Verstoßen Sie im Straßenverkehr gegen ein Gesetz, begehen Sie eine Owi. Wir erklären alles Wissenswerte und wie ein Anwalt helfen kann.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an alle geltenden Gesetze halten – egal, ob Sie ein Fahrzeug führen, Motorrad-, Fahrradfahrer oder Fußgänger sind. Wer gegen Regelungen verstößt, begeht eine Owi. Was sich hinter dieser Abkürzung verbirgt, wie ein Owi-Verfahren abläuft, wie Sie sich am besten verhalten und wie Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen kann, erklären wir im heutigen Beitrag unseres Blogs.
Übersicht:
Die Abkürzung „Owi“ steht für „Ordnungswidrigkeit“. Dabei handelt es sich um eine gesetzeswidrige Handlung, die entweder vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Übliche Sanktionen sind Geldbuße in Form von Verwarngeld und Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, fallen aber in den Bereich des Strafrechts.
Ein Großteil aller Ordnungswidrigkeiten entfällt auf das Verkehrsrecht. Begehen Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Owi, machen Sie sich im juristischen Sinne nicht strafbar. Ordnungswidrigkeitentatbestände sind Gesetzesnormen, die das jeweilige Vergehen definieren. Sie werden im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgehalten.
Im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um eine Owi zu begehen. § 49 StVO legt fest, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt, und listet alle möglichen Verstöße auf.
Als Verkehrsteilnehmer gilt jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt – auch Fußgänger und Radfahrer. Während Straftaten schwerwiegende Rechtsverletzungen darstellen, handelt es sich bei einer Owi um ein „leichtes“ Vergehen. Regelmissachtungen können im Straßenverkehr sehr vielseitig ausfallen, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Sanktionen gegen Verstöße im Straßenverkehrs müssen transparent definiert sein. Deshalb gibt es einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der alle Owis im Straßenverkehrs auflistet. Jedem Verstoß weist er eine Tatbestandsnummerierung und eine Sanktion zu. Diese orientiert sich an der Schwere des Vergehens. Insgesamt können folgende Strafen drohen, wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen:
Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, sieht sich ab dem Erhalt eines Bußgeldbescheids mit diesen Sanktionen konfrontiert. Zusätzlich zur Geldbuße fallen weitere Kosten an, die Gebühren und Auslagen der zuständigen Behörde umfassen. Gemäß § 107 OWiG kann der Betrag zwischen 25 und 7.500 Euro liegen.
Info: Deshalb kann sich juristische Hilfe bei einer Owi lohnen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Experte wie Alexander Einfinger prüft Ihren Bußgeldbescheid auf Richtigkeit und entwickelt mit Ihnen eine erfolgversprechende Strategie, wenn Sie Einspruch erheben möchten. Dieser juristische Beistand erhöht Ihre Erfolgschancen um ein Vielfaches. Eine Kontaktaufnahme ist besonders dann empfehlenswert, wenn ein Gutachten zur Klärung Ihrer Schuld beziehungsweise Unschuld notwendig ist.
Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und diese von Zeugen oder entsprechenden Messgeräten festgehalten wurde, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg. Sie haben die Möglichkeit, sich zur vorgeworfenen Owi zu äußern. Konkret können Sie den Verstoß zugeben oder Einspruch gegen den Vorwurf erheben.
Geben Sie die Ordnungswidrigkeit zu oder äußern Sie sich nicht, erhalten Sie einige Wochen später einen Bußgeldbescheid. Er schildert noch einmal den Vorwurf und definiert die Sanktionen. In der Regel handelt es sich um eine Geldbuße. Abhängig vom Vergehen können begleitende Maßnahmen wie Punkte, Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug ergänzt werden.
Zahlen Sie das Bußgeld innerhalb der vorgeschriebenen Frist, gilt das Owi-Verfahren als abgeschlossen. Überweisen Sie die Geldbuße nicht oder erheben Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, dauert das Verfahren an. Entweder erhalten Sie eine Mahnung, die Sie zur Zahlung auffordert, oder die zuständige Behörde stellt weitere Untersuchungen an. Ziel ist es, Ihre Schuld oder Unschuld zu ermitteln.
Info: Nutzen Sie juristische Hilfe, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben
Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, sehen die Erfolgschancen nicht immer gut aus. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Ihnen wertvolle Unterstützung und hilft Ihnen mit fundiertem Fachwissen weiter. Er prüft Ihren Bescheid bis ins kleinste Detail und findet den für Sie besten Weg, um Ihre Chancen auf eine Verfahrenseinstellung zu maximieren.
Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet, kann es unter bestimmten Umständen wieder eingestellt werden. Gleichzeitig ist es möglich, dass die zuständige Behörde – abhängig vom Vergehen – von einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit absieht und Sie gar keinen Bußgeldbescheid erhalten. Den Hintergrund hierfür liefert § 47 OWiG.
Der Paragraph enthält eine wichtige Regelung: Er definiert, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt. Diese folgt dem Opportunitätsprinzip und genießt einen gewissen Ermessensspielraum. Ob und wann eine Owi verfolgt wird, entscheidet der Einzelfall. Behörden und Gerichte wägen ihre Entscheidung für oder gegen eine Verfahrenseinstellung genauestens ab.
Info: Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht steigern Sie Ihre Erfolgschancen erheblich
Abhängig ist die Entscheidung von den Umständen, die zum Vergehen im Straßenverkehr geführt haben. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Mit ihm können Sie die genauen Umstände besprechen und eine optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten. Ein Spezialist wie Alexander Einfinger kann die Umstände gegenüber Behörde oder Gericht professionell darlegen und ihre Chance auf eine Verfahrenseinstellung deutlich erhöhen.
Neben den Umständen, die zur Owi geführt haben, gibt es weitere Faktoren, die eine Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 OWiG zur Folge haben können:
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen auch bei diesen Faktoren erfolgreich weiterhelfen. Erreichen Sie gemeinsam mit dem Experten Ihres Vertrauens eine Verfahrenseinstellung, wird Ihr Verstoß nicht weiter verfolgt. Sanktionen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis entfallen.
Info: Eine Owi kann unter gewissen Umständen verjähren
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, kann sie gemäß §31 OWiG verjähren. Die Frist liegt bei drei Monaten, wenn Sie ab dem Tag des Vergehens keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. Liegt Ihnen ein Bußgeldbescheid vor, richtet sich die Verjährungsfrist nach der Höhe der Strafe. Ist die Geldbuße geringer als 1.000 Euro, ergibt sich eine Frist von sechs Monaten. Die Frist steigt auf ein, zwei oder drei Jahre, wenn das Bußgeld auf mehr als 1.000 Euro, 2.5000 Euro oder 15.000 Euro festgesetzt wurde.
Haben Sie sich im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit geleistet, bleiben Sie zunächst ruhig und warten, bis Sie den Anhörungsbogen erhalten. Mit diesem können Sie sich bereits an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden und so frühzeitig auf juristische Unterstützung setzen.
Gemeinsam mit dem Experten Ihres Vertrauens erarbeiten Sie eine Strategie, die in der Regel auf eine Verfahrenseinstellung abzielt. Stehen die Erfolgschancen schlecht, ist in der Regel eine Reduktion der Sanktionen anzustreben. Welche Sanktionen Ihnen genau drohen, verrät Ihnen der Bußgeldbescheid, den Sie ebenfalls mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen sollten.
Info: Ignorieren Sie keinen Bußgeldbescheid
Einen Anhörungsbogen können Sie straffrei ignorieren. Bei einem Bußgeldbescheid verhält es sich anders. Da es sich um einen Verwaltungsakt handelt, lässt sich die Wirkkraft mit einem richterlichen Beschluss vergleichen. Ignorieren Sie den Bescheid, erhalten Sie zunächst mehrere Mahnungen, wobei die Mahngebühren immer weiter steigen. Reagieren Sie noch immer nicht, kommen zusätzliche Sanktionen auf Sie zu, die eine weitere Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe umfassen können. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wird Ihnen eine Owi vorgeworfen, können Sie gegen den Tatbestand Einspruch erheben. Um der zuständigen Behörde Ihren Widerspruch mitzuteilen, haben Sie ab Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit. Sie können entweder selbst Einspruch einlegen oder einen Juristen zurate ziehen. Entscheiden Sie sich für juristischen Beistand, steigen Ihre Erfolgschancen.
Gibt die Behörde Ihrem Einwand statt, werden die Strafen entweder reduziert oder vollständig aufgehoben. Wenn die Behörde Ihrem Einspruch nicht stattgibt, stellt sie in der Regel weitere Ermittlungen an. Es ist möglich, dass Ermittlungen oder Gutachten die angedrohten Strafen weiter erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn die Owi im Nachhinein schlimmere Folgen hatte, als die zuständige Behörde zunächst angenommen hat.
In diesem Fall kann sich während des Verfahrens ein beachtlicher Betrag entwickeln. Sie müssen die Gerichtskosten unter Umständen selbst zahlen und für notwendige Gutachten aufkommen. Es ist deshalb empfehlenswert, vor einem Einspruch Rücksprache mit Ihrem juristischen Experten zu halten. Er prüft Ihren Bußgeldbescheid und wägt ab, wie die Erfolgschancen stehen, dass die Behörde Ihrem Einwand stattgibt.
Einen Bußgeldbescheid stellen letztendlich Menschen aus, denen Fehler unterlaufen können. Tatsächlich werden in Deutschland regelmäßig fehlerhafte oder unrechtmäßige Bußgeldbescheide verschickt. Insbesondere bei hohen Geldbußen und Begleitsanktionen wie Punkten und Fahrverbot ist es ratsam, den Bescheid genauestens zu prüfen.
Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite und bietet Ihnen eine wertvolle Unterstützung. Ihren Anhörungsbogen können Sie mit Ihrem Experten besprechen und Ihren Bußgeldbescheid können Sie prüfen lassen. Festgestellte Fehler lassen sich nutzen, um Ihren Einspruch zu begründen und Ihre Chancen auf eine Verfahrenseinstellung zu erhöhen.
Was bedeutet Owi bei Gericht?
Vor Gericht bedeutet Owi, dass über eine Ordnungswidrigkeit verhandelt wird. Der Tatbestand entfällt auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kurz OWiG, und wird dementsprechend behandelt.
Wann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und wann um eine Straftat?
Eine Owi stellt einen geringfügigen Verstoß gegen geltende Gesetze dar und wird häufig mit einer Geldbuße geahndet. Bei einer Straftat handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß, der mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Im Straßenverkehr zählen das falsche Parken und das Überfahren einer roten Ampel ohne Unfallfolgen beispielsweise als Owi. Straftaten sind zum Beispiel Fahrerflucht nach einem Unfall und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Was passiert bei einer Owi in der Probezeit?
In der Probezeit werden Ordnungswidrigkeiten in A- und B-Verstöße unterteilt. Bei einem B-Verstoß erwarten Sie die Sanktionen, die der Bußgeldkatalog festlegt. Begehen Sie einen A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie sind zum Besuch eines Aufbauseminars verpflichtet. Dasselbe gilt bei einem zweiten B-Verstoß.
Was passiert bei wiederholten Owis?
Begehen Sie des Öfteren Ordnungswidrigkeiten oder begehen Sie mehrfach dieselbe, können die Sanktionen zunehmend steigen. Ein Beispiel ist das Übertreten der erlaubten Geschwindigkeit. Fahren Sie 26 bis 40 Stundenkilometer zu schnell, drohen bei einem Erstverstoß ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Wiederholt sich der Verstoß innerhalb von 12 Monaten, kann zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Die Abkürzung Owi steht für Ordnungswidrigkeiten. Es handelt sich nicht um Straftaten, sondern um geringfügige Verstöße gegen geltende Gesetze. Owis werden in der Regel mit Verwarngeld, Bußgeld, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug geahndet und entfallen in der Mehrheit auf den Straßenverkehr. Beispiele sind falsches Parken, Missachten von Tempolimits und Verkehrsschildern, Rotlichtverstöße oder die Verwendung eines Mobiltelefons am Steuer.
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, erhalten Sie erst einen Anhörungsbogen und anschließend einen Bußgeldbescheid. Sie können das Bußgeld zahlen und eventuelle Begleitsanktionen akzeptieren oder innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bescheid erheben. Indem Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen, erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten. Ziel ist es, die Strafen zu reduzieren oder eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erwirken.
Wenn Sie sich juristischen Beistand wünschen, können Sie sich rund um die Uhr an die Einfinger Anwaltskanzlei wenden. Wir nehmen Ihr Anliegen jederzeit entgegen und melden uns meist innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
Bei Bußgeldsachen stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen und einem für Sie bestmöglichen Ansatz zur Seite. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Schadensregulierung nach einem Unfall sowie in weiteren Bereichen wie E-Mobilität und Oldtimer und Youngtimer.