Wer den Führerschein auf Probe erhält, steht unter erhöhter Beobachtung. Wir erklären, was ein Verstoß in der Probezeit für Sie bedeutet.

Mit dem Führerschein beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Die gewonnene Mobilität bedeutet Freiheit, Unabhängigkeit und Flexibilität im Alltag. Sie bringt aber auch eine erhebliche Verantwortung mit sich. Deshalb gelten in den ersten Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis strengere gesetzliche Maßstäbe. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Fahranfänger – statistisch gesehen – durch mangelnde Erfahrung häufiger in Unfälle verwickelt werden.
Um dieser erhöhten Gefährdung zu begegnen, wurde die Probezeit mit sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen eingeführt. Doch was bedeuten diese Verstöße, welche Auswirkungen haben sie auf die Probezeit und wann sollten sich Fahranfänger an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden? Wir geben Ihnen im heutigen Blogbeitrag einen umfassenden Überblick.
Übersicht:

Mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt grundsätzlich eine zweijährige Probezeit. Diese Phase ist im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Sie gilt unabhängig vom Alter des Fahranfängers. Auch wer erst mit 30 oder 40 Jahren den Führerschein erwirbt, unterliegt denselben besonderen Vorschriften wie ein Fahranfänger mit 17 oder 18 Jahren.
Die Probezeit verfolgt einen klaren Zweck. Während ihr sollen sich junge Fahrer stets regelkonform und verantwortungsbewusst verhalten. Denn die ersten beiden Jahre gelten als sensible Phase, in der sich Gewohnheiten und Fahrstil prägen. Statistiken zeigen zudem, dass junge Fahrer überproportional häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind. Die Ursachen dafür sind vielseitig:
Wie viele Menschen machen in Deutschland pro Jahr den Führerschein?
In Deutschland werden jährlich rund 1,5 Millionen Führerscheine neu ausgestellt. Im Jahr 2024 waren es laut Kraftfahrt-Bundesamt exakt 1.490.672 erteilte Fahrerlaubnisse – davon 970.406 an Männer und 519.334 an Frauen. (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
Während der Probezeit bezeichnet ein A-Verstoß eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften, die sich auch als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bezeichnen lässt. Bereits ein einzelner A-Verstoß reicht aus, um rechtliche Konsequenzen herbeizuführen.
Ein A-Verstoß liegt in der Regel vor, wenn die Ordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet wird oder es sich um eine Straftat im Straßenverkehr handelt. Entscheidend ist dabei die Gefährdung der Verkehrssicherheit und die Missachtung grundlegender Verkehrsregeln. Die Einordnung als A-Verstoß erfolgt unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Unfall gekommen ist. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer reicht bereits aus.

Ein besonders häufiger A-Verstoß ist die erhebliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Als erheblich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn Sie mehr als 21 Stundenkilometer zu schnell fahren. Auch gravierende Abstandsverstöße und riskante Überholmanöver zählen zu den typischen A-Verstößen während der Probezeit.
Auch ein Rotlichtverstoß gilt regelmäßig als A-Verstoß. Besonders gravierend wird es, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war oder wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Hier droht neben Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot.
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt ebenfalls einen A-Verstoß dar. Die Ablenkung durch Smartphones ist mittlerweile eine der häufigsten Unfallursachen. Selbst das kurze Lesen einer Nachricht kann mehrere Sekunden unaufmerksamer Fahrt bedeuten und ist mit einem entsprechenden Gefahrenpotenzial verbunden.
Von besonderer Bedeutung sind auch Alkohol und Drogen am Steuer. Für Fahranfänger gilt während der Probezeit eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Bereits geringe Mengen Alkohol können daher als A-Verstoß gewertet werden. Gleiches gilt für den Konsum von Betäubungsmitteln oder Cannabis, sofern eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit vorliegt.
§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes – die zentrale Rechtsgrundlage der Probezeit
Der § 2a StVG trägt den Titel „Fahrerlaubnis auf Probe" und ist die maßgebliche Norm. Dort steht wörtlich: „Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an." Das Gesetz regelt außerdem, welche Maßnahmen die Fahrerlaubnisbehörde bei Verstößen ergreifen muss.
Einem A-Verstoß steht der B-Verstoß gegenüber, der eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt. Gemeint sind Verstöße, die zwar ordnungswidrig sind, aber als weniger gefährlich eingestuft werden. Ein einzelner B-Verstoß hat deshalb noch keine unmittelbaren Folgen. Sie erhalten zunächst nur eine schriftliche Verwarnung. Zwei B-Verstöße sind in ihrer Wirkung allerdings einem A-Verstoß gleichgestellt.
B-Verstöße betreffen häufig technische oder organisatorische Aspekte des Fahrzeugs. Beispielsweise können abgefahrene Reifen, eine mangelhafte Beleuchtung oder das Fehlen vorgeschriebener Ausrüstung darunter fallen. Auch bestimmte Parkverstöße oder Verstöße gegen Ladungssicherungsvorschriften können als B-Verstoß gewertet werden.
Obwohl diese Verstöße auf den ersten Blick harmlos erscheinen, zeigen sie nach Auffassung des Gesetzgebers eine gewisse Nachlässigkeit im Umgang mit Verkehrsvorschriften. Die Summe solcher Nachlässigkeiten kann daher erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn Sie sich in der Probezeit befinden.

Der erste A-Verstoß – beziehungsweise der zweite B-Verstoß – löst mehrere Maßnahmen aus. Zunächst wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Diese Verlängerung ist keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich zwingend vorgesehen.
Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Durch die Teilnahme am Seminar sollen Sie das eigene Fehlverhalten reflektieren und das Risikobewusstsein schärfen. Die Teilnahme ist verpflichtend und muss innerhalb einer bestimmten Frist nachgewiesen werden. Wird diese Frist versäumt, kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Neben diesen Maßnahmen bleiben die eigentlichen Sanktionen des Verstoßes bestehen. Das bedeutet, dass zusätzlich Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und gegebenenfalls ein Fahrverbot verhängt werden. Die genauen Konsequenzen richten sich nach dem konkreten Verstoß und sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Für viele junge Fahrer bedeuten sie eine erhebliche finanzielle und organisatorische Belastung.
Durchfallquoten bei der Führerscheinprüfung:
Die Zahl der Führerscheinprüfungen steigt stetig. Im Jahr 2025 wurden über alle Klassen hinweg 2,04 Millionen Theorieprüfungen und rund 1,89 Millionen praktische Prüfungen abgelegt – jeweils neue Rekordwerte. Da viele Prüflinge beim ersten Versuch scheitern, liegt die Anzahl der Prüfungen deutlich höher als die der tatsächlich erteilten Führerscheine. (Quelle: TÜV-Verband)
Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen lohnt es sich daher, frühzeitig zu prüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Messfehler oder formale Mängel sind keine Seltenheit. Eine fachkundige Überprüfung durch eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie die Einfinger Anwaltskanzlei kann im Einzelfall dazu beitragen, unnötige Konsequenzen zu vermeiden und drohende Strafen abzumildern.

Kommt es nach Abschluss des Aufbauseminars zu einem erneuten A-Verstoß, wird der Fahrer schriftlich verwarnt. Gleichzeitig empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese ist freiwillig, kann aber helfen, das eigene Verhalten nachhaltig zu verändern.
Ein dritter A-Verstoß innerhalb der Probezeit führt in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis. In diesem Stadium steht nicht mehr die pädagogische Maßnahme im Vordergrund, sondern der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Verkehrsteilnehmern.
Die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger verdeutlicht den besonderen Schutzgedanken der Probezeit. Alkohol beeinträchtigt Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Risikoeinschätzung bereits in geringen Mengen. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass junge Fahrer überhaupt in Versuchung geraten, unter Alkoholeinfluss zu fahren.
Schon ein geringer Messwert kann daher ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zum Aufbauseminar nach sich ziehen. Steigt der Alkoholwert auf 0,5 Promille oder mehr, drohen zusätzlich empfindliche Geldbußen und Fahrverbote. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor.
Angesichts dieser erheblichen Folgen sollten Sie vollständig auf Alkohol verzichten, solange Sie sich in der Probezeit befinden. Auch nach Ende der Probezeit ist es empfehlenswert, Trunkenheit am Steuer zu vermeiden. So gewährleisten Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Schreckensszenario MPU / Idiotentest:
2024 wurden in Deutschland 75.257 MPUs durchgeführt, was einem Rückgang von rund 8% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der mit Abstand häufigste Grund ist Alkohol am Steuer mit etwa 43%, gefolgt von Drogen- und Medikamentenmissbrauch mit rund 25% sowie Verkehrsauffälligkeiten durch zu viele Punkte in Flensburg mit etwa 17%. Von allen Prüflingen bestehen rund 56% die MPU, während etwa 36% durchfallen. (Quelle: TÜV SÜD Customer Engagement and People GmbH)
Neben Maßnahmen wie einer Probezeitverlängerung und einem verpflichtenden Aufbauseminar spielen bei A- und B-Verstößen auch die Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eine entscheidende Rolle. Dieses Register wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt und speichert bestimmte Verkehrsverstöße über festgelegte Zeiträume hinweg. Viele Fahranfänger unterschätzen, dass die Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit und die Punktevergabe parallel verlaufen.
Ein A-Verstoß führt in der Regel zu mindestens einem Punkt in Flensburg. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit können auch zwei oder drei Punkte anfallen. Besonders gravierende Verstöße wie eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung werden entsprechend stark gewichtet. B-Verstöße ziehen hingegen nicht zwingend Punkte nach sich.
Das Punktesystem ist unabhängig von der Probezeit. Wer innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstöße begeht, riskiert Strafen nicht nur während der ersten zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. Auch außerhalb der Probezeit müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, die bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis reichen. Diese erfolgt, sobald der achte Punkt erreicht wurde.
Egal, ob Sie einen, drei oder sieben Punkte in Flensburg gesammelt haben: Sobald in einem Bußgeldbescheid die Eintragung von Punkten angedroht wird, sollten Sie den Bescheid sorgfältig prüfen lassen. Vor allem wenn Sie zu Unrecht geblitzt wurden, fehlerhafte Messverfahren oder formelle Mängel vermuten. Ein Top-Anwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger unterstützt Sie mit fundiertem Fachwissen und einer persönlichen Beratung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Dass sich durch neue Verstöße automatisch alte Tilgungsfristen verlängern, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Seit der Reform des Punktesystems ist das nicht mehr der Fall. Jeder Eintrag im Fahreignungsregister unterliegt einer eigenen Tilgungsfrist.
Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden in der Regel nach zweieinhalb Jahren gelöscht. Schwerwiegendere A-Verstöße mit zwei Punkten bleiben fünf Jahre gespeichert. Straftaten, die unter anderem mit drei Punkten in Flensburg geahndet werden, können sogar bis zu zehn Jahre gespeichert bleiben.
Entscheidend ist, dass die Tilgung automatisch erfolgt, sofern keine neuen Tatbestände mit längerer Frist hinzukommen, die denselben Sachverhalt betreffen. Die Probezeitverlängerung bleibt unabhängig davon bestehen. Erhalten Sie durch einen A-Verstoß eine Verlängerung auf vier Jahre, bleibt diese auch dann bestehen, wenn der zugrundeliegende Punkt bereits gelöscht wurde.
Typische Probleme in der Probezeit:
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist keine bloße Formalität. Es handelt sich um eine verpflichtende Maßnahme, die darauf abzielt, das eigene Fahrverhalten kritisch zu reflektieren. In mehreren Sitzungen werden typische Gefahrenquellen analysiert, häufige Fehlerquellen besprochen und konkrete Verhaltensstrategien erarbeitet.
Viele empfinden das Seminar zunächst als unangenehm oder übertrieben. Tatsächlich verfolgt es jedoch einen präventiven Zweck. Studien zeigen, dass Teilnehmer nach einem solchen Seminar ihr Risikobewusstsein deutlich erhöhen. Gleichzeitig ist das Seminar kostenpflichtig und fordert oft zwischen 200 und 500 Euro. Hinzu kommen das Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Die finanziellen Folgen eines A-Verstoßes sind somit nicht zu unterschätzen.
Wer die Teilnahme verweigert oder die gesetzte Frist versäumt, riskiert zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis. In solchen Situationen ist schnelles Handeln erforderlich, vor allem wenn Sie bereits wissen, dass Sie das Seminar nicht innerhalb der Frist absolvieren können. In solchen Fällen ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger berät Sie umfassend und prüft, welche Möglichkeiten für Sie konkret bestehen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, ist für viele Fahranfänger ein Schreckgespenst. Zwar wird sie nicht automatisch nach jedem A-Verstoß angeordnet. Doch kann sie in bestimmten Konstellationen unvermeidbar sein. Das gilt vor allem, wenn Sie folgende Verstöße begehen:
Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an der Eignung des Fahrers, kann sie eine MPU anordnen, bevor eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt. Die medizinisch-psychologische Untersuchung prüft nicht nur medizinische Aspekte, sondern vor allem die persönliche Einstellung zum Straßenverkehr. Wer sich unvorbereitet einer solchen Untersuchung stellt, riskiert ein negatives Gutachten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen und sich professionell vorzubereiten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen wertvolle Unterstützung bieten.
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass ein Bußgeldbescheid automatisch rechtmäßig ist. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen oder Rotlichtverstößen können technische Fehler auftreten. Messgeräte müssen ordnungsgemäß geeicht sein, die Bedienung muss den Vorschriften entsprechen und die Dokumentation muss vollständig vorliegen. Auch bei Alkohol- oder Drogenverstößen kann die Beweislage angreifbar sein. Fehler bei der Blutentnahme, unzureichende Belehrungen oder Verfahrensverstöße können sich zugunsten des Betroffenen auswirken.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt erfolgen. Diese Frist ist zwingend. Wer sie versäumt, verliert in der Regel die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Bescheid vorzugehen. Gerade deshalb ist es ratsam, bei schwerwiegenden Vorwürfen schnellstmöglich juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Einfinger Anwaltskanzlei prüft regelmäßig Bußgeldbescheide und kann realistisch einschätzen, ob der Einspruch gegen den Bescheid Erfolg verspricht.

In der Probezeit ist Nervosität bei einer Polizeikontrolle besonders verbreitet. Wichtig ist, dass Sie ruhig bleiben und sich kooperativ verhalten. Angaben zur Person müssen gemacht werden. Darüber hinaus besteht jedoch keine Verpflichtung, sich selbst zu belasten. Unüberlegte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie deshalb höflich, machen Sie aber keine direkten Angaben zur Sache.
Gerade bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss sollten Betroffene keine vorschnellen Aussagen treffen. Ein Atemalkoholtest kann freiwillig sein, eine Blutprobe darf unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Hier empfiehlt es sich, keine Diskussion vor Ort zu führen, sondern im Nachgang anwaltlichen Rat einzuholen.
Wer macht den Führerschein?
Der Großteil der Prüflinge ist jung: 68 Prozent der Teilnehmer an der praktischen Prüfung sind unter 25 Jahre alt, und 28 Prozent sogar unter 18 Jahre (Führerschein mit 17/BE17). Der klassische Pkw-Führerschein (Klasse B) macht dabei rund 79 Prozent aller Theorieprüfungen aus (Quelle: TÜV-Verband).

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass sich die Probezeit automatisch zurücksetzt, wenn längere Zeit kein Verstoß begangen wurde. Das ist nicht der Fall. Die Frist läuft unabhängig vom individuellen Fahrverhalten weiter, auch wenn sie aufgrund von Verstößen um zwei Jahre verlängert wurde.
Ebenso falsch ist die Annahme, dass kleinere Parkverstöße niemals relevant seien. Zwar sind viele Parkverstöße einfache Verwarnungen, doch wenn sie als B-Verstoß gewertet werden, können sie in Kombination mit weiteren Verstößen erhebliche Folgen haben.
Auch glauben manche Fahranfänger, dass ein Verstoß im Ausland keine Auswirkungen auf die deutsche Probezeit habe. Tatsächlich können bestimmte EU-Verstöße aber gemeldet und berücksichtigt werden.

Die Probezeit ist eine sensible Phase für neue Autofahrer. Wer den Führerschein frisch erhalten hat, steht für zwei Jahre unter erhöhter Beobachtung. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Fahranfänger verantwortungsbewusst und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen. Deshalb werden Verstöße innerhalb der Probezeit nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtbild bewertet.
A- und B-Verstöße in der Probezeit haben somit weitreichende Konsequenzen. Während ein A-Verstoß eine schwerwiegende Zuwiderhandlung wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße meint, verstehen sich unter einem B-Verstoß weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wie die Nutzung abgefahrener Reifen oder das Überziehen des TÜV.
Verstöße während der Probezeit werden nicht nur mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet, sondern können die gesamte Fahrerlaubnis gefährden. Bereits ein einziger A-Verstoß verlängert die Probezeit um zwei Jahre und führt zu einem verpflichtenden Aufbauseminar. Wiederholte Verstöße können eine Entziehung der Fahrerlaubnis und im Extremfall die Anordnung einer MPU zur Folge haben.
Fahranfänger sollten sich daher ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, defensiv fährt und Risiken meidet, kann den Führerschein auf Probe problemlos durchlaufen. Kommt es dennoch zu einem Vorwurf, empfiehlt es sich, die Situation sorgfältig prüfen zu lassen. Gerade bei einem A-Verstoß oder einem zweiten B-Verstoß sollten Sie sich zeitnah an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Juristische Unterstützung kann entscheidend sein, um schwerwiegende Konsequenzen und Kosten zu vermeiden.
Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen rund um die Uhr bundesweit beratend und verteidigend zur Seite. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und melden uns nach Ihrer Anfrage oft innerhalb von 24 Stunden mit einer Ersteinschätzung. Anschließend besprechen wir Ihren Fall im Detail und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dabei zeichnen wir uns durch eine durch und durch persönliche Herangehensweise und Fallbearbeitung aus. Bei uns sind Sie nicht nur eine Nummer. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail und Kontaktformular.