepass oder Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein, Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. Stimmen Sie technischen Tests an Ihrem Fahrzeug zu, denn den Beamten ist es erlaubt, Beleuchtung und Bremsen zu kontrollieren.
Noch ein Tipp zum Schluss: Der Verbandskasten im Auto sollte in der Regel alle fünf Jahre ausgetauscht werden, da die sterilen Materialien (Pflaster, Kompressen, Binden) eine begrenzte Haltbarkeit haben und nach Ablauf nicht mehr steril sind. Das Haltbarkeitsdatum steht meist gut sichtbar auf dem Verbandkasten Freiwillige Tests dürfen Sie ablehnen. Außerdem müssen Sie zur Sache keine Angaben machen, vor allem nicht wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird. Bei solchen Vorwürfen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger wenden und mit diesem die weiteren Schritte besprechen. So handeln Sie rechtlich korrekt und schützen sich mit der Hilfe eines Experten vor drohenden Konsequenzen.