Es kommt immer öfter zu E-Scooter-Unfällen. Wir erklären, wann sich der Weg zum Anwalt nach einem E Scooter Unfall mit Auto lohnt.

E-Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenbild vieler deutscher Städte. Besonders in Großstädten wie Berlin nutzen täglich viele Menschen die elektrisch betriebenen Roller für kurze Strecken. Gleichzeitig steigt auch die Zahl schwerer Verkehrsunfälle. Erst im April 2026 sorgte ein tragischer Unfall in Berlin-Buckow bundesweit für Aufmerksamkeit. Zwei Jugendliche waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs, als es zu einer Kollision mit einem Auto kam. Ein 14-jähriges Mädchen starb später an ihren Verletzungen.
Solche Fälle zeigen, dass Unfälle mit E-Scootern keineswegs bloße Bagatellen sind. Gerade Zusammenstöße zwischen E-Scootern und Autos führen häufig zu erheblichen Verletzungen, komplexen Haftungsfragen und langwierigen Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Viele Betroffene wissen zunächst nicht, welche Rechte sie haben, wer den Schaden reguliert und wann anwaltliche Unterstützung empfehlenswert ist.
Der folgende Beitrag erklärt, welche gesetzlichen Regelungen für E-Scooter gelten, wie die Haftung bei einem Unfall mit einem Auto aussieht und wie ein Anwalt für Verkehrsrecht Ihnen wertvolle juristische Unterstützung bieten kann.
Übersicht:
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle steigt seit Jahren kontinuierlich an. Laut dem Statistischen Bundesamt stieg die Anzahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschäden zwischen 2023 und 2024 um 26,7 Prozent auf insgesamt 11.944 an. Die Zahl der Todesopfer erhöhte sich von 22 auf 27. Die häufigste Unfallursache ist die falsche Straßenbenutzung. 48,6 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrer sind außerdem jünger als 25 Jahre.
Für den stetigen Anstieg gibt es verschiedene Gründe. Einer der wichtigsten Faktoren ist die besondere Bauweise der Fahrzeuge. E-Scooter sind vergleichsweise klein, verfügen über schmale Reifen und reagieren empfindlich auf Unebenheiten oder plötzliches Bremsen. Gleichzeitig bewegen sie sich im selben Verkehrsraum wie deutlich größere und schwerere Fahrzeuge.
Gerade im Stadtverkehr entstehen dadurch gefährliche Situationen. Autofahrer übersehen E-Scooter häufig beim Abbiegen oder Spurwechsel. Umgekehrt unterschätzen viele E-Scooter-Fahrer die Geschwindigkeit und den Bremsweg von Autos. Hinzu kommt, dass zahlreiche Nutzer wenig Erfahrung mit den Fahrzeugen haben.
Besonders problematisch sind Kreuzungen, Einmündungen und unübersichtliche Verkehrssituationen. Dort treffen unterschiedliche Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Fahrdynamiken aufeinander. Schon kleine Fehler können schwere Folgen haben.
Ein weiterer Punkt ist die häufige Missachtung von Verkehrsregeln. Viele Fahrer nutzen Gehwege, fahren zu zweit auf einem Scooter oder überfahren rote Ampeln. Solche Verstöße erhöhen das Unfallrisiko erheblich und spielen später auch bei der Haftungsfrage eine wichtige Rolle.
Wie viele E-Scooter gibt es in Berlin?
In Berlin sind derzeit rund 40.000 bis 70.000 E-Scooter unterwegs, je nach Quelle und Zählmethode. Innerhalb des S-Bahn-Rings gilt eine offizielle Obergrenze von 19.000 Leihscootern. Trotz der enormen Anzahl wird jeder Roller im Schnitt nur elf Minuten täglich genutzt. E-Scooter sollen künftig nur noch an festen Mobilitätsstationen ausgeliehen und abgestellt werden dürfen.

In Berlin trat zum 01. September 2022 ein neues E-Scooter-Gesetz in Kraft. Insgesamt gelten E-Scooter rechtlich gesehen als Elektro-Kleinstfahrzeuge. Maßgeblich ist dabei die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV. Sie regelt unter anderem, wo E-Scooter fahren dürfen, welche technischen Voraussetzungen sie erfüllen müssen und welche Pflichten für Fahrer gelten.
Grundsätzlich dürfen E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder, wenn beides nicht vorhanden ist, auf der Fahrbahn genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine Fahrerlaubnis ist zwar nicht erforderlich, dennoch müssen sich Fahrer an sämtliche Verkehrsregeln halten. Viele Nutzer unterschätzen genau diesen Punkt und betrachten E-Scooter eher als Freizeitgerät denn als vollwertiges Verkehrsmittel.
Auf einem E-Scooter darf außerdem nur eine Person fahren. Die gemeinsame Nutzung durch zwei Personen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei einem Unfall erhebliche Auswirkungen auf die Haftung haben. Auch Alkohol spielt eine wichtige Rolle. Für E-Scooter gelten die allgemeinen alkoholrechtlichen Regeln des Straßenverkehrs. Bereits ab 0,5 Promille können empfindliche bußgeldrechtliche Folgen drohen. Bei Gefährdung oder Ausfallerscheinungen kommen je nach Fall auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Für Fahranfänger und junge Fahrer gelten zudem die besonderen gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Probezeit.

Die Haftungsfrage gehört zu den kompliziertesten Aspekten bei einem Unfall zwischen E-Scooter und Auto. Anders als viele Betroffene vermuten, haftet nicht automatisch der Autofahrer. Grundlage der Haftung ist zunächst die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 7 StVG. Danach haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs bereits aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Das bedeutet, schon weil ein Auto am Straßenverkehr teilnimmt und grundsätzlich gefährlich ist, kann eine Haftung entstehen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass der Autofahrer immer allein verantwortlich ist. Gleichzeitig wird geprüft, ob den E-Scooter-Fahrer ein Mitverschulden trifft. Rechtsgrundlage hierfür ist § 254 BGB. In der Praxis führt dies häufig zu sogenannten Haftungsquoten. Das Gericht bewertet dabei, welchen Anteil die jeweiligen Beteiligten am Unfallgeschehen hatten.
Ein Beispiel: Missachtet ein E-Scooter-Fahrer eine rote Ampel, während ein Autofahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann die Haftung aufgeteilt werden. Der E-Scooter-Fahrer trägt dann möglicherweise den überwiegenden Teil des Schadens selbst. Da es sich um komplexe Abwägungen handelt, ist anwaltliche Unterstützung nahezu immer empfehlenswert.

Besondere rechtliche Fragen entstehen, wenn Minderjährige in einen E-Scooter-Unfall verwickelt sind. Da E-Scooter ab 14 Jahren genutzt werden dürfen, betrifft das vor allem Jugendliche. Nach § 828 BGB sind Minderjährige nicht automatisch von einer Haftung ausgeschlossen. Entscheidend ist vielmehr, ob sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, um die Gefahren ihres Handelns zu erkennen.
Dennoch berücksichtigen Gerichte bei der Bewertung eines Mitverschuldens häufig das Alter und die Erfahrung der Beteiligten. Gerade bei schweren Unfällen kann das erhebliche Auswirkungen auf die Haftungsverteilung haben. Hinzu kommen mögliche Aufsichtspflichten der Eltern sowie Fragen des Versicherungsschutzes. Die rechtliche Bewertung solcher Fälle ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.
Welche Verleihfirmen gibt es für E-Scooter?
In Berlin teilen sich aktuell vier Anbieter den E-Scooter-Markt: Lime, Voi, Bolt und Dott (ehemals Tier). Frühere Dienste wie Bird und Jump sind längst vom Markt verschwunden. Alle vier Genehmigungen laufen Ende März 2027 aus.

Wer bei einem Unfall mit einem Auto verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dabei geht es nicht nur um unmittelbare Behandlungskosten, sondern häufig um weitreichende finanzielle Folgen. Zu den möglichen Ansprüchen gehören unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für medizinische Behandlungen und zukünftige Schäden bei dauerhaften Beeinträchtigungen.
Gerade bei schweren Verletzungen können die finanziellen Auswirkungen enorm sein. Viele Betroffene unterschätzen insbesondere langfristige Folgen wie Einschränkungen im Beruf oder dauerhafte gesundheitliche Beschwerden. Versicherungen versuchen in solchen Fällen häufig, Ansprüche möglichst gering zu halten. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig einen Top-Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Einfinger Anwaltskanzlei unterstützt Betroffene dabei, ihre Ansprüche vollständig zu erfassen und konsequent durchzusetzen.

Auch die Frage nach der Schadensregulierung sorgt häufig für Unsicherheit. E-Scooter unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht. Deshalb verfügen legale Fahrzeuge über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Kommt es zu einem Unfall zwischen E-Scooter und Auto, regulieren die jeweiligen Haftpflichtversicherungen den Schaden entsprechend der festgelegten Haftungsquote.
Kompliziert wird es häufig bei Leih-Scootern. Hier greifen zusätzliche Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Zudem stellt sich oft die Frage, ob der Fahrer gegen Nutzungsbedingungen verstoßen hat, beispielsweise durch das Fahren zu zweit oder unter Alkoholeinfluss. Auch bei Schäden am Auto kommt es entscheidend auf die Haftungsverteilung an. Je nach Unfallhergang kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers oder die Versicherung des E-Scooter-Fahrers eintrittspflichtig sein.

Besonders komplex wird die Regulierung von E-Scooter-Unfällen, wenn der Fahrer des beteiligten Autos unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. In solchen Fällen geht es häufig nicht nur um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern zusätzlich um strafrechtliche Konsequenzen.
Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt in vielen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor. Kommt es jedoch zu Ausfallerscheinungen oder gar zu einem Unfall mit Verletzten, kann bereits ab niedrigeren Werten eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB in Betracht kommen. Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer rechtlich als absolut fahruntüchtig.
Gerade bei schweren Unfällen mit E-Scooter-Fahrern prüfen Ermittlungsbehörden deshalb regelmäßig, ob Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und die spätere Regulierung haben. Wer alkoholisiert fährt, handelt in der Regel grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich. Dadurch steigen häufig die Schadensersatzansprüche der Geschädigten.
Zudem drohen Strafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, langfristige versicherungsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen. Insbesondere bei Personenschäden sollten Betroffene frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte umfassend durchzusetzen.
Welche Gesetze regeln die E-Scooter-Nutzung?
Die Nutzung von E-Scootern in Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) von 2019, ergänzt durch die StVO. Erlaubt sind maximal 20 km/h, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Gehwege sind tabu, eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Alkohol gilt wie beim Auto ab 0,5 Promille. Seit 2025 sind Bußgelder erhöht worden, ab 2027 wird eine Blinker-Pflicht eingeführt.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Regulierung nach einem Verkehrsunfall automatisch und unkompliziert abläuft. Gerade bei Unfällen zwischen E-Scootern und Autos zeigt sich jedoch häufig das Gegenteil. Zunächst muss der Unfallhergang rekonstruiert werden. Dabei spielen Polizeiberichte, Zeugenaussagen, Fotos und gegebenenfalls Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Bereits an dieser Stelle entstehen oft Streitigkeiten, insbesondere wenn sich die Aussagen der Beteiligten widersprechen.
Anschließend prüfen die beteiligten Versicherungen die Haftungsfrage. Dabei geht es vor allem darum, ob und in welchem Umfang ein Mitverschulden vorliegt. Gerade bei E-Scootern werfen Versicherungen häufig ein Fehlverhalten der Fahrer ein, zum Beispiel das Fahren auf dem Gehweg, Rotlichtverstöße, die Nutzung zu zweit oder eine unangepasste Geschwindigkeit.
Die Regulierung kann sich dadurch erheblich verzögern. Nicht selten werden Ansprüche zunächst teilweise oder vollständig zurückgewiesen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen entscheidend helfen, indem er die Kommunikation mit den Versicherungen übernimmt und darauf achtet, dass sämtliche Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.

Die Beweissicherung spielt bei einem E-Scooter-Unfall mit einem Auto eine zentrale Rolle. Gerade weil häufig unterschiedliche Versionen des Unfallhergangs existieren, sind objektive Nachweise entscheidend. Besonders wichtig sind zunächst Fotos von der Unfallstelle. Sie dokumentieren Details wie die Position der Fahrzeuge, Bremsspuren, Straßenschilder, Ampeln und Fahrbahnmarkierungen.
Auch Zeugen können eine enorme Bedeutung haben. Häufig entscheiden unabhängige Aussagen darüber, wie Gerichte die Haftungsverteilung bewerten. Darüber hinaus gewinnen technische Beweismittel zunehmend an Bedeutung. Dashcams oder Überwachungskameras können den Unfallhergang detailliert dokumentieren. Solche Aufnahmen sind zwar datenschutzrechtlich sensibel, werden von Gerichten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel zugelassen.
Ebenso wichtig ist die medizinische Dokumentation. Verletzungen sollten unmittelbar ärztlich untersucht und dokumentiert werden. Gerade bei Schmerzensgeldansprüchen kommt ärztlichen Unterlagen eine erhebliche Bedeutung zu.

Nach einem Verkehrsunfall handeln viele Beteiligte unter Stress und emotionaler Belastung. Dadurch entstehen häufig Fehler, die sich später negativ auf die Durchsetzung von Ansprüchen auswirken. Ein besonders häufiger Fehler ist das vorschnelle Schuldeingeständnis. Viele Menschen möchten die Situation unmittelbar klären und äußern Aussagen wie „Das war meine Schuld“. Solche Aussagen können später erhebliche rechtliche Folgen haben.
Ebenso problematisch ist eine unzureichende Beweissicherung. Werden keine Fotos gemacht und Zeugen nicht notiert, fehlen später oft wichtige Nachweise. Viele Betroffene unterschätzen außerdem ihre Verletzungen. Gerade nach Schockereignissen treten Beschwerden häufig erst Stunden oder Tage später auf. Wer zu lange mit einem Arztbesuch wartet, riskiert Schwierigkeiten beim Nachweis seiner Verletzungen.
Auch der direkte Kontakt mit der gegnerischen Versicherung ohne anwaltliche Unterstützung kann problematisch sein. Versicherungen verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen und versuchen häufig, Schadensersatzforderungen möglichst gering zu halten. Insbesondere, wenn Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird, sollten Sie sich zeitnah an einen erfahrenen Anwalt wenden.
Wann (und von wem) wurde der E-Scooter eigentlich erfunden?
Der motorisierte Stehroller wurde 1915 vom Ingenieur Arthur Hugo Cecil Gibson mit dem „Autoped" erfunden – damals noch mit Benzin. Den ersten echten Elektro-Scooter brachte 1996 die US-Firma Go-Ped heraus. Der globale Sharing-Boom startete 2017 mit Lime und Bird in den USA. In Deutschland wurde der E-Scooter erst 2019 offiziell für den Straßenverkehr zugelassen.

Bei Unfällen zwischen E-Scooter und Auto ist es nahezu immer empfehlenswert, möglichst von Anfang an auf einen Anwalt für Verkehrsrecht zu setzen. Gerade bei einer unklaren Haftungsfrage, bei Personenschäden und insbesondere beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kann anwaltliche Unterstützung für Sie entscheidend sein.
Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wie Alexander Einfinger bewertet zunächst die Beweislage und prüft die Erfolgsaussichten möglicher Ansprüche. Darüber hinaus übernimmt er die Kommunikation mit Versicherungen und Behörden. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er eine für Sie optimale Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, Ihre Ansprüche gänzlich geltend zu machen und drohende Strafen zu reduzieren.
Gerade bei komplizierten Haftungsfragen kann eine rechtliche Bewertung durch einen Experten für Sie erhebliche finanzielle Unterschiede bedeuten. Die Einfinger Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen und Fehler im Umgang mit Versicherungen zu vermeiden.
Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt begleitet den gesamten Regulierungsprozess und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Akteneinsicht. Nur ein Anwalt erhält umfassenden Zugriff auf Ermittlungsakten und kann dadurch die genaue Beweislage beurteilen.
Darüber hinaus prüft er, ob Gutachten korrekt sind, ob Versicherungen Ansprüche unzulässig kürzen und welche Schadenspositionen tatsächlich geltend gemacht werden können. Auch die Berechnung von Schmerzensgeld oder Verdienstausfall erfordert häufig juristische Erfahrung. Gerade langfristige Schäden werden von Laien oft unterschätzt. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, übernimmt der Anwalt Ihres Vertrauens außerdem Ihre Verteidigung vor Gericht.

Die Kombination aus hoher Verletzungsgefahr, komplexen Haftungsfragen und unterschiedlichen Versicherungen macht Unfälle zwischen E-Scootern und Autos oftmals juristisch anspruchsvoll. Viele Betroffene unterschätzen zunächst die rechtlichen Konsequenzen. Tatsächlich geht es aber oft um erhebliche Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeldansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.
Gerade weil Versicherungen und Behörden jeden Fall detailliert prüfen, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung nahezu immer sinnvoll. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen, Fehler zu vermeiden und die eigene rechtliche Position effektiv zu sichern.
Die Einfinger Anwaltskanzlei unterstützt Sie nach einem E-Scooter-Unfall kompetent und persönlich von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Regulierung des Schadens. Unser Sekretariat nimmt Ihre Anfragen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegen. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Anschließend stehen wir Ihnen in Berlin und bundesweit sowohl beratend als auch verteidigend zur Seite. Wenn Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns per E-Mail, Telefon und über unser Online-Kontaktformular. Unser USP: Eine zu 100 % individuelle Rechtsberatung, in der jeder Fall ganz genau betrachtet und bewertet wird, um das Maximum für Sie herauszuholen.