Der Bußgeldkatalog 2026 hält Änderungen bereit. Wir erklären, welche Neuerungen Autofahrer erwarten - vom Führerschein bis hin zu Assistenzsystemen.

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen für Autofahrer in Deutschland. Die Neuerungen beziehen sich nicht nur auf Bußgelder, sondern auf nahezu alle Bereiche des Straßenverkehrs – von Führerschein und Fahrzeugtechnik bis hin zu digitalen Systemen und Spritpreisen. Viele Veränderungen haben unmittelbare praktische Auswirkungen. Sie betreffen den Alltag, die Kosten, die Sicherheit und die Rechtslage für Millionen Verkehrsteilnehmer. Wer frühzeitig Bescheid weiß, kann Risiken minimieren, Kosten sparen und mögliche Rechtsverletzungen vermeiden. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick.
Übersicht:
Für das Jahr 2026 ist eine Reform der Fahrausbildung geplant. Sie soll den Führerschein langfristig günstiger machen, ohne dabei die Qualität der Ausbildung zu reduzieren. Konkret will das Verkehrsministerium die Bürokratie reduzieren und gleichzeitig die Digitalisierung vorantreiben.
Fahrschulen sollen die Theorie künftig nicht mehr nur vor Ort vermitteln dürfen, sondern auch über Apps und Onlinekurse. Um die Kosten zu senken, wird zudem der Prüfungsablauf gestrafft. Die Prüfungsdauer und der Theorie-Fragenkatalog sollen reduziert werden. Hinzu kommen moderne Simulationstechniken, um die digitalen Lernangebote zu erweitern.

Bis zum 19. Januar 2026 müssen viele Autofahrer ihren Führerschein umtauschen. Betroffen sind Inhaber von Kartenführerscheinen, die den Jahrgängen 1999 bis 2001 entstammen. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr hingegen erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Ziel des Führerschein-Umtauschs ist eine fälschungssichere und europaweit einheitliche Dokumentation. Der Umtausch ist unabhängig vom Bestehen der Fahrerlaubnis. Wer die Frist versäumt und in eine Kontrolle gerät, riskiert deshalb ein Verwarnungsgeld, auch wenn er den alten Führerschein dabei hat.
Deutlich vor dem EU-weiten Start soll der digitale Führerschein schon gegen Ende 2026 in Deutschland verfügbar sein. Die Bundesrepublik nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Der Nachweis der Fahrerlaubnis wird mittels Smartphone möglich, wenn die entsprechende App installiert ist.
Der digitale Führerschein lässt sich bei Verkehrskontrollen und organisatorischen Vorgängen nutzen. Bei Bedarf dürfen der bisherige Kartenführerschein und der Fahrzeugschein zuhause bleiben. Allerdings dient die digitale Version nicht als Ersatz für den physischen Kartenführerschein, sondern lediglich als Ergänzung.

Ab 2026 bildet sich der CO2-Preis auf Benzin und Diesel durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten. Er liegt vorerst in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne und wird sich ab 2028 auf dem freien Markt bilden. Für Autofahrer bedeutet das steigende Spritpreise.
Für 2026 ist anzunehmen, dass die CO2-Abgabe um maximal drei Cent pro Liter Benzin steigt. Für Diesel verhält es sich ähnlich, doch wird der Wert voraussichtlich etwas höher liegen. Was Autofahrer letztendlich beim Tanken zahlen, hängt jedoch von weiteren Faktoren ab, darunter der Ölpreis und geopolitische Entwicklungen.
Neben den Spritpreisen steigt dieses Jahr auch die Pendlerpauschale. Diese Neuerung dürfte Autofahrer deutlich mehr freuen als die steigenden Spritpreise. Ab dem ersten Kilometer soll die Pauschale auf 38 Cent pro Kilometer ansteigen. Der Gesetzgeber will mit dieser Anhebung auf die steigenden Mobilitätskosten reagieren und pendelnde Berufstätige steuerlich stärker entlasten. Von der Regelung dürften vor allem Berufspendler im ländlichen Raum und Pendler mit langen Fahrtstrecken profitieren.
Typ- und Regionalklassen werden zu Beginn des Jahres neu berechnet, wodurch sich neue Einstufungen in der Kfz-Versicherung ergeben können. Abhängig von Wohnort und Fahrzeugmodell kann die Neuberechnung zu höheren und niedrigeren Beiträgen führen. Wer von der neuen Einstufung profitiert und wer mehr zahlen muss, lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein Versicherungsvergleich gewinnt jedoch weiter an Bedeutung. Denn wer aus Kostengründen die Kfz-Versicherung kündigt, ohne eine neue abzuschließen, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Seit Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e, die sich als Zwischenschritt zur Euro 7 versteht. Für neu entwickelte Pkw soll ab 29. November 2026 die Abgasnorm Euro 7 verpflichtend sein. Auf Neuzulassungen gilt sie ab Ende 2027.
Die neue Abgasnorm Euro 7 schreibt unter anderem eine präzisere Erfassung von ultrafeinen Partikeln vor. Damit schließt sie erstmals den Abrieb von Reifen und Bremsen ein. Grenzwerte sollen ab 2030 folgen. Neben Benzinern und Dieselfahrzeugen sind auch E-Autos betroffen.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride spiegeln sich die neuen Emissionsstandards in Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterie wider. Diese wurden erstmals festgelegt und schreiben vor, dass die Speicherkapazität der Batterie nach fünf Jahren beziehungsweise 100.000 Kilometern nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen darf. Nach acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilometern darf der Wert nicht unter 72 Prozent liegen.

Für 2026 ist eine neue Förderungsstruktur für Elektroautos geplant. Sie richtet sich an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und soll Kauf sowie Leasing von E-Autos erleichtern. Zur Verfügung stehen laut Gesetzgeber Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfond und bis Ende 2029 weitere drei Milliarden Euro.
Wie die Förderung im Einzelnen aussehen wird, ist bisher nicht bekannt. Bisher bestehen lediglich Kaufanreize für Unternehmen, die durch steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen ergänzt werden. Für private Haushalte ist daher das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
Anfang Oktober 2025 kündigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil an, dass die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos um fünf Jahre bis 2035 verlängert werde. Lassen Sie Ihr E-Auto zu Beginn des Jahres neu zu, könnten Sie also fast zehn Jahre von der Steuerbefreiung profitieren. Die Frage, ob die Verlängerung der Steuerbefreiung auch rückwirkend gelten wird, blieb bisher allerdings offen.
Im Jahr 2026 werden vermutlich zunehmend mehr E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sein. Autofahrer können jedoch mit einer stärkeren Regulierung rechnen. So sind ab Jahresanfang mehrere Anpassungen vorgesehen. Einerseits wird eine häufigere Nutzung der Fahrbahn diskutiert. Radwege sollen nur dann benutzt werden, wenn auch für Radfahrer selbst eine Benutzungspflicht besteht. Andererseits sollen Verstöße zu höheren Bußgeldern führen, was strengere Strafen bei Ordnungswidrigkeiten bedeutet.

Haben Sie einen Pkw oder ein leichtes Nutzfahrzeug (M1, N1) erworben und möchten dieses 2026 erstmals zulassen, sollten Sie auf die verbauten Assistenzsysteme achten. Für Erstzulassungen ab dem 07. Juli 2026 sind weitere Systeme verbindlich vorgeschrieben:
Neben den zuvor genannten Assistenzsystemen gibt es im Bereich Fahrzeugtechnik eine weitere Neuerung. Ab dem 01. Januar 2027 werden Neuwagen nur noch zugelassen, wenn sie mit dem Next-Generation-eCall ausgestattet sind. Betroffen sind die Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen). Zu diesem Zweck müssen neu entwickelte Fahrzeugtypen seit dem 01. Januar 2026 bereits mit der neuen Technik ausgestattet werden.
Gegenüber der alten eCall-Version meldet das neue automatische, vernetzte Notrufsystem Unfälle schneller. Gleichzeitig liefert der NG-eCall deutlich mehr Daten und nutzt statt des alten 2G- und 3G-Netzes das moderne 4G/LTE- und 5G-Netz. Folglich soll der Next-Generation-eCall schnellere Hilfe am Unfallort sicherstellen.

Am 09. Dezember 2026 tritt ein neues Produkthaftungsgesetz in Kraft. Autofahrer werden durch die Reform besser gestellt, wenn durch Software oder digitale Systeme Schäden entstehen. Hafteten Hersteller bisher nur für mechanische Mängel, weitet sich die Haftung nun auf fehlerhafte Assistenzsysteme, Updates und Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz aus.
Die Beweisführung wird für Geschädigte vereinfacht. Bisher war es für Kunden nahezu unmöglich, die Verantwortlichkeit des Herstellers bei Softwarefehlern nachzuweisen. Durch die Reform des Produkthaftungsrechts soll es Gerichten möglich werden, künftig die Offenlegung von Beweismitteln anzuordnen. Legt der Hersteller die verlangten Daten nicht offen, wird sein Verschulden vermutet und er haftet.
Ein praktisches Beispiel, bei dem Autofahrer durch die verschärfte Produkthaftung profitieren können, ist ein Unfall, der aufgrund eines defekten Assistenzsystems zustande kam. Durch das neue Gesetz lassen sich technische Ursachen für einen Unfall leichter nachweisen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, um Ihre vollen Erfolgschancen auszuschöpfen.

Änderungen für Autofahrer ergeben sich 2026 nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Ländern. Für Innenstädte in Österreich sind beispielsweise Zufahrtskontrollen per Kamera in Planung. Sie sollen das unerlaubte Einfahren in beschränkte Bereiche vermeiden, wodurch nicht berechtigten Autofahrern hohe Bußgelder drohen. Betroffen sind auch ausländische Autofahrer. Nach aktuellem Stand soll die erforderliche Gesetzesänderung im Mai 2026 in Kraft treten.
Ziel der Neuerung ist es, dass nur noch Berechtigte in die Innenstädte Österreichs fahren dürfen. Dazu zählen Anwohner, Lieferdienste, Taxis und Einsatzfahrzeuge. Motorräder und Mopeds sind von der geplanten Überwachung ausgenommen. Um eine effektive Kontrolle der Zufahrten sicherzustellen, soll eine kamerabasierte Überwachung Verwendung finden. Sie unterscheidet zwischen legalen und illegalen Einfahrten.
Zwar wird die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen, doch haben bereits mehr als 15 österreichische Städte ihr Interesse am neuen Verkehrsmanagementsystem bekundet. Dazu zählen unter anderem Graz, Leoben, Linz, Salzburg, St. Pölten und Wien.
Wie in jedem Jahr werden sich die Bußgelder in den Niederlanden wohl auch 2026 weiter erhöhen. Erfahrungsgemäß ist mit einer Erhöhung bis März dieses Jahres zu rechnen. Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Autofahrer, die regelmäßig in den Niederlanden unterwegs sind oder einen Urlaub planen, sollten Änderungen der Bußgelder im Auge behalten.
Zum 01. Januar 2026 hat die spanische Verkehrsbehörde DGT festgelegt, dass Warndreiecke durch spezielle Blinkleuchten zu ersetzen sind. Diese Regelung gilt bei allen Unfällen oder Pannen, die Autofahrer mit in Spanien zugelassenen Fahrzeugen haben. Um ein Kfz zu sichern, wird kein Warndreieck aufgestellt, sondern eine spezielle Warnleuchte eingeschaltet.
Eine Ausnahme gibt es für Urlauber. Reisen Sie beispielsweise als deutscher Tourist mit ihrem eigenen Auto nach Spanien, ändert sich für Sie nichts. Sie können weiterhin Ihr Warndreieck verwenden, um ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle zu sichern. Mieten Sie in Spanien allerdings ein Kfz, so tritt die neue Regelung in Kraft.
Egal, ob Pkw oder Wohnmobil: Wer mit einem Mietwagen in Spanien unterwegs ist, muss sich an die neue Blinklicht-Regelung halten. Vermieter sind verpflichtet, alle Fahrzeuge mit einer speziellen Warnleuchte auszustatten. Als Mieter lassen Sie sich deren Funktion am besten erklären, bevor Sie sich in den Straßenverkehr begeben.
Aktuell gilt in England und Wales eine gesetzliche Promillegrenze von 35 Mikrogramm pro 100 Milliliter Atemluft. Dieser Wert könnte sich 2026 auf 22 Mikrogramm reduzieren. Als weiteres Ziel ist eine bessere Kontrolle von Drogen am Steuer geplant.
Bei einer Verkehrskontrolle soll es der Polizei möglich sein, Speicheltests direkt am Straßenrand durchzuführen und diese anschließend als zulässiges Beweismittel zu verwenden. Dieses Vorgehen soll die derzeitige Abhängigkeit von Bluttest reduzieren. Des Weiteren sind strengere Strafen für Verstöße gegen die Gurtpflicht im Gespräch.

Obwohl das Jahr 2026 zahlreiche Neuerungen für Autofahrer bereithält, steht derzeit keine flächendeckende Anhebung der Bußgelder auf der Agenda. Stattdessen bleibt die Bußgeldkatalog-Verordnung in der Fassung vom 02. Oktober 2024 vorerst maßgeblich. Sie bildet weiterhin die Grundlage, auf der Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden.
Trotzdem sollten Sie sich beim Führen eines Kfz im Straßenverkehr an die geltenden Regeln halten. Denn Regelverstöße bleiben auch in diesem Jahr nicht folgenlos. Viele Sanktionen bewegen sich weiter auf einem hohen Niveau und erreichen bei gravierenden Verstößen schnell einen dreistelligen Betrag – beispielsweise wenn Sie eine rote Ampel überfahren, sich innerorts eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung leisten oder bei einem Verkehrsunfall der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt werden.
Folglich lohnt es sich, auch 2026 auf die Verkehrssicherheit zu achten und möglichst keine Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu begehen. So vermeiden Sie hohe Kosten, Eintragungen im Fahreignungsregister durch Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei besonders schweren Verstößen. Sollten Sie dennoch einen Bußgeldbescheid erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah an einen Top-Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Die Einfinger Anwaltskanzlei berät Sie beispielsweise bundesweit und steht Ihnen sowohl persönlich als auch digital zur Seite. Das ist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und Verkehrsunfällen besonders wichtig, denn das Verkehrsrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsgebieten überhaupt.
Nehmen Sie deshalb so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf, wenn Sie die Hilfe eines qualifizierten Anwalts für Verkehrsrecht benötigen. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage mit einer ersten Einschätzung. Unser Sekretariat ist für Sie rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar – per Telefon, E-Mail oder Online-Kontaktformular.

Das Jahr 2026 hält zahlreiche Veränderungen bereit. Der Führerschein soll langfristig günstiger werden und Inhaber von Kartenführerscheinen aus den Jahrgängen 1999 bis 2001 müssen das Dokument bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Gegen Jahresende soll außerdem der digitale Führerschein verfügbar sein.
Des Weiteren steigen die Spritpreise und die Pendlerpauschale. Die Kfz-Versicherungen nehmen neue Einstufungen vor und die Abgasnorm Euro 7 wird ab Ende 2027 für alle Neuzulassungen verpflichtend. Für E-Autos ist eine Förderung geplant, die Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen betrifft. Bis 2035 bleiben Elektroautos zusätzlich von der Kfz-Steuer befreit. Die Zahl an E-Scootern im Straßenverkehr wird vermutlich zunehmen, jedoch gelten ab 2026 strengere Regeln und höhere Bußgelder.
Ab dem 07. Juli 2026 sind für Neuzulassungen weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben, darunter das Notbremsassistenzsystem, der Notfallspurhalteassistent, ein Ablenkungswarnsystem und ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich. Der Next-Generation-eCall muss ab dem 01. Januar 2027 in allen neu zugelassenen Kfz verbaut sein und ab dem 09. Dezember 2026 gilt ein verschärftes Produkthaftungsrecht, das Autofahrer bei Schäden durch fehlerhafte Assistenzsysteme besserstellt.
Auch in den europäischen Nachbarländern gibt es 2026 einige Änderungen. Österreich plant die Einführung von Zufahrtskontrollen per Kamera für mehr als 15 Innenstädte. In den Niederlanden ist mit einem Anstieg der Bußgelder zu rechnen, während die Promillegrenze in Großbritannien voraussichtlich sinken wird. Wer in Spanien mit einem Mietwagen unterwegs ist, braucht außerdem kein Warndreieck mehr. Stattdessen kommen nun spezielle Warnleuchten zum Einsatz, wenn es um die Sicherung eines Pannenfahrzeugs oder einer Unfallstelle geht.
Trotz dieser vielseitigen Änderungen können Sie 2026 weiterhin auf den Service unserer Anwaltskanzlei vertrauen. Wie in den vergangenen Jahren stehen wir Autofahrern auch dieses Jahr beratend und verteidigend zur Seite – rund um die Uhr, bundesweit und persönlich. Es wird sich auch in den kommenden Monaten und Jahren lohnen, einen Bußgeldbescheid nicht ungeprüft zu akzeptieren. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger zu beauftragen. Er hilft Ihnen mit umfassendem Fachwissen weiter und unterstützt Sie, wenn Sie Einspruch erheben möchten - ganz persönlich, ganz individuell, ohne Massenabfertigung und Fließbandarbeit. Versprochen.