Bei einem Carsharing-Unfall in Berlin ist richtiges Handeln gefragt. Wir erklären, worauf es ankommt, und warum sich der Weg zum Anwalt lohnt.

Berlin ist die Hauptstadt der Carsharing-Nutzer. Rund 10.000 Berlinerinnen und Berliner teilen sich täglich Fahrzeuge von Anbietern wie ShareNow, Miles, Sixt Share oder Cambio. Doch was passiert, wenn es kracht? Ein Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug wirft viele rechtliche Fragen auf – von der Haftung über Versicherungen bis hin zum Datenschutz. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Sie nach einem Unfall haben, wer für Schäden aufkommt und warum sich die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht lohnt.
Übersicht
Im März 2025 kam es in Berlin-Gesundbrunnen zu einem schweren Unfall. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte ein 17-jähriger Fahrer ohne Führerschein mit einem Carsharing-Auto acht Passanten. Er wollte sich der Polizeikontrolle entziehen. Die Feuerwehr teilte mit, dass eine Frau lebensgefährlich und fünf Menschen leicht verletzt wurden. Zwei weitere Passanten benötigten medizinische Betreuung. Der Wagen war über das Nutzerkonto der Mutter gebucht worden, was strafrechtliche Ermittlungen nach sich zog. Der 17-jährige Fahrer wurde noch am Unfallort festgenommen.
Ein weiterer Unfall mit einem Carsharing-Auto ereignete sich in Berlin-Marzahn. Das Fahrzeug krachte in einen Strommast, wobei der Fahrer schwere Verletzungen erlitt und nach Angaben der Polizei wenig später im Krankenhaus verstarb. Grund für den Unfall soll ein medizinischer Notfall des Fahrers gewesen sein.
Diese beiden Unfälle sind aktuelle Beispiele und verdeutlichen, welche rechtlichen Fragen sich bei Unfällen mit Carsharing-Fahrzeugen eröffnen. Darunter fallen die Haftung, Versicherungen, Folgen bei unbefugter Nutzung und Pflichten, denen Nutzer bei einem Unfall nachkommen müssen.
Gerade wegen der rechtlichen Komplexität ist es bei einem Carsharing-Unfall grundsätzlich empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Experte wie die Einfinger Anwaltskanzlei berät Sie umfassend und erhöht Ihre Erfolgsaussichten um ein Vielfaches. Bei Herrn Einfinger steht die persönliche Beratung jederzeit im Vordergrund. Jeder Fall wird individuell genau betrachtet, um eine bestmögliche Lösung für jeden Mandanten zu finden.

Aus rechtlicher Sicht gelten bei einem Carsharing-Unfall dieselben Grundlagen wie bei jedem anderen Verkehrsunfall. Es greifen Regelungen, die sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) finden. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Der Fahrer eines Carsharing-Fahrzeugs ist lediglich der Besitzer. Eigentümer des Fahrzeugs bleibt das Carsharing-Unternehmen.
Aus diesem Grund verschieben sich Haftungs- und Meldepflichten. Der Fahrer muss den Unfall beziehungsweise den Schaden der Polizei, seiner Versicherung und seinem Carsharing-Anbieter melden. Die Frist für diese Meldungen ist häufig als „unverzüglich“ ausgelegt und sollte schnellstmöglich nach einem Unfall erfolgen. Unterlässt der Fahrer diese Meldungen, drohen der Verlust des Versicherungsschutzes und eine Vertragsstrafe, die sich aus den AGB ergibt.
Jeder Anbieter hat eigene Meldefristen:
In Berlin sind sieben Anbieter für Carsharing aktiv, darunter Miles Mobility, Sixt Share, Share Now, WeShare, Cambio, GreenMobility und Flinkster. Jeder dieser Anbieter hat eigene Meldefristen, die Sie sich bei Vertragsabschluss unbedingt notieren sollten. Während Miles und Share Now zum Beispiel eine sofortige Meldung per Telefon fordern, reicht bei Sixt Share eine Meldung innerhalb von 24 Stunden.
Carsharing-Anbieter schließen für ihre Fahrzeuge eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung ab. Dieser Versicherungsschutz greift allerdings nur dann, wenn der Nutzer die Vertragsbedingungen beachtet. Ausgeschlossen sind unter anderem unerlaubte Fahrten, grobe Fahrlässigkeit und Alkohol sowie Drogen am Steuer.
Hat der Fahrer den Unfall nicht verursacht, zahlt die Kfz-Versicherung der gegnerischen Partei den Schaden. Für selbstverschuldete Unfälle zahlt die Kaskoversicherung des Carsharing-Anbieter. Allerdings haftet der Nutzer jeweils bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann der Fahrer seinen Versicherungsschutz verlieren und trägt in der Folge die gesamten Kosten.
Beispiel:
In Berlin verursacht ein Carsharing-Nutzer einen Auffahrunfall. Die Versicherung übernimmt die Unfallregulierung und zahlt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Der Fahrer zahlt zudem die vereinbarte Selbstbeteiligung. Wären in diesem Szenario die Bremsen defekt gewesen, könnte unter Umständen der Anbieter haften. Allerdings übernimmt dieser die Haftung nur, wenn der Defekt nicht durch normales Fahrverhalten ausgelöst wurde.

Wie hoch die Selbstbeteiligung bei einem Carsharing-Unfall ausfällt, variiert je nach Anbieter und lässt sich dem Carsharing-Vertrag entnehmen. Der Anbieter haftet nur dann, wenn eine unzureichende Wartung oder ein technischer Mangel nachweisbar sind. Das kommt in der Praxis selten vor, allerdings kann ein Anwalt für Verkehrsrecht wertvolle Unterstützung bieten.
Die folgende Tabelle gibt eine grobe Übersicht der Selbstbeteiligung bei verschiedenen Anbietern:
Durch Zusatzoptionen lässt sich die Selbstbeteiligung bei vielen Carsharing-Anbietern reduzieren. Viele Anbieter bieten dafür optionale Versicherungsupgrades an, die Sie freiwillig in Anspruch nehmen können. Wenn Sie unsicher sind, welche Option für Sie am besten ist und ob der Carsharing-Vertrag zu Ihren Bedürfnissen passt, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Ein Experte wie Alexander Einfinger berät Sie umfassend, persönlich und prüft Ihren Vertrag.

Nach einem Carsharing-Unfall bewahren Sie zunächst Ruhe und versuchen, möglichst systematisch vorzugehen. Einerseits gelten die Regeln, die auch für jeden anderen Verkehrsunfall gelten. Andererseits beschreiben viele Carsharing-Anbieter das Vorgehen in ihren AGB:
Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht:
Unfälle mit Carsharing-Fahrzeugen sind aus rechtlicher Sicht oft sehr komplex. Eine relevante Besonderheit besteht beispielsweise darin, dass es sich bei den Fahrzeugen um fremdes Eigentum handelt. Es lohnt sich daher in nahezu jedem Fall, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen, der Ihnen bei jeglichen Problemen mit Carsharing kompetent, persönlich und lösungsorientiert weiterhilft.

Kommt es zu einem Carsharing-Unfall mit Verletzten oder hohem Sachschaden, gelten besondere Pflichten für den Nutzer. Einerseits müssen Sie die Unfallstelle sichern und unverzüglich Rettungsdienst und Polizei verständigen. Entfernen Sie sich auf keinen Fall vom Unfallort, bevor die Polizei den Unfall aufgenommen hat.
Verlassen Sie den Unfallort vorzeitig, kann Ihnen nach § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden – vereinfacht gesagt, machen Sie sich der Fahrerflucht strafbar. Da es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, sondern um eine Straftat handelt, kann Fahrerflucht mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Wenden Sie sich beim Vorwurf der Fahrerflucht zeitnah an einen Anwalt für Verkehrsrecht:
Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, handelt es sich nicht um einen Kavaliersdelikt. Schnelles Handeln kann zu einer geringeren Strafe führen. Deshalb sollten Sie sich schnellstmöglich mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt besprechen. Die Einfinger Anwaltskanzlei steht Ihnen rund um die Uhr zur Seite und erarbeitet mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Erfolgsaussichten auf ein milderes Urteil oder eine Verfahrenseinstellung zu erhöhen.
Bei Personenschäden kommen zudem strafrechtliche Ermittlungen hinzu, etwa um fahrlässige Körperverletzung auszuschließen. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen in solchen Fällen, ob der Fahrer ordnungsgemäß gehandelt oder gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Da der Anbieter Eigentümer des Carsharing-Autos ist, wird er über solche Ermittlungen informiert.
Hat der Fahrer grob fahrlässig gehandelt, kann er durch den Versicherer in Regress genommen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Carsharing-Nutzer unter dem Einfluss von Alkohol stand, das Handy am Steuer benutzt oder einen Rotlichtverstoß begangen hat.
Empfehlung bei schweren Unfällen:
Nehmen Sie bei einem schweren Verkehrsunfall immer anwaltliche Unterstützung in Anspruch. Ein Fachanwalt wie Alexander Einfinger kann Akteneinsicht beantragen und frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen.

Wie bereits erwähnt, greift die Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Carsharing-Anbieters nur, wenn sich der Nutzer an die vertraglichen Vereinbarungen hält. Fährt er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen, begeht er einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, kann der Versicherungsschutz entfallen. Dasselbe gilt, wenn Sie den Unfall nicht innerhalb der Frist melden.
In diesem Fall kann die Versicherung den Fahrer in voller Höhe in Regress nehmen. Die Versicherung kann also sämtliche Kosten zurückfordern, die in Folge des Unfalls entstanden sind. Da es sich sehr schnell um einen hohen Betrag von mehreren 10.000 Euro handeln kann, ist anwaltliche Unterstützung in jedem Fall empfehlenswert. Der Experte prüft die Regressforderungen und kann Ihnen helfen, die Forderungen zu reduzieren.
Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Carsharing-Fahrzeug gemietet und ordnungsgemäß wieder zurückgegeben haben – ohne damit einen Unfall zu verursachen. Dennoch kann es vorkommen, dass Ihnen der Anbieter nachträglich einen Unfall vorwirft. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Wagen Schäden aufweist, die von einem vorherigen Nutzer stammen.
Bei einem Schadensvorwurf bei Sixt Carsharing, Miles oder Share Now sollten Sie sich juristische Unterstützung holen. Die Einfinger Anwaltskanzlei berät Sie zum Beispiel detailliert und persönlich, um Ihre Rechte durchzusetzen. Gemeinsam mit dem Experten Ihrer Wahl erarbeiten Sie eine Verteidigungsstrategie, um sich gegen die falschen Vorwürfe zu wehren.

Gewöhnlich erfolgt die Schadensregulierung in mehreren Schritten. Zunächst nimmt die Polizei den Unfall auf und Sie melden den Schaden Ihrem Anbieter. Dieser wendet sich in der Regel an die Versicherung. Nach einer Begutachtung durch einen Sachverständigen wird der Schaden reguliert. Zwar übernehmen Carsharing-Anbieter wie Sixt Carsharing, Share Now oder Miles die erste Kommunikation mit der Versicherung. Allerdings sollten Sie selbst prüfen, ob Ihre eigenen Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Nutzungsausfall berücksichtigt werden.
Schadensregulierung mit einem Anwalt für Verkehrsrecht:
Sind die Fronten unklar oder ist die Schuldfrage nicht eindeutig, kann ein Rechtsanwalt ein wichtiger Verbündeter sein. Er stellt sicher, dass die Abwicklung des Schadens vollständig erfolgt und Sie nicht auf Kosten sitzenbleiben. Vor allem bei einer unklaren Schuldfrage kann der Experte den Unfallhergang prüfen und so Ihre Rechte wahren.
Sind Sie in einen Carsharing-Unfall verwickelt, lohnt sich der Weg zum Anwalt fast immer. Er prüft den Sachverhalt bis ins kleinste Detail und berät Sie ausführlich zum für Sie besten Vorgehen. Dabei übernimmt der juristische Experte die Kommunikation mit Anbieter und Versicherung. Er setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Mietwagenkosten durch. Zudem prüft er Regressforderungen, wenn Sie gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen haben.
Wird ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat gegen Sie eingeleitet, steht Ihnen ein Rechtsanwalt verteidigend zur Seite und vertritt Sie professionell vor Gericht. Gemeinsam mit Ihnen versucht er, eine Verfahrenseinstellung oder eine mildere Strafe zu erwirken. Weil Carsharing-Unfälle oft viele rechtliche Fragen aufwerfen, spielt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eine entscheidende Rolle, wenn Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen wollen.

Carsharing-Fahrzeuge speichern zahlreiche Daten. Dazu gehören GPS-Positionen, Geschwindigkeiten, Bremsvorgänge und Fahrzeiten. Diese Daten lassen sich zur Unfallrekonstruktion nutzen und können im Streitfall helfen, die Schuldfrage objektiv zu klären. Relevant sind diese Daten auch, wenn Ihr Anbieter Ihnen einen Unfall vorwirft, den Sie nicht verursacht haben.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann nach einem Unfall Akteneinsicht beantragen und den Sachverhalt umfassend analysieren. Zudem kann er prüfen, ob Ihre Daten datenschutzkonform ausgewertet wurden. Aus rechtlicher Sicht ist nämlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant. Zwar dürfen Anbieter die Daten zur Vertragserfüllung und Aufklärung von Unfällen speichern und auswerten. Allerdings ist eine Weitergabe an Dritte wie Versicherungen und Gerichte nur bei berechtigtem Interesse zulässig.
Berlin ist nicht nur die Hauptstadt der Carsharing-Nutzer, sondern auch Vorreiter beim E-Carsharing. Die Fahrzeuge stammen vor allem von Anbietern wie WeShare, Sixt Share Electric und Tier Mobilität. Neben den generellen Fragen zum Carsharing bringen Elektrofahrzeuge weitere juristische Fragen mit sich:

Carsharing macht mobil und flexibel. Es bringt allerdings auch rechtliche Fallstricke mit sich. 2025 werden in Deutschland insgesamt rund 45.400 Carsharing-Fahrzeuge genutzt, die von 297 Anbietern in mehr als 1.393 Städten und Gemeinden betrieben werden. Unfälle sind bei der Nutzung keine Seltenheit und können zahlreiche Fragen aufwerfen, die juristisch äußerst komplex ausfallen.
Wer in Berlin in einen Carsharing-Unfall verwickelt wurde, sollte schnell und richtig reagieren:
Nach einem Unfall mit einem Carsharing-Wagen lohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt fast immer. Der Experte stellt sicher, dass der Schaden vollständig reguliert wird, und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Zudem steht er Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite, wenn sich in Ihrem Fall Besonderheiten ergeben – sei es eine unklare Schuldfrage, ein schwerer Personen- oder Sachschaden oder ein Schadensvorwurf, obwohl Sie gar keinen Unfall verursacht haben.
Die Einfinger Anwaltskanzlei ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr für Sie per Telefon, E-Mail oder Online-Kontaktformular erreichbar. Einen Unfall können Sie uns auch über unseren Unfallfragebogen mitteilen. Auf Ihre Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Egal, ob es sich bei Ihrem Anliegen um einen Carsharing-Unfall, einen Tesla Unfall oder einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung handelt – wir empfehlen Ihnen, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, damit wir Ihren Fall prüfen und uns für das bestmögliche Ergebnis einsetzen können.